Rz. 168
Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen.
Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbedarfs in der Ehe erheben.
Dies können die folgenden Positionen sein:
▪ | Haushaltsgeld, |
▪ | Wohnen, |
▪ | Kleidung, |
▪ | Geschenke, |
▪ | Putzhilfe, |
▪ | Reisen, |
▪ | Urlaub, |
▪ | sportliche Aktivitäten, |
▪ | kulturelle Bedürfnisse, |
▪ | Pkw-Nutzung, |
▪ | Vorsorgeaufwendungen, |
▪ | Versicherungen und |
▪ | sonstige notwendige Lebenshaltungskosten.[148] |
Rz. 169
Die Vereinbarung könnte im Kern wie folgt lauten:
Muster 7.47: Festlegung von Ausgaben
Muster 7.47: Festlegung von Ausgaben
…
Wir vereinbaren für unsere Ehe die Orientierung an der Ausgabenhöhe gemäß der als Anlage beigefügten Ausgabenliste. Die dort festgelegten Beträge stellen den Höchstbetrag für monatliche Ausgaben dar.
Übersteigende Ausgaben bedürfen gesonderter gemeinsamer Entscheidung.
…
Rz. 170
Extrem wäre eine Checkliste, wie sie in anderem Zusammenhang vorgeschlagen wird wie folgt:[149]
Ausgabenliste zur Führung der Ehe
I. | Essen und Trinken
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II. | Kleidung
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III. | Körperpflege
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IV. | Haushalt und Wohnen
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V. | Kultur und soziales Leben
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VI. | Sport und Freizeit
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VII. | Urlaub
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VIII. | Kraftfahrzeug
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IX. | Versicherungen
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X. | Sonstiges
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