Fachbeiträge & Kommentare zu Informationsaustausch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[1] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer genaueren Überprüfung von Steuerfällen stattfindet. Dabei kann es sich um die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Unterabs. 2 und Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in der Fassung der DAC 7-Richtlinie[1] um. Sie sieht die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustauschs im Inland vor. § 10 Abs. 1 EUAHiG setzt für die Anwesenheit Bediensteter anderer Mitgliedstaate...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Erteilung von Informationen bei eingehenden Ersuchen (Abs. 1)

Rz. 2 Entsprechend Art. 5 und 6 der Amtshilferichtlinie wird in Abs. 1 der Vorschrift die Erteilung von Informationen für die aus anderen Mitgliedsländern eingehenden Amtshilfeersuchen geregelt. Es handelt sich um die Beantwortung von Auskunftsersuchen nach dem international anerkannten OECD-Standard. Es geht um Antworten, die für die Festsetzung von Steuern jeder Art i. S. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit "Amtshilferichtlinie" eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Möglichkeit der spontanen Übermittlung (Abs. 1)

Rz. 2 Nach pflichtgemäßem Ermessen kann die Finanzbehörde spontan, also ohne Ersuchen, Informationen an das zentrale Verbindungsbüro zur Weiterleitung an einen anderen Mitgliedstaat übermitteln. Auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, die gem. § 3 Abs. 5 EUAHiG als Finanzbehörden fingiert werden, können nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen eine spontane Übermittlung beschließ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Automatische Übermittlung im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 EUAHiG werden bestimmte Informationen automatisch übermittelt, die über Personen vorhanden sind, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Übermittlung beschränkt sich also auf solche Personen[1], die im Empfängermitgliedstaat der Information ansässig sind. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz, bei den anderen Personen der Sitz oder de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Ausnahme von der vorherigen Anhörung (Abs. 5)

Rz. 8 § 117 Abs. 4 S. 3 AO sah bisher eine unbeschränkte Anhörungspflicht vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen im zwischenstaatlichen Amtshilfeverkehr im Bereich der Steuern vor, die von Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Der inländische Beteiligte ist grundsätzlich vorher anzuhören. Durch eine Änderung des § 117 Abs. 4 S. 3 AO gleichzeitig mit der Schaffun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Voraussichtliche Erheblichkeit

Rz. 3 Im Rahmen von S. 1 der Programmvorschrift bildet die Bezugnahme "von voraussichtlich erheblichen Informationen in Steuersachen" eine wichtige Umschreibung des beabsichtigten Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Formulierung stammt aus Art. 5a der durch das EUAHiG umgesetzten Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU [1] und wird in § 6a EUAHiG legal definiert.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 15 Automatischer Austausch grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 14)

Rz. 17 Ergänzend zu § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt § 7 Abs. 14 EUAHiG die Entgegennahme von Steuergestaltungen[1] im Wege des automatischen Informationsaustauschs von anderen Mitgliedstaaten. Die Entgegennahme obliegt dem BZSt, das für die Auswertung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 43 FVG zuständig ist. Bei der Auswertung unterstützen die Länder das BZSt gem. § 21a Abs. 5 FVG. Die Entgeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit der Weitergabe von Informationen, die Deutschland von einem Drittstaat erhalten hat, an andere Mitgliedstaaten.[1] Zum anderen regelt sie die Weitergabe von Informationen, die das deutsche zentrale Verbindungsbüro von einem anderen Mitgliedstaat erhalten hat, an einen Drittstaat.[2] Diese Regelungen gehen über den eigentlichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 17 Auswertungsbefugnis von Daten durch das BZSt (Abs. 15)

Rz. 18 Durch § 7 Abs. 15 EUAHiG wird dem BZSt als zentralem Verbindungsbüro eine Auswertungsbefugnis der im Wege des systematischen Informationsaustauschs erlangten Daten anderer Mitgliedstaaten sowie der an diese übermittelten Daten eingeräumt. Dieses Recht besteht neben der Auswertungsbefugnis der Landesfinanzbehörden. Damit bestehen parallele Auswertungsbefugnisse. Durch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Ersuchen um weitergehende Informationen (Abs. 2)

Rz. 3a Mit der Regelung in § 6 Abs. 2 EUAHiG macht der Gesetzgeber von der Möglichkeit weitergehender Informationsersuchen nach Art. 8a Abs. 10 der Amtshilferichtlinie Gebrauch.[1] Danach kann die mit der konkreten steuerlichen Prüfung betraute Finanzbehörde unbeschadet von aufgrund des automatischen Informationsaustauschs nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG erhaltenen Informatione...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise (Abs. 3)

Rz. 6 Mit § 7 Abs. 3 EUAHiG setzt der Gesetzgeber nahezu identisch Art. 8a Abs. 1 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro meldet demnach die in § 7 Abs. 7 EUAHiG näher definierten Daten zu allen nach dem 31.12.2016 erteilten, getroffenen, geänderten oder erneuerten grenzüberschreitenden Vorbescheiden und zu nach dem 31.12.2016 e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Umfang der auszutauschenden Daten (Abs. 7)

Rz. 10 In Übereinstimmung mit Art. 8a Abs. 6 der Richtlinie listet § 7 Abs. 7 S. 1 EUAHiG die Informationen im Einzelnen auf, die das BZSt gem. § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt. Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Übermittlung nicht mehr nur an die Mitgliedstaaten, sondern an das bis dahin von der Kommission einzurichtende Zentralverzeichnis der Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 14 Automatische Übermittlung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 13)

Rz. 16 § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt die Übermittlung von Steuergestaltungen durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro[1] an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege des automatischen Informationsaustauschs. Da die Amtshilferichtlinie selbst nur vorsieht, dass die nationalen Meldungen der Steuergestaltungen entweder durch einen Intermediär oder durch den Stpfl. erf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Mitteilung von Mängeln (Abs. 5)

Rz. 5 Weist das Ersuchen eines Mitgliedstaates Mängel irgendeiner Art auf, ohne deren Beseitigung eine Beantwortung nicht möglich ist, soll zur Gewährleistung eines raschen und effizienten Auskunftsverkehrs eine möglichst schnelle Beseitigung der Mängel dienen. Hierzu sieht § 5 Abs. 5 EUAHiG zunächst vor, dass das zentrale Verbindungsbüro den anderen Mitgliedstaat rasch, näm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Mitteilung der Ablehnungsgründe (Abs. 6)

Rz. 11 § 4 Abs. 6 EUAHiG der Vorschrift enthält zwei Regelungen. Zum einen ist nach seinem S. 1 ebenfalls kein triftiger Ablehnungsgrund für die vom anderen Mitgliedstaat erbetenen Informationen dann gegeben, wenn die erbetenen und zu übermittelnden Informationen nach deutschem Steuer- oder anderem Recht für steuerliche Zwecke nicht benötigt würden. Dass das materielle Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.1 Entwicklung

Rz. 76 Mit Einführung des § 138a AO wurden die sich aus dem Abschlussbericht der G20/OECD zu BEPS-Maßnahmen Nr. 13 mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" ("Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting") umgesetzt. Aus diesem Abschlussbericht ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Steuerverwaltungen und ein z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.1 OECD-Aktionsplan Base Erosion and Profit Shifting

Rz. 43 Der OECD[1]-Aktionsplan zu "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) geht auf einen G20-Gipfel im Jahr 2012 zurück und wurde seither schrittweise konkretisiert: Beauftragung der OECD zur Ausarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen des G20-Gipfels in Los Cabos (Mexico) im Juni 2012; Veröffentlichung erster Untersuchungsergebnisse im Februar 2013; Veröffentlichung des BEP...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrags auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Grund- und Hauptschule und erhält Entgelt nach EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Schulleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide übere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.6 Entwicklung des Körperschaftsteuerrechts

Rz. 32 Schon vor der Einführung einer reichseinheitlichen KSt am 30.3.1920 wurde das Einkommen der juristischen Personen allgemein selbstständig besteuert. Die Besteuerung war in den EStG der Einzelstaaten geregelt. Die Doppelbelastung, die sich durch die Besteuerung des Gewinns bei der juristischen Person und der Ausschüttung beim Anteilseigner ergab, hatte wegen der verhäl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 4 Integration strategischer Themen in die Regelkommunikation der Kanzlei

Betrachtet man die Strategieschleife mit etwas Abstand, stellt man fest, dass die ganzheitliche strategische Entwicklung der Kanzlei komplex ist. Üblicherweise sind Kanzleien dauerhaft und im Zeitverlauf mit den einzelnen Themen, die es zu entwickeln gilt – z. B. Qualitätsmanagement, Dienstleistungsentwicklung, Marketing, Personalentwicklung–, zu unterschiedlichen Zeiten unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E II Erläuterungen zur Hono... / 5. Das Honorargespräch

Rz. 49 Bei der Akquisition von Aufträgen für vereinbare Leistungen sind nicht nur Marketing-Prinzipien einzusetzen, sondern für den Abschluss von Aufträgen ist auch die richtige Kommunikation mit dem Auftraggeber hinsichtlich des Honorars erforderlich. Auch bei langjährigen Mandanten sind die "weichen" Faktoren der Kommunikation insbesondere bei Honorarvereinbarungen von emi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.1 Beratung und Überwachung der Unternehmen

Rz. 3 Durch § 20 Abs. 1 werden die Träger der GUV erstmals verpflichtet, im Rahmen der neu geschaffenen gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder (vgl. auch § 21 Abs. 3 Satz 1 ArbSchG) ein abgestimmtes Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen festzulegen und den Erfahrungsaustausch sicherzustel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: souverän... / 5.3 Durch nichts zu ersetzen: Besprechungen

Selbst das ausgeklügeltste Informations- und Berichtswesen kann die mündliche Kommunikation in einem Projekt nicht ersetzen. Nicht nur, dass im Gespräch der aktuellste Stand thematisiert werden kann. Besonders in individuellen Mitarbeitergesprächen erfahren Sie wichtige weiche Daten über das Projekt wie Beurteilungen über den Zusammenhalt oder die Fortschritte des Teams, Mot...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: souverän... / 6.1 Das Team weiterentwickeln

Kommt es zu massiven Problemen bei der Zusammenarbeit oder zu schwer wiegenden Differenzen zwischen Team und Projektleiter, sollten Sie eine Teamfortbildung ins Auge fassen. Oder Sie merken während des Projekts, dass Meetings zusehends uneffektiv verlaufen, immer häufiger Missverständnisse auftreten oder die Motivation und Identifikation mit dem Projekt nachlässt. Auch dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: souverän... / 6.2 Wenn die Motivation nachlässt

Normalerweise herrschen in der Projektarbeit Bedingungen, die sich positiv auf die Motivation der Mitarbeiter auswirken: Eine innovative und komplexe Aufgabe bringt nicht nur neue und abwechslungsreiche Tätigkeiten mit sich, sondern stellt auch an das Können und die Kreativität jedes Einzelnen besondere Anforderungen. Von daher spornt ein Projekt die Beteiligten meist mehr a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: der rich... / 6.4 Welche Teamgröße ist ideal?

Ein Team kann aus nur zwei, aber auch zehn oder mehr Mitarbeitern bestehen. In der Praxis werden kaum Teams mit mehr als fünfzehn Leuten gebildet, die Projekt-Kerngruppe überschreitet selten die Grenze von acht festen Mitarbeitern. Als verantwortlicher Projektleiter müssen Sie sich genau überlegen, wie groß das Team werden darf, damit Sie Ihre Aufgaben noch in vollem Umfang w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: Methoden... / 3.7 Der Fachausschuss sorgt für den Informationsfluss

Der Fachausschuss ist ein Gremium, das überwiegend beratende und unterstützende Funktionen hat, aber keine Entscheidungskompetenzen. Hierbei geht es vor allem um die Weitergabe fachlicher Informationen, sowohl von den Fachabteilungen an das Projekt als auch umgekehrt. Damit erhält das Projekt unternehmensinterne Unterstützung und andere Stellen können gleichzeitig von den Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Organisationspflicht.

Rn 20 Nach stRspr des BGH muss muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation iRd ihr Zumutbaren sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen unverzüglich an die entscheidenden Personen weitergeleitet und von diesen zur Kenntnis genommen werden, und dass nach erkennbar anderswo innerhalb der Organisation vorhandenen und für den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 2 EuZVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschaffenheitsmerkmale.

Rn 27b In § 434 II 2 werden Merkmale der Kaufsache aufgezählt, welche unter den Begriff der Beschaffenheit zu subsumieren sind. Diese Aufzählung verzichtet zwar auf die Verwendung des einleitenden Wortes ›insbesondere‹, hat aber trotzdem keinen abschließenden Charakter (BTDrs 19/27424, 23; Lorenz NJW 21, 2065, 2066; Schörnig MDR 21, 1097, 1099). Die aufgeführten Aspekte sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 2 EuBVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich (s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276 f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Aufgabenübertragung.

Rn 13 Der Vorschrift in I ist nach hM der allg Rechtsgedanke zu entnehmen, dass derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Aufgaben in eigener Verantwortung betraut, sich – unabhängig von einem Vertretungsverhältnis – das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (BGH NJW-RR 21, 1068 Rz 19; NJW 16, 3445 Rz 61; 14, 2861 Rz 13). Die Anw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 8. Bericht der KOM zum Programm "Fiscalis 2020"

Die Kommission hat am 14.12.2022 einen Bericht an das EP und den Rat über die abschließende Bewertung des Programm "Fiscalis 2020" vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16066-2022-INIT/de/pdf). Das Programm "Fiscalis 2020" wurde durch die VO (EU) Nr. 1286/2013 vom 11.12.2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung des reibungslosen F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 6. Richtlinienvorschlag zur Änderung der Zusammenarbeitsrichtlinie

Darüber hinaus hat die Kommission am 8.12.2022 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15829-2022-INIT/de/pdf und https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15829-2022-ADD-1/de/p...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spontanauskunft

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Eine Spontanauskunft ist eine Information der deutschen FinVerw an ausländische Staaten über Tatsachen, die für die Besteuerung im Ausland von Bedeutung sein könnten, ohne dass der ausländische Staat um Informationen gebeten hat oder eine systematische Übermittlung von Informationen vereinbart wurde. Ausländische Staaten übermitteln im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sri Lanka

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka (Hauptstadt: Sri Jayewardenepura Kotte [de jure], Colombo [de facto]; Amtssprachen: Singhalesisch und Tamil) ist ein Inselstaat im Indischen Ozean, östlich der Südspitze von > Indien. Bis 1972 war die Bezeichnung für Sri Lanka Ceylon. Es gilt das DBA vom 13.09.1979 (BGBl 1981 II, 630 = BStBl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesprächsführung – Grundleg... / 2 Entscheidend ist, was die Mitarbeiter verstehen

Die beschriebenen Grundeinstellungen wirken bei beiden Gesprächspartnern. Dazu kommen aktuelle, situative Faktoren, die die Wahrnehmung und Interpretation von Aussagen beeinflussen. Die Folge für die Zusammenarbeit können Missverständnisse oder Diskrepanzen sein, die nicht unbedingt auf unterschiedliche Ansichten in der Sache zurückgehen, und oft nur schwierig aufzudecken si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Nachjustierung beim Versammlungsort

Die technischen Möglichkeiten führen zu einer Erweiterung des Versammlungsorts, aber auch die Funktionen und Aufgaben des Versammlungsleiters/Vorsitzenden betreffend: Zitat Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern kein anderer Ort zur Beschlussfassung vom Vorsitzenden festgelegt wurde. Die ordnungsmäßige Einberufung einer Videokonferenz zum Zwecke der Beschlussfas...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 15 Ziel des Einsatzes der Innenrevision SGB II ist die Erschließung von Verbesserungspotenzialen für rechtmäßiges Verwaltungshandeln sowie eine Zunahme von Effektivität und Effizienz (performance der Jobcenter). Daher sind die gesetzlich aufgelisteten Prüffelder, zu erschließen, inwieweit Leistungen nach dem SGB II nicht, zweckmäßiger oder wirtschaftlicher zu erbringen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 4. Die Abläufe nach Erstattung einer Selbstanzeige

Vorlagepflicht nach AStBV(St) an die BuStra: Wenn es darum geht zu erfahren, wie die Finanzbehörden mit Selbstanzeigen umgehen, sind natürlich die Anweisungen der Finanzverwaltung hierzu besonders nützlich. So enthalten die gleich lautenden Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV(St) – vom 14.3.2022 (BStBl. I 2022, 251) unter Nr. 132 di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.1 Wesentliche Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf

Rz. 83 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Da Organisation und Arbeitsabläufe i. d. R. miteinander verbunden sind, ist eine Trennung meist nicht möglich.[1] Arbeitsablauf meint nach der Gesetzesbegründung den technischen Arbeitsablauf.[2] Rz. 84 Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.4 Qualifizierte Plattformbetreiber

Eine Meldepflicht entfällt im Sinne eines als „Switch-off“-Mechanismus bezeichneten Ausschlusses auch dann, wenn ein nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber zwar eine Plattform in der EU betreibt und einen Bezug zu einem EU-Staat hat, aber die Voraussetzungen eines qualifizierter Plattformbetreibers erfüllt.[1] Als qualifiziert gelten Plattformbetreiber, die in einem D...mehr