Fachbeiträge & Kommentare zu Informationsaustausch

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.5 Informationsaustausch

Rz. 80 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auf das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen vom 29. Mai 2019 BStBl I S. 480 (Amtshilfe-Merkblatt) wird hingewiesen. Rz. 81 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Hat der Steuerpflichtige die Nachweise i. S. des § 50d Abs. 8 EStG erbracht, sind diesbezüglich weder Auskunftsersuchen zu stellen noch Sponta... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Albanien

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Republik Albanien (Hauptstadt: Tirana; Amtssprache: Albanisch) liegt in Südeuropa auf der Balkanhalbinsel und grenzt an > Montenegro und das > Kosovo im Norden, an > Nordmazedonien im Osten und > Griechenland im Südosten; von > Italien ist sie durch die Adria im Westen getrennt. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung v... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Andorra

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das Fürstentum Andorra (Hauptstadt: Andorra la Vella; Amtssprache: Katalanisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Zwergstaat in den östlichen Pyrenäen zwischen > Spanien und > Frankreich. Andorra gehört nicht zur > Europäische Union, hat jedoch einseitig den > Euro Rz 1 als Währung eingeführt und ist seit 2014 an der europäisch... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Algerien

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Demokratische Volksrepublik Algerien (Hauptstadt: Algier; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist flächenmäßig der größte Staat Afrikas. Algerien liegt am Mittelmeer im Norden und grenzt an > Marokko und die von Marokko beanspruchte Westsahara im Westen, an > Mauretanien und > Mali im Südwesten, > Niger im Südosten sowie an > Libyen und... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anguilla

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Anguilla (Hauptstadt: The Valley; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Er liegt nördlich von > St Kitts und Nevis und östlich der > Jungferninseln. Anguilla ist eine der Inseln über dem Winde der Kleinen Antillen und als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreic... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ägypten

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Arabische Republik Ägypten (Hauptstadt: Kairo; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat im Nordosten Afrikas. Ägypten liegt am Mittelmeer im Norden sowie am Roten Meer im Osten und hat Landgrenzen zu > Libyen im Westen, dem > Sudan im Süden sowie > Israel und dem Gaza-Streifen im Nordosten. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung v... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kryptowährung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Informationsaustausch zur Verwaltung der Kapitalertragsteuer (Abs. 3)

4.1 Offenbarungsbefugnis des BZSt (Abs. 3 S. 1) Rz. 38 Die vom zuständigen Bereich des BZSt vorgenommenen analytischen Auswertungen der Gestaltungsmodelle sollen nach der Gesetzesbegründung auch dazu dienen, den für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden zu ermöglichen, die rechtliche Bewertung im Einzelfall auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts vorzunehmen.[1] Da... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen

1 Allgemeines 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm Rz. 1 Die – teilweise kriminellen – Steuergestaltungen mit Cum/Ex-, Cum/Cum- und Cum/Fake-Geschäften, wie auch die steuerinduzierten Wertpapierleihen, haben gezeigt, dass am Kapitalmarkt ein erhebliches Potenzial besteht, über Dividendenarbitragegeschäfte die Besteuerung von Dividendeneinkünften zu umgehen oder sogar... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1 Allgemeines

1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm Rz. 1 Die – teilweise kriminellen – Steuergestaltungen mit Cum/Ex-, Cum/Cum- und Cum/Fake-Geschäften, wie auch die steuerinduzierten Wertpapierleihen, haben gezeigt, dass am Kapitalmarkt ein erhebliches Potenzial besteht, über Dividendenarbitragegeschäfte die Besteuerung von Dividendeneinkünften zu umgehen oder sogar darüber hina... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4.2 Verarbeitungsbefugnis der mit der Kapitalertragsteuer befassten Finanzbehörden (Abs. 3 S. 2)

Rz. 41 Zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben, also im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, dürfen die Finanzbehörden die ihnen bereit gestellten Daten verwenden und speichern. Diese Regelung enthält lediglich eine Selbstverständlichkeit.[1] Sie scheint rein deklaratorisch und wohl lediglich eine datenschutzrechtliche "Sicherstellung"[2] zu sein. Dies ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3 Berechtigung zur Speicherung und Auswertung der Daten (Abs. 2)

3.1 Aufgaben des BZSt (Abs. 2 S. 1) Rz. 31 Die Speicherung und Bündelung der Sachverhaltsinformationen bei einer zentralen Stelle ermöglicht dieser die analytische Auswertung auf mögliche schädliche Gestaltungen. Dadurch sollen die oft komplexen und nur mit Spezialwissen zu Finanztransaktionen bewertbaren Sachverhalte auf ihren Charakter als Steuergestaltung analysiert werden... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2 Offenbarungsbefugnis und -verpflichtung über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen (Abs. 1)

2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1) Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Dem liegt der zutreffende Ansatz zugrunde, dass die FÄ eine wichtige Erkenntnisquelle für derartige Gestaltungen sind.[1] Zu meldende Tatsachen können neben abstrakte... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4.1 Offenbarungsbefugnis des BZSt (Abs. 3 S. 1)

Rz. 38 Die vom zuständigen Bereich des BZSt vorgenommenen analytischen Auswertungen der Gestaltungsmodelle sollen nach der Gesetzesbegründung auch dazu dienen, den für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden zu ermöglichen, die rechtliche Bewertung im Einzelfall auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts vorzunehmen.[1] Dazu dienen die Rückmeldungen auch personenbezoge... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2 Ergänzende Informationsberechtigung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 34 Der Gesetzgeber hat zugleich berücksichtigt, dass die im Einzelfall von der örtlichen Finanzbehörde übermittelten Daten für eine erkenntnisstiftende Analyse auch hinreichend und möglichst umfassend geeignet sein müssen.[1] Dazu kann auch eine ergänzende Sachverhaltsaufklärung durch das FA sinnvoll und angeraten sein. Die in § 88c Abs. 2 S. 2 AO geregelte Anforderungsbe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.2 Erhebliche Bedeutung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 27 Die Erkenntnis über eine gewählte Steuergestaltung als solche reicht zur Mitteilungsbefugnis und -verpflichtung der Finanzbehörden aus § 88c Abs. 1 S. 1 AO aber noch nicht aus. Vielmehr muss die Gestaltung eine Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuer von erheblicher Bedeutung zum Gegenstand haben. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird in S. 2 näher definiert.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.3 Speicherungs- und Verwendungsberechtigung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 36 Zur Erfüllung seiner Analyseaufgaben darf das BZSt die erlangten Daten speichern und verwenden. Die Regelung in S. 3 des Abs. 2 gibt dabei im wesentlichen die Regelung des S. 1 in Erlaubnisform wieder[1] und stellt dabei auf die Erforderlichkeit der Datenspeicherung und -verwendung für die Erfüllung der Aufgaben des BZSt nach § 88c Abs. 2 S. 1 AO ab. Dies trägt dem da... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1 Aufgaben des BZSt (Abs. 2 S. 1)

Rz. 31 Die Speicherung und Bündelung der Sachverhaltsinformationen bei einer zentralen Stelle ermöglicht dieser die analytische Auswertung auf mögliche schädliche Gestaltungen. Dadurch sollen die oft komplexen und nur mit Spezialwissen zu Finanztransaktionen bewertbaren Sachverhalte auf ihren Charakter als Steuergestaltung analysiert werden können.[1] Dabei ergeben sich insb... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Dem liegt der zutreffende Ansatz zugrunde, dass die FÄ eine wichtige Erkenntnisquelle für derartige Gestaltungen sind.[1] Zu meldende Tatsachen können neben abstrakten oder anonymen auch personenbezogene Date... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 50 Wie das in § 88c AO geregelte Verfahren genau genutzt wird und ob die betroffenen Personen davon überhaupt etwas mitbekommen, wird abzuwarten sein.[1] Allerdings sind die Finanzbehörden in ihrer Informationsgestaltung nicht völlig frei. Vielmehr muss der betroffenen Person eine hinreichende Kenntnischance über Eingriffe in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbest... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Abs. 4)

Rz. 43 Wie die Gesetzesbegründung zur Legaldefinition der in § 88c AO geregelten Verfahren als Verwaltungsverfahren in Steuersachen – und damit insbesondere als Verfahren i. S. d. §§ 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO – darstellt, wird insoweit zugleich Rechtsklarheit hinsichtlich des Inhalts und der Befugnis zur Offenbarung und Verwertung entsprechender ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die – teilweise kriminellen – Steuergestaltungen mit Cum/Ex-, Cum/Cum- und Cum/Fake-Geschäften, wie auch die steuerinduzierten Wertpapierleihen, haben gezeigt, dass am Kapitalmarkt ein erhebliches Potenzial besteht, über Dividendenarbitragegeschäfte die Besteuerung von Dividendeneinkünften zu umgehen oder sogar darüber hinaus Vorteile aus den Besteuerungsregeln zu gene... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Digitaler Produktpass: Tran... / 5 Herausforderungen: Standardisierung und Interoperabilität

Ein zentraler und derzeit intensiv diskutierter Aspekt bei der praktischen Umsetzung Digitaler Produktpässe ist die Frage der technischen und organisatorischen Standardisierung. Regulatorische Rahmenwerke wie die ESPR oder sektorspezifische Verordnungen – etwa im Fall des Batteriepasses – fordern explizit, dass die im DPP enthaltenen Informationen auf offenen, interoperablen... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 8.2.2 Kennzahlen (simplified ESRS G1)

Die Kennzahlen-Ebene des simplified ESRS G1 umfasst drei Teilstandards, die sich auf die Offenlegung konkreter, quantitativer Sachverhalte beziehen: Korruptions- und Bestechungsfälle (ESRS G1-4). Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten (ESRS G1-5). Zahlungspraktiken (ESRS G1-6). Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Anforderungen durchgängig gestrafft. Der Fokus liegt auf we... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Digitaler Produktpass: Tran... / 2.1.4 Ecodesign für Sustainable Products Regulation (ESPR) / "Ökodesignverordnung" (2024)

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), auch Ökodesignverordnung genannt, schafft einen horizontalen europäischen Rechtsrahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg. Sie erweitert den bisherigen Ecodesign-Ansatz von der reinen Energieeffizienz hin zu umfassenden Anforderungen an Haltbarkeit, R... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Ansprechpartner von Aufsicht und Abschlussprüfer

Rz. 60 Bei den bedeutenden Instituten gemäß Art. 6 SSM-Verordnung (→ AT 1 Tz. 3) hat sich in der Praxis zwischen dem Leiter der Internen Revision des Institutes und dem zuständigen Joint Supervisory Team (JST) der EZB ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Revisionsthemen etabliert. Auch die BaFin oder die Deutsche Bundesbank können derartige Gespräche mit den von ihnen b... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Eskalationsverfahren

Rz. 9 Werden als wesentlich oder höher kategorisierte Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, besteht Handlungsbedarf. Die "angemessene Zeit" wird primär durch den in der Maßnahmenplanung festgelegten Zeitplan definiert.[1] Nicht jede Zeitüberschreitung wird in der Praxis sofort einen Bericht an den verantwortlichen Geschäftsleiter zur Folge haben. Je nach Verlauf... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.3 Informationsregister nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA)

Rz. 462 Mit Anwendung des Digital Operational Resilience Acts (DORA) ab dem 17. Januar 2025 besteht für Finanzunternehmen gemäß Art. 28 Abs. 3 UAbs. 4 DORA eine Vorlagepflicht gegenüber der Aufsicht im Hinblick auf das von den Instituten gemäß Art. 28 Abs. 3 UAbs. 1 DORA zu führende – und teils mit dem Auslagerungsregister Überschneidungen aufweisende – Informationsregister.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Ausreichende Befugnisse und Zugang zu Informationen

Rz. 105 Damit die Compliance-Funktion ihre Aufgaben effektiv und im Interesse des Institutes wahrnehmen kann, sind dem Compliance-Beauftragten bzw. seinen Mitarbeitern ausreichende Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen für ihre Tätigkeit relevanten Informationen einzuräumen. Entsprechende Regelungen enthalten die MaRisk auch bei der Risikocontrolling-Funktion ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.8 Beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 41 Die Ausnahmen nach Nr. 8 unterfielen entweder vor Inkrafttreten des ArbZG nicht dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach der GewO oder waren nach § 105e GewO sowie den ergänzenden Vorschriften erlaubt. Rz. 42 Das Gesetz gestattet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, beim Rundfunk, bei der Tages-und Sportpresse sowie bei Nachrichtena... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten auf schriftliches Verlangen A... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Projektmanagement: souverän... / 5.3 Durch nichts zu ersetzen: Besprechungen

Selbst das ausgeklügeltste Informations- und Berichtswesen kann die direkte Kommunikation in einem Projekt nicht ersetzen. Dabei umfasst direkte Kommunikation heute sowohl die klassische Präsenzkommunikation als auch virtuelle Formate wie Videokonferenzen, virtuelle Stand-ups oder digitale Workshops. Gerade in hybriden und remote Teams sind diese Formate längst zum Standard ... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Projektmanagement: souverän... / 6.1 Das Team weiterentwickeln

Kommt es zu massiven Problemen bei der Zusammenarbeit oder zu schwer wiegenden Differenzen zwischen Team und Projektleiter, sollten Sie eine Teamfortbildung ins Auge fassen. Oder Sie merken während des Projekts, dass Meetings zusehends uneffektiv verlaufen, immer häufiger Missverständnisse auftreten oder die Motivation und Identifikation mit dem Projekt nachlässt. Auch dann ... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
aaaasdasda
Projektmanagement: souverän... / 6.2 Wenn die Motivation nachlässt

Normalerweise herrschen in der Projektarbeit Bedingungen, die sich positiv auf die Motivation der Mitarbeiter auswirken: Eine innovative und komplexe Aufgabe bringt nicht nur neue und abwechslungsreiche Tätigkeiten mit sich, sondern stellt auch an das Können und die Kreativität jedes Einzelnen besondere Anforderungen. Von daher spornt ein Projekt die Beteiligten meist mehr a... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Smart Contracts, stumpfes U... / V. Fazit, Handlungsempfehlungen und Ausblick

Die vorstehende Untersuchung zeigt ein ernüchterndes Bild: Nahezu zehn Jahre nach der Hedqvist-Entscheidung des EuGH befindet sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten noch immer in einem Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit. Die einzige höchstrichterlich geklärte Frage – die Steuerbefreiung des Umtauschs von Bitcoin in Fiatwährungen – betrifft den simpelsten ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Konfliktmanagement

Begriff Im betrieblichen Kontext liegt das Augenmerk - neben dem Identifizieren, Annehmen und Bearbeiten von Konflikten - auf dem systematischen Umgang mit Konflikten. Denn, werden sie nicht adressiert, gären sie unterschwellig weiter und können das Arbeitsklima nachhaltig vergiften, Mitarbeiter psychisch stark belasten und zu schlechten Abstimmungsprozessen führen oder Inf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 5.2 Grenzüberschreitende Simultanprüfungen und gemeinsame Außenprüfungen

Rz. 35 Die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland ist ebenso wie die anderer Staaten auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränkt. Damit sind Prüfungsmaßnahmen auf dem Gebiet anderer Staaten grundsätzlich unzulässig.[1] Um den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte – insbesondere im Rahmen internationaler Konzernstruktur... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Übermittlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 2 Nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EUAHiG sind sowohl statistische Daten als auch materielle Bewertungen der Wirksamkeit an die Europäische Kommission zu übermitteln. § 20 Abs. 2 Nr. 1 EUAHiG setzt Art. 23 Abs. 2 bis 4 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Übermittelt werden neben statistischen Daten Bewertungen über die Wirksamkeit des automatischen Informationsaustausc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.2 Ausschluss Motivtest (§ 13 Abs. 4 S. 2 AStG)

Rz. 125 Nach § 13 Abs. 4 S. 2 AStG ist der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG ausgeschlossen, wenn der Staat, in dem die Kapitalanlagegesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Der Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung sind na... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Automatische Übermittlung im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 EUAHiG werden bestimmte Informationen automatisch übermittelt, die über Personen vorhanden sind, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Übermittlung beschränkt sich also auf solche Personen[1], die im Empfängermitgliedstaat der Information ansässig sind. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz, bei den anderen Personen der Sitz oder de... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.14 Dividenden von Unternehmen, Abs. 14

Rz. 16 Nach Abs. 14 sind Dividenden von Unternehmen, deren Anteile nicht in einem Bankdepotkonto verwahrt werden, Dividenden oder sonstige als Dividenden behandelte Einkünfte, die auf ein anderes Konto als ein Verwahrkonto i. S. v. § 19 Nr. 26 FKAustG eingezahlt oder diesem gutgeschrieben werden. Abs. 14 stellt sicher, dass ein automatischer Informationsaustausch nicht nur f... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden in § 20 EUAHiG Vorgaben zur jährlichen Übermittlung von statistischen Daten an die Kommission zum Umfang des automatischen Informationsaustauschs nach den Art. 8 und 8a der Amtshilferichtlinie getroffen. Neu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 10 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung (Abs. 9)

Rz. 12 Nach § 7 Abs. 9 S. 1 EUAHiG nimmt das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die gem. Art. 8a der Amtshilferichtlinie übersandten Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung entgegen. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Zentralverzeichnisses der Mitg... mehr