Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Bürgergeld

Rz. 178 Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Praxishinweis Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Rz. 179 Leistungen von Bürgergeld haben einen Forderungsübergang nach § 33 Abs....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Sittenwidrigkeit

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grenzen zumutbarer Tätigkeit

Rz. 1765 Die Erwerbsobliegenheit bezieht sich ausschließlich auf zumutbare Tätigkeit. Wird der Berechtigte oder der Verpflichtete überobligationsmäßig tätig, z.B. nach Eintritt in das Rentenalter oder trotz Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, aber auch z.B. durch Nebentätigkeit trotz Vollzeittätigkeit, handelt es sich um eine sogenannte unzumutbare Erwerbstätigkeit. Unz...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Voraussetzungen des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Rz. 523 Die Voraussetzungen für den Anspruch auf familienrechtlichen Ausgleich (Einzelheiten, siehe § 6 Rdn 1 ff.) sind, dass der auf Ausgleich in Anspruch genommene Elternteil bar- oder betreuungsunterhaltspflichtig war, der den Unterhalt Leistende mit seiner Leistung im Innenverhältnis die dem anderen Elternteil obliegende Verpflichtung erfüllt und die Unterhaltszahlung in...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Zahlungsantrag

Rz. 1234 Die Gründe "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" unter Rdn 835 ff. sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.78: Zahlungsantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Muster 3.78: Zahlungsantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Auswirkungen der Bezifferung des Unterhaltes nach einem Auskunftsverlangen

Rz. 214 Probleme können sich in der Praxis dann ergeben, wenn der Unterhaltsberechtigte nach einem Auskunftsverlangen seinen Anspruch beziffert, dann aber später einen noch höheren Unterhaltsanspruch rückwirkend verlangt. Rz. 215 Beispiel Der Anwalt der Ehefrau fordert den Ehemann mit Schreiben vom 15.1.2022 – zugegangen am 18.1.2022 – zur Auskunft auf, da er Ehegattenunterha...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Übergang des Unterhaltsanspruchs nach § 1607 Abs. 2 Satz 2

Rz. 486 Aufgrund der Vorschrift des § 1607 Abs. 2 Satz 2 geht der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den erstrangig verpflichteten Verwandten auf den nachrangig verpflichteten Verwandten im Wege der Legalzession über, wenn die Rechtsverfolgung gegen den erstrangig haftenden Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist[654] und der nachrangige Unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Der absolute Mangelfall

Rz. 428 Ein solcher liegt vor, wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts nicht zur Deckung des in § 1609 Nr. 1 aufgeführten Kindesunterhalts ausreicht.[578] Rz. 429 Praxistipp Bei Vorliegen eines absoluten Mangelfalls sind Korrekturen bei der Einkommensberechnung vorzunehmen. Freiwillige Leistungen Dritt...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuervereinfachungsgesetz 2011

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 886 Anders stellt sich die Situation im Falle gewillkürter Erbfolge dar, §§ 2077, 2268 BGB . Die Frage der Fortgeltung des testamentarischen Willens des Erblassers bedarf danach der Auslegung, und zwar in der folgenden Reihenfolge:[878]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VII. Konkurrenz verschiedener Unterhaltsansprüche

Rz. 177 Der Anspruch des den Haushalt ganz oder zum Teil führenden Ehegatten auf Familienunterhalt ist grundsätzlich nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, sondern auf Naturalleistungen wie freies Wohnen etc., aber auch darauf, Wirtschaftsgeld treuhänderisch für die gesamte Familie zu erhalten, und entsprechend zu verwenden. Der Unterhalt anderer Berechtigte wie ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Trennungsunterhalt

Rz. 785 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen zur Erwerbsverpflichtung bei Trennung der Eheleute in ihren jeweiligen Zif. 17.2 das Folgende vor:[784] Zitat Im ersten Jahr nach der Trennung besteht für den Berechtigten in der Regel keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Tätigkeit. Lediglich die Oberlandesgerichte Frankfurt/M. und Hamm (in...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Unterhaltszahlung "unter Vorbehalt"/"ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht"

Rz. 553 Nimmt der Unterhaltsschuldner die Leistung an den Unterhaltsgläubiger "unter Vorbehalt" vor, kann er damit zwei Ziele verfolgen. Rz. 554 Durch die "Leistung unter Vorbehalt"/"ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" wird zum einen vermieden, dass die Leistung als Anerkenntnis gewertet und die Wirkung des § 814 ausgeschlossen wird, sodass sich der Unterhaltsschuldner die...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / VII. Verzichtserklärung

Rz. 68 Der Anspruch auf Unterhalt nach § 1615l BGB scheitert nicht deshalb, weil der Unterhaltsberechtigte einen Unterhaltsverzicht erklärt hat. Derartige Vereinbarungen werden im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaften vor Geburt eines Kindes immer wieder abgegeben. Nach §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1614 Abs. 1 BGB besteht hinsichtlich eines solchen Unterhaltsverzichts jedoch k...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Sonderausgaben

Rz. 769 Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht, dass Aufwendungen für die private Lebensführung bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen (§ 12 EStG). Durch den Abzug von Sonderausgaben wird dieser Grundsatz durchbrochen. Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und ...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / 1

Zitat "Am geltenden deutschen Namensrecht zeigt sich deutlich, woran das deutsche Familienrecht insgesamt leidet: überholte Rollenvorstellungen, unlogische Regeln, bürokratische Verfahren. Mit der Reform des Namensrechts gehen wir den ersten Schritt bei der überfälligen Modernisierung des Familienrechts. Wenn Eheleute ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen aus...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / I. Vertretung durch das Jugendamt

Rz. 69 Die Vertretungsmacht des Jugendamts erstreckt sich nicht auf Ansprüche der nichtehelichen Mutter aus § 1615l BGB. Der Hinweis des ausdrücklich als Beistand eines Kindes tätigen Jugendamts an den hinsichtlich des Kindesunterhaltes auf Auskunft in Anspruch genommenen Vater am Ende des Aufforderungsschreibens, auch die Kindesmutter wolle nach § 1615l BGB Betreuungsunterha...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Kosten für Instandhaltung

Rz. 330 Des weiteren ist vom einkommenserhöhenden Teil des Wohnvorteils der notwendige Instandhaltungsaufwand in Höhe der hiermit verbundenen Kosten abzuziehen.[417] Dieser Grundsatz erstreckt sich auch auf Rücklagen für Instandhaltungskosten, sofern diese, z.B. von der Eigentümergemeinschaft, vorgeschrieben sind.[418] Instandhaltungskosten in diesem Sinne sind solche, die k...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Der Unterhaltsschuldner lebt im Ausland

Rz. 640 Für den im Ausland lebenden Unterhaltsschuldner können nicht – zumindest ohne nähere Prüfung – die Grundsätze, insbesondere die Selbstbehalte, des deutschen Unterhaltsrechts übernommen werden. Die Unterhaltsverpflichtung darf den Unterhaltsschuldner auch im Ausland nicht in die soziale Not treiben. Er muss auch bei Leistung der Unterhaltszahlung in der Lage sein, sei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Grundlagen

Rz. 68 Eine der wesentlichen Verpflichtungen von miteinander zusammenlebenden Eheleuten besteht darin, die Familie angemessen zu unterhalten. Mit diesem Familienunterhalt soll der Lebensunterhalt beider Ehegatten und etwaiger Kinder bei bestehender Lebensgemeinschaft gesichert werden.[75] Dieser Anspruch eines jeden Ehegatten ist allerdings nicht auf die Zahlung einer laufen...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Die Ausgangslage für Arrest

Rz. 429 § 119 Abs. 2 S. 1 FamFG sieht vor, dass in Familienstreitsachen neben der einstweiligen Anordnung auch der persönliche oder der dingliche Arrest des Schuldners möglich ist. Satz 2 ordnet die Geltung der diesbezüglichen Vorschriften der ZPO ausdrücklich an. Ob über den Arrest mündlich verhandelt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (§ 922 Abs. 1 ZPO). De...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Beiträge der Ehegatten zum Familienunterhalt

Rz. 73 Es unterliegt der freien Entscheidung der Eheleute, wie sie die Arbeit in der Familie aufteilen, wer und in welchem Umfang durch Erwerbstätigkeit zum Familieneinkommen beiträgt, ob also z.B. einer allein die Hausarbeit übernimmt und auch vorzugsweise die Betreuung etwaiger Kinder.[82] Jeder Ehegatte leistet seinen Beitrag zum Familienunterhalt entsprechend der von ihm ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Umstände aus der Vergangenheit

Rz. 152 Im Rahmen der nachehelichen Solidarität ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit haben. Dies gilt auf beiden Seiten, also sowohl bei der Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltspflichtigen. Denn stellt man nur auf gegenwärtige und zukünftige beruflic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Zeitraum ab Trennung

Rz. 113 Teilweise wird bereits während der Zeit der Trennung schon eine solche unterhaltsrechtlich relevante Obliegenheit zum Abbau des Nachteils bejaht. Zitat OLG Frankfurt v. 26.1.2009 – 2 UF 253/08 [218] Wegen der neunjährigen Familienphase von Oktober 1982 bis 1991, lediglich unterbrochen durch eine einjährige Teilzeitbeschäftigung, sind der Beklagten sicherlich gewisse eheb...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Wirksam getroffene Unterhaltsbestimmung

Rz. 588 Das Familiengericht kann auf Antrag des Unterhaltsgläubiges eine vom Unterhaltsschuldner wirksam getroffene Unterhaltsbestimmung ändern.[777] Es hat daher einen Antrag auf Änderung der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung wegen Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung ohne Prüfung der besonderen Gründe für eine Änderung zurückzuweisen, wenn die Unterhaltsbes...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / II. Absicht, von dem anderen Elternteil Ersatz zu verlangen

Rz. 19 Nach § 1360b BGB wird vermutet, dass der Ehegatte, der zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag leistet als ihm obliegt, nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen. Der Gedanke dieser Vorschrift wird auch für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für anwendbar gehalten. Dies hat zur Folge, dass zumindest bis zur rechtskräftigen Ehesc...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / gg) Bearbeitungshinweis

Rz. 521 Bearbeitungshinweise für den anwaltlichen Vertreter für die Bearbeitung eines Mandats im Rahmen der Haftung der Großeltern nach § 1607:[693]mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 2. Verzug nach § 1613 BGB

Rz. 15 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist wirtschaftlich betrachtet die Geltendmachung von Unterhaltsrückständen. Voraussetzungen für die rückwirkende Erhebung des Anspruchs ist daher, dass nach § 1613 BGB der Anspruchsgegner betreffend den Unterhalt in Verzug gesetzt, von ihm Auskunft über sein Einkommen zwecks Unterhaltsberechnung gefordert oder ein Unterhaltsan...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen

Rz. 1231 [Autor/Stand] Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind nach § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unerheblich. Gegenstand der Besteuerung ist vielmehr der Sachverhalt, der in Wirklichkeit vorliegt. Nach dem Grundgedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise knüpft die Besteuerung an die tatsächlichen und nicht an die vorgetäuschten Gegebenheiten an[2]. Ein Scheinges...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Ausgangssituation

Rz. 854 Ebenso wie während des Zusammenlebens der Ehepartner kann einer der Ehegatten auch während der Trennungszeit versterben. Selbst wenn ein Scheidungsverfahren eingeleitet ist, kann es zum Tod eines Beteiligten kommen. Dies gilt umso mehr, als familiengerichtliche Verfahren nicht selten Jahre dauern.[847] Auch wenn sich kein Rechtsanwalt und kein Gericht gern für einen R...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang elterlicher Betreuung

Rz. 1075 Der Gesetzgeber hat sich für diesen Zeitraum für einen eindeutigen Vorrang der elterlichen Betreuung entschieden.[1105] Dies entspricht auch dem Kindeswohl. Die Einräumung des Vorrangs elterlicher Erziehung korrespondiert daher auch mit den sozialstaatlichen Regelungen hinsichtlich des Anspruchesmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1233 Die Gründe "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" unter Rdn 834 ff. sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.77: Stufenantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Muster 3.77: Stufenantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe ihren Auskunftsanspruch aus §§ 1572, 1580, 1605 BGB und sodann ihre...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 518 Auch wenn die Unterhaltsgläubiger minderjährig und oder privilegiert volljährig sind und damit grundsätzlich von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners auszugehen ist, trifft diese die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des/der vorrangig Verpflichteten.[691] Der Anspruchsteller muss außer zu den Einkommensverhältni...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Sachverhalte des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Rz. 532 Kommt der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nach und wird daher der Barunterhalt vom anderen – bereits Betreuungsunterhalt leistenden – Elternteil finanziert, erfolgt der Ausgleich zwischen den Unterhaltsschuldner familienrechtlich. Rz. 533 Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz scheidet in der Regel aus, da der dann Barunterhalt leistende Elte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Mehrere Kindesunterhaltsberechtigte oder "der Mangelfall"

Rz. 427 Der Unterhaltsschuldner ist leistungsfähig, wenn er mit seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen den Restbedarf aller Unterhaltsberechtigten und seinen eigenen Lebensbedarf decken kann. Die fehlende Fähigkeit des Unterhaltsschuldners den Unterhaltsbedarf eines oder mehrerer gleichrangiger Unterhaltsgläubiger zu befriedigen, stellt nach Auffassung des BGH einen absolute...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / a. Umgangsrecht

Ein dem § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB entsprechender Gedanke kann für eine Formulierung von Vorsorgevollmachten genutzt werden, für die es keine entsprechende Regelung gibt. Formulierungsvorschlag: "Der Bevollmächtigte ist bevollmächtigt zu entscheiden, wer, wann und wie oft Umgang mit dem Vollmachtgeber bzw. Zugang zum Vollmachtgeber haben soll, wobei Ehegatten, Lebensgefährten, K...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unterhaltssicherung durch Vermögen

Rz. 1803 Die Vorschrift über die nachhaltige Unterhaltssicherung durch Vermögen nach § 1577 Abs. 4 BGB regelt den Sonderfall, dass zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus dessen Vermögen nachhaltig gesichert ist. In solchem Fall bestand kein Unterhaltsanspruch, § 1577 Abs. 4 Satz 1 BGB. Fällt das Vermögen später, sei es verschu...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 3. Gesetzliche Regelung des notwendigen Selbstbehalts

Mit der Reform des Jahres 2007 wurde der Mindestunterhalt in Höhe des Existenzminimums der Kinder gesetzlich geregelt. Seither wird dieser alle zwei Jahre durch Verordnung der Entwicklung des steuerrechtlich freizustellenden Existenzminimums angepasst. Für den zahlungspflichtigen Elternteil existiert keine vergleichbare Regelung. Dies soll nun geändert werden, indem der sog....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Beginn der Ausbildung

Rz. 1358 Der Berechtigte muss die Ausbildung sobald als möglich nach Scheidung der Ehe aufnehmen. Da ein fester Einsatzzeitpunkt vom Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sich die Ausbildung auch an die Beendigung der Pflege und Erziehung gemeinschaftlicher Kinder oder einer Erkrankung anschließen, die bisher eine Ausbildung verhindern haben. Rz. 1359 Der Berechtigte kann sich ein...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umfang des wiederauflebenden Anspruches

Rz. 321 Regelmäßig lebt allenfalls der Betreuungsunterhalt wieder auf. Für ein Wiederaufleben anderer Tatbestände fehlt es regelmäßig an einer Legitimation, während ein Wiederaufleben des Betreuungsunterhalts auf das schutzwürdige Interesse der gemeinsamen Kinder zurückzuführen ist. [571]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Verbrauchsunabhängige und verbrauchsabhängige Kosten

Rz. 326 Verbrauchsunabhängige Kosten, die vom Eigentümer zu tragen sind und nicht nach § 556 Abs. 1 §§ 1, 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden können, reduzieren den Wohnvorteil.[413] Alle auf den Mieter nach den zitierten Vorschriften umlagefähigen Kosten haben auf den Wohnvorteil keinen Einfluss, da der Eigentümer insoweit nicht günstiger als ein Mieter wohnt.[414] Das ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs, § 1605 BGB

Rz. 57 Die Beteiligten einer Unterhaltssache sind zur Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet, soweit deren Kenntnis zur Klärung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Oftmals wird dennoch die geforderte Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse verweigert. Der materielle Auskunftsanspruch leitet sich aus § 1605 BGB ab. Die Vors...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 7. Unterhalt und Ausland

Rz. 638 Zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung wird an dieser Stelle das Sonderproblem der Auslandsberührung im Unterhaltsrechtsverhältnis behandelt. Es muss danach differenziert werden, ob der Unterhaltsgläubiger oder der Unterhaltsschuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Leben beide Beteiligte im Ausland, wird sich das Problem des Unterhalts dem deu...mehr