Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die gesteigerte bzw. die "verschärfte" Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2

Rz. 352 Grundsätzlich ist nach § 1603 Abs. 1 nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige muss seine Arbeitskraft so effektiv wie möglich einsetzen,[455] allerdings nur im Rahmen seiner eigenen Bedarfsdeckung.[456] a) Kreis...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / III. Tod des Unterhaltspflichtigen, § 1615l Abs. 3 Satz 4 BGB

Rz. 53 Der Unterhaltsanspruch des nicht verheirateten Elternteils wegen der Betreuung eines Kindes erlischt nicht mit dem Tod des Kindesvaters. Vielmehr haften an seiner Stelle seine Erben.[83]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 1265 Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreichten Alter der Kinder seien Sie nicht mehr unt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Gleichrang

Rz. 1959 Besteht zwischen Unterhaltsberechtigten Gleichrang, wie bei mehreren Kindern betreuenden Ehegatten oder bei mehreren minderjährigen Kindern, ist das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen im Rahmen des § 1581 BGB unter den Unterhaltsberechtigten zu verteilen. Rz. 1960 Zunächst ist allerdings der Bedarf des geschiedenen Ehegatten zu ermitteln. Das Einkommen des Unte...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kinderlose Ehe

Rz. 139 Von Bedeutung ist auch, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.[271]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Übergang des Unterhaltsanspruchs, § 1607 Abs. 2 und 3

Rz. 485 Der Unterhaltsanspruch kann nach § 1607 Abs. 2 oder Abs. 3 übergehen. (1) Übergang des Unterhaltsanspruchs nach § 1607 Abs. 2 Satz 2 Rz. 486 Aufgrund der Vorschrift des § 1607 Abs. 2 Satz 2 geht der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den erstrangig verpflichteten Verwandten auf den nachrangig verpflichteten Verwandten im Wege der Legalzession über, wenn die Rech...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Erreichbarkeit des Unterhalts

Rz. 576 Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern ist nur dann wirksam, wenn sie aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen erreichbar und durchführbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Leistung des Unterhalts in der bestimmten Art unmöglich oder unmöglich geworden ist,[757] etwa wenn die von beiden Eltern vereinbarte Regelung durch einseitige Loslösung des mit dem Naturalunte...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von folgender Systematik des Wech...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Verbrauchergeldparität

Rz. 643 Das statistische Bundesamt gibt Werte zur Verbrauchergeldparität bekannt,[842] mit denen wiedergegeben wird, wie viele ausländische Geldeinheiten erforderlich sind, um die gleichen Gütermengen in bestimmter Qualität im Ausland zu erwerben, die man im Inland für eine inländische Geldeinheit erhält.[843]mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 624 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. F hat kein Erwerbseinkommen; sie leidet an verschiedenen Erkrankungen und ist 59 Jahre alt.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Zeitpunkt der Unterhaltsbestimmung

Rz. 581 Der Zeitpunkt der Bestimmung steht den Eltern frei. Rz. 582 Praxistipp Sie kann auch noch im summarischen[770] bzw. im ordentlichen Verfahren bzw. im Rahmen der Zwangsvollstreckung, ja sogar noch in der Beschwerdeinstanz eines Abänderungsverfahrens[771] getroffen werden.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unbefristeter Krankheitsunterhalt

Rz. 1228 Die Zahlung von Krankheitsunterhalt kann naturgemäß in einer Vereinbarung festgeschrieben werden. Für den Unterhaltspflichtigen führt eine solche Vereinbarung zumindest zu Planungssicherheit, für den Berechtigten ggf. zur Sicherung der Existenz. Eine Vereinbarung könnte wie folgt formuliert werden: Muster 3.75: Vereinbarung von unbefristetem Krankheitsunterhalt Muster ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / e) Änderung der Unterhaltsbestimmung (§ 1612 Abs. 2)

Rz. 584 Sowohl der Unterhaltsgläubiger als auch der Unterhaltsschuldner können die Unterhaltsbestimmung verändern bzw. verändern lassen. aa) Änderung durch den Unterhaltsschuldner Rz. 585 Der Unterhaltsschuldner kann die von ihm getroffene Unterhaltsbestimmung im Rahmen von Treu und Glauben jederzeit einseitig ändern,[773] sofern er sich nicht selbst rechtswirksam gebunden hat...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1229 Auch ein möglicher Streit um die Frage einer Begrenzung und Herabsetzung kann durch Vereinbarung vermieden werden. Eine Vereinbarung könnte wie folgt formuliert werden. Muster 3.76: Begrenzung und Herabsetzung des Krankheitsunterhalts Muster 3.76: Begrenzung und Herabsetzung des Krankheitsunterhalts Verhandelt am Zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Kindesunterhalt, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch andere Berechtigte (Mangelfall)

Rz. 419 Bereits im ersten Rang kann bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ein Mangelfall eintreten. aa) Kindesunterhalt Rz. 420 Bestehende – weitere – Unterhaltslasten des Unterhaltsschuldners mindern nicht seine Leistungsfähigkeit. Sie finden Berücksichtigung im Rahmen der Rangfragen (§ 1609). bb) Bar- und Betreuungsunterhalt für ein erst- und zweitge...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Rückwirkung des Abänderungsbegehrens

Rz. 590 Hat das Gericht gem. § 1612 Abs. 2 Satz 2 die Art des zu gewährenden Unterhalts abgeändert, dann wirkt diese Bestimmung auf den Zeitpunkt der Zustellung der Antragsschrift zurück.[781]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 5. Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners

Rz. 408 Verbindlichkeiten – sofern sie berücksichtigungsfähig sind – spielen in der Regel keine Rolle bei der Bedarfsbemessung, sondern mindern gegebenenfalls die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils.[548] Welche Verbindlichkeiten die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners mindern, ist im Einzelnen zu beurteilen. a) Kreditverbindlichkeiten Rz. 409 Grun...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Fallbeispiel Krankheitsunterhalt

Rz. 1230 Sachverhalt F und M sind geschiedene Eheleute. Die früher von F betreuten Kinder sind inzwischen volljährig und wirtschaftlich selbstständig. F leidet an verschiedenen Erkrankungen und kann nichts verdienen. M hat ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen von 2.400 EUR. a) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit Rz. 1231 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt w...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Konsumverzicht und Synergie-Effekte einer neuen Partnerschaft

Rz. 310 Sowohl ein bewusster Konsumverzicht als auch die Aufnahme einer neuen Partnerschaft haben unter Umständen Auswirkungen auf den Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners. aa) Der Konsumverzicht Rz. 311 Im Rahmen seines Selbstbehalts kann der Unterhaltsschuldner über seine, ihm verbleibenden Mittel frei verfügen. Er kann sein Ausgabeverhalten auf andere Prioritäten abstimmen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Der einfache Mangelfall

Rz. 430 Ein einfacher Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltsschuldner hinsichtlich des erstrangigen (§ 1609 Nr. 1) Kindesunterhalts leistungsfähig ist, aber der Bedarf des zweitrangigen Unterhaltsgläubigers (§ 1609 Nr. 2) nicht – mehr – bei Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts gedeckt ist.[584]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Die Regelung von Rahmenbedingungen

Rz. 800 Deshalb regeln Eheleute auch isoliert die Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Zeit der Trennung gelten sollen. Dies gilt für alle Bereiche des – vorangegangenen – Zusammenlebens. Ebenso sind Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung und des Hausrates incl. Pkw ebenso möglich wie beispielsweise Umgangsregelungen, die sämtlich privatschriftlich getroffen werden k...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 454 Die Darlegungs- und Beweislast trifft hinsichtlich der Höhe der Umgangskosten sowie der beengten wirtschaftlichen Verhältnisse den umgangsberechtigten Unterhaltsschuldner.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 786 Die Eheleute F und M leben getrennt. Sie haben zwei gemeinsame, schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 849 Einkünfte aus unzumutbarer (überobligatorischer) Erwerbstätigkeit bleiben nicht anrechnungsfrei, sondern sind nach Billigkeitsgesichtspunkten, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 entweder voll oder nur teilweise anzurechnen.[1186] Es ist zunächst nach allgemeinen Grundsätzen in einen unterhaltsrelevanten (anrechnungspflichtigen) und in einen nicht unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums

Rz. 642 Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums vergleicht die durchschnittlichen Löhne der verarbeitenden Industrie nach steuerlichen Gesichtspunkten.[841] Anhand dieser Gruppeneinteilung ist der Selbstbehalt nach deutschem Recht um ¼, ½ oder ¾ zu kürzen oder für bestimmte Länder in voller Höhe (1/1) zu erhalten.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zahlungsantrag

Rz. 627 Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bereits wirtschaftlich selbstständig sind. Am _________________________ haben sich ...mehr

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FF 09/2023, Vorschau

Born, Überobligatorische Einkünfte – neue Berechnung, alte Probleme? Fegert u.a., Fachtermini aus Medizin und Psychologie als Plädierformeln im Recht – PAS und andere Mythen ohne Evidenzbasierung Götz, Faule Ausrede oder was? Einwände gegen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten Langheim, Auswirkung von Zuwendungen der Schwiegereltern auf Zugewinnausgleichsansprüch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Nebentätigkeit und Überstunden

Rz. 380 Einkünfte aus Nebentätigkeit und Überstunden sind unter Umständen einkommenserhöhend zu berücksichtigen. (1) Nebentätigkeit Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemute...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Ausfallhaftung (§ 1607 Abs. 1) und Ersatzhaftung (§ 1607 Abs. 2) der Großeltern

Rz. 494 Die Unterhaltspflicht der Großeltern gegenüber dem Enkelkind kann im Wege der Ausfallhaftung nach § 1607 Abs. 1 oder im Wege der Ersatzhaftung nach § 1607 Abs. 2 auftreten. (1) Ausfallhaftung Rz. 495 Die teilweise oder gänzliche Leistungsunfähigkeit des vorrangig pflichtigen Unterhaltsschuldners (Primärschuldner) lässt die Unterhaltspflicht des nachrangigen Unterhaltss...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienunterhalt und Leistungsfähigkeit

Rz. 136 Nach § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, die zur Deckung des finanziellen Bedarfs erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen. Die Eheleute haben den durchschnittlichen finanziellen Bedarf konkret nach den Bedürfnissen und den Verhältnissen der jeweiligen Familie zu bemessen. Beträge, die sich...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Prüffolge

Rz. 843 Folgende Prüffolge ist zu beachten: Hinweis Ab dem 1.1.2020 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR brutto. Damit gleicht das...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 1414 Der Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB besteht, solange und soweit aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Entscheidung über die Höhe und die Dauer des Anspruches ist im Rahmen der Billigkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Für die Anwendung der Regeln zur Begrenzung und Befristung des § 1578 BGB ist daher kein Raum.[1473] Rz....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Einkünfte des Unterhaltspflichtigen

Rz. 317 Im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist sein gesamtes Einkommen maßgeblich.[404] Daher ist das unterhaltsrechtliche relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners nach den allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln. Rz. 318 Nach dem weiten Einkommensbegriff sind alle erzielten und erzielbaren Einkünfte, egal aus welcher Quelle, welcher Art od...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Geiz-Vereinbarung

Rz. 299 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[322] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend gestalt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Bürgergeld

Rz. 178 Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Praxishinweis Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Rz. 179 Leistungen von Bürgergeld haben einen Forderungsübergang nach § 33 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Sittenwidrigkeit

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grenzen zumutbarer Tätigkeit

Rz. 1765 Die Erwerbsobliegenheit bezieht sich ausschließlich auf zumutbare Tätigkeit. Wird der Berechtigte oder der Verpflichtete überobligationsmäßig tätig, z.B. nach Eintritt in das Rentenalter oder trotz Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, aber auch z.B. durch Nebentätigkeit trotz Vollzeittätigkeit, handelt es sich um eine sogenannte unzumutbare Erwerbstätigkeit. Unz...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Voraussetzungen des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Rz. 523 Die Voraussetzungen für den Anspruch auf familienrechtlichen Ausgleich (Einzelheiten, siehe § 6 Rdn 1 ff.) sind, dass der auf Ausgleich in Anspruch genommene Elternteil bar- oder betreuungsunterhaltspflichtig war, der den Unterhalt Leistende mit seiner Leistung im Innenverhältnis die dem anderen Elternteil obliegende Verpflichtung erfüllt und die Unterhaltszahlung in...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Zahlungsantrag

Rz. 1234 Die Gründe "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" unter Rdn 835 ff. sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.78: Zahlungsantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Muster 3.78: Zahlungsantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Auswirkungen der Bezifferung des Unterhaltes nach einem Auskunftsverlangen

Rz. 214 Probleme können sich in der Praxis dann ergeben, wenn der Unterhaltsberechtigte nach einem Auskunftsverlangen seinen Anspruch beziffert, dann aber später einen noch höheren Unterhaltsanspruch rückwirkend verlangt. Rz. 215 Beispiel Der Anwalt der Ehefrau fordert den Ehemann mit Schreiben vom 15.1.2022 – zugegangen am 18.1.2022 – zur Auskunft auf, da er Ehegattenunterha...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Übergang des Unterhaltsanspruchs nach § 1607 Abs. 2 Satz 2

Rz. 486 Aufgrund der Vorschrift des § 1607 Abs. 2 Satz 2 geht der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den erstrangig verpflichteten Verwandten auf den nachrangig verpflichteten Verwandten im Wege der Legalzession über, wenn die Rechtsverfolgung gegen den erstrangig haftenden Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist[654] und der nachrangige Unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Der absolute Mangelfall

Rz. 428 Ein solcher liegt vor, wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts nicht zur Deckung des in § 1609 Nr. 1 aufgeführten Kindesunterhalts ausreicht.[578] Rz. 429 Praxistipp Bei Vorliegen eines absoluten Mangelfalls sind Korrekturen bei der Einkommensberechnung vorzunehmen. Freiwillige Leistungen Dritt...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuervereinfachungsgesetz 2011

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 886 Anders stellt sich die Situation im Falle gewillkürter Erbfolge dar, §§ 2077, 2268 BGB . Die Frage der Fortgeltung des testamentarischen Willens des Erblassers bedarf danach der Auslegung, und zwar in der folgenden Reihenfolge:[878]mehr