Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, Einsatz einer ... / I. Sachverhalt

Die vom Kläger beim ArbG eingelegte "sofortige Beschwerde" hatte keinen Erfolg. Dem Kläger, der ledig und einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, war für ein eingeleitetes Kündigungsschutzverfahren mit Beschl. v. 17.3.2023 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Durch gerichtlich festgestellten Vergleich am 22.3.2023 endete das Verfahren. Die Par...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.1.3 Sonderfälle

Betriebsaufspaltung Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen. Für die Größenmerkmale bzw. einheitliche Gewinngrenze (ab 2020) sind Besitz- und Betriebsunternehmen daher getrennt zu beurteilen.[1] Bereits vor Änderung durch das JStG 2020 (Begünstigung auch für vermietete Wirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2025, Die Vorlage der Vollmacht bei Offenlage einer Abtretung

Leistungsfähigkeit als Einziehungsproblem Im Rahmen der Einziehung von Forderungen stehen der Gläubiger und seine Bevollmächtigten (Rechtsanwälte und Inkassodienstleister) regelmäßig vor der Problematik, dass der Schuldner die Forderung dem Grunde nach gar nicht bestreitet, sondern schlicht leistungsunfähig ist. Das Mittel der Wahl bei der Einziehung einer solchen unstreitige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[4] II. Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO ist nicht gegeben (vgl. § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO). [5] 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen nicht (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Entscheidungen GrS BFH BStBl II 1999, 778; BFH BStBl II 1999, 782; BFH BStBl II 1999, 787 ("Arbeitszimmer-Entscheidungen")

Rn. 49 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Einzelnen sind folgende Fälle entschieden worden (G. Söffing, BB 2000, 381; Gröpl, DStZ 2001, 65; Kowanda, DStR 2017, 961):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 12 Der Krankenversicherungsbeitrag zur studentischen Krankenversicherung bemisst sich gemäß § 236 Abs. 1 nach dem BAföG-Bedarfssatz, verbunden mit dem auf 7/10 reduzierten Beitragssatz nach § 245. Dagegen ist der Bezug von Waisengeld gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 wie ein Versorgungsbezug zu behandeln und unterfällt nach §§ 241, 248 dem allgemeinen Beitragssatz. Die gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 4 Eigenkapitalersetzende Darlehen gibt es nicht mehr

Durch das MoMiG wurden die §§ 32a, 32b GmbHG sowie §§ 129a, und 172a HGB ersatzlos gestrichen. Ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gibt es nicht mehr. Als Konsequenz hieraus kann die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens nicht mehr unter Berufung auf eine analoge Anwendung des § 30 GmbHG verweigert werden. Forderungen aus Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.1.1 Ansatz des Darlehens

In der Handelsbilanz ist das Gesellschafterdarlehen als Verbindlichkeit mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgebracht werden muss, hierbei sind künftige Preis- und Kostensteigerungen bzw. -minderungen zu berücksichtigen. In der Steuerbilanz muss das Gesellschafterdarlehen sinngemäß nach § 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.2 Auf Ebene des Gesellschafters ist eine Forderung zu aktivieren

Handelt es sich bei dem Gesellschafter, der das Darlehen gewährt, um einen Kaufmann, der zur Buchführung verpflichtet ist und wird das Darlehen im Betriebsvermögen gehalten (z. B. Darlehen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft), ist beim Gesellschafter das gewährte Darlehen als Forderung gegenüber der Gesellschaft zu bilanzieren. Die Forderung stellt Sonderbetriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Jedes Unternehmen bilanziert auf der Passivseite der Bilanz unter anderem auch das jeweilige Nominalkapital. Dieses wird bei Gesellschaften – je nach Gesellschaftsform – als gezeichnetes Kapital, Stammkapital, Grundkapital, Nennkapital und bei Einzelunternehmen als Eigenkapital bzw. Betriebsvermögen bezeichnet. Über das Nominalkapital hinaus kann eine Gesellschaft en...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 3.1 Rangrücktritt

Der Rangrückritt ist in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich verankert. Eine Überschuldung [1] liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.[2] Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 1.1 Ausweis in der Handelsbilanz

Gesellschafterdarlehen müssen in der Handelsbilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit passiviert werden. Ein Hinweis darauf, dass der Darlehensgeber zugleich auch Gesellschafter ist, ist zwingend erforderlich.[1] Dies gilt auch, wenn eine Rückzahlung an den Gesellschafter nicht erfolgen darf und das Darlehen aus insolvenzrechtlicher Sicht Eigenkapital darstellt. Das Bestehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 3.2 Forderungsverzicht

Erklärt der Gesellschafter einen Forderungsverzicht, führt dies auf Ebene der Gesellschaft handelsrechtlich zu einer erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit. Im steuerlichen Bereich hängt hingegen die Behandlung zum einen davon ab, ob der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis oder betrieblich veranlasst ist, und zum anderen davon ab, ob und ggf. in welcher Höhe das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1.3 Nachweis der Tragfähigkeit und Kenntnisse

Der Gründer muss die Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens durch die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle nachweisen. Fachkundige Stellen sind z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, aber auch lokale Gründerinitiativen oder Gründungszentren. Bei der Wahl der fachkundigen Stelle ist der Gründer grundsätzlich frei. Praxis-Tipp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 6 Existenzgründung aus Bürgergeld

Bezieher von Bürgergeld können keinen Gründungszuschuss erhalten. Sie können bei dem Schritt in die Selbstständigkeit jedoch nach dem SGB II durch ein gesondertes Einstiegsgeld sowie durch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern und Expertenunterstützung gefördert werden.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnungshilfe / Zusammenfassung

Begriff Wohnungshilfe – in Form von Darlehen oder Zuschüssen – steht aus der Unfallversicherung (ergänzende Rehabilitationsleistung) zu, wenn wegen der Art oder Schwere des Unfalls oder der Berufskrankheit die Wohnräume (einschließlich einer Garage) auf Dauer behindertengerecht ausgestattet sein müssen. Die Wohnungshilfe ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen und sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermittlungsleistung / 3 Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen

Führt der Vermittler im Inland eine steuerbare Vermittlungsleistung aus, muss er prüfen, ob diese Leistung steuerfrei sein kann. Steuerbefreiungen können sich dabei insbesondere bei der Vermittlung drittlandsgrenzüberschreitender Leistungen oder bestimmter Finanzdienstleistungen ergeben. Steuerbefreiungen für Vermittlungsleistungen im drittlandsgrenzüberschreitenden Bereich k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.1 Zinsverbilligtes Darlehen

Hamburg vergibt durch die IFB Hamburg besonders günstige, langfristige Darlehen für den Neubau, die Modernisierung oder Erweiterung von Sozialwohnungen. Der Anfangszinssatz beträgt meist 1 % fest für 30 Jahre. Diese vergünstigten Kredite reduzieren die finanzielle Belastung für Investoren und Bauherren und erleichtern die Realisierung bezahlbarer Projekte. Die Vergabe erfolg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Wie erfolgt die Förderung

Grundbetrag, Zuschüsse, Zusatzdarlehen Die Fördermechanismen der FRL Öff Wohnen NRW 2025 knüpfen an klassische Förderinstrumente an: Darlehen (zinsverbilligt), Tilgungsnachlässe, ggf. Zuschüsse für Modernisierung, Kombination mit Standortaufbereitung etc. Grundbetrag des Darlehens je nach Lage, Größe und Bauweise der Wohnungen (z. B. 2.350 EUR pro Quadratmeter förderfähiger Wo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.10 Wo sind die Anträge zu stellen

Die Antragstellung ist ein wesentlicher Teil der Förderprozesskette – hier entscheidet sich, ob Ihr Vorhaben gefördert wird. Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 bietet hierfür klare Vorgaben. Der Antrag ist über die zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen – in der Regel die Stadt oder Kreisverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich das geförderte Vorhaben liegt. Zusätzlich erfolgt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Wie die Förderung erfolgt

Förderbausteine Die Förderung erfolgt modular, bestehend aus einem begründenden Grundmodul und wählbaren Ergänzungsmodulen. Finanzielle Unterstützung gibt es durch zinsverbilligte Darlehen mit Anfangszinssatz von 1,0 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Die laufenden Zuschüsse bemessen sich u. a. nach Grundstückswert und Größe des Bauvorhabens. 3.5.1 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.4 Modulare Förderung und Ergänzungsbausteine

Darüber hinaus werden weitere Fördermodule angeboten: Zum Beispiel für Barrierefreiheit, besondere energetische Qualität oder innovative Baukonzepte. Auch Modernisierungen bestehender Gebäude oder Bindungsverlängerungen werden auf Antrag durch Zuschüsse oder Darlehen unterstützt. Durch diese gestaffelten und modularen Instrumente kann Hamburg jährlich mehrere tausend neue Soz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.2 Baukostenzuschüsse

Parallel zu den Darlehen können Investoren einen einmaligen Baukostenzuschuss für die Errichtung der geförderten Wohnungen beantragen. Die Höhe hängt von der geförderten Wohnfläche und vom jeweiligen Förderweg ab. Der Zuschuss reduziert die Baukosten direkt und ist ein wichtiger Bestandteil, um die Kalkulation bezahlbarer Anfangsmieten zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Diese Belegungsbedingungen sind gefordert

Bis zu 30 Jahre Für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg gelten folgende Belegungsbedingungen: Die geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen unterliegen einer Belegungsbindung von in der Regel mindestens 30 Jahren, in denen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Belegung ist der Wohnberechtigungsschein ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Förderweg 3 – Mittleres bis gehobenes Einkommen:

Der 3. Förderweg richtet sich an Haushalte mit Einkommen bis maximal 140 % über den im Wohnraumförderungsgesetz definierten Grenzen, sodass bis zu 65 % der Hamburger Haushalte gefördert werden können. Die Anfangsmiete kann bis zu 12,25 EUR pro Quadratmeter betragen. Auch hier vergibt der Senat jährliche Fördermittel für rund 350 Wohneinheiten. Der Förderumfang umfasst ebenfal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Förderweg 1 – Klassischer Sozialwohnungsbau:

Dieser Förderweg sichert den Bau klassischer Sozialwohnungen für Haushalte, deren Einkommen maximal 60 % über den im HmbWoFG festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Etwa 36 % der Hamburger Haushalte können hiervon profitieren. Die maximale Anfangsmiete beträgt im Jahr 2025 7,25 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Senat stellt Fördermittel für mindestens 2.300 Wohneinheiten jäh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / c) Darlehensaufnahme zur Weiterreichung als Darlehen an andere Steuerpflichtige – Abgrenzung zur Zweckverwirklichungsmaßnahme

Anstatt die Mittel zur Finanzierung eines eigenen Investments zu verwenden, könnte die Stiftung die Mittel aus dem Darlehen auch an eine andere Organisation in Form eines Darlehens weiterreichen. Ist diese Organisation nicht ebenfalls gemeinnützig (dann handelt es sich um eine Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO), sondern steuerpflichtig, verwirklicht die Stiftung damit ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Darlehensvergabe zur Zweckverwirklichung

Beispiel: Eine gemeinnützige Stiftung fördert u.a. den Zweck "Denkmalschutz". Sie möchte ein zinsgünstiges Darlehen an eine steuerpflichtige GmbH vergeben, die Eigentümerin einer denkmalgeschützten Immobilie ist. Diese möchte besagte Immobilie denkmalgerecht sanieren. Das Gebäude wird von der GmbH vermietet. Die Vergabe von Darlehen ist kein steuerbegünstigter Zweck i.S.v. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 8. Fazit

Die Suche von geeignetem Wohnraum, der günstig angemietet werden kann, ist ein häufiges und großes Problem. In der Vergangenheit, als Wohnraum sehr knapp war, wurde dieses Problem durch direkte Förderung des Wohnungsbaus gefördert. Günstige Kredite beispielsweise, die den Wohnungsbau unterstützten, liefen mit der Zeit aus. Die seit dem 1.1.2025 eingeführte Regelung in § 52 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / I. Rechtlicher Rahmen

Stiftungsrecht: Der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen eine Stiftung agiert, wird grundsätzlich vom Stiftungsrecht vorgegeben. Dieses fordert von den Organen die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 84a Abs. 2 S. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet und muss die Stiftung sachgerecht leiten und das Geschehen, die Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Allgemeines

Für den rechtlichen Handlungsrahmen ist es essentiell, ob die Darlehensaufnahme oder -vergabe im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgt oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist. Hintergrund ist, dass die jeweilige Sphäre besondere Anforderungen an die Zulässigkeit der Maßnahme stellt. Sie bestimmt z.B. darüber, welche Mittel zur Tilgung der Darlehens- und Zinsforderung verwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 2. Darlehensvergabe zur Vermögensanlage

Beispielsfall: Die A-Stiftung fördert die gemeinnützigen Zwecke Wissenschaft und Forschung. Die gemeinnützige B-Stiftung hat als satzungsmäßigen Zweck die Förderung der Jugendhilfe durch den Betrieb eines Segelschulschiffes, auf dem den Jugendlichen die Hochseesegelei und das seemännische Brauchtum nähergebracht werden sollen. Durch das Erlernen traditioneller Seemannschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Birte Görmar[*] Die Möglichkeiten, die Darlehen bieten, sind nicht nur für privatnützige Akteure wichtig, sondern ebenso für Non-Profit-Organisationen. Das ist nicht weiter verwunderlich, agieren sie doch häufig in ähnlichen Dimensionen wie die wirtschaftlichen Akteure. Bei gemeinnützigen Organisationen stellen sich allerdings besondere Fragen zu den Voraussetzungen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Fremdkapitalfinanzierung von Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Die Aufnahme von Fremdkapital durch gemeinnützige Stiftungen ist grundsätzlich unbedenklich, solange sie die wirtschaftliche Bestimmung des Stiftungskapitals und die Verwirklichung des Stiftungszwecks fördert (Hüttemann in Hüttemann/Richter/Weitemeyer, Landesstiftungsrecht, 2011, S. 446). Dies ist z.B. zur Erhaltung der Liquidität (Kontokorrentkredit) oder zur Immobilienfina...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtungen zwischen dem UN und seinen Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 285, Rn. 173). Anzugeben sind z. B. Vorschüsse auf Gehälter sowie Tantieme. Als Kredite kommen z. B. in Betracht: jede Form der Darlehensgew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder nicht börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Damit wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 17 Abs. 1 lit. d) Unterabs. 2 der Bilanz-R i...mehr