Der Steuerpflichtige ist an die einmal vorgenommene tatsächliche Zuordnung der Darlehensmittel zu einem bestimmten Gebäudeteil gebunden.[1]

Die vom Steuerpflichtigen vorgenommene tatsächliche Zuordnung von Darlehen bleibt auch maßgebend, wenn er die vormals selbst genutzte Wohnung später vermietet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge