Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3 Schulden nach Abs. 8

Rz. 389 Die Vorschrift verwendet den Begriff der Schulden in Abs. 8 und verdeutlicht damit, dass nicht etwa ein eingeschränkter Begriff wie Mietzahlungsrückstand oder Stromschulden gilt, sondern der umfassende Schuldensbegriff im Rahmen der Erbringung des Bürgergeldes zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Schulden sind Verbindlichkeiten, der Begriff ist in Deutschland ne...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 10 Wandelschuldverschreibung und Darlehen mit Wandlungsrecht

Wandelschuldverschreibung Beim Erwerb einer nicht handelbaren Wandelschuldverschreibung seines Arbeitgebers, fließt dem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil erst dann zu, wenn ihm nach Ausübung des Wandlungsrechts das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird. Darlehen mit Wandlungsrecht Überträgt der Arbeitnehmer ein Darlehen nebst Wandlungsrecht gegen Entgelt auf e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zwangsvollstreckung durch Finanzinvestoren nach Kreditverkauf

Rz. 59 Die Immobiliarvollstreckung rückte im Jahre 2007 in das Interesse der Medien, weil im Rahmen der Veräußerung von notleidenden oder nicht sicheren Krediten (non performing loans) an Finanzinvestoren auch "gesunde" Kredite gegenüber Eigenheimbesitzern veräußert wurden und der Zessionar gegen den Kreditnehmer und für diesen angeblich völlig unerwartet die Zwangsvollstrec...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 1 Tatbestand:

[1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten Rückzahlungsansprüche nach dem Ende ihrer nichtehelichen Partnerschaft geltend. [2] Die Klägerin und der Beklagte waren partnerschaftlich verbunden und erfuhren im Jahr 2018, dass sie Eltern würden. Im Oktober 2018 zogen sie deswegen in eine andere Wohnung, die sie für einen monatlichen Mietzins von 565,00 EUR mieteten. Hierfür liehe...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Schuldenhaftung

Rz. 161 Grundsätzlich haftet der Nachvermächtnisnehmer nicht für die Schulden des Vorvermächtnisnehmers.[246] Die §§ 2144 ff. BGB sind hier auch nicht entsprechend anwendbar. Allerdings ergibt sich aus der Verpflichtung des Nachvermächtnisnehmers zur Tragung notwendiger Verwendungen (§§ 994, 2185 Abs. 2, 670, 679, 683 BGB) auch seine Verpflichtung zur Tilgung und Übernahme v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Geld- und Kreditinstitute (Nr. 8)

Rz. 136 [Autor/Stand] Geld- und Kreditinstitute sind Unternehmen, die entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs- und Kredit- und Kapitalverkehr anbieten. Dazu können Kreditvergaben, Verwaltung von Spareinlagen, Handel und Verwahrung von Wertpapieren etc. gehören. Im Anwendungsbereich der Nr. 8 können nur Grundstücke liegen, die unmittelbar dem Betrieb des Geld- und Kred...mehr

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Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 3 Finanzinstitut gewährt Arbeitgeberdarlehen

Sachverhalt Eine Bank gewährt ihrem Arbeitnehmer am 30.12.2023 ein Darlehen von 30.000 EUR zu einem Zinssatz von 2 %. Der marktübliche Zinssatz beträgt (angenommen) 5,27 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten zu 500 EUR zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 31.1.2024. Wie hoch ist d...mehr

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Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 2 Arbeitgeberdarlehen mit 1,0 % Zinsen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer am 30.10.2023 ein Darlehen über 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 1,0 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 1,0 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Zins- und Tilgungsraten sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11...mehr

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Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 4 50-EUR-Freigrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält am 30.10.2023 von seinem Arbeitgeber ein Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 3,84 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 3,84 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11....mehr

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Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 1 Zinsloses Arbeitgeberdarlehen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährte einem Arbeitnehmer am 30.10.2023 ein zinsloses Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht für Wohnungsbau). Die Laufzeit beträgt 3,5 Jahre. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zurückzuzahlen. Die Raten sollen am Monatsletzten mit der monatlichen Gehaltsabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11.2023. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist demnach auch nicht von einer Zustimmung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 4 Staatliche Förderung

Zur Finanzierung der Familienpflegezeit erhält der Arbeitnehmer nach § 3 FPfZG unmittelbar vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Darlehen.[1] Das Darlehen ist zinslos und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Das Darlehen wird auch für eine Pflegezeit im Sinne des PflegeZG gewährt. Die Höhe der monatlichen Darlehensraten beträgt maximal die Hälfte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Fortgeltende Hypothekenarten

Rz. 31 In den neuen Bundesländern haben die Hypotheken, die vor dem 3.10.1990 in das Grundbuch eingetragen worden sind noch große Bedeutung. Es sind dies nicht bloß die Hypotheken nach §§ 452 ff. ZGB, sondern auch Rechte die noch vor dem 1.1.1976 (Inkrafttreten des ZGB) in das Grundbuch eingetragen worden sind. Es ergibt sich dabei folgendes zeitliches Schema:[78]mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 10 Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber vereinfachte Regelungen für die Inanspruchnahme von Stundungen geschaffen. Arbeitgeber hatten der zuständigen Einzugsstelle dazulegen, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten gelangt waren. Wichtig war, dass Arbeitgeber glaubhaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Belastungen aufgrund transmortaler Vollmacht

Rz. 30 Für die auf den/die Erben zurückgehende Verfügung hat die bis 2017 vorherrschende Grundbuchpraxis eine weitere Ausdehnung des § 40 GBO auf andere als die genannten Verfügungen (Aufhebung, Übertragung, Sicherung der Übertragung durch Vormerkung[63]) abgelehnt. Die praktische Relevanz zeigte sich vorrangig an der vom Käufer aufgrund Vollmacht bewilligten Finanzierungsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG (Veräußerung/Entnahme von BV-Anteilen

Rn. 1343 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegen nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 1 EStG:mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Auswirkung der Ehescheidung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 17 § 2077 BGB ist nach herrschender Meinung auf Lebensversicherungen (siehe auch § 3 Rdn 82) und sonstige Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht entsprechend anzuwenden, da dem die Rechtssicherheit und schutzwürdigen Interessen des Versicherers entgegenstehen.[21] Damit steht aber noch nicht fest, dass der aus einem solchen Vertrag zugunsten Dritter auf den Tod begünstigte...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / n) Finanzierung des Kaufpreises (Teil II § 3)

Rz. 22 Der Bauträger hat Interesse daran, dass der Erwerber seine Finanzierung nachweist. Sofern dieses nicht vor Abschluss des Bauträgervertrags geschieht, können dazu Regelungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Anders als im hier vorgeschlagenen Formular könnte ein Rücktrittsrecht des Bauträgers für den Fall vorgesehen werden, dass der Erwerber seine Finanzierung nic...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 5 Zinsloses Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR

Sachverhalt Am 1.7.2024 erhält ein Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen von 13.000 EUR. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 100 EUR. Die Raten sollen direkt bei der Entgeltabrechnung abgezogen werden. Die Tilgung beginnt mit der Gehaltszahlung am 31.7.2024. Die Vergabe von Darlehen gehört nicht zum Geschäftszweck des Arbeitgebers. Ab wann ist der Zinsvorteil lohns...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / A. Ausgangslage

Rz. 1 Auch wenn einschlägige statistische Erhebungen fehlen, wird man davon ausgehen müssen, dass die Trennungsrate bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften diejenige bei Eheleuten noch übersteigt und diese Verbindungen instabil sein können. Das Trennungsszenario muss daher stets bedacht werden. Da nur solche Partner zum Kautelarjuristen kommen, die sich auch finanziell eng v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Nimmt der Arbeitnehmer nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, kommt es darauf an, in welcher Höhe er weiterhin Arbeitsentgelt bezieht. Daraus ergeben sich verschiedene versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Auswirkungen, wobei nur das monatliche Arbeitsentgelt während der Pflegezeit zu berücksichtigen ist. Die vor und nach der Pflegezeit erzielten Arbeitsentgelte sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Zinsvorteile (§ 3 Nr 58 EStG Fall 4)

Rn. 2028 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Befreit sind nach § 3 Nr 58 EStG Fall 4 Zinsvorteile bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zinsvorteile die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung mit öffentlichen Mitteln nach dem 2. Wohnung...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 800 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 18 EStG befreit das Aufgeld für ein an die Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (§ 5 LAG) gegebenes Darlehen, wenn das Darlehen nach § 7f EStG 1953 im Jahr der Hingabe als BA abzugsfähig war. Rn. 800a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil andernfalls stpfl BE vorlägen (s Rn 801). Rn. 800b Stand: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 2 Gründe:

[17] Die zulässige Klage ist unbegründet. [18] Die Klägerin hat gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Zahlungsansprüche aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts. 1. [19] Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich nicht als Rückzahlungsanspruch auf eine überlassene Darlehensvaluta aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB . Die aus ihrem Gewinn bei "Wer wird Millionär" an den Bek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die öffentlichen Zuschüsse (§ 3 Nr 58 EStG Fall 3)

Rn. 2024 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 3 betrifft öffentliche Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten (s Rn 2023a) gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zuschüsse die Vorteile aus einer entsprechenden Förderun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.6 Anlage zum Wohnungsbau

Eine weitere Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen zu verwenden, ist der unmittelbare Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie der Bau oder die Erweiterung von Wohngebäuden. Auch eine Rückzahlung von Darlehen (Entschuldung) wegen der vorgenannten Vorhaben ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich.[1]...mehr