Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.7 Steuerung des Bausparkollektivs

Rz. 242 Unter "Zwecksparen" versteht man die Annahme von Geldbeträgen, bei denen der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Die Tätigkeit von "Zwecksparunternehmen" ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KWG verboten. Da die Darlehen i. d. R. erheblich höher sind als... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anforderungen an Aufbau- und Ablauforganisation im Handel

Rz. 2 Bereits in den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)[1] wurde der Organisation im Handelsgeschäft ein hoher Stellenwert eingeräumt. Aufbau- und ablauforganisatorische Anforderungen im Handelsgeschäft sind auch Gegenstand der MaRisk. Allerdings wurden die Anforderungen der MaH im Rahmen der Integration in die MaRisk deutlich flexibilisiert. D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Änderungen risikorelevanter Sachverhalte

Rz. 28 Zu den Kreditentscheidungen im Sinne der MaRisk zählen auch Änderungen risikorelevanter Sachverhalte, die dem Kreditbeschluss zugrunde lagen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich während der Laufzeit des Kredites neue Aspekte ergeben, denen unter Risikogesichtspunkten eine wichtige Bedeutung zukommt und die insoweit eine neue Kreditentscheidung erforderlich ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.3 Berücksichtigung der relevanten Kosten

Rz. 156 Die Institute sollen bei der Konditionengestaltung alle relevanten Kosten abwägen. Im Rahmen der Preispolitik des Institutes sind dabei insbesondere die Kapitalkosten, die Refinanzierungskosten, die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Kreditrisikokosten, aber auch sonstige Kosten sowie die Wettbewerbs- und Marktbedingungen abzuwägen und ggf. zu berücksichtigen (→... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Strategische Aspekte am Beispiel des Kreditgeschäftes

Rz. 49 Die EBA nennt die "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" als ein mögliches strategisches Ziel, das von den Instituten in den Kontext ihrer übergeordneten Ziele für nachhaltige Finanzierungen gestellt werden könnte. Zu diesem Zweck sollten die Institute qualitative und ggf. sogar quantitative Ziele formulieren, um die Vergabe ökologisch nachhaltiger Kredite zu fördern ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Schwerpunkte im SREP

Rz. 109 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden, im Rahmen des SREP auch den Anteil von Produkten mit unbestimmter Laufzeit sowie mit expliziten oder eingebetteten Optionen zu prüfen, wobei Produkten mit eingebetteter Kundenoption besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Speziell nennt die EBA die Kredite mit unbestimmter Laufzeit und die Kredite mit der Option... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Festlegung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen

Rz. 240 Ausgangspunkt für sämtliche Überlegungen zum Abbau von notleidenden Risikopositionen (quantitative NPE-Ziele) sind die Geschäfts- und Risikostrategie des Institutes und die damit verbundenen Festlegungen zum Risikoappetit. Die angestrebten Bestände an notleidenden Risikopositionen müssen – sowohl auf Portfolioebene als auch insgesamt – mit dem Risikoappetit des Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 54 Mit der sechsten MaRisk-Novelle sind in Umsetzung der Leitlinien der EBA über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen einige Anforderungen ergänzt worden, die ausdrücklich nur von Instituten mit einer Brutto-Quote notleidender Kredite ("NPL-Quote") von mindestens 5 Prozent auf Einzelinstitutsebene oder teilkonsolidiert bzw. konsolidiert auf Grupp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 Unabhängigkeit von der Kreditgewährung und -weiterbearbeitung

Rz. 85 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten betrauten sachverständigen Personen dürfen zudem nicht in den Kreditvergabeprozess und in die Kreditbearbeitung eingebunden sein. Diese Formulierung ist mit der siebten MaRisk-Novelle angepasst worden. Zuvor war auch eine Beteiligung an der Kreditentscheidung explizit ausgeschlossen. Da der Kreditvergabeprozess jed... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Entscheidungsprozess in Krisenzeiten

Rz. 106 Die BaFin hat den Entscheidungsprozess, ob ein Institut eine erforderliche Sanierung begleitet, für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt. Damit konnte die Kreditvergabe an Kreditnehmer auch dann erfolgen, wenn die Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt vorübergehend nicht gegeben bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängig war. Insbesondere hat d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Prolongationen

Rz. 180 Bei Prolongationen handelt es sich um Laufzeitverlängerungen von Engagements, ohne dass dabei gleichzeitig der Kreditrahmen erhöht wird. Insofern sind hierunter auch interne Prolongationen zu verstehen, in deren Rahmen extern "bis auf Weiteres" (b. a. w.) zugesagte Kredite intern jährlich überprüft und hinsichtlich der Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr verlängert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.5 Rückgriff auf existierende Sicherheitenwerte

Rz. 180 Im Normalfall ist mit einer Kreditvergabe die Hereinnahme neuer Sicherheiten verbunden, weshalb diese Sicherheiten vom Institut noch nicht bewertet sein können. Es ist allerdings möglich, dass zum Kreditnehmer bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und ggf. sogar die für einen neuen Kredit heranzuziehende Sicherheit vom Institut schon bewertet wurde. Zum Beispiel k... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Auszahlungskontrolle

Rz. 13 Im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe bezeichnet die "Valutierung" die Belastung des Kundenkontos mit dem vereinbarten Kreditbetrag. Wird der Kredit nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in verschiedene Zahlungsabschnitte aufgeteilt (sogenannte "Tranchen"), so spricht man auch von einer "Teilvalutierung". Die Auszahlung in Teilbeträgen ist z. B. in der Immobilien... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Umgang mit Krisensituationen

Rz. 176 Vor allem wegen der direkten Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken ist mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie schnell die Frage aufgetreten, ob und ggf. wie Ereignisse und Verluste aus COVID-19 in den Bereich des operationellen Risikos fallen und inwiefern deren ökonomische Auswirkungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Einzelthemen

a) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Gemäß AT 3 Tz. 1 sind alle Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Problemkreditbearbeitung

Rz. 2 Die Problemkreditbearbeitung stellt nach der Normalbetreuung (→ BTO 1.2.2) und der Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4) die letzte Stufe dar, die ein Engagement im Institut durchlaufen kann. Sie umfasst den Sanierungsprozess ("Restrukturierung") und den Abwicklungsprozess ("Workout") und hat daher die Bearbeitung der leistungsgestörten Kredite zum Inhalt. Die beiden Bestand... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Konditionen- und Strukturbeitrag im Zinsbuch

Rz. 50 Die Zinsüberschüsse setzen sich aus handelsrechtlicher Sicht aus zwei Komponenten zusammen: dem sogenannten "Strukturbeitrag", der sich dadurch ergibt, dass für die vereinbarte Zinsbindungsfrist gegenüber dem Satz für täglich fälliges Geld eine Prämie gezahlt werden muss, und dem sogenannten "Konditionenbeitrag", der sich als Differenz zwischen dem mit dem Kunden verein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Erleichterungen für kleine Institute

Rz. 16 Soweit ein Festhalten an der Einhaltung der geforderten Funktionstrennung zwischen der Marktfolge bzw. sonstigen marktunabhängigen Funktionen und dem Markt bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung angesichts der geringen Größe des Institutes nicht mehr verhältnismäßig ist, kann auf die Funktionstrennung verzichtet werden (→ BTO 1.1 Tz. 1, Erläuterung). In die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Derivate

Rz. 9 Zu den Derivaten gehören alle Formen der sogenannten "innovativen Finanzprodukte", deren Risikoprofil und Preis sich aus zugrunde liegenden Basiswerten ableiten lassen. Derivate sind als Handelsgeschäfte zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3). Sie werden als Termingeschäfte definiert, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 3 Die besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft werden wie folgt unterteilt: geschäftsartenübergreifende Anforderungen, die insbesondere aufbauorganisatorische Aspekte der MaRisk zum Gegenstand haben (→ BTO), Anforderungen an das Kreditgeschäft (→ BTO 1), Anforderungen an das Handelsgeschäft ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Inanspruchnahmen aus Liquiditäts- und Kreditlinien für Dritte

Rz. 78 Eventuell als wesentliche Risiken zu berücksichtigen sind Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich im Rahmen der Finanzmarktkrise als starker Treiber für Liquiditätsrisiken erwiesen. Einige Institute hab... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 3 Im Vordergrund der aufbauorganisatorischen Vorgaben steht die Trennung zwischen den Vertriebseinheiten (Bereich Markt) und den vertriebsunabhängigen Einheiten (Bereich Marktfolge). Bei risikobehafteten Kreditgeschäften ist aus beiden Bereichen jeweils ein positives Votum einzuholen. Ohne positive Voten aus diesen beiden Bereichen darf, soweit nicht die Kompetenzen ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Prolongationen

Rz. 25 Unter Prolongationen sind Verlängerungen der Laufzeit bestehender Einzelengagements zu verstehen, ohne dass gleichzeitig eine Erhöhung des Engagements vorliegt. Dazu gehören grundsätzlich auch interne Prolongationen, wie z. B. die interne Verlängerung von extern "bis auf Weiteres" (b. a. W.) zugesagten Krediten ohne feste Laufzeit, da zu diesem Zeitpunkt praktisch auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Drittinitiierung oder Interbankengeschäft?

Rz. 55 Bei der Drittinitiierung gibt eine dritte Stelle ein typisches Vertriebsvotum für den Endkreditnehmer des Kredit gewährenden Institutes ab. Folglich handelt es sich z. B. im Fördergeschäft zweifellos immer dann um eine Drittinitiierung, wenn die Hausbank eines Kreditnehmers den Förderkredit beantragt (positiv votiert) und das Förderinstitut zumindest ein Teilobligo fü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Bankaufsichtliche Risikoprofile der Institute

Rz. 89 Die im Rahmen des SREP gewonnenen Erkenntnisse fließen vollständig in die "bankaufsichtlichen Risikoprofile" der von der deutschen Aufsicht weiterhin beaufsichtigten weniger bedeutenden Institute (LSI) ein.[1] Diese Risikoprofile umfassen eine Bewertung aller Risiken des Institutes, seiner Organisation und internen Kontrollverfahren sowie seiner Risikotragfähigkeit.[2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Immobilieneigengeschäfte

Rz. 60 Immobilienrisiken entstehen immer dann, wenn ein Institut in Immobilien investiert, sei es zur Eigennutzung oder zur Kapitalanlage – als Direktinvestition oder über Fondsanteile (→ BTR Tz. 1). Den Beobachtungen der deutschen Aufsicht zufolge hat das jahrelange Niedrigzinsumfeld bei vielen Instituten die Erträge im klassischen Zinsgeschäft einbrechen lassen. Auf der S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Zusätzliche Berechnung der NPE-Quote

Rz. 112 Grundsätzlich sind die Institute aufgrund anderer Anforderungen allerdings gezwungen, zusätzlich auch eine NPE-Quote zu berechnen. So sind von den Instituten gemäß Art. 84 Abs. 1 CRD IV u. a. die Risiken aus Geschäften des Anlagebuches, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals ("Economic Value of Eq... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.4 Beispiele für Inter-Risikokonzentrationen

Rz. 76 Die möglichen Auswirkungen von Inter-Risikokonzentrationen wurden den Instituten beim Ausbruch der Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt. Damals sind die gravierenden Probleme im Subprimesegment in den USA auf die Verbriefungsmärkte übergeschwappt und haben zu unerwarteten Konzentrationen an illiquiden Vermögenswerten geführt sowie schließlich den Interbankenma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit den Ergebnissen

Rz. 62 Die Höhe des Modellrisikos hängt auch davon ab, wie die Modellergebnisse im Institut verwendet werden. Ein für einen bestimmten Zweck geeignetes Modell kann in einem anderen Kontext zu unbrauchbaren Ergebnissen führen. Aus diesem Grund sollte die Modelldokumentation auch Ausführungen zur Verwendung der Modellergebnisse beinhalten. Die Modellergebnisse müssen interpret... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Orientierung an der Liquiditätsdeckungsquote

Rz. 23 Inhaltlich besteht ebenfalls ein gewisser Zusammenhang zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), die seit dem 1. Januar 2018 zu 100 Prozent einzuhalten ist. Wenngleich diese Kennzahl laut Aufsicht ausdrücklich keine Benchmark für die Anforderungen der MaRisk darstellen soll, können die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) an "hochliquide Vermögensgegen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Management der NPL-Bestände

Rz. 16 Die zuständigen Behörden können selbst bei einer NPL-Quote unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 5 Prozent die Anwendung der für Institute mit hohem NPL-Bestand relevanten Anforderungen verlangen, wenn sie z. B. Anzeichen einer Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte erkennen. Schließlich könnte diese negative Entwicklung dazu führen, dass die 5-Prozent-Sc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Auslagerungen und Prüfungen

Rz. 162 Die zunehmende Bedeutung von Auslagerungen tangiert natürlich auch die Prüfer. Für den Prüfer des auslagernden Unternehmens stellt sich vor allem die Frage, ob sich aus der Ausgestaltung der (dienstleistungsbezogenen) Kontrollstrukturen beim Auslagerungsunternehmen Risiken ergeben können, die auf das zu prüfende Unternehmen durchschlagen. § 25b KWG kann bei Kredit- u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.1 Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 75 Die wirtschaftliche Betrachtung kann z. B. folgende Aspekte beinhalten: Objekt-/Projektanalyse, Finanzierungsstruktur/Eigenkapitalquote, Sicherheitenkonzept sowie Vor- und Nachkalkulation. Die zuvor im Rundschreiben enthaltene Erläuterung wurde mit der siebten MaRisk-Novelle zwar gestrichen. Allerdings wurde sie – abgesehen vom Sicherheitenkonzept – nahezu inhaltsglei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Interaktionen mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge

Rz. 65 Die Interaktionen mit den Kreditnehmern haben den Ausführungen der EBA zufolge auf den ersten Blick eher den Charakter von Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern der NPE-Abwicklungseinheiten. So erwartet die EBA unter dieser Überschrift die Einführung zentraler Messgrößen für die operative Leistung, um die Effizienz der Einheiten bzw. der Mitarbeiter im Vergleich zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Umgang mit Spezialfällen

Rz. 9 Im Fördergeschäft müssen i. d. R. die Hausbanken gemäß den allgemeinen Darlehensbedingungen die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung durch den Endkreditnehmer gewährleisten, wobei seitens der Förderbanken lediglich stichprobenweise Vor-Ort-Prüfungen bei den Hausbanken stattfinden. Mit den Anforderungen der MaRisk ist nicht beabsichtigt, dass die von den Hausbank... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Entwicklung einer Strategie und Handlungsoptionen

Rz. 235 Nachdem die internen und externen Rahmenbedingungen umfassend analysiert wurden, sollten sich die Institute einen Überblick über ihre verfügbaren strategischen Optionen zur Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen verschaffen. Beispielhaft werden von der Aufsicht eine Haltestrategie, Forbearance-Optionen, ein aktiver Portfolioabbau, eine Änderung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Prüfung durch die zuständige Behörde

Rz. 251 Die zuständige Behörde wird sich über das Ergebnis der Selbsteinschätzung des Institutes sowie über wesentliche Abweichungen vom Implementierungsplan und geeignete Abhilfemaßnahmen berichten lassen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Die zuständige Behörde soll bewerten, ob die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen genügen, um bei der Planabweichung gegenzusteuern. Sofern sie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 118 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten wird i. d. R. durch die Marktfolge bzw. durch eine separate Einheit mit entsprechenden Spezialisten beurteilt. In der Immobilienfinanzierung sind dafür oftmals interne oder externe Sachverständige (Gutachter) zuständig. Zur aufbauorganisatorischen Zuordnung der internen Sachverständigen bestehen nach der Beleihungswertermittlungsve... mehr