Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.1.3 Krediteinnahmen

Bereits vor Inkrafttreten des WEMoG war höchstrichterlich anerkannt, dass als Finanzierungsinstrument auch eine Kreditaufnahme der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Frage kommt. Der Gesetzgeber erwähnt nun in § 9b Abs. 1 WEG ausdrücklich die Darlehensaufnahme, indem der Verwalter zum Abschluss von Darlehensverträgen einer gesonderten Ermächtigung der Wohnungseigentümer ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.7 Darlehensauszahlung

Abhängig vom konkreten Einzelfall, entspricht eine langfristige Darlehensaufnahme durch die Gemeinschaft den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Der Gesetzgeber erkennt die Möglichkeit der Kreditaufnahme seitens der GdWE in § 9b Abs. 1 WEG ausdrücklich an. Diese Bestimmung regelt die Vertretungsmacht des Verwalters und ordnet insoweit zwar eine für das Außenverhältnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.1 Allgemeines

Rz. 125 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 2a S. 1 GewStG gekürzt um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 GewStG, einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, einer Genossenschaft oder einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft i. S. d. § 3 Nr. 23 GewStG, wenn di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.3 Schachtelbeteiligung

Rz. 131 Voraussetzung für die Anwendung von § 9 Nr. 2a GewStG ist das Vorliegen einer Schachtelbeteiligung. Das Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, muss eine nicht steuerbefreite inländische Kapitalgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 GewStG, eine Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, eine Genossenschaft oder eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.3 Sondervergütungen an Mitunternehmer (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a GewStG)

Rz. 90 Ausgeschlossen ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a S. 1 GewStG , soweit der Gewerbeertrag Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG enthält, die der Gesellschafter von der Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern, mit Ausnahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.2 Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Rz. 63 Nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG gehört zu den erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen. Die Kapitalnutzung muss nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Erforderlich ist aber ein Nebenordnungsverhältnis in dem Sinne, dass die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen gleichzeitig mit der Verwaltung und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.4 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 12 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG kommt nur für Grundbesitz in Betracht, der zum Betriebsvermögen gehört. Ob und in welchem Umfang Grundbesitz dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, bestimmt sich nach § 20 S. 1 GewStDV . Maßgebend sind danach die Grundsätze des ESt- und KSt-Rechts. Die Entscheidung, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen gehört, erfolgt eigenständ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.4 Umfang der Kürzung

Rz. 120 Gekürzt wird im Rahmen von § 9 Nr. 2 GewStG der Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft. Hierzu gehören der Anteil des die Beteiligung haltenden Unternehmens am von der Mitunternehmerschaft erzielten Gewinn aus dem Gesamthandsvermögen und die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehörenden Sondervergütungen, die der Mitunternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 3. Teilweiser Ausschluss der Förderung beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (Wohn-Riester)

Neu geregelt hat das BMF auch das Verhältnis zur Eigenheimrenten-Förderung (Zulage nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG). Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann u.a. für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1.1.2024[3] auch für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden. Da die steuerliche Förderung nach § 92a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Nach § 1 KapErhStG gehört der Wert der neuen Anteilsrechte bei den Anteilseignern nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG, wenn die Kapitalerhöhung nach den Vorschriften des KapErhG durchgeführt wurde. Eine Ausschüttung und Wiedereinlage wird folglich nicht fingiert. Die Anschaffungskosten der bisherigen Anteile verteilen sich nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln hat auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft ebenfalls keine Auswirkung. Es ändert sich lediglich die Zusammensetzung des Eigenkapitals, Rücklagen werden in Nennkapital umgewandelt. Bei den Rücklagen kann es sich um Rücklagen aus Einlagen der Anteilseigner sowie um Rücklagen aus versteuerten Gewinnen handeln. Soweit Rücklagen in N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 9.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft

Die Zeilen 3 bis 11 sind für Kapitalerträge vorgesehen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bei ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. v. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG – Zeile 6 – (vor dem 1.1.2009 erworbene und seitdem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freib...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Re... / 5.6 Kann ich während der Ansparphase mein Altersvorsorgevermögen weiterhin für eine Eigenheimrenten-Förderung verwenden?

Um Haushalten den Weg âEURžin die eigenen vier Wände“ zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber bereits die selbst genutzte Wohnimmobilie in die bisherige Riester-Förderung integriert. Diese Förderkomponente wird als Eigenheimrenten-Förderung bezeichnet. Diese Komponente wird auch in das neue Fördersystem integriert. Den Förderberechtigten werden zwei Fördermöglichkeiten eingeräumt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.3 Streitgegenstand der Prüfung durch die Schiedsstelle – beide Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 knüpft an die erste Regelung bei Einführung des Schiedsstellenverfahrens in das allgemeine Sozialhilferecht an (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 3) und führt die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen also Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wieder ein. Vorherige Versuche, auch die Leistungsvereinbarung wieder schiedsstellenfähig zu machen, scheiterte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Sie verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Der Kredit wird zu 100 % des zugesagten Betrags ausgezahlt. Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 36 Monate ab Kreditzusage. Ab dem 13. Monat fällt für noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Bereits ausgezahlte Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten zweckent...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.8 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags, entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von 12 Mona...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6 Umfang der Finanzierung

Bis zu 270.000 EUR Die Höhe des möglichen Kredits hängt sowohl vom erreichten Förderstandard als auch von der Anzahl der Kinder ab. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude" beträgt der maximale Kredit 170.000 EUR bei ein oder zwei Kindern, 200.000 EUR bei drei oder vier Kindern und 220.000 EUR ab fünf Kindern. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" erhöht sich ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.7 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Es stehen mehrere Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 35 Jahren zur Verfügung. Möglich sind unter anderem: endfällige Darlehen bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren und voller Zinsbindung längere Laufzeiten ...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5 Welchen Umfang die Finanzierung hat

b Bis zu 100.000 EUR Der Kredit kann einmalig bis zu 100.000 EUR je selbst genutzter Wohneinheit betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Kredits. Zusätzlich wird der bereits erwähnte Tilgungszuschuss gewährt, der die Rückzahlung entsprechend reduziert. 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festges...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

10 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Möglich sind unter anderem Kredite mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und endfälliger Tilgung bei vollständiger Zinsbindung. Alternativ können Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren gewählt werden, bei denen der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Der Zinssatz wird aus Bundesmitteln verbill...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Schnellübersicht über die Programme

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Krediten, Zuschüssen oder Zulagen möglich, sofern die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar für dasselbe Objekt sind insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261/461) und die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298, 299, 498, 49...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2 KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Bis zu 100.000 EUR Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 unterstützt den Bau oder den Erwerb selbst genutzter Wohnimmobilien in Deutschland. Gefördert werden Vorhaben durch zinsgünstige, langfristige Kredite von bis zu 100.000 EUR je Vorhaben. Ziel des Programms ist ausdrücklich die Schaffung oder der Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung. Eine Nutzung als Kapitalanlage ode...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.7 Wie die Antragstellung erfolgt

Hausbankverfahren Der Antrag ist vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen, etwa bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Die KfW vergibt den Kredit ausschließlich über diese Institute, die auch die Haftung übernehmen. Im Antrag ist die Produktnummer 134 anzugeben. Nach Durchführung des Vorhabens sind das ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.1 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Angeboten werden Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit unterschiedlichen tilgungsfreien Anlaufzeiten. Möglich sind: endfällige Kredite bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung, Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren, längere Laufzeiten bis 25 oder 35 Jahre mit bis zu drei bzw. fünf tilg...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.1 Zinsbindungen

Zinsbindung ab 5 Jahre Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Dies ermöglicht eine verlässliche Kalkulation der Finanzierung in der Anfangsphase. Bei endfälligen Krediten mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren werden die Zinsen für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Eine Prolongation durch die KfW ist in diesen Fällen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.7 Wie die Antragstellung erfolgt

Hausbankverfahren Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein durchleitendes Finanzierungsinstitut, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Dieses Institut übernimmt auch die Haftung für den Kredit gegenüber der KfW. Wichtig Antrag vor Beginn Wichtig ist, dass der Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Vorhabensbeginn gilt beim Bau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Das Förderprogramm 134 kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen kombiniert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Summe aller öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten des Genossenschaftsanteilserwerbs nicht übersteigt.mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.6 Nutzungsbedingungen

Die geförderte Wohnung muss dauerhaft vom Kreditnehmer selbst als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt werden. Dies ist durch eine aktuelle Meldebestätigung nachzuweisen. Achtung Vorzeitige Aufgabe Wird die Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren nach Kreditzusage aufgegeben oder die Genossenschaftswohnung in Wohneigentum umgewandelt, hat dies Konsequenzen. In diesem Fall wir...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertberichtigun...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 1 Schnellübersicht

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Steuerförderung Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, etwa weiteren Krediten, Zulagen oder Zuschüssen, ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Summe aller öffentlichen Förderzusagen die insgesamt förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination derselben Maßnahmen mit der Steuerermäßigung für Hand...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.4.3 Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis

Der Umfang der Prokura ist nach innen, somit im Verhältnis zwischen dem Prokuristen und der GmbH, beschränkbar. Verstößt der Prokurist gegen seinen Handlungsspielraum, kann er sich gegenüber dem Unternehmen haftbar machen. Zudem droht ihm die Kündigung des Anstellungsvertrags. Die Beschränkungen können im Anstellungsvertrag, in einer gesonderten Urkunde über die Prokura-Erte...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 KfW Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Förderabsicht Das KfW-Programm 296 ist ein zinsverbilligtes Kreditprogramm des Bundes. Gefördert werden flächeneffiziente, klimafreundliche Neubauwohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment. Der Fokus liegt auf dauerhaft niedrigen Energie- und Lebenszykluskosten bei klar definierten baulichen Mindeststandards. Unterstützt wird der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5 KfW Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)

Familie mit Kind Das KfW-Förderprogramm 308 richtet sich an Familien mit Kindern, die eine ältere Wohnimmobilie erwerben, selbst nutzen und energetisch sanieren möchten. Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie in Deutschland, wenn diese beim Erwerb energetisch besonders schlecht ist und anschließend deutlich verbessert wird. Voraussetzung ist, dass das Gebäude ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

Bis zu 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 7 Jahre. Zur Auswahl stehen verschiedene Laufzeit- und Tilgungsmodelle, unter anderem bis zu 10 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit, bis zu 10 Jahre Laufzeit mit ein oder zwei tilgungsfreien Jahren und durchgehender Zinsbindung, bis zu 25 Jahre Laufzeit mit ein bis drei tilgungsf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich kann Programm 308 mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Für die energetische Sanierung bietet sich insbesondere eine zusätzliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude an, etwa in Form eines Kredits oder Zuschusses. Nicht möglich ist eine er...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3 KfW Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Förderung mit Tilgungszuschuss Das KfW-Förderprogramm 134 "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" richtet sich an Menschen, die in einer Wohnungsgenossenschaft leben möchten, ohne klassisches Wohneigentum zu erwerben. Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die Voraussetzung für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland sind. Die Förderung e...mehr