Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1 Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen

Rz. 225 Gegenstand des Moduls BTO sind in erster Linie bekannte aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen der MaK und der MaH. Regelungen zur Funktionstrennung und zu den Prozessen im Kreditgeschäft sind im Modul BTO 1 niedergelegt, korrespondierende Regelungen für das Handelsgeschäft sind in das Modul BTO 2 überführt worden. Erst mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Vo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ausschüsse mit Entscheidungskompetenzen

Rz. 24 In der Praxis werden Kreditvergaben häufig von Ausschüssen entschieden, die sich aus Mitarbeitern unterschiedlicher Organisationseinheiten der Institute zusammensetzen. Die Mehrheitsverhältnisse innerhalb solcher Ausschüsse sind so festzulegen, dass der Bereich Marktfolge nicht überstimmt werden kann. Die Entscheidung hat dabei, wie bei jeder anderen risikorelevanten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Ablauf von Sensitivitätsanalysen

Rz. 90 Bei Sensitivitätsanalysen wird im Allgemeinen ein Risikofaktor variiert, um seinen Einfluss auf ein Portfolio abzuschätzen. Mögliche Vorgehensweisen bei der Variation der wesentlichen Risikofaktoren könnten u. a. sein:[1] Es erfolgt eine proportionale Änderung der relevanten Risikofaktoren, wobei es im Ermessen des Institutes liegt, welche Parameter in welchem Ausmaß "... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Struktur der besonderen Anforderungen an das interne Kontrollsystem

Rz. 2 Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG als elementarer Bestandteil des Risikomanagements neben einer Risikocontrolling-Funktion (→ AT 4.4.1) und einer Compliance-Funktion (→ AT 4.4.2) insbesondere die Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche (→ AT 4.3.1) ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT Allgemeiner Teil

Rz. 1 Der allgemeine Teil der MaRisk enthält Anforderungen, die grundsätzlich für alle Geschäfts- und Risikoarten Gültigkeit besitzen. Er umfasst auch die relevanten Definitionen und Abgrenzungen. Das Modul AT ist aufgrund seines allgemeingültigen Charakters insoweit von den spezifischen Anforderungen des Moduls BT abzugrenzen, das besondere Anforderungen an die Aufbau- und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.7 Vermeidung von Doppelarbeit im drittinitiierten Kreditgeschäft

Rz. 182 Im Fördergeschäft liegen für einzelne Förderprogramme i. d. R. Primärsicherheiten in Form von Garantien oder Rückbürgschaftserklärungen von überwiegend öffentlichen Stellen vor. Darüber hinaus erhalten die Hausbanken als Kreditnehmer der Förderbanken die Auflage, beim Endkreditnehmer entsprechende bankübliche Sicherheiten zu bestellen und zu verwalten. Hierbei handel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Einbindung der Klassifizierungsverfahren in die Intensität der Kundenbetreuung

Rz. 49 Kredite mit sich verschlechternder Risikobewertung sollten grundsätzlich Gegenstand einer zusätzlichen Überwachung und ggf. Überprüfung werden, z. B. durch häufigere Gespräche mit den Kreditnehmern und Aufnahme in die Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4). Sofern die Klassifizierungsverfahren mit geeigneten Frühwarnindikatoren ausgestattet sind, können sie zur Früherkennung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Konzentrationen auf bestimmte Größen- und Risikoklassen

Rz. 78 Durch die Überwachung der Verteilungen der Engagements auf bestimmte Größenklassen sollen volumenmäßige Konzentrationen von direkten oder indirekten Krediten an Einzelkreditnehmer oder Kontrahenten bzw. an eine Gruppe von verbundenen Kontrahenten in geeigneter Weise in die Betrachtung einbezogen werden. Dieser Aspekt spielt auch im Zusammenhang mit der Überwachung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6.2 Vereinfachte Verfahren bei Prolongationen

Rz. 185 Eine Prolongationsentscheidung ist in erster Linie vom Ergebnis der turnusmäßigen Kreditbeurteilung abhängig (→ BTO 1.2 Tz. 6). Im Fall eines jährlichen Überwachungszyklus wird z. B. die mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren erfolgte Beurteilung der Adressenausfallrisiken (→ BTO 1.4 Tz. 1) mit dem Ergebnis des Vorjahres verglichen. In diesen Vergleich wird auc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft

Rz. 2 Klar definierte Prozesse, Aufgaben und Kompetenzen sind eine essenzielle Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf im Kredit- und Handelsgeschäft. Es ist daher nicht überraschend, dass die deutsche Aufsicht den Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation einen besonderen Stellenwert eingeräumt hat. Nachdem im vorherigen Modul geschäftsartenübergreifende Prinzi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Alternative Vorgehensweisen

Rz. 19 Nicht in jedem Fall wird es erforderlich sein, die gängigen Überwachungs- und Berichtszeiträume vollständig auf einen kürzeren Turnus umzustellen. So kann z. B. bei einer nicht fristenkongruenten Refinanzierung von Krediten mit langen Zinsfestschreibungszeiträumen trotz tendenziell hoher Zinsänderungsrisiken der vierteljährliche Turnus durchaus genügen. Diesbezüglich ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Testphase bei Kreditgeschäften

Rz. 54 Im Unterschied zu den Regelungen für Handelsgeschäfte ist die Testphase bei Kreditgeschäften nur eine Option (→ AT 8.1 Tz. 4, Erläuterung). Dies ist für zahlreiche neue Produkte des Kreditgeschäftes auch angemessen, da sich dort ein Probelauf, wie er im Handel (z. B. beim Handel mit kleinen Volumina oder geringen Stückzahlen) möglich ist, nicht realisieren lässt. So s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Vertrauen auf externe Bonitätseinschätzungen

Rz. 126 Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen wurde bis zum Beginn der Finanzmarktkrise[1] als relativ unkritisch angesehen, zumal die anerkannten Ratingagenturen lange Zeit als quasi unfehlbar galten und sich z. B. die Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) der ersten Säule von Basel III vornehmlich auf deren Urteile stützt. Auch das fehl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Zweck und Umfang

Rz. 49 Vor allem Industrieunternehmen aus dem Konsumgüterbereich bedienen sich häufig sogenannter Markttests, um die Erfolgschancen neuer Produkte besser einschätzen zu können. Der probeweise Verkauf von Erzeugnissen unter kontrollierten Bedingungen in einem begrenzten Markt unter Einsatz ausgewählter oder sämtlicher Marketinginstrumente dient dazu, "allgemeine Erfahrungen b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips

Rz. 94 Das Vorhalten einer Liquiditätsübersicht (→ BTR 3.1 Tz. 3), das Durchrechnen einzelner Kennzahlen (→ BTR 3.1 Tz. 4) und die Verwendung eines Verrechnungs- oder Liquiditätstransferpreissystems (→ BTR 3.1 Tz. 5 und 6) erfordern eine umfassende Kenntnis über die Produkte des Institutes auf beiden Bilanzseiten. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Liquidierbarkeit der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Vergleichbare Konstellationen

Rz. 54 Die genannten Erleichterungen sind sinngemäß auch bei vergleichbaren Sonderfällen anwendbar:[1] Im Rahmen der Wohnungsbauförderung werden die Geschäfte durch Landesverwaltungsämter oder andere kommunale Stellen initiiert (→ BTO 1.1 Tz. 4, Erläuterung). Auch in anderen Fällen können die Entscheidungsabläufe durch Dritte so stark normiert werden, dass es zu einer Standard... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Sinngemäße Umsetzung bei Handelsgeschäften

Rz. 21 Die in Modul BTO 2 aufgestellten organisatorischen Anforderungen sind auf die in AT 2.3 Tz. 3 definierten Geschäfte zugeschnitten und sollen grundsätzlich nicht durch die Anforderungen des Moduls BTO 1 überlagert werden, so dass bei Handelsgeschäften auf bestimmte Anforderungen an das klassische Kreditgeschäft verzichtet werden kann. Das wird durch den Hinweis auf die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12 Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 83 Die Anforderungen zur Aufbau- und Ablauforganisation (→ BTO) schließen auch die Risiko­steuerungs- und -controllingprozesse ein. Bei der Ausgestaltung dieser Prozesse müssen daher die organisatorischen Vorgaben in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das folgt einerseits daraus, dass sämtliche Prozesse sowie die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwort... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.3 Ansiedlung des institutsinternen Votums bei Drittinitiierung

Rz. 56 Im Prinzip werden keine Vorgaben gemacht, welcher Bereich beim drittinitiierten Kreditgeschäft für das institutsinterne Votum zuständig ist. Im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft erübrigt sich eine entsprechende Festlegung allein deshalb, weil für derartige Entscheidungen auch im Fall der internen Geschäftsinitiierung eine Votierung aus dem Marktbereich genügen wür... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Solvenzaufsicht

Rz. 21 Die Beachtung der MaRisk soll dazu beitragen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. Durch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.4 Geschäfte in handelbaren Forderungen

Rz. 57 Handelbare Forderungen, wie z. B. der Handel in Schuldscheinen, stellen in der Liste der Handelsgeschäfte eine Besonderheit dar, da es bei der Frage der Qualifikation als Handelsgeschäft im Unterschied zu den ansonsten im Katalog aufgezählten Geschäften auf den Verwendungszweck ankommt. Forderungen sind dann als Handelsgeschäfte zu qualifizieren, wenn von Seiten des ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.4 Auslegung der allgemeinen Vorgaben

Rz. 37 Für die Berechnung des Schwellenwertes in Bezug auf die Bilanzsumme (Institutskriterium) bietet sich die Summe der Buchwerte der Spezialfondsanteile zum letzten Bewertungsstichtag an, entweder direkt aus der Bilanz oder aus einer aktuellen FINREP-Meldung. Dabei sind nicht nur Ein-Anleger-Spezialfonds zu berücksichtigen, sondern gleichermaßen Spezialfonds mit zwei oder... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein, wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen (s BFH v 17.07.2024, VIII R 2/24, BFH/NV 2024, 1324). Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflicht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Berichterstattung über die Adressenausfallrisiken (Tz. 3)

Rz. 29 3 In regelmäßigen Abständen, mindestens aber vierteljährlich, ist ein Risikobericht über die Adressenausfallrisiken, in dem die wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäftes enthalten sind, zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Der Risikobericht hat die folgenden Informationen zu umfassen: mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Risikoorientierter Prozess der Kreditgewährung (Tz. 1)

Rz. 1 1 Der Prozess der Kreditgewährung umfasst die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren und die Auswirkungen von ESG-Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurteilen, wobei die Int... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Sinn und Zweck der Besicherung

Rz. 162 Im Allgemeinen steht aus Sicht des Institutes bei der Kreditvergabeentscheidung die Frage im Vordergrund, ob der Kreditnehmer aufgrund seiner Kapitaldienstfähigkeit dazu in der Lage ist, den gewünschten Kredit vertragsgemäß zurückzuführen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Maßgeblich für die Kreditentscheidung ist also vor allem die Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers. Sofe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Abbildung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Geschäftsstrategie

Rz. 37 Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der Strategien sollten die Institute innerhalb der geltenden rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihre langfristigen finanziellen Interessen und ihre Solvenz berücksichtigen.[1] Im Rahmen der Überarbeitung ihrer Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2021 hat die EBA eine Ergänzung vor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung des spezifischen Risikos eines Emittenten

Rz. 133 Vom Anwendungsbereich der MaRisk werden grundsätzlich alle Kreditgeschäfte im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG erfasst. Dazu zählen u. a. auch gehandelte Aktien. Die Limitierung und Überwachung der Positionen bei gehandelten Aktien erfolgen regelmäßig im Zuge des Marktpreisrisikocontrollings. Sie werden jedoch i. d. R. nicht auf Emittentenlimite im Rahmen des Kreditrisikoco... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf die Limite

Rz. 138 Normalerweise wird durch einen Kreditbeschluss ein Prozess ausgelöst, der mit der (IT-technischen) Erfassung des kreditnehmerbezogenen (internen oder externen) Limits beginnt und durch die vereinbarten Tilgungen oder Sonderzahlungen zu den im Kreditvertrag festgelegten Zeitpunkten auch eine entsprechende Limitreduzierung nach sich zieht. Dadurch ist als Grundvorausse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Prozesse

Rz. 27 Prozesse werden als sachlogisch zusammenhängende und inhaltlich abgeschlossene Aktivitäten oder Funktionen definiert, die eine Wertschöpfung erbringen und damit zur Umsetzung der Unternehmensziele beitragen. Prozesse haben typischerweise einen eindeutigen Startpunkt und einen festgelegten Abschluss. Sie bestehen in Abhängigkeit von ihrer Komplexität häufig aus untersc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Verwendung von Leistungsindikatoren

Rz. 46 Die EZB hält es zudem für sinnvoll, geeignete Leistungsindikatoren ("Key Performance Indicators", KPI) für alle Arten von Klima- oder Umweltrisiken auf die einzelnen Geschäftsfelder und Portfolios anzuwenden und die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen. Dabei sollten die Risiken der verschiedenen Kredit- und Handelsportfolios berücksichtigt werden, die sich aus dem Ü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung von Restriktionen

Rz. 53 Da rechtliche oder grenzüberschreitende regulatorische Restriktionen zur Nutzung der Liquiditäts­puffer zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zwecke existieren können, sollten die Institute sicherstellen, dass sie sich der besonderen Beschränkungen in einzelnen Jurisdiktionen bewusst sind. Insbesondere zur Nutzung bestimmter Refinanzierungsformen, wie z. B. Repos od... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1.1 Beteiligungen

Rz. 5 Aus ökonomischer Sicht ist es grundsätzlich kein wesentlicher Unterschied, ob das Institut einem Unternehmen einen Kredit gewährt oder ob es eine Beteiligung an diesem Unternehmen erwirbt. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass auch Beteiligungen vom weiten Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 KWG erfasst werden. Allerdings haben sich in der Praxis des Betei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Erforderliches Spezialwissen

Rz. 25 Sowohl die Sanierung als auch die Abwicklung können mit hohen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verbunden sein. Wie bereits angedeutet, besteht z. B. im Hinblick auf die Vergabe von Sanierungskrediten die Gefahr, dass diese Kredite nach einer fehlgeschlagenen Sanierung den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. In der Folge kann das Institut Schadenser... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Branchenrisiken

Rz. 107 Das Branchenrisiko resultiert aus einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen eines ganzen Industriezweiges, die sich negativ auf die Bonität der dieser Branche zugehörigen bzw. von dieser Branche abhängigen Unternehmen auswirken kann. Diese Abhängigkeiten werden mithilfe von Korrelationen dargestellt, die positiv oder negativ sein können. Von positiver K... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 1. Ausgangsfall

Beispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. F ist Eigentümerin von zwei vermieteten Immobilien mit einem Verkehrswert von jeweils 3 Mio. EUR sowie von einem selbst bewohnten Einfamilienhaus im Wert von ca. 1 Mio. EUR. Zudem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1 Kreditgeschäft

Rz. 1 Dieses Modul stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, die Verfahren zur Früherkennung von Risiken und die Verfahren zur Klassifizierung der Risiken im Kreditgeschäft dar. Bei Handelsgeschäften und Beteiligungen kann von der Umsetzung einzelner Anforderungen dieses Moduls abgesehen werden, soweit deren Umsetzung vor dem Hintergrund d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung

Rz. 1 Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung muss das Institut überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle). Rz. 2 Eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken ist mindestens jährlich durchzu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Neukredite und Krediterhöhungen

Rz. 21 Zu den Kreditentscheidungen zählen zunächst die Entscheidungen über Neukredite und über Krediterhöhungen. Der Neukredit umfasst grundsätzlich den erstmaligen Abschluss von Krediten auf der Ebene des Einzelengagements. Dazu zählen u. a. die erstmalige Überlassung von Finanzmitteln bzw. Kapital (z. B. Geldleihen, Avale) oder auch der Abschluss derivativer Finanzinstrum... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Keine aufbauorganisatorischen Anforderungen

Rz. 7 Die formellen Kontrollen können im Rahmen des üblichen Vier-Augen-Prinzips wahrgenommen werden, soweit sie nicht schon über geeignete IT-Anwendungen umgesetzt sind. Hinsichtlich der organisatorischen Zuordnung der Kreditbearbeitungskontrollen werden in den MaRisk keine Vorgaben gemacht. Sie können daher sowohl im Bereich Markt als auch in einem marktunabhängigen Bereic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9 Modulare Struktur der MaRisk (Tz. 8)

Rz. 164 8 Das Rundschreiben ist modular strukturiert, so dass notwendige Anpassungen in bestimmten Regelungsfeldern auf die zeitnahe Überarbeitung einzelner Module beschränkt werden können. In einem allgemeinen Teil (Modul AT) befinden sich grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des Risikomanagements. Spezifische Anforderungen an die Organisation des Kredit-, Handel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.4 Sonstige Risikokonzentrationen

Rz. 80 Risikokonzentrationen ergeben sich z. B. auch bei einer großen Anzahl von Krediten mit der gleichen Laufzeitstruktur oder Besicherungsart. Beide Aspekte spielen z. B. in der Immobilienfinanzierung eine große Rolle, die i. d. R. mit langfristigen Zinsfestschreibungszeiträumen verbunden ist und deren Absicherung fast ausschließlich mittels Grundschulden erfolgt. Unter d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Ausnahmen

Rz. 52 Das Institut hat bei Handelsgeschäften grundsätzlich eine Testphase durchzuführen. Die Wahl des Begriffes "grundsätzlich" lässt im Hinblick auf die Durchführung der Testphase Ausnahmen zu. So kann darauf verzichtet werden, wenn der Verzicht unter Risikogesichtspunkten vertretbar erscheint und von vornherein mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass sich aus der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten – ihrer Mutter – Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung. Die Klägerin ist die Tochter, die Beklagte ist die Witwe des am … mit letztem Wohnsitz in … verstorbenen Herrn … (Erblasser). Beide Parteien haben den Erblasser aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu je ½ beerbt. Der Erblasser war Eige... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Vorhandensein geeigneter Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 55 Eine weitere Voraussetzung für den Beginn des laufenden Handels ist das Vorhandensein geeigneter Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ab welcher Entwicklungsstufe diese Prozesse als "geeignet" angesehen werden können. Bei der Beantwortung dieser Frage sollte mit Augenmaß vorgegangen werden, um den kurzfristigen Abschluss bet... mehr