Spricht man über die Kosten einer Transfergesellschaft, denkt man oft an zusätzliche Kosten zu den "normalen" Lohnkosten. Bringen die Mitarbeiter aber ihre Kündigungsfristen ein, ergibt sich für das Unternehmen ein Refinanzierungseffekt, der aus den direkt eingesparten Lohnzahlungsverpflichtungen resultiert, die während der Kündigungsfrist noch hätten bezahlt werden müssen. Wie bereits erwähnt, können diese zur Finanzierung der Remanenzkosten herangezogen werden.

 
Praxis-Beispiel

Berechnungsbeispiel

Abb. 5: Berechnungsbeispiel

Betrachten wir einen Arbeitnehmer mit 6-monatiger Kündigungsfrist, Steuerklasse III, 1 Kind. Nehmen wir einen Bruttolohn von 3.000 EUR monatlich an, so ergeben sich inkl. dem Arbeitgeberanteil monatliche Lohnkosten von 3.630 EUR. Für die gesamte Kündigungsfrist macht das 21.780 EUR. Nicht berücksichtigt sind hier die Kosten, die für Prozesse anfallen werden, Verwaltungskosten und evtl. höhere Abfindungen. Stellen wir für den gleichen Arbeitgeber die Sicht bei Eintritt in die Transfergesellschaft gegenüber, sehen wir, dass durch den Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1.010 EUR zu zahlen sind, sowie der vereinbarte Aufzahlungsbetrag, hier 270 EUR. Monatlich sind demnach 1.280 EUR durch das Unternehmen aufzubringen. Legt man nun noch Verwaltungs- und Beratungskosten von 535 EUR je Mitarbeiter in der Transfergesellschaft zu Grunde, ergibt dies über eine Laufzeit von 12 Monaten exakt 21.780 EUR.

Um Irritationen vorzubeugen, sei an dieser Stelle noch einmal klar festgehalten: die durch Einbringung der Kündigungsfristen eingesparten Gehälter decken i. d. R. die doppelte Anzahl an Monaten der anfallenden Remanenzkosten sowie der Verwaltungs- und Betreuungskosten der Transfergesellschaft. Zusätzlich fallen Gelder an, die für Qualifizierungszwecke zur Verfügung gestellt werden, sowie eventuell vereinbarte Abfindungen. Und es ist gerade hinsichtlich der Liquiditätsplanung eines Unternehmens zu berücksichtigen, dass die gesamte Summe zum Start des Transferprojektes zur Verfügung stehen sollte, also nicht pro rata temporis abfließt.

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