Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Unterhaltsleistung in anderer Art

Rz. 561 Bei – auch konkludentem – Einverständnis der Beteiligten können diese im Unterhaltsrechtsverhältnis vereinbaren, dass der Barunterhalt – teilweise – durch Naturalleistungen ersetzt wird. Nimmt der Unterhaltsgläubiger die Naturalleistung des Unterhaltsschuldners an, kann er für diesen Leistungszeitraum keinen Barunterhalt (nach-)verlangen. Allerdings kann die Naturall...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Zusätzliche Belastungen der Unterhaltsberechtigten

Rz. 151 Auch sonstige zusätzliche Belastungen können im Rahmen der Billigkeitsabwägung Bedeutung erlangen. Zitat OLG Hamm, Urt. v. 20.4.2011 – 8 UF 103/10 Zu berücksichtigen ist auch, dass von den 5 gemeinsamen Kinder ein Kind (N5) schwerwiegend geistig und körperlich behindert ist [lebt unter der Woche im Heim] und deshalb noch weitergehende Betreuung und Pflege durch die Mutt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Mutter

Rz. 18 Mutter ist gem. § 1591 die Frau, die das Kind geboren hat. Die gesetzliche Regelung der Muttereigenschaft ab 1.7.1998 wurde erforderlich, da aufgrund der "Manipulationsmöglichkeiten an Eizelle und Embryo"[21] die Identität zwischen gebärender und genetischer Mutter zunehmend in Frage gestellt wurde. Diese Problemlage stellt sich bei erfolgter Eispende, Embryonenspende u...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 3. Konkurrierender Unterhaltstitel

Rz. 18 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch darf auch nicht zu einer rechtskräftigen Unterhaltsentscheidung in Wiederspruch stehen.[26] Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Unterhaltsverpflichtete, der an sein unterhaltsberechtigtes Kind jeweils die Unterhaltsbeträge gezahlt hat, zu deren Leistung er ihm gegenüber rechtskräftig verurteilt worden ist, nur seiner eig...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Unterhalt als Folgesache

Rz. 159 Dasselbe gilt in der Folgesache Kindesunterhalt, wenn die Volljährigkeit während des Scheidungsverfahrens eintritt. Das Verfahren ist nach § 140 Abs. 1 FamFG abzutrennen und als isolierte Familiensache (nunmehr durch das volljährige Kind) selbst fortzuführen.[207]mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 257 Das notwendige Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag liegt vor, wenn der Unterhaltsberechtigte aus einem Titel zwar nicht vollstreckt, jedoch lediglich erklärt, derzeit keinen Unterhalt zu verlangen.[330] Das Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsverpflichteten für einen Abänderungsantrag entfällt erst dann, wenn aus dem Titel, dessen Abänderung begehrt wir...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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FF 09/2023, Wechsel der Pfl... / Leitsatz

Mit dem Familiengrundrecht nach Art. 6 Abs. 1 GG ist es vereinbar, das Ergehen einer Verbleibens- oder Rückkehranordnung nach § 1632 Abs. 4 S. 1 bei möglicher Kindeswohlgefährdung sowohl im Fall des Wechsels der Pflegefamilie als auch bei einem Verbleib in der bisherigen Pflegefamilie von einer am Kindeswohl orientierten Abwägung abhängig zu machen. Maßgebend ist dabei, ob d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Der Ausbildungsunterhalt

Rz. 108 Nach § 1610 Abs. 2 umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich auch der Kosten einer angemessenen Vorbildung zum Beruf. "Angemessen" ist die Ausbildung des Berechtigten dann, wenn sie der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes entspricht. Geschuldet wird die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (2) Beschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 731 Die Vorschrift regelt den Übergang von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, die wegen Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII Eingliederungshilfe oder wegen Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, gegen ihre Eltern in wesentlichen Punkten neu. Wird den Kind...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 2096 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[2222] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[22...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Übergang von Betreuung zu Erwerbstätigkeit

Rz. 1113 Insgesamt wird deutlich, dass die Frage des Umfangs der zumutbaren Tätigkeit des ein Kind betreuenden Elternteils maßgeblich vom Alter und der Zahl der zu betreuenden Kinder, von der Inanspruchnahme des Sorgeberechtigten durch die Betreuung und der Möglichkeit einer anderweitigen Betreuung abhängt. Der Wortlaut des § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB ("solange und soweit") legt ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ii) Mehrstufige Ausbildungen, insb. die sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle

Rz. 799 Der BGH[1092] hat für diejenigen Fälle, in denen das Kind nach der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, und die Eltern sodann ein sich hieran anschließendes Hochschulstudium finanzieren sollen (sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle), in gefestigter Rechtsprechung Grundsätze entwickelt. Danach umfasst der Unterhalt für eine letztlich doch einh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / f) Entsprechende Anwendung des § 1612 Abs. 2 im Sozialrecht

Rz. 591 Wohnt ein Auszubildender nicht bei seinen Eltern, müssen die Arbeitsagenturen auch dann Berufsausbildungsbeihilfe zahlen, wenn schwerwiegende soziale Gründe dagegen sprechen, dass das Kind bei seinen Eltern lebt. Rz. 592 Praxistipp In teilweiser Anlehnung an die familienrechtliche Rechtsprechung zu § 1612 Abs. 2 ist eine Verweisung eines minderjährigen Kindes auf die ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Verfahrensbesonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 135 Kindesunterhaltssachen sind von einigen Besonderheiten geprägt. Bereits behandelt wurde das Zuständigkeitsprivileg nach § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes bzw. eines nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellten Kindes gegenüber den Eltern wird ausschließlich bei dem Gericht eingefordert, bei dem das Kind seinen allgemeinen Ge...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / jj) Zweitausbildung

Rz. 813 Ein Anspruch auf Finanzierung einer zweiten (weiteren) Ausbildung (sog. Zweitausbildung) setzt zunächst den erfolgreichen Abschluss einer sog. Erstausbildung voraus. Die beiden Begriffe werden vielfach verwechselt: Muss die erste Ausbildung – etwa aus gesundheitlichen Gründen – abgebrochen werden, ist die folgende (zweite) Ausbildung keine Zweitausbildung i.S.d. § 16...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) (Unterhalts-)Freistellungsvereinbarungen

Rz. 601 Eltern haften für den Unterhalt ihrer Kinder, der deren gesamten Lebensbedarf umfasst (§ 1610 Abs. 2), bei beiderseitiger Barunterhaltspflicht anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1). Sie können sich allerdings im Verhältnis zueinander über die von ihnen zu leistenden Unterhaltsbeträge verständigen. Im Rahmen einer solchen Verei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Einsatz des Vermögens

Rz. 874 Nach § 1602 Abs. 2 müssen Volljährige anders als minderjährige Verwandte den Stamm ihres Vermögens grundsätzlich nicht verwerten, da dieses Vermögen dem späteren Aufbau einer eigenen Lebensstellung dienen soll. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn die Eltern den Unterhalt des Kindes nicht ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts leisten können (§ 1603 Abs. 2 ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Bedarf

Rz. 504 Auch im Unterhaltsschuldverhältnis zu den Großeltern bestimmt sich der Bedarf des (Enkel-)Kindes nach der von seinen Eltern abgeleiteten Lebensstellung. Die Lebensstellung der Großeltern bleibt sowohl im Rahmen des Unterhaltsanspruchs als auch im Rahmen der Ansprüche aus § 1607 unberücksichtigt.[675] Rz. 505 Praxistipp Wenn die Primärschuldner nicht oder nur eingeschr...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einzelne mehrstufige Ausbildungsgänge

Rz. 801 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt erstreckt sich grundsätzlich nur auf eine Ausbildung. Da Ausbildungsunterhalt für die Dauer einer Ausbildung nur insgesamt bejaht oder verneint werden kann,[1095] ist eine einheitliche Ausbildung – keine Zweitausbildung![1096] – aufgrund geänderten Ausbildungsverhaltens[1097] auch dann (noch) anzunehmen, wenn sie aus mehreren, an...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nutzung des Ferienhauses

Rz. 637 Für Ferienhäuser gilt: Demjenigen, der das Ferienhaus – faktisch – allein verwaltet und die Mieteinkünfte vereinnahmt, ist ein Nutzungsvorteil und sind fiktive Mieteinkünfte anzurechnen. Dies gilt umso mehr, wenn ein Ehegatte selbst in der Lage ist, das Ferienhaus zu nutzen und der andere Partner tatsächlich das Haus nicht nutzt.[684] Rz. 638 Wird die Ehewohnung von e...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verjährung

Rz. 634 Unterhaltsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 von drei Jahren (§ 197 Abs. 2). Solche die bei Titulierung bereits fällig waren, verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 635 Die Verjährung beginnt jeweils am Ende des Jahres (§ 199 Abs. 1). Rz. 636 Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen die Eltern ist nach § 207 Abs....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung

Rz. 570 Die elterliche Unterhaltsbestimmung ist nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 nur wirksam, sofern die Eltern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen haben. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung nicht wirksam ist, verbleibt es bei dem Grundsatz der Barunterhaltspflicht gem. § 1612 Abs. 1 Satz 1. Rz. 571 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung setzt z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Regress und Benachteiligungsverbot (§ 1607 Abs. 4)

Rz. 489 Wegen des Forderungsübergangs nach § 1607 Abs. 2 und 3 kann der Legalzessionar für von ihm an das unterhaltsberechtigte Kind geleistete Zahlung beim vorrangig haftenden Unterhaltsschuldner Regress nehmen. Allerdings kann der Rückgriff nur unter Beachtung des § 1607 Abs. 4 vorgenommen werden, der anordnet, dass der Übergang des Unterhaltsanspruchs nicht zum Nachteil d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1209 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Einkünfte, Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen, Einsatz des Vermögensstamms und Hausmann-Rechtsprechung

Rz. 888 Die Bestimmung des Einkommens folgt den allgemeinen Grundsätzen, wobei sich im Unterhaltsrechtsverhältnis zum volljährigen Kind insofern Besonderheiten im Vergleich zum minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Unterhaltsgläubiger ergeben, als der Umfang der Erwerbsobliegenheit ein geringerer ist und die Hausmann-Rechtsprechung in nur sehr eingeschränktem Umf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Kindergeldanrechnung

Rz. 661 Das Kindergeld ist unterhaltsrechtliches Einkommen des volljährigen Kindes und deckt daher in voller Höhe seinen Bedarf. Es kann den Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes an sich gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen.[855]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Grundsätzliches zur Barunterhaltszahlung

Rz. 550 Betreut der Unterhaltsschuldner das unterhaltsberechtigte minderjährige oder privilegiert volljährige Kind nicht, ist er zum Unterhalt in Form von Barunterhalt verpflichtet. aa) Inhalt des Barunterhalts Rz. 551 Grundsätzlich ist der Unterhaltsanspruch als Geldschuld durch Barzahlung, monatlich im Voraus, zu erfüllen, es sei denn, er wird durch Pflege und Erziehung eine...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Vertretung im Unterhaltsverfahren beim Wechselmodell

Rz. 138 Der BGH[173] geht nach neuer Rechtsprechung davon aus, dass durch gerichtliche Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein Wechselmodell angeordnet werden kann.[174] Entscheidender Maßstab ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl. Allerdings ergeben sich beim Wechselmodell vielfältige Probleme, wenn Unterhalt für die betroffene...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) In allgemeiner Schulausbildung

Rz. 360 Die allgemeine Schulausbildung [466] hat den Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums zum Ziel.[467] Diese Voraussetzung ist bei Besuch der Hauptschule, der Gesamtschule, des Gymnasiums oder der Fachoberschule immer erfüllt.[468] Aber nicht nur die gesetzliche Schulpflicht fällt unte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 1848 Unabhängig von jedem Rang ist Unterhalt in Höhe des bestehenden Bedarfs nur dann und soweit geschuldet, wie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten reicht. Ist er nicht in vollem Umfange leistungsfähig, besteht ein Mangelfall, der zu einer Verminderung des Unterhaltes unterhalb des Unterhaltsbedarfs führt. Das bedeutet zugleich, dass dem Verpflichteten ein bestimmt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Tatsächliche Einkünfte des Unterhaltsschuldners

Rz. 889 Im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gegenüber dem volljährigen Kind ist sein gesamtes tatsächlich erzieltes Einkommen mit berufstypischen Zuschlägen [1237] und erzielten bzw. erzielbaren steuerlichen Vorteilen maßgeblich.[1238] Daher ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners nach den allgemeinen Grundsät...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / IV. Haftung der Eltern

Rz. 8 Nach § 1606 Abs. 3 S. 2 haften die Eltern für den Barunterhalt des Kindes anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Allerdings erfüllt der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung. Bar- und Betreuungsunterhalt stehen gleichwertig nebeneinander.mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / a) Kindschaftssachen (§ 45 FamGKG)

Der in § 45 FamGKG geregelte Verfahrenswert beträgt derzeit 4.000,00 EUR und ist durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 von 3.000,00 EUR auf 4.000,00 EUR angehoben worden. Grund hierfür war, dass durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2023 zwar zahlreiche Auffang- und Regelwerte in den Justizkostengesetzen angehoben worden sind. Nicht angepasst worden ist allerdings der Regelverfahrensw...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Überobligatorische Einkünfte

Rz. 351 Überobligatorische Einkünfte des Unterhaltsschuldners gibt es im Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kind in aller Regel nicht, da grundsätzlich sämtliche Einkünfte des Unterhaltspflichtigen als Einkommen angesetzt werden.[454]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einsatz des Vermögensstamms durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 403 Im Rahmen der verschärften Haftung des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 besteht für den Unterhaltsschuldner nicht nur die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Einsatzes seiner Arbeitskraft. Vielmehr muss er unter diesen Umständen auch den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einsetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldne...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / B. Verfahrensrecht – Unterhaltssache

Rz. 6 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch, der vorliegt, wenn der (sorgeberechtigte) Elternteil für den Barunterhalt selbst aufkommt und später auf den anderen Elternteil ähnlich den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgreift, ist eine Unterhaltssache im Sinne von § 231 Abs. 1 FamFG .[11] Von der Rechtsnatur des f...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Voraussetzungen

Rz. 358 Nach § 240 Abs. 1 FamFG kann die Abänderung einer rechtskräftigen Endentscheidung nach § 237 FamFG oder § 253 FamFG über eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen beantragt werden, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 FamFG gestellt worden ist. Der Zweck des § 240 FamFG erschließt sich au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG

Rz. 116 Mit erfolgreicher Beendigung der allgemeinen Schulausbildung muss das Kind sich um eine angemessene Vorbildung zum Beruf, also um die Aufnahme einer Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG bemühen. In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Davon sind alle Maßnahmen erfasst, bei dene...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Zuständigkeit

Rz. 251 Sowohl bei Anträgen nach § 238 FamFG für Unterhaltsentscheidungen als auch bei Anträgen nach § 239 FamFG für gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden müssen die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen eines Abänderungsantrags vorliegen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 232 FamFG. Nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ist das Gericht der Ehesache ausschl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Rz. 907 Neben dem Kinderfreibetrag kann jährlich ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für den VZ 2023 in Höhe von 1.464 EUR in Anspruch genommen werden (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Dieser Betrag verdoppelt sich bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden auf 2.928 EUR (§ 32 Abs. 6 S. 2 EStG). Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Der Abbruch der Ausbildung

Rz. 147 Das Abbrechen der Ausbildung durch das minderjährige Kind führt in der Regel nicht zum endgültigen Erlöschen des Ausbildungsunterhaltsanspruchs. Diese existenzielle Frage ist äußerst sorgfältig im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten. Rz. 148 Dabei ist zu berücksichtigen, dass es jedem jungen Menschen zuzu...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Temporärer Wahlgerichtsstand bei Anhängigkeit des Kindesunterhalts

Rz. 17 Die Geltendmachung von Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) sowie eines Anspruchs, der eine durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betrifft (§§ 1361 Abs. 1, 1569 ff. BGB), oder wegen eines Anspruchs nach § 1615l BGB kann verschiedene Gerichtsstände zur Folge haben. Solange ein Verfahren zum Unterhalt für ein minderjähriges Kind in erster Instanz anhängig i...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung

Rz. 150 Mit ordnungsgemäßem – erfolgreichem – Abschluss der Ausbildung endet die Unterhaltspflicht der Eltern. Nur in Ausnahmefällen besteht die Zahlungsverpflichtung der Eltern noch weiter für eine Übergangszeit in die Berufsausübung.[192] Dies kann der Fall sein, wenn die Bewerbung um einen Arbeitsplatz erst nach Übergabe des Abschlusszeugnisses möglich ist. Diese weitere ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der Konsumverzicht

Rz. 311 Im Rahmen seines Selbstbehalts kann der Unterhaltsschuldner über seine, ihm verbleibenden Mittel frei verfügen. Er kann sein Ausgabeverhalten auf andere Prioritäten abstimmen, indem er z.B. sehr günstig wohnt, um so freiwerdende Mittel für andere Interessen einsetzen zu können. Ein solches Verhalten des Unterhaltsschuldners bezeichnet man als "Konsumverzicht". Es füh...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / VI. Unterhaltsanspruch des Vaters, § 1615l Abs. 4 BGB

Rz. 65 Betreuungsunterhalt entsprechend § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB kann der Vater beanspruchen, wenn er das Kind betreut. Entscheidend dafür, ob eine Betreuung gegeben ist, ist insoweit die tatsächliche Handhabung.[95] Rz. 66 Nicht entscheidend ist dagegen die Sorgerechtsregelung. Der Unterhaltsanspruch des Vaters ist beschränkt auf den laufenden Unterhalt, da § 1615l Abs. 4 nur ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkurrenz zwischen mehreren Ehegatten

Rz. 182 Im Falle der Unterhaltsberechtigung eines früheren und eines jetzigen Ehegatten war vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 1.1.2008 der frühere Ehegatte vorrangig. Der zweite Ehegatte blieb unberücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht für den vollen Unterhaltsanspruch der ersten Ehefrau gereicht hat. Nunmehr kommt es nicht au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 1808 Beim nachehelichem Ehegatten- und beim Kindesunterhalt (§§ 1581, 1603 BGB), besteht keine Leistungsfähigkeit, wenn der eigene angemessene Unterhalt gefährdet ist, d.h. der so genannte Selbstbehalt unterschritten wird. Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber das gesamte Einkommen des Pflichtigen, also prägendes und nicht prägendes, heranzuziehen.[1944] Rz. 18...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Abbruch der Ausbildung

Rz. 793 Ob und inwieweit der Abbruch einer Berufsausbildung bereits zum endgültigen Erlöschen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führt, muss der Tatrichter in jedem Einzelfall unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände dieses Einzelfalles entscheiden. Rz. 794 Grundsätzlich ist jedem jungen Menschen zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt, falsche Vorstellu...mehr