Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.5 Prüfung des Lageberichts

Rz. 156 Ergänzend zum Jahresabschluss müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie ihnen gesetzlich gleich gestellte Unternehmen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB einen Lagebericht erstellen, der sowohl Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr als auch künftige Informationen beinhaltet. Ferner kann der Lagebericht um freiwillige Informationen ergä...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.4 Prüfung der Buchführung

Rz. 88 Die Notwendigkeit zur Prüfung der Buchführung ergibt sich aus § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB, in dem es heißt: "In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen." Die Ordnungsmäßigkeitsprüfung ist notwendiger Bestandteil der Abschlussprüfung, weil nur eine ordnungsmäßig geführte Buchführung Gewährleistung für die richtige Erfassung der Geschäftsvorfälle...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2 Wichtige Reformen von Rechnungslegung und Prüfungswesen

Rz. 3 Prinzipiell zielen die Reformbestrebungen in den Bereichen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeiten darauf ab, zum Zwecke der Vergleichbarkeit und der Sicherheit der mit den Instrumenten der Rechnungslegung übermittelten Informationen international einheitliche und anerkannte Rechnungs...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.4 Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 34 Abbildung 5 zeigt eine umfassende Darstellung des Ablaufs der Wahl und der Bestellung des Abschlussprüfers bei einer AG, der im Aktiengesetz im Einzelnen geregelt ist (AP = Abschlussprüfer, AR = Aufsichtsrat, BW = Börsenwert, GK = Grundkapital, HV = Hauptversammlung, VSt = Vorstand). Typisch für die aktienrechtliche Verfassung sind das grundsätzliche Vorschlags- und W...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.6 Prüfungszeitraum

Rz. 41 Da der Abschlussprüfer jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt, gewählt werden soll[1] und der Auftrag zur Prüfung unverzüglich nach seiner Wahl zu erteilen ist,[2] kann schon vor Ende des zu prüfenden Geschäftsjahres mit der Vorprüfung begonnen werden. Die gesetzlichen Vertreter großer sowie mittelgroßer Kapitalgesellsch...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.1 Internationale Prüfungsstandards

Rz. 13 Laut Art. 26 Abs. 1 Richtlinie 2014/56/EU sind für Zwecke der Abschlussprüfung in den Mitgliedstaaten der EU internationale Prüfungsstandards anzuwenden. Dieser Ausdruck bezeichnet "[...] die International Standards on Auditing (ISA), den International Standard on Quality Control 1 und andere damit zusammenhängende Standards, die vom internationalen Wirtschaftsprüferv...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 5.2.1 Einzelabschluss

Rz. 52 Im Anhang des Einzelabschlusses kapitalmarktorientierter Gesellschaften muss nach § 285 Nr. 16 HGB ein Hinweis auf die erfolgte Abgabe der Entsprechenserklärung aufgenommen werden. Dieser hat zu enthalten, dass zum einen die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben wurde und zum anderen, dass diese auch den Stakeholdern dauerha...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 5.2.2 Konzernabschluss

Rz. 54 Auch im Anhang des Konzernabschlusses ist gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB eine Angabe zu tätigen, ob von Vorstand und Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung abgegeben wurde und dass diese den Stakeholdern dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Diese Verpflichtung gilt für sämtliche Mutterunternehmen, also auch für die, die selbst nicht kapitalmarktorientiert sind, wenn ein...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.3.1 Prüfungsbericht

Rz. 19 Aus dem Blickwinkel des deutschen Rechtssystems ist bei sämtlichen Abschlussprüfungen ein Prüfungsbericht nach § 321 HGB zu erstellen.[1] In Bezug auf Unternehmen von öffentlichem Interesse hat dieser darüber hinaus den Anforderungen von Art. 11 VO (EU) zu entsprechen, der die zusätzliche Erstellung eines Berichts an den PrA verlangt.[2] Allerdings besteht die Möglichk...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 5.1 Entsprechenserklärung

Rz. 46 Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz [1] wurde der § 161 neu in das Aktiengesetz eingefügt und durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz[2] deutlich erweitert. Er verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften, einmal jährlich eine sogenannte Entsprechenserklärung abzugeben. Diese Erklärung stellt keinen Bestandteil des Jahr...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.3 Konzernlagebericht

Rz. 69 Der Konzernlagebericht[1] ist zunächst darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht. Ferner muss er auch mit den Erkenntnissen des Konzernabschlussprüfers korrespondieren, die dieser im Rahmen der Prüfung gewinnt. Weiterhin soll der Konzernlagebericht ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermitteln (§ 317 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die zutref...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1.2 Externe Rotation

Rz. 5 Laut Art. 17 Abs. 1 EU-AprVO beträgt die Mindest- bzw. Höchstlaufzeit für Mandate des Abschlussprüfers 1 bzw. 10 Jahre. Der deutsche Gesetzgeber hatte ursprünglich von der Verkürzungs- bzw. Verlängerungsoption nach Art. 17 Abs. 2 bzw. Abs. 3 EU-AprVO in Verbindung mit öffentlichen Ausschreibungen oder Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) Gebrauch gemacht hat. Dies wurd...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 7 Ausblick

Rz. 109 Als Ausfluss der jüngsten "europäischen Internationalisierung" des Prüfungswesens sind vor allem die Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vom 31.3.2016,das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.5.2016 und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3.6.2021...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.3 Konzernlagebericht

Rz. 42 Der Konzernlagebericht ist ein weiteres Prüfungsobjekt der Konzernabschlussprüfung, obwohl er kein Element des Konzernabschlusses ist, sondern nach §§ 315, 315a HGB neben diesem aufzustellen ist. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus § 316 Abs. 2 HGB.[1] Der Konzernlagebericht ergänzt und verdichtet die Informationen des Konzernabschlusses, indem auf den Geschäftsverlau...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1.5 Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Neben der Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung in Gestalt des Prüfungsberichts und des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks[1] kommt im Rahmen der EU-APrVO vor allem der Kommunikation des Abschlussprüfers zum einen mit dem Aufsichtsgremium des geprüften Unternehmens und zum anderen mit der verantwortlichen Behörde zentrale Bedeutung zu....mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.3.2 Bestätigungsvermerk

Rz. 24 Im Hinblick auf den Bestätigungsvermerk sind bei der Prüfung von Unternehmen in öffentlichem Interesse zunächst die Vorschriften von § 322 HGB zu beachten.[1] Darüber hinaus gelten unter Bezugnahme auf § 316a HGB die Regelungen von Art. 10 EU-PrVO. In diesem Zusammenhang verweist Art. 10 Abs. 2 EU-PrVO hinsichtlich der Mindestinhalte des Bestätigungsvermerks auf Art. 2...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.4 Weitere Prüfungsobjekte

Rz. 44 Neben den oben vorgestellten Objekten der Konzernabschlussprüfung können weitere Prüfungsobjekte vorliegen. Infrage kommen beispielsweise freiwillig verfasste Unternehmenspublikationen wie separate Nachhaltigkeitsberichte, Substanzerhaltungsrechnungen, Wertschöpfungsrechnungen, Value Reports und Corporate-Governance -Berichte, die teilweise erheblich über die gesetzlic...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 3 Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Rz. 25 Im Grundsatz 18 wiederholt der DCGK die gesetzlichen Regelungen: Der Abschlussprüfer unterstützt den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere bei der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers info...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1.4 Honorare

Rz. 9 Ähnlich wie Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EU-AprVO verbietet § 55 Satz 1 WPO die Vereinbarung von ergebnisabhängigen Honoraren für die Durchführung der Abschlussprüfung. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sieht § 319 Abs. 3 Nr. 5 HGB vor, dass ein Abschlussprüfer von einem Prüfungsmandat auszuschließen ist, wenn er in den letzten 5 Jahren jeweils mehr al...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.5 Haftung des Konzernabschlussprüfers

Rz. 81 Der Konzernabschlussprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zum Schadensersatz verpflichtet, sofern sie ihre Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung, ihre Verschwiegenheitspflicht sowie das Verbot der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen fahrlässig oder vorsätzlich v...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.1 Einzelabschlüsse als Grundlagen des Konzernabschlusses

Rz. 26 Für die Prüfung von Konzernabschlüssen deutscher Mutterunternehmen sind die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ausschlaggebend. Die Prüfungsobjekte lassen sich dabei aus § 317 Abs. 1 – 5 HGB ableiten. Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt....mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 2.2 Grundsatz 22: Rechnungslegung

Rz. 7a Grundsatz 22 lautet: Anteilseigner und Dritte werden insbesondere durch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung) sowie durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet. Rz. 8 Damit werden zunächst die gesetzlichen Pflichten wiederholt. Wenn für ein Mutterunternehmen eine Pflicht zur Aufstellung einer Konzernrechnungslegu...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 5.2 Aufstellungs-, Prüfungspflicht und Prüfungsgegenstand

Rz. 86 Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot besteht nach § 311 AktG für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die gem. § 17 AktG abhängig sind und weder einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben noch eingegliedert wurden. Liegt ein solches faktisches Konzernverhältnis vor, müssen die Vorstandsmitglieder der abhängigen AG ...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.1 Prüfungsgrundsätze und Prüfungstechnik

Rz. 51 Die Durchführung der Konzernabschlussprüfung ist, unabhängig davon, ob der Konzernabschluss nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde, nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen vorzunehmen.[1] Die Konkretisierung dieser Prüfungsgrundsätze erfolgt in den IDW PS 200 und 201 n. F.[2] Während der IDW PS 200 allgemeine Grundsätze der Durch...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.3 Änderung der Berechnungsparameter

Der bilanzielle Wertansatz von abgezinsten Rückstellungen ist jährlich allein schon deshalb neu zu berechnen, da der Barwert mit der um den Zeitfortschritt veränderten Restlaufzeit (neu) berechnet werden muss. Dabei sind Änderungen der Bewertungsparameter nomineller Verpflichtungsbetrag, Abzinsungssatz und Restlaufzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Die durch die Deutsche Bundesba...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 3.2.2 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist eine wichtige Größe im Zuge der Wertermittlung einer Rückstellung, denn über die Dauer der Restlaufzeit sind Kostensteigerungen bei der Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berücksichtigen, entsprechend der Restlaufzeit ist der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung als "restlaufzeitadäquater" Zinssatz zu bestimmen und über diesen Zeitrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.8 Anschaffungskosten bei Ersatzbeschaffungen

Rz. 194 Für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter oder Reinvestitionswirtschaftsgüter enthalten § 6b EStG und R 6b.2 EStR 2012 ein Bewertungswahlrecht: Die neu angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen nicht mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, vielmehr können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich des übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 3 Einreichung Bundesanzeiger/ Übermittlung Unternehmensregister

Rz. 55 Für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2022 begannen, war der Betreiber des Bundesanzeigers seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 das Offenlegungsmedium für gemäß § 325 HGB pflichtgemäß offenzulegende sowie ggf. darüber hinaus freiwillig veröffentlichte Info...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.6 European Single Electronic Format (ESEF) der ESMA

Rz. 44 Die Europäische Union (EU) trug dem Wert einheitlicher und vergleichbarer Finanzberichterstattung bereits mit der für kapitalmarktorientierte Unternehmen[1] verpflichtenden Einführung der IFRS Rechnung. Die Vorteile, diese (und weitere Finanzberichte) auch maschinenlesbar zu veröffentlichen, sollten ebenfalls exploitiert werden und hebt damit die Vorgaben der Transpar...mehr

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Change-Projekte: Konfliktty... / 3.3 Makel

Ein Vorgesetzter findet immer etwas zu kritisieren. Der größte Teil seiner Kommentare konzentriert sich auf diesen geringen Teil, der vielleicht nicht ganz in Ordnung ist. Wenn 98 % der Arbeit gut und nur 2 % schlecht sind, reitet dieser Vorgesetzte auf den 2 % herum. Bei dem Mitarbeiter entsteht das Gefühl, dass er es seinem Vorgesetzten nie recht machen kann, und er wird e...mehr

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Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

Kommentar Das BMF hat dargelegt, wann bei Softwareauftragsentwicklungen eine Steuerabzugspflicht nach § 50a EStG besteht. Die Aussagen stehen im Lichte der umfassenden Urheberrechtsreform aus 2021. Steuerabzug nach § 50a EStG In der Systematik der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Personen bestimmt § 50a EStG die Erhebung der Einkommensteuer durch direkten Steuerabzug. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269i Abweichungen vom Koordinationsplan

Gesetzestext (1) 1Der Insolvenzverwalter eines gruppenangehörigen Schuldners hat im Berichtstermin den Koordinationsplan zu erläutern, wenn dies nicht durch den Verfahrenskoordinator oder eine von diesem bevollmächtigte Person erfolgt. 2Der Insolvenzverwalter hat im Anschluss an die Erläuterung zu begründen, von welchen im Plan beschriebenen Maßnahmen er abweichen will. 3Lie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269b Zusammenarbeit der Gerichte

Gesetzestext 1Werden die Insolvenzverfahren über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern bei verschiedenen Insolvenzgerichten geführt, sind die Gerichte zur Zusammenarbeit und insbesondere zum Austausch der Informationen verpflichtet, die für das andere Verfahren von Bedeutung sein können. 2Dies gilt insbesondere für:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269c Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Gesetzestext (1) 1Auf Antrag eines Gläubigerausschusses, der in einem Verfahren über das Vermögen eines gruppenangehörigen Schuldners bestellt ist, kann das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands nach Anhörung der anderen Gläubigerausschüsse einen Gruppen-Gläubigerausschuss einsetzen. 2Jeder Gläubigerausschuss oder vorläufige Gläubigerausschuss eines gruppenangehörigen Schuldner...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

Gesetzestext 1Die Insolvenzverwalter gruppenangehöriger Schuldner sind untereinander zur Unterrichtung und Zusammenarbeit verpflichtet, soweit hierdurch nicht die Interessen der Beteiligten des Verfahrens beeinträchtigt werden, für das sie bestellt sind. 2Insbesondere haben sie auf Anforderung unverzüglich alle Informationen mitzuteilen, die für das andere Verfahren von Bede...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3d Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

Gesetzestext (1) 1Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines gruppenangehörigen Schuldners bei einem anderen Insolvenzgericht als dem Gericht des Gruppen-Gerichtsstands beantragt, kann das angerufene Gericht das Verfahren an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands verweisen. 2Eine Verweisung hat auf Antrag zu erfolgen, wenn der Schuldner unverzüglich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269e Verfahrenskoordinator

Gesetzestext (1) 1Das Koordinationsgericht bestellt eine von den gruppenangehörigen Schuldnern und deren Gläubigern unabhängige Person zum Verfahrenskoordinator. 2Die zu bestellende Person soll von den Insolvenzverwaltern und Sachwaltern der gruppenangehörigen Schuldner unabhängig sein. 3Die Bestellung eines gruppenangehörigen Schuldners ist ausgeschlossen. (2) Vor der Bestel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269h Koordinationsplan

Gesetzestext (1) 1Zur abgestimmten Abwicklung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern können der Verfahrenskoordinator und, wenn ein solcher noch nicht bestellt ist, die Insolvenzverwalter der gruppenangehörigen Schuldner gemeinsam dem Koordinationsgericht einen Koordinationsplan zur Bestätigung vorlegen. 2Der Koordinationsplan bedarf der Z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269g Vergütung des Verfahrenskoordinators

Gesetzestext (1) 1Der Verfahrenskoordinator hat Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. 2Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der zusammengefassten Insolvenzmassen der in das Koordinationsverfahren einbezogenen Verfahren über gruppenangehörige Schuldner berechnet. 3Dem Umfang und der Schwierigkeit der Koordinationsaufgab...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 10a Vorgespräch

Gesetzestext (1) 1Ein Schuldner, der mindestens zwei der drei in § 22a Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, hat an dem für ihn zuständigen Insolvenzgericht Anspruch auf ein Vorgespräch über die für das Verfahren relevanten Gegenstände, insbesondere die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung, die Eigenverwaltungsplanung, die Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3b Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

Gesetzestext Ein nach § 3a begründeter Gruppen-Gerichtsstand bleibt von der Nichteröffnung, Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens über den antragstellenden Schuldner unberührt, solange an diesem Gerichtsstand ein Verfahren über einen anderen gruppenangehörigen Schuldner anhängig ist. 1. Allgemeines Rn 1 § 3b wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269f – Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators

Gesetzestext (1) 1Der Verfahrenskoordinator hat für eine abgestimmte Abwicklung der Verfahren über die gruppenangehörigen Schuldner zu sorgen, soweit dies im Interesse der Gläubiger liegt. 2Zu diesem Zweck kann er insbesondere einen Koordinationsplan vorlegen. 3Er kann diesen in den jeweiligen Gläubigerversammlungen erläutern oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 269d Koordinationsgericht

Gesetzestext (1) Wird über die Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern die Eröffnung von Insolvenzverfahren beantragt oder wurden solche Verfahren eröffnet, kann das für die Eröffnung von Gruppen-Folgeverfahren zuständige Gericht (Koordinationsgericht) auf Antrag ein Koordinationsverfahren einleiten. (2) 1Antragsberechtigt ist jeder gruppenangehörige Schuldner. 2 § 3a Absat...mehr

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AGS 08/2022, Rehberg/Asperger/Bestelmeyer/Dörndorfer/Frankenberg/Hellstab/Jungbauer/Schneider/Vogt, RVG - Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Von Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Ingeborg Asperger, Jürgen Bestelmeyer, Josef Dörndorfer, Nina Frankenberg, Heinrich Hellstab, Sabine Jungbauer, Hagen Schneider und Christien Vogt. 8. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand; Wolters Kluwer Deutschland, Hürth. XXIII, 1.647 S., 189,00 EUR Der etwas andere Kommentar zum RVG (Nachfolger des Göttlich/Mümmler) erscheint zwischenzeitlich in 8....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Aufgaben

2.1 Abgestimmte Abwicklung Rn 2 Zentrale Aufgabe des Verfahrenskoordinators ist es, wie ein Mediator für eine abgestimmte Abwicklung der Einzelverfahren zu sorgen[2] und mit entsprechenden Maßnahmen Reibungsverluste zu vermeiden.[3] Rn 3 Die abgestimmte Abwicklung der Einzelverfahren sollte der Verfahrenskoordinator auch schon vor Vorlage des Koordinationsplanes fördern.[4] So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr