Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Arbeitgeberdarlehen

Rz. 352 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.30: Arbeitgeberdarlehen Darlehensvertrag und Schuldanerkenntnis Mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis wird nachfolgender Darlehensvertrag mit Schuldanerkenntnis vereinbart:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / gg) Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Rz. 185 Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen werden, sind gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Das Gleiche gilt für Rechtshandlungen, die für ein Gesellschafterdarlehen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Sicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 74 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[136] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Abdingbarkeit

Rz. 54 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist für beide Teile zwingend. Absprachen, dass bestimmte Tatbestände die außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen sollen, sind unzulässig. Ebenso unwirksam sind vertragliche Vereinbarungen, die den kündigenden Vertragsteil im Kündigungsfall wirtschaftlich benachteiligen, z.B. Vertragsstrafeversprechen oder Vereinbarungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / e) Muster: Globalzessionsvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.9: Globalzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 128 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten.[127] Auch wenn mit der Reform der Kontopfändung[128] in § 833a ZPO Teile des Pfändungsgegenstandes geregelt wurden, hat sich an der Bandbreite der zu pfändenden Forderungen nichts geändert. Nicht nötig und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Pfänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[18] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 319 Siehe Rdn 309 (Unterhalt wegen Kindesbetreuung). Die Begründung ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.47: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es ____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 832 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.89: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Antrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 30 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 44 Bei der Sicherheitenverwertung kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[86] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. Wird die Forderung aus einem (Bank-)Kontokorrent gesichert, wird sie infolge des Erlöschens des zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrags g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 61 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung beschaffen. Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[104] getroffen werden. F muss ermitteln, ob und inwieweit das gemeinsame Hausgrundstück belastet ist, inwieweit sie für etwaige Kredite gesamtschuldnerisch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / e) Checkliste: Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Rz. 12 Die nachfolgende Checkliste bietet eine Hilfestellung für die ex ante Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Zahlungsunfähigkeitsprüfung erfolgt stets stichtagsbezogen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / c) Muster: Klage im Urkundenprozess

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.22: Klage im Urkundenprozess An das Landgericht _________________________ – Zivilkammer – Klage im Urkundenprozess der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagter – vorläufiger Streitwert: 25.000 EUR Namen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Ausgestaltung des Nießbrauchs

Rz. 57 Die übliche Ausgestaltung eines Nießbrauchsrechts in notariellen Schenkungsverträgen ändert dieses gesetzliche Leitbild in der Mehrheit der Fälle ab. Insbesondere aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, das Nießbrauchsrecht atypisch auszugestalten. Der Nießbrauchsberechtige sollte demzufolge auch alle außergewöhnlichen Lasten tragen, damit die Aufwendungen steuerm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 2. Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Rz. 296 Den Gesellschaftern steht frei, wie sie die GmbH finanzieren, insb. ob sie eine bestimmte Höhe des Stammkapitals vorsehen, ob sie Darlehen gewähren oder Gegenstände mietweise überlassen. §§ 32a und 32b GmbHG a.F. sowie §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. – sowie nach dem MoMiG (vgl. Rdn 32) die grundlegend reformierten Vorschriften[1189] insb. von §§ 39 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 73 Die X-GmbH & Co. KG möchte Mittel zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen. Ein Gesellschafter der GmbH & Co. KG hat hierzu im Bekanntenkreis eine kapitalkräftige Person gefunden, die bereit ist, das Kapital zur Verfügung zu stellen. Diese Person möchte nach außen als Gesellschafter der GmbH & Co. KG nicht in Erscheinung treten, sodass eine direkte Beteiligung als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Kapitalaufbringung zur freien Verfügung der Geschäftsführer – Aufrechnung – Keine verdeckte Sacheinlage

Rz. 37 Freie Verfügung bedeutet, dass Geschäftsführer geleistete Geldeinlagen tatsächlich und rechtlich uneingeschränkt für die GmbH verwenden können müssen.[162] Dieser sog. Unversehrtheits-Grundsatz ist eine der tragenden Säulen des Gründungsrechts: Die GmbH muss im Zeitpunkt der Eintragung über ihr Stammkapital tatsächlich verfügen.[163] Fehlt die freie Verfügung, hat der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / XI. Belastung der übertragenen Immobilie

Rz. 60 Wenn die zu schenkende Immobilie noch zum Zeitpunkt der Schenkung mit Grundschulden/Hypotheken, die der Absicherung eines Darlehens dienen, belastet ist, muss diesbezüglich einerseits zwischen den Parteien des Schenkungsvertrages und andererseits mit dem Darlehensgeber bzw. Grundschuldinhaber eine entsprechende Regelung getroffen werden. Der Beschenkte übernimmt nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: (Hilfs-)Aufrechnung

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.30: (Hilfs-)Aufrechnung In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird beantragt, Begründung: Dem Kläger steht die geltend gemachte Kaufpreisforderung nicht zu. _________________________ (Einwendungen gegen das Bestehen der Klag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 67 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[118] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 1. Alternativer Sachverhalt (1)

Rz. 169 Die Baukreditbank (BKB) hat der Taxelex GmbH ein Darlehen gewährt. Für dieses möchte sie von dem Alleingesellschafter Trakel eine Sicherheit an dessen Geschäftsanteil bekommen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Regelung durch MoMiG

Rz. 249 Das MoMiG begegnete der Kritik an den drastischen Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen nach der herkömmlichen Rspr.[1022] Die Regelungen gelten gleichermaßen für Gründung und Kapitalerhöhung (§ 56 Abs. 2 und § 56a i.V.m. § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG). Ob sich durch die MoMiG-Regelung etwas an der Häufigkeit verschleierter Sacheinlagen ändern wird, wird mit Recht bezweifel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Deckung durch vollwertigen Anspruch gegen Gesellschafter

Rz. 286 Die Vollwertigkeit richtet sich nach bilanziellen Grundsätzen. Gem. § 253 Abs. 1, Abs. 3 HGB ist eine Forderung vollwertig, wenn sie nicht mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden konkreten Ausfallrisiko belastet ist, so dass der Gesellschafter mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Fälligkeit leisten kann.[1130] Daher ist eine Besicherung des Anspruchs ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.20: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Herr/Frau _________________________ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem General...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / b) Praxishinweise

Rz. 76 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war vor den grundlegenden Reformen des Stiftungsrechts in den letzten Jahrzehnten noch in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[93] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _________________________ (bei Bedarf kurze Vorste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Rechtslage bis zum MoMiG: Eigenkapitalersatz

Rz. 297 Vor dem MoMiG sahen §§ 32a, 32b GmbHG a.F. sowie die sog. Rechtsprechungsregeln den Gesellschafter in einer Finanzierungs(folgen)verantwortung für die GmbH; bei einer Krise stand er vor der Alternative, die GmbH zu liquidieren oder ihr neues Eigenkapital zuzuführen. Gewährte er der GmbH stattdessen Darlehen, durfte er diese während der Krise nicht abziehen, sie wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Kreditunwürdigkeit der GmbH nach MoMiG unbeachtlich, aber von Bedeutung für Altfälle

Rz. 301 Die durch das MoMiG überholten Vorschriften über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen setzten voraus, dass die Gesellschafter der GmbH in der Krise, statt Eigenkapital zuzuführen, andere Leistungen gewährten. Für Neufälle nach der am 1.11.2008 in Kraft getretenen Neuregelung kommt es auf die nach altem Recht problematisierten Fragen von Kreditunwürdigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 13. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / b) Muster: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 559 Eine Vereinbarung zur Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass derzeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Beide Ehegatten sind vollschichtig berufstätig. Nach Abzug beruf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Besonderer Kündigungsschutz... / 4 Familienpflegezeit

Durch das zum 1.1.2012 in Kraft getretene und zum 1.1.2015 reformierte Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wurde ein weiterer Tatbestand, der besonderen Kündigungsschutz vermittelt, geschaffen. Das Gesetz gibt in der ab 1.1.2015 geltenden Fassung Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit, während derer der Arbeitnehmer einen nahen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Einstweilige Verfügung auf Zahlung

Rz. 824 Die Durchsetzung fälliger Vergütungsansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt, der Höhe nach beschränkt auf die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO.[1357] An die Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Erfüllungsverfügung werden wegen der damit verbundenen Risiken für den Arbeitgeber hohe Anforderun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Arrestantrag

Rz. 298 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.75: Arrestantrag An das Landgericht Bonn Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________, gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arrestes und Arrestpfändung beantragen wir ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / VI. Muster: Erteilung einer Handlungsvollmacht

Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.6: Erteilung einer Handlungsvollmacht Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen als Inhaber der Firma Max Berg Gartenmöbel – eingetragener Kaufmann – hiermit Handlungsvollmacht erteile für den Bereich des Verkaufs von Gartenmöbeln an Großhändler. Ihre Vollmacht ist auf die gewöhnlich im Bereich des Verkaufs vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Grundlegende Änderung durch das MoMiG: Gesellschafterdarlehen

Rz. 298 Seit dem MoMiG steht die Finanzierung dem Eigenkapital nicht mehr gleich, Gesellschafterleistungen sind gem. § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG nicht mehr materielles Eigenkapital.[1191] Es gibt keine eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen mehr. Vielmehr bleiben sie entsprechend ihrer Rechtsform Verbindlichkeit der GmbH. Sie sind aber gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nur nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Gläubigerversammlung

Rz. 84 Die Gläubigerversammlung ist nach der Insolvenzordnung das oberste Organ im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerselbstverwaltung.[73] Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Gericht. Die Mitwirkung der Gläubigerversammlung beschränkt sich auf die gesetzlich im Einzelnen definierten Befug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 3. Verpfändung von Geschäftsanteilen

Rz. 192 Die Bestellung eines Pfandrechts an einem Geschäftsanteil richtet sich nach den für die Übertragung geltenden Vorschriften. Die Verpfändung ist zulässig, soweit die Abtretung zulässig ist (§ 1274 Abs. 2 BGB). Sie erfordert einen notariell beurkundeten Vertrag gem. § 15 Abs. 3 GmbHG,[846] die Verpflichtung hierzu ist formlos gültig. Der Gesellschaftsvertrag kann die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr