Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung im Zusammenhang mit einem Ersatzmutterschaftsverhältnis (Leihmutterschaft) sind nicht als außergewöhnliche Belastungen (agB) i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Voraussetzung für eine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als agB ist, dass die den Aufwendungen zugrunde liegende Behandlung in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aufwendungen für künstliche Befruchtung

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sein. Dafür ist es erforderlich, dass die künstliche Befruchtung mit dem Ziel erfolgt, die auf einer "Krankheit" der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben. Eine chromosomale Translokation mit erheblichen hieraus resultierenden Risike...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen

Fiktives Anlagevermögen: Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Beträgen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentum stünden. Die Frage, ob das fiktiv im Eigentum des Stpfl. stehende Wirtschaftsgut zu dessen Anlagevermögen gehören würde, orientiert sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Formelle Anforderungen an Bewirtungsbelege und IT-Aufwendungen

Bewirtungsaufwendungen: Bei Bewirtungsrechnungen über der Grenze für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen (seit 2017: 250 EUR) muss der Bewirtende vom Gastwirt auf der Rechnung eingetragen werden; die Eintragung des Namens des Bewirtenden im Bewirtungsformular durch den Bewirtenden selbst genügt nicht. Dabei sind auch handschriftliche Rechnungen formell als Bewirtungsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abfindungszahlungen an Mieter als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Abfindungszahlungen an Mieter, die zwecks Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG geleistet werden, stellen anschaffungsnahe Herstellungskosten dar. Das FG entschied, dass neben Aufwendungen für die Planung der jeweiligen Baumaßnahme auch die Kosten zählen, die für die Entmietung aufgewendet werden. Entscheidend ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Unbeschränkter WK-Abzug der Zweitwohnungsteuer i.R.d. doppelten Haushaltsführung

Eine Zweitwohnungsteuer gehört nicht zu den im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung der Höhe nach nur beschränkt abzugsfähigen Unterkunftskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG, sondern zu den sonstigen notwendigen Mehraufwendungen. Für den anzuerkennenden monatlichen Höchstbetrag sind allein die Bruttokaltmiete zzgl. Betriebskosten für die am Ort der ersten Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 1. Anlage N

Die Anlage N wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Zeile 45 (Homeoffice-Pauschale): Durch das JStG 2020 wurde für die VZ 2020 und 2021 die "Homeoffice-Pauschale" eingeführt. Diese Pauschale dient der Abgeltung von Aufwendungen für die berufliche Nutzung der häuslichen Wohnung auch in den Fällen, in denen kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt (vgl. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhaltsaufwendungen als ... / II. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG

Dem Steuerpflichtigen muss ein Aufwand erwachsen – das bedeutet: eine bewusste Einkommens- und Vermögensverwendung in Geld oder Geldeswert[22]. Zweckbestimmte Aufwendungen zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs: Entsprechend dem zuvor Ausgeführten werden nur der übliche Lebensunterhalt und Aufwendungen der Berufsausbildung von § 33a Abs. 1 EStG erfasst, wobei allein die Zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhaltsaufwendungen als ... / I. Allgemeines zu § 33a EStG

Die Regelung des § 33a EStG ist Ausfluss des subjektiven Nettoprinzips nach § 12 Halbs. 1 EStG [1]. Sie ist im Gesamtgefüge mit dem Familienleistungsausgleich zu verstehen[2]. Daraus ergibt sich auch, dass § 33a EStG nicht bezüglich Betriebsausgaben und Werbungskosten – objektives Nettoprinzip – greift[3]. Auch der Sonderausgabenabzug geht § 33a EStG vor[4]. § 33a Abs. 1 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.1 Leasing

Es existieren Alternativen zum Bankkredit, z. B. das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen oder Gebäuden. Diese werden selten aus Kostengründen gewählt. Im Vordergrund stehen eher die Begrenzung der Sicherheiten und die vorgebliche Schonung freier Liquidität. Alle Alternativen beinhalten auch eine Zinskomponente, die aktuell zu niedrigen Kosten führen muss. Da sich in den Kosten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.2 Lieferantenkredite

Neben den Bankkrediten nutzt fast jedes Unternehmen auch Lieferantenkredite. Dabei werden die Waren gegen ein Zahlungsziel geliefert. Je länger das Zahlungsziel ist, desto länger kann die Liquidität im Unternehmen des Zahlungspflichtigen bleiben. Kumuliert über alle Lieferanten steigen die Verbindlichkeiten, Liquidität entsteht. Sicherheiten werden nicht gestellt, Zinsen nic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.1 Pflicht zur Übermittlung nicht vorliegender bzw. unvollständiger Angaben

Rz. 5 Die Neufassung des § 45b EStG hat im Gesetzgebungsverfahren erhebliche Kritik vonseiten der Sachverständigen erfahren[1], der zuzustimmen ist. Der mit dem AbzStEntModG eingeschlagene Weg ist im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerumgehungen nicht zielführend und berücksichtigt nicht die bisherigen Gesetzesänderungen zur Vermeidung von Gestaltungen. Die geplante Daten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG)

Die Unterhaltsberechtigung muss gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bestehen. Unerheblich ist, ob dabei die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen[34]. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nur nach BGB bzw. LPartG: Eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht nur nach den Bestimmungen des BGB bzw. LPartG. Folgli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit als neue Max... / 2.5.1 CFOs als "ökonomisches Gewissen"

70 % der Studienteilnehmer sehen klare Einflüsse des Themenkomplexes Nachhaltigkeit im Aufgabenbereich Controlling (vgl. Abbildung 14). Nachhaltigkeit erweitert als Einflussfaktor bzw. zusätzliche Dimension das interne Performance Management der Unternehmen. Zielführend kann es dabei nicht sein, eine disjunkte Nachhaltigkeitssteuerung parallel zu bereits etablierten ökonomisc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensfinanzierung: R... / 3.4 Unternehmensplanung aktualisieren

Ein wichtiges Instrument zur Unternehmenssteuerung auch in Zeiten steigender Zinsen ist die Unternehmensplanung. Die mittel- und langfristigen Unternehmensziele können i. d. R. nur erreicht werden, wenn ebenso mittel- und langfristig investiert wird. Das dazu notwendige Fremdkapital wird bei steigenden Zinsen teurer, das einzuplanende Eigenkapital ist schwerer zu beschaffen....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit als neue Max... / 2.5.2 Schaffung einer internen "Sprache"

Die interne Bepreisung von CO2-Emissionen, also die Monetarisierung ökologischer Auswirkungen, ist hier ein Beispiel, wie ökologische und ökonomische Perspektive in die gleiche "Sprache" übersetzt und integriert gesteuert werden können. Allerdings sind die Herleitung der Emissionswirkung, die Festlegung der Wirkweise in ökonomischen Entscheidungsprozessen wie etwa der Invest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensfinanzierung: R... / 2.2 Vorteil Langfristigkeit

Langfristig vereinbarte Kredite geben langfristige Sicherheit über die Kreditversorgung und die Kosten. Da für die Banken eine langfristige Zinsbindung mit einem höheren Risiko verbunden ist, sind die langfristigen Kredite i. d. R. teurer als kurzfristige. Jetzt, wo die Niedrigzinsphase endet, sollten also möglichst die kurzfristigen Kredite in langfristige umgewandelt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhaltsaufwendungen als ... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers/eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Grundsätzlich setzt – wie erwähnt – die zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung nach § 1602 BGB voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist. Daher ist die konkrete Bedürftigkeit prinzipiell Voraussetzung für die Geltendmachung solcher Aufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG [48]. Abstrakte Betrachtungsweise bei unbeschränkt steuerpflichtigem Unterhaltsberechtigten: Allerdin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / I. Kinder (Anlage Kind)

Die Anlage Kind wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Die inhaltlichen Änderungen ergeben sich aus den nachstehenden Erläuterungen: Zeile 3 (e-Daten): Auch in der Anlage Kind kann von der Erklärung der Daten abgesehen werden, die dem FA bereits zutreffend elektronisch übermittelt wurden. Hiervon sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.d. § 35a Abs. 2 EStG

Aufwendungen für Müllentsorgung und Schmutzwasser können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.d. § 35a Abs. 2 EStG geltend gemacht werden. FG Münster v. 24.2.2022 – 6 K 1946/21 E, EFG 2022, 697, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 8/22mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.3 Verpflichtung des Kreditinstituts/Emittenten zur vollständigen und richtigen Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs. 7 S. 2)

Rz. 70 Nach § 45b Abs. 7 S. 2 EStG haben das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut und der Emittent der Hinterlegungsscheine die nach § 45b Abs. 3 S. 3 oder S. 4 EStG gegenüber dem Aussteller der Steuerbescheinigung eine schriftliche Versicherung vollständig und richtig abzugeben. Die gegenüber dem Aussteller einer Steuerbescheinigung abzugebende schriftliche Versicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 93c Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 50 § 93c Abs. 1 Nr. 4 AO normiert zudem eine Aufzeichnungspflicht der Bank hinsichtlich der übermittelten Daten. Diese Aufzeichnungspflicht ist notwendig, da das den Finanzbehörden eingeräumte Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO und die Befugnis zur Außenprüfung nach § 203a AO ansonsten leer laufen würde. Den Banken obliegt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht, d. h...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit als neue Max... / 3 Fazit und Empfehlungen

Nachhaltigkeit ist kein Trend und keine temporäre Erscheinung. Ein sehr großer Teil der Befragten unserer Studie sieht den grundlegenden transformatorischen Charakter und die Bedeutung des Themas für den wirtschaftlichen Erfolg des eigenen Unternehmens. Externe Regulatoren, aber auch die eigene Organisation und insbesondere die Kundenseite fordert eine authentische und ganzh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhaltsaufwendungen als ... / 2. Begrenzung der Höhe nach aufgrund Ländergruppeneinteilung

Die Aufwendungen sind nur soweit abzugsfähig, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Insofern erfolgt eine Ländergruppeneinteilung gem. § 33a Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG [68]. Die aktuelle Ländergruppeneinteilung ist durch BMF-Schreiben v. 11.11.2020[69] festgelegt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnung von Bauzeitzinsen?

Bauzeitzinsen, die in die Herstellungskosten für unterjährig ausgeschiedene Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens eingegangen sind, sind gewerbesteuerlich nicht hinzuzurechnen. Denn nach dem Einleitungssatz des § 8 GewStG sind die genannten Schuldentgelte nur hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Im Streitfall waren für die Finanzier...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Angaben zu Hinterlegungsscheinen (Abs. 3 S. 1 und 2)

Rz. 35 Wenn die Kapitalerträge i. S. d. § 45b Abs. 2 EStG aufgrund eines Hinterlegungsscheines bezogen wurden, sind nach § 45b Abs. 3 S. 1 EStG auch die Angaben nach § 45b Abs. 2 EStG auf diesen Hinterlegungsschein zu beziehen. Laut der Begründung des AbzStEntModG könnten in den USA aufgelegte Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (ADR) in der Vergangenheit benutzt worden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2.1 Ausgangspunkt

Rz. 33 Zu der Thematik von Hinterlegungsscheinen speziell zu der Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien, hatte sich das BMF für ab 2014 zufließende Kapitalerträge bereits umfassend durch das BMF-Schreiben vom 24.5.2013, das durch das BMF-Schreiben vom 18.12.2018 [1] geändert wurde, geäußert. Die Ausführungen der Finanzverwaltung sind entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 4. Kosten und Gebühren für das einstweilige Verfahren in Unterhaltssachen

a) Gerichtskosten Rz. 99 An Gerichtskosten entstehen für die einstweilige Anordnung in Unterhaltsangelegenheiten nach den §§ 3 Abs. 2, 41 FamGKG gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. KV Nr. 1420 folglich ein Gebührensatz von 1,5 der Gebühr nach § 28 FamGKG. Als Gegenstandswert ist gem. § 41 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes auszugehen. Dieser beträgt in Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 23 Da das einstweilige Anordnungsverfahren als selbstständiges Verfahren gem. § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich ohne Bindung an ein Hauptsacheverfahren normiert ist, verweist § 51 Abs. 4 FamFG darauf, dass für die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens die allgemeinen Vorschriften gelten. Die Kosten des Eilverfahrens sind daher nicht Teil eines – gar nicht zwinge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten des Vorschussverfahrens

Rz. 73 Rechenbeispiel Gegenstandswert (Summe der Gebühren aus dem Hauptsache-, dem Anordnungs- und dem Vorschussverfahren) 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG Auslagenpauschale Mehrwertsteuer Gesamtbetrag Aus der Addition der Kostenbeträge des Haupt-, Anordnungs- und des Vorschussverfahrens ergibt sich der geltend gemachte Gesamtanspruch in Höhe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 178 Nach § 48 FamGKG, beläuft sich der Wert in Haushaltssachen nach § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG auf 2.000 EUR, folglich gem. § 41 FamGKG auf die Hälfte dieses Wertes. Gerichtskostenvorschüsse fallen gem. § 28 FamGKG Anlage 1 KV Nr. 1420 in Höhe von 1,5 Gebühren an. Wegen der Selbstständigkeit des einstweiligen Anordnungsverfahrens fallen Rechtsanwaltsgebühren gem. 3100 VV RV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 188 Der Verfahrenswert für Gewaltschutzsachen beträgt gem. § 49 FamFG für Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG 2.000 EUR, für Verfahren nach § 2 GewSchG 3.000 EUR. Diese Regelwerte können gem. § 49 Abs. 2 FamGKG nach den besonderen Umständen des Einzelfalles höher oder niedriger durch das Gericht festgesetzt werden. Für die einstweilige Anordnung nach § 214 FamFG i.V.m. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 166 In Ehewohnungssachen ergibt sich der Gegenstandswert gem. § 48 Abs. 1 FamGKG für Ehewohnungssachen i.S.v. § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG auf 3.000 EUR. Betroffen sind hier die Verfahren zur vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung. Für die einstweilige Anordnung ist daher von der Hälfte dieses Wertes, folglich 1.500 EUR, auszugehen. Der Gerichtskostenvorschuss bestimmt sich dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.3 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

Rz. 28 § 127 Abs. 1 Satz 2 HS 2 ist eine Sonderregelung der Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung nach § 49 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX (notwendige Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushaltes). Erfasst sind von der Regelung Personen, die während einer Maßnahme nicht in einem Wohnheim, Internat oder einer besonderen Einrichtung untergebracht sind, son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Kosten und Gebühren

Rz. 194 Für die Verfahren in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richtet sich der Gebührenwert nach § 33 ff. FamGKG, wobei für eine Stufenklage § 38 FamGKG zu beachten ist. Der Gebührensatz beläuft sich für selbstständige Güterrechtssachen als Hauptsacheverfahren auf 3,0 (§ 28 KV FamGKG 1. Anlage Nr. 1220), für einstweilige Anordnungen folglich auf 1,5, ausgehend vom V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Zu berücksichtigende Gegenleistungen und Bezahlung/ersparte Kosten für Arbeitskräfte

Rz. 138 Es ist zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Gegenleistung für Zuwendungen oder Entlohnung für geleistete Mitarbeit erfolgt ist und wie hoch ggf. der ersparte Gehaltsaufwand für eine fremde Kraft war. Die – fiktive – Vergütung für eine fremde Arbeitskraft stellt i.d.R. die Obergrenze für einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch dar.[223] Umgekehrt kann nicht ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Festlegung von Ausgaben

a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.2 Weitere behinderungsbedingte Aufwendungen

Rz. 27 Abs. 1 Satz 2 HS 1 erfasst ausdrücklich nur "weitere" unvermeidbare Aufwendungen, die nicht bereits ausdrücklich im SGB IX geregelt sind. Vorrangig ist daher die Verweisung auf das SGB IX nach Abs. 1 Satz 2 anzuwenden. Dort sind die Regelaufwendungen definiert, die dort geregelten Voraussetzungen sollen mit Abs. 1 Satz 2 nicht umgangen werden. Es muss sich um unvermeid...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 74 SGB IX)

Rz. 23 Um die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren, werden auch die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuung unter den in § 74 Abs. 1 SGB IX bestimmten Voraussetzungen übernommen: Wegen der Teilnahme wäre die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. Die Hausarbeiten einschließlich Betreuung der Kinder wurden durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum Mehrbedarf

Rz. 130 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Kind aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den pauschalierten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle[135] nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Kindesunterhalt geleistet werden müssen. Es handelt sich bei Mehrbedarf um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Notargebühren

Rz. 41 Zu den Kosten von Eheverträgen: Bei Eheverträgen bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten und, wenn der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten betrifft, nach diesem (§ 39 Abs. 3 KostO). Die Schulden werden gemäß § 39 Abs. 3 S. 2 KostO abgezogen, aber nur von dem Vermögen des betroffenen Ehegatte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 263 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[279] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 77 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 355 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung. Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten Eigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarungen zur Teilungsversteigerung

Rz. 454 Ein Teilungsversteigerungsantrag hat aus der Sicht des antragstellenden – ehemaligen – Ehegatten den Sinn, nach ggf. lang andauernden, ergebnislosen Verhandlungen zu einer Lösung zu gelangen. Das weitere Festhalten am gemeinsamen Wohneigentum ist in vielen Fällen wirtschaftlich für den zahlenden früheren Ehepartner sehr belastend. Überdies wünscht man häufig, mit der...mehr