Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.3 Beispiel zur Berechnung auf begünstigtes Vermögen entfallende Steuer

Praxis-Beispiel Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Erblasser E verstirbt. E hat seinen Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befindet sich eine 100 %ige Beteiligung an der E-GmbH und Kapitalvermögen mit einem Wert in Höhe von 750.000 EUR. Die GmbH-Beteiligung hat einen Steuerwert von 1.400.000 EUR. Hiervon sind begünstigtes Vermögen 1.300.000 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 2 Förderung durch Darlehen

Wird die berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers durch ein Arbeitgeberdarlehen gefördert, hat weder die Hingabe noch die Rückzahlung der Mittel lohnsteuerliche Konsequenzen. Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Darlehen sind jedoch ggf. Zinsvorteile als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Verzichtet der Arbeitgeber auf Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens, führt dies im Zeitp...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / III. Versteckte (evtl. gesetzgeberisch unbeabsichtigte?) Haftungsfalle in Ausgliederungsfällen durch das UmRUG?

Darlehensgewährung ...: Werden anlässlich einer Ausgliederung die eingebrachten Vermögenswerte nicht nur als Stammeinlage und Leistung in die Kapitalrücklage, sondern zugleich auch als Darlehensforderung des Einbringenden gebucht, besteht seit dem 1.1.2023, soweit der Darlehensbetrag – wie in der Regel – mehr als 10 % des Nennbetrags des gewährten Geschäftsanteils übersteigt, j...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen

Rz. 8 Die Mietvertragsparteien können eine Nettokaltmiete vereinbaren, in der die Betriebskosten nicht enthalten sind, und Vorauszahlungen, die der Höhe nach den auf das jeweilige Mietobjekt entfallenden Betriebskosten bemessen werden. Muster Vereinbarung Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen Die Miete ohne kalte Betriebskosten und ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser beträ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.1 Begriff des Genussrechts

Rz. 2 Der Begriff des Genussrechts findet sich an zahlreichen Stellen im nationalen Recht.[1] Eine Definition für diesen Begriff ergibt sich allerdings weder aus den gesetzlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch noch aus den sonstigen gesellschaftsrechtlichen sowie den aufsichtsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften.[2] Dies ist auf eine bewusste Entscheidung des Ges...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt. Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[1] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zinsen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Kerntaxonomie der GuV-Rechnung

Rz. 220 Die Kerntaxonomie beinhaltet alle Positionen für alle Rechtsformen, wobei im Einzelfall nur die Positionen auszufüllen sind, zu denen auch tatsächlich Geschäftsvorfälle vorliegen (bzw. bei bestimmten Rechtsformen vorliegen können). Für folgende Branchen bestehen gesonderte Branchentaxonomien, die im Folgenden jedoch nicht weiter behandelt werden: Kreditinstitute, Vers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.2 Positionen unterhalb des Betriebsergebnisses

Rz. 239 Die Erträge aus Beteiligungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9 bzw. Abs. 3 Nr. 8 HGB) gliedern sich – hinsichtlich der (handelsrechtlich zu befüllenden[1]) Mussfelder – wie folgt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 2908–2951):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Darlehen

Rz. 85 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Geld leiht die KapGes ihrem GesGf im Zweifel in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und nicht als ArbN. Zinsverbilligungen führen mithin idR zur vGA. Zur vGA führt der Verzicht der KapGes auf marktübliche Zinsen in Höhe des Zinssatzes, den die Gesellschaft einem fremden Dritten berechnet haben würde; ebenso wenn der GesGf das Darlehen nich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.2 Ausgangslage

Rz. 50 Die Finanzbehörden sind gem. § 85 Abs. 1 AO verpflichtet, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Hauptanwendungsfall hierbei ist aber wohl die Ermittlung von Vollstreckungsmöglichkeiten im Verfahren nach §§ 249ff. AO. Der steuererhebliche Sachverhalt ist nach § 88 Abs. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Der Grundsatz der Besteueru...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tatsächliche Durchführung des Anstellungsvertrags

Rz. 44 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die tatsächliche Durchführung der im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen wie bei einem fremden Dritten ist Voraussetzung für ihre steuerliche Anerkennung (BFH 153, 313 = BStBl 1988 II, 786; BFH/NV 2001, 1149 mwN). So muss die Vergütung für die geleisteten Dienste zu den üblichen Gehaltsterminen (Festgehalt) oder den vereinbarten Fä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 109 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 (Fremdübliche) Zinsen aus Gesellschafterdarlehen führen nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG auf Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Wesensmerkmal eines Darlehens ist die bestehende Rückzahlungsverpflichtung bei Zeitablauf oder bei unbefristeter Hingabe mit Kündigung. Ebenfall...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.1 Umsätze, Löhne und Gehälter iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 160 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Umsätzen iSd § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Buchst b KStG zählen nicht nur die stpfl, sondern auch die stfreien und nicht stbaren Umsätze (s Urt des BFH v 04.02.1970, BStBl II 1970, 349 und v 04.12.1996, BStBl II 1997, 327; s H 10b.3 "Umsätze" EStH 2019). Bzgl des Begriffs der "Löhne und Gehälter" soll an den hr-lichen Begriff iSd § 275 Abs ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[1] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.4 Aufwand durch den Wegfall von Aktivposten

Tz. 376 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Vermögensminderung kann sich auch dadurch ergeben, dass ein Aktivposten gemindert wird oder wegfällt, zB durch Tw-Abschr oder durch Verzicht auf eine Forderung. Beispiel: Eine Kö gewährte ihrem alleinigen Gesellschafter ein Darlehen iHv 200 000 EUR ohne Sicherheiten. Später sinkt der Tw des Darlehens aufgrund einer Verschlechterung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Beurteilung des Vermögensvorteils bei der nahe stehenden Person

Tz. 523 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vermögensebenen der beteiligten Pers, stellt man fest, dass dem Gesellschafter, dem der Zuwendungsempfänger nahe steht, ein Beteiligungsertrag zugerechnet wird, der bei ihm nicht notwendig zu einer Mehrung seines Vermögens geführt hat. Tz. 524 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine entspr Vermögensmehrung k...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.2 Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 52 Im Rahmen der ihm übertragenen Testamentsvollstreckung entscheidet der Testamentsvollstrecker über die zu treffenden Verwaltungsmaßnahmen. Dabei werden Inhalt und Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung nach objektiven Maßstäben bestimmt. Nach § 2216 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung zu befolgen und nach § 2216 Abs. 2 BGB...mehr

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FF 03/2024, Verfahrenskoste... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 7.658,78 EUR für ein beabsichtigtes Trennungsunterhaltsverfahren in Anspruch. [2] Die Beteiligten haben am 12.7.2014 geheiratet. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Beim Amtsgericht – Familiengericht – wird das Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesach...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / IV. Zweckbestimmung des Vermögens: Ablösung von bereits bestehenden Verbindlichkeiten

Die Antragstellerin hat vorliegend das aus der Lebensversicherung ausgezahlte Guthaben zur Ablösung eines bestehenden Baudarlehens verwendet. Im Rahmen der VKH erfolgt keine Gegenüberstellung der Vermögenswerte durch Saldierung von Aktiva und Passiva, sondern es ist immer auf den konkreten, einzelnen Vermögensgegenstand abzustellen (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 78; Zö...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.6 Begrenzung der Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 2 BGB

Rz. 207 Nach § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Diese Vorschrift hat im Rahmen der Reform eine Korrektur erhalten. Nach der alten Gesetzeslage war die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung auf dasjenige Vermögen begrenzt, welch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.3 Unentgeltlichkeit der Spende

Tz. 114 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Zuwendung muss ohne Gegenleistung, dh unentgeltlich, erbracht werden (s Urt des BFH v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; v 22.09.1993, BStBl II 1993, 874 mwHinw; und v 11.06.1997, BStBl II 1997, 612). Ein Abzug von Zuwendungen ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers oder ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Gesellschaftsrechtliche Beziehungen

Tz. 505 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sind insbes verbundene Unternehmen (zB MG, TG, GM, EG oder SchwGes). Gesellschaftsrechtliche Beziehungen können jedoch auch zu Pers-Ges bestehen, die vom Gesellschafter bzw mehreren Gesellschaftern beherrscht werden oder ihn bzw sie beherrschen. Grds zu vGA in Konzernstrukturen s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.4 Verhältnis des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG enthält – anders als Nr 2 (s Tz 104ff) – nicht den "Vorbehalt" des § 8 Abs 3 KStG. Es ist daher umstritten, ob unangemessene Leistungen der KGaA an den phG überhaupt eine vGA darstellen können oder ob der Vorschrift des § 8 Abs 3 KStG im Verhältnis zwischen KGaA und phG keine Bedeutung zukommt. Diese Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.2 Ableitung des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters aus der Bilanz der KGaA

Tz. 54 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Gewinn der phG ist unmittelbar aus dem Jahresabschluss der KGaA abzuleiten. Dabei ist str, ob hr-lich von einer dualistischen Gewinnermittlung (Aufstellung von zwei Bil: zunächst eine Bil nach KG-Recht, aus der die Gewinnanteile der phG zu errechnen sind, danach eine zweite Bil nach Aktienrecht für die Gewinnanteile der Kommanditaktionär...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.1 Gewerbesteuerliche Besonderheiten der KGaA

Tz. 74 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der GewSt als Objekt-St müssen die für Zwecke der Pers-St (KSt) aus der BMG der KGaA ausgegliederten Bestandteile, die auf den phG entfallen, wieder eingegliedert werden, da der phG idR nicht selbst Gewerbetreibender iSd GewStG ist (s Tz 76). Daher müssen die nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG dem phG zuzurechnenden Eink aus Gew, die gem § 9 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.3 Umfang der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbaren Aufwendungen

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG und § 9 Abs 1 Nr 1 KStG korrespondieren nach ihrem Wortlaut nicht miteinander. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG erfasst den Teil des Gewinns, der an phG auf ihre nicht auf das Grund-Kap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG bestimmt für den phG dagegen zu Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organschaftskonzern, insbes bei Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Abgrenzungsfragen

Tz. 107 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zur Abgrenzung von Genussrechten ggü stillen Gesellschaften s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 2008, 852). Eine stille Gesellschaft erfordert danach einen gemeinsamen Zweck, der bei einem Genussrecht regelmäßig nicht gegeben ist. Ein gemeinsamer Zweck geht über eine bloße Kap-Hingabe hinaus. Auch stille Gesellschaften können jedoch höchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einbringung eines Einzelbetriebs oder Teilbetriebs

Tz. 330 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird ein Einzelbetrieb rückwirkend in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, können zivilrechtlich wirksame Verträge zwischen Einbringendem und übernehmender Gesellschaft im Rückbezugszeitraum in Neugründungsfällen nur mit der Vorgesellschaft der Übernehmerin abgeschlossen werden (dh frühestens ab der notariellen Beurkundung der Sachgründung, s Strec...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.4 Die Behandlung des persönlich haftenden Gesellschafters "wie ein Mitunternehmer"

Tz. 20d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der phG einer KGaA wird im Ges nicht (wie die Gesellschafter der in § 15 Abs 1 Nr 2 EStG genannten Gesellschaftsformen) als "MU" bezeichnet. Der Ges-Geber hat vielmehr angesichts der besonderen hr-lichen Stellung des phG einer KGaA bewusst darauf verzichtet, diesen als MU zu behandeln. Die phG werden nur wie MU behandelt, indem ihre Gewinna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Laufende Besteuerung

Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die Dividend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Refinanzierung von Gewinnausschüttungen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nicht immer steht einer Kö, die Gewinne erzielt und diese Gewinne ausschütten will, auch eine entspr Liquidität zur Vfg. Wird zur Finanzierung einer oGA ein Darlehen aufgenommen, stellt sich die Frage der kstlichen Behandlung der anfallenden Zinsen. UE kann die Refinanzierung einer (offenen) GA nicht ihrerseits wieder als Gewinnverteilung iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr