Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 18 Berechnung der Veräußerungsgewinne und -verluste → Anlage KAP-INV Zeilen 46–56

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes ist für jeden Fonds getrennt vorzunehmen. Sollten Fondsanteile von mehr als 3 Fonds veräußert worden sein, so sind entsprechend viele Anlagen KAP-INV einzureichen. Hierzu ist in Anlage KAP-INV Zeile 3 eine laufende Nummer der jeweiligen Anlage zu vergeben. In der Zeile 46 ist die internationale Wertpapierkennnummer ISIN (...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Werbungskosten

Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkosten zur Ren...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.1 Grundstücke → Zeilen 34-44

Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 34 bis 44 betreffen Grundstücke, die innerhalb von 10 Jahren (Datum der Kaufverträge maßgebend!) angeschafft und veräußert wurden. Dies kann auch für geerbte oder geschenkte Grundstücke infrage kommen. Dabei ist entscheidend, wann der Erblasser oder Schenker das Grundstück erworben hat. Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf b...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 5 Ausschluss der Förderung

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, soweit für die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung), Sonderausgaben (§ 10f EStG) oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Auch eine andere Steuerermäßigung (§ 35a EStG, haushaltsnahe Aufwendungen) bzw. sta...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 3 Sonstiges

Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch für den Te...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 82-96

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; frü...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 73–75 Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V. Unte...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 10.2 Andere Einnahmen, die unter § 22 Nr. 3 EStG fallen → Zeilen 16-17

Unter die Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG fallen Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten gehören. Die Einnahmen sind in den Zeilen 17 und 18 einzutragen. Einnahmen, die unter die sonstigen Einkünfte fallen, sind z. B. die gelegentliche Vermittlung von Kauf- und Tauschgeschäften sowie die gelegentliche Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.9 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 33, 44–48

Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4 %ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruch sowie Beitragsanteile, die auf Wahl- oder Komfortleistungen entfallen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2.1 Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9

Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.11 Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen → Zeilen 39–42

Kosten für gemietete oder eigene Räume sind Betriebsausgaben, soweit diese auf den betrieblich genutzten Teil entfallen. Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen bzw. auf eigenen Grundstücken, sind die hierfür anfallenden Kosten (ohne AfA Zeile 31 und Schuldzinsen Zeile 55 f.) in Zeile 41 einzutragen. Soweit darin Erhaltungsaufwendungen enthalten sind, müssen diese in Zeil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2025 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

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EH55-Neubauförderung kommt im Dezember zurück

Die Bundesregierung reaktiviert die beliebte Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55. Die war im Jahr 2022 eingestampft worden. Ab Mitte Dezember 2025 soll es wieder Geld geben. Das sind die Bedingungen. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung. 800 Mio. Euro sollen nach Information...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
"Gewerbe zu Wohnen" wird ohne Mietobergrenzen gefördert

Der Büroleerstand in Deutschland hat massiv zugenommen: die Bundesregierung will die Umnutzung von Flächen attraktiv machen. Eigentümer von Büros und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab Sommer 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Mietobergrenzen wird es laut Bundesregierung für das Förderprogramm nicht geben. Die Bundesregierung h...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.3 Vereinfachungsregelung: Bundesbankstatistik

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröff...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Dauer der Zinsfestle...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr

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Kostenerstattung / 1.5.2 Selbst beschaffte Leistung nach Fristablauf

Versicherte sind berechtigt, sich die Leistung nach der abgelaufenen Frist selbst zu beschaffen.[1] Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. Zu erstatten sind auch Leistungen durch nicht zugelassene Leistungserbringer.[2] Der Versicherte ist dabei weder verpflichtet, sich die genehmigte Leistung im Inland zu verschaffen noch die Bedingunge...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.1 Ausschöpfung eines Kreditrahmens

In einem Streitfall wurde festgestellt, dass einer GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge als Saldo ihrer Kontokorrentkonten bei einer Bank ein Guthaben von beinahe 65.000 DM zur Verfügung stand und sie darüber hinaus die Möglichkeit hatte, bis zur Ausschöpfung eines Kreditrahmens bei einer Sparkasse noch etwa 130.000 DM genehmigten Kredits in Anspr...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug ist vielmehr aus den Zinsersparnissen vorzune...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Maßstabszinssatz für das vergleichbare Darlehen am Abgabeort bzw. dem günstigsten Preis am Markt und dem Zinssatz, der im konkreten Einzelfall tatsächlich vereinbart ist.[1] Der Arbeitnehmer erzielt keinen steuerbaren Zinsvorteil, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu einem marktüblichen Zinssatz a...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.3 Rabattfreibetrag ist anwendbar

Verbleibt nach Abzug der vom Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen ein Zinsvorteil, bleibt dieser bis zur Höhe des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR [1] im Kalenderjahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Rabattfreibetrag insoweit nicht bereits durch andere geldwerte Vorteile ausgeschöpft wurde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zugewendet ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.2 Maßstabszinssatz als Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab ist bei Dienstleistungen, die ein Kreditinstitut gegenüber seinen Mitarbeitern erbringt, grundsätzlich der Preis, der für diese Leistungen im Preisaushang des Kreditinstituts oder der kontoführenden Zweigstelle angegeben ist, sog. Maßstabszinssatz. Dieser Preisaushang ist für die steuerliche Bewertung auch der Dienstleistungen maßgebend, die vom Umfang her ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Dem Arbeitgeber steht es frei, die Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zulässig ist jedoch auch eine Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bzw. dem günstigsten Angebot am Markt[1] (Wahlrecht). Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den günstigsten Prei...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 5 Versteuerung bei fehlender Arbeitslohnzahlung

Bezieht ein Arbeitnehmer während der Laufzeit des Darlehens keinen Arbeitslohn, z. B. bei Beurlaubung oder Elternzeit, gelten bei Wiederaufnahme der Arbeitslohnzahlung im Kalenderjahr die Regelungen des § 41c EStG.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die im jeweiligen Zeitraum angefallenen Zinsvorteile grundsätzlich nachversteuern muss. Reicht der Barlohn zur Deckung der St...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 8 Aufzeichnungspflichten

Die Ermittlung der steuerpflichtigen Zinsvorteile müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und als Beleg zum Lohnkonto genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sind sie diesem formlos mitzuteilen.[1]mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen

Zusammenfassung Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind....mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3 Bewertung mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort

3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot e...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4 Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung

4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen" Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Lohnsteuer

1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug is...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 6 Versteuerung bei Ausscheiden des Mitarbeiters

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus und fallen infolge eines noch nicht getilgten Arbeitgeberdarlehens weiterhin Zinsvorteile an, von denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mehr nachträglich einbehalten kann, muss der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.5 Geschäftsführungsorgane/nahestehende Personen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13 Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen

Rz. 157 Der Aufwand aus einer Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen führt beim Gesellschafter nicht immer zu einer abzugsfähigen Betriebsausgabe. Es ist danach zu unterscheiden, ob das Darlehen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft gewährt wird, der Gesellschafter ein Kapitalgesellschafter oder eine natürliche Person ist und da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Ende der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften

Rz. 318 Die Unternehmereigenschaft der Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich erst dann beendet, wenn sie nachhaltig keine Umsätze mehr ausführt und alle ihre Rechtsbeziehungen beendet sind. Die Unternehmereigenschaft der Kapitalgesellschaft ist nicht an ihren zivilrechtlichen Bestand gebunden. Eine zivilrechtlich noch fortbestehende Kapitalgesellschaft kann ihre Unternehmere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Praxis-Beispiel Beispiel Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter (G) ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.4 Kapitalrückzahlung aufgrund eines Besserungsscheins

Rz. 127 Der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein [1] führt 2-mal zu einer außerbilanziellen Korrektur. Im Zeitpunkt des Verzichts entsteht in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ein Ertrag. Soweit die Forderung werthaltig ist, ist eine verdeckte Einlage zu berücksichtigen. Kommt es später zum Besserungsfall, ist bilanziell i. H. d. auflebenden Verbindlichkei...mehr