Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Rechnungsabgrenzung

Roß/Ummenhofer, Keine Bilanzverlängerung durch Rechnungsabgrenzungsposten, DB 43/2025, S. 2585; Cremer, Disagio – Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz – Beispielsfälle zur Buchung und Bilanzierung eines Fälligkeits-, Raten- und Annuitätendarlehens, NWB 13/2024, S. 14 – Beilage; Richter/Meyering, Geringwertige Rechnungsabgrenzungsposten in der handels- und steuerrechtl...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.2 Vorgehensweise bei zeitlichem Auseinanderfallen von Konzernabschlussstichtag und Stichtagen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Rz. 28 Weicht das Geschäftsjahr eines einbezogenen Unternehmens von dem Konzerngeschäftsjahr ab, so sind 3 Fälle zu unterscheiden.[1] Fall 1: Liegt der Abschlussstichtag eines einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so muss das einzubeziehende Unternehmen für die Einbeziehung einen Zwischenabschluss für das Konzerngeschäftsjahr auf...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.10 Umgang mit NPE-Altbeständen bei weniger bedeutenden Instituten

Gemäß BTO 1.2.5 Tz. 9 MaRisk müssen die Institute im Rahmen der Überwachung ihrer notleidenden Risikopositionen (Non-Performing Exposures, NPE) durch die Festlegung geeigneter Fristen sicherstellen, dass ihre Bestände an besicherten und unbesicherten NPE in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werden. Für alle ab dem 26. April 2019 begründeten Risikopositionen, die anschließ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Sonderfälle

Rn 9 Auch Gesellschafter, die Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit dem Schuldnerunternehmen haben (z.B. Kauf, Darlehen, Miete), können Insolvenzgläubiger (§ 38) und damit antragsberechtigt sein.[37] Dies gilt insbesondere für an sich nachrangige (§ 39 Abs. 1 Nr. 5) Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / b) Hoch belastete Grundstücke

Im Verhältnis zum Verkehrswert hoch belastete Grundstücke eignen sich in der Regel nicht für eine Teilungsversteigerung. Das hängt damit zusammen, dass bei einer Teilungsversteigerung alle eingetragenen Rechte von einem Erwerber mit übernommen werden müssen. Zusätzlich müssen noch die Kosten des Verfahrens durch ein Bargebot abgedeckt sein. Der Betreiber des Verfahrens agier...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.1 Allgemeine Anpassungen der Prozesse

Wie schon ausgeführt, wird von der Aufsicht ein umfassender Rückbau der direkten Verweise auf die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] geprüft. Unter anderem sollen die Verweise in BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk auf die Abschnitte 5.2.1 bis 5.2.4 der EBA-Leitlinien zu den verschiedenen Arten von Verbraucherkrediten vor dem Hintergrund der Vorgabe...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.15 Schwiegereltern (Anspruch gegen den "Ex-Schwiegersohn")

F[144] und M – dieser verstarb vor dem Verfahren nahmen ein Darlehen über 250.000 EUR auf. Mit der Valuta lösten sie ein Darlehen des Vaters des M ab, das diesem 2007 von seiner Bank wegen Zahlungsverzugs gekündigt worden war. Das Trennungsdatum von F und M wurde nicht festgestellt, die Scheidung war "im Jahr 2008 oder 2010". Nach auf Zins und Tilgung vereinbarten Teilzahlun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.6 Kreditwürdigkeitsprüfung mittels vereinfachter Verfahren

Der Prozess der Kreditgewährung umfasst gemäß BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren und die Auswirkungen von ESG-Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106 ff) nicht zur Anwendu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.2 Bankinterne Stresstests

Nach AT 4.3.3 Tz. 1 MaRisk müssen die Institute regelmäßig sowie anlassbezogen angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken durchführen, die Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten widerspiegeln. Kleine Institute können allerdings die Anzahl der Stresstests gering und deren Ausgestaltung schlank halten. Sie müssen auch nicht ihr gesamtes St...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.9 Nutzung von Vortaxe-Verfahren

Den Vorgaben der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zufolge sollte der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien "zum Zeitpunkt der Kreditvergabe" ("at the point of origination") durch einen internen oder externen Sachverständigen ermittelt werden, wobei zu diesem Zweck auch eine Innen- und Außenbesichtigung der Objekte zu erfolgen hat.[1] Abweichungen...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.14 Ehegattenkonten

Oberlandesgericht Brandenburg: Untreue bei unberechtigter Entnahme von einem Oder-Konto[137] Das Oberlandesgericht hat entschieden: "Die eigenmächtige, im Innenverhältnis nicht berechtigte Verfügung eines Ehegatten über einen einem Oder-Konto gutgeschriebenen Geldbetrag kann den Tatbestand der Untreue erfüllen. Dies kann zur Feststellung führen, dass die daraus folgende Ausgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlende...mehr

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FoVo 03/2026, Rechtsschutzb... / 1 Der Fall

Vollstreckungsgegenklage gegen ein notarielles Schuldneranerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung Der Kläger erhielt mehrere Darlehen und gab diesbezüglich ein notarielles Schuldanerkenntnis über einen Betrag von 125.543,87 EUR zuzüglich Tageszinsen in Höhe von 9,40 EUR seit dem 9.6.2016 ab und unterwarf sich wegen der Hauptforderung der sofortigen Zwangsvollstreckung in se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gewährung einer Mitunternehmerstellung

Tz. 106 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG liegt nur vor, wenn der "Einbringende MU der Gesellschaft" wird (beachte andere Terminologie als in § 6 Abs 5 S 3 EStG: "Gewährung … von Gesellschaftsrechten…"). Die Einräumung einer MU-Stellung an der Gesellschaft, in deren BV der Einbringungsgegenstand gelangt, ist also zwingende Voraussetzung für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Seit dem JStG 2024 ist auch die unentgeltliche Übertragung zwischen vd, beteiligungsidentischen MU-Schaften ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Grundsätze

Tz. 56 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Bsp s Tz 21 ff). Da die an einer solchen Umw-Maßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger abschließend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bw-Ansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist auch für die GewS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens"

Tz. 129f Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag auf Bw-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw des eingebrachten BV" vorhanden ist (s § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG; sog Mittelstandskomponente; als zu niedrig bemessen kritisiert s K...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / I. Formelles Nebengüterrecht: Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Seit dem Inkrafttreten des FamFG[4] am 1.9.2009 regelt dessen § 266 das Verfahrensrecht des materiellen sog. Nebengüterrechts. Dieser Begriff ist nicht legal definiert.[5] Nebengüterrecht im engeren Sinn umfasst nach überwiegender Ansicht[6] die Anspruchsgrundlagen der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und des familienrechtlichen Vertrages sui generis (Vertrag über ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 6 Warum sich Unternehmen weiterhin mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen sollten

Auch wenn es langsam schwerfällt, aber die Unternehmen sollten sich von diesem regulatorischen Chaos nicht beirren lassen – der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dürfte nicht grundsätzlich in Frage stehen. Die EU hält an dem grundsätzlichen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 fest, auch wenn immer wieder Regeln aufgeweicht werden. Die Auseinandersetz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel[1] Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierungsaufgaben oder Geldanlagen noch Produktion ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Abschreibungsberechtigt ist grundsätzlich der zivilrechtliche ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Allgemeines

Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Gestaltungen, die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Warum Nachhaltigkeit im Unt... / 8 Vorteil 8: Voraussetzung für den Zugang zum Kapitalmarkt

Ende 2019 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken. Das Merkblatt richtet sich an alle von der BaFin beaufsichtigten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute. Der CFO der BaFin fordert darin: "Wir erwarten, dass die b...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 33 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.2.2 Finanzierungsvergleich und -beratung

Finanzierungsberatung im Sinne von "Erstellung von Finanzierungvergleichen" entsteht entweder aufgrund konkreter Vergleichssituationen oder auch als Optimierungsempfehlungen aus der Erstellung einer Finanzierungübersicht. Im Grunde geht es immer darum, mindestens zwei Finanzierungssituationen zu vergleichen, um die jeweils beste Alternative für den Mandanten zu finden. Vergl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.2.1 Finanzierungsübersicht als Beratungsleistung

In Finanzierungsfragen bedeutet „vorausschauend“ in erster Linie Datensammlung und –aufbereitung im Sinne eines "Sich den Überblick verschaffen". Nur mit Hilfe von aussagekräftigen Auswertungen, die sowohl den aktuellen Finanzierungsstand als auch die planmäßige Entwicklung der Finanzierungssituation berücksichtigen, kann darauf aufbauende Beratung sinnvoll aufsetzen. Die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.3 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Formen: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicher...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.16 Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG)

Rz. 250 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG sind KSt-Subjekte steuerbefreit, die von einem Verband der Kreditinstitute getragen werden und nach ihrer Satzung (und, wie sinngemäß ergänzt werden muss, nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz v. 16.7.1998[1] ausschließlich den Zweck haben, die Erfüllung der Verpflichtung der Kredit- und Finanzdien...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.3 Darlehen der Kasse an den Träger

Rz. 123 Die Kasse kann ihr Vermögen, soweit sie es zurzeit nicht für die sozialen Zwecke benötigt, dem Träger darlehensweise zur Verfügung stellen.[1] Grundsätzlich hält sich die Kasse damit im Rahmen der zulässigen Vermögensverwaltung (Rz. 88). Dabei muss aber sichergestellt sein, dass der Grundsatz der unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung des Kassenvermögens für d...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.2.3 Entfallende Tätigkeitsmerkmale

Überholte Tätigkeitsmerkmale, wie z. B. "Kassenbote" (alt: Vergütungsgruppe VIII) oder "Geldzähler" (alt: Vergütungsgruppe VIII) sind gestrichen worden. Ebenso wurden für "Kassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VII) bzw. "Terminalkassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VIb) keine neuen Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Je nach Umfang des Kassenverkehrs gingen die Tätigkeitsmerkmale ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.3 Rechtsformspezifische Besonderheiten

Rz. 16 Werden den Gesellschaftern einer GmbH Kredite gewährt, die unter den Finanzanlagen als "sonstige Ausleihungen" auszuweisen sind, so ist der Betrag dieser Kredite nach § 42 Abs. 3 GmbHG entweder bei dieser Position gesondert zu vermerken oder im Anhang anzugeben. Entsprechendes gilt nach § 264c Abs. 1 HGB für Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter einer P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.6 Institutsvergütungsverordnung

Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) beinhaltet Regelungen zur angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Danach haben diese angemessene, transparente und langfristig angelegte Vergütungssysteme einzurichten, die auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet sind. Es sollen keine Anreize zu...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 5.5 Sonstige Angaben

Rz. 45 Weitere Angabepflichten zum Anlagevermögen im Anhang ergeben sich aus zahlreichen Einzelvorschriften, die zum Teil Wahlrechte für alternative Angaben in Anhang und Bilanz bzw. GuV enthalten. Die wichtigsten dieser Angabepflichten beziehen sich auf Abschreibungen des Geschäftsjahres auf die Posten des Anlagevermögens, die nach § 284 Abs. 3 HGB im Anlagespiegel im Anhang...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.3 Steuerfreiheit des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Rz. 329 Durch Gesetz v. 17.10.2008[1] wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen des Finanzsektors (insbesondere Finanzinstituten, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften) gegründet. Der Fonds kann Garantien und Kredite gewähren und Beteiligungen übernehmen. Nach § 14 FMStFG ist de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.2.2 Unternehmenserfolgsbezogener Teil (§ 44 Abs. 4 BT-S)

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil der Sparkassensonderzahlung kann nicht nach den gleichen Grundsätzen und Ergebnissen des individuell-leistungsbezogenen Teils verteilt werden. Der noch näher zu definierende Unternehmenserfolg ist die alleinige Zielgröße, individuelle Leistungen bleiben außer Betracht. Die tarifrechtliche Regelung lässt einen großen Spielraum, den die ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 3.3 Erfassung und Nachweis von Finanzanlagen

Rz. 27 Auch Finanzanlagen müssen in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Dabei richtet sich die Art der Bestandsermittlung und des Bestandsnachweises nach der Art der Finanzanlage und ihrem Aufbewahrungsort. Im Einzelnen gilt:[1] Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind im Bestandsverzeichnis unter Angabe des Beteiligungsunternehmens, seiner Rechtsform...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 1 Zweck des Darlehens

Mit der Gewährung eines Darlehens an den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber verschiedene Zwecke verfolgen. Der klassische Hintergrund für ein Darlehen ist die Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb. Der Arbeitgeber kann mit dem Darlehen aber auch das Ziel verfolgen, die Qualifikation seiner Mitarbeiter zu verbessern, indem er private Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter du...mehr