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Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen

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Zusammenfassung

 
Überblick

Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen bewertet werden. Zahlt der Arbeitnehmer das Darlehen nicht zurück, sind ebenfalls die steuerlichen Konsequenzen zu prüfen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer ein Darlehen zu marktüblichen Bedingungen aufnimmt und der Arbeitgeber die Darlehenszinsen bezuschusst. Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage der Behandlung von Zinserträgen, die ein Mitarbeiter für ein Darlehen bezieht, welches er seinem Arbeitgeber gewährt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus einem Arbeitgeberdarlehen ist zwischen der Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 EStG) und der Anwendung der Rabattfreibetragsregelung (§ 8 Abs. 3 EStG) zu unterscheiden. Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen sind geregelt durch BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 - S 2334/07/0009.

 
Praxis-Beispiele
  • Zinsloses Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitgeberdarlehen mit 1,0 % Zinsen
  • Finanzinstitut gewährt Arbeitgeberdarlehen
  • 50-EUR-Freigrenze
  • Zinsloses Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR

Lohnsteuer

1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweis...

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