Fachbeiträge & Kommentare zu Informationsaustausch

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] § 17 Abs. 3 ErbStG gewährt seit dem 24.6.2017 (§ 37 Abs. 13 ErbStG) den Freibetrag vollumfänglich auch für beschränkt Steuerpflichtige i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Damit sollte der vorherige, unionsrechtswidrige Zustand beseitigt werden.[2] Mit dem Jahressteuergesetz 2024[3] wurden zudem die Voraussetzungen für die von ausländischen Staaten zu leisten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative" s. § 399 Rz. 979 ff.; zur Europäis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 2 EuZVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG

Rz. 7 Vertritt der Anwalt den Mandanten außergerichtlich und betreibt er ein nach außen gerichtetes Geschäft für den Mandanten, entsteht regelmäßig die Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG. Diese Gebühr wird zudem ausgelöst, wenn der Anwalt an der Gestaltung eines Vertrags mitwirkt. Rz. 8 Für alle in einer Angelegenheit anfallenden Tätigkeiten fällt eine Geb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 397 Rz. 9. Ergänzender Hinweis: Nr. 131, 132, 134 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 131 f., 134). Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 2 EuBVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 19 Rechtsprechung und Teile der Literatur[23] lehnten dies im Grundsatz schon immer ab. Die Abgrenzung einer Beratung von einer Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungs- von einer Geschäftsgebühr hänge ausschließlich davon ab, ob der Anwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis tätig sein soll bzw. wird und mit der Tätigkeit aufgrund des erteilten Auftr...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 5.3 Was kann getan werden?

Angst und Neid sind normale menschliche Emotionen sind, die nicht immer vermieden werden können. Es muss ein konstruktiver Umgang mit ihnen gefunden werden, der gesundheitsfördernd und motivationssteigernd ist. Durch konkrete Maßnahmen und eine positive Unternehmenskultur kann ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, in dem Mitarbeiter frei von übertriebener Angst und Neid arbei...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 8 Einführung der Mitarbeiterbeurteilung

Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung eines Beurteilungssystems ist ein partnerschaftliches Betriebsklima. Dieses trägt dazu bei, die Angst sowohl beim Beurteiler als auch beim Beurteilten zu reduzieren. Der offene und intensive Informationsaustausch sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördern die positive Einstellung bei den Vorgesetzten und Mitarb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.4 Informationsaustausch

Rz. 868 Zusätzlich hat die Finanzbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen.[1] Die Mitteilungspflicht dient der Verfolgung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht der Durchführ...mehr

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Länderbezogene Berichtersta... / 2 Inhalt

Der länderbezogene Bericht soll den Finanzbehörden standardisierte Informationen hinsichtlich der weltweiten Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern der multinationalen Unternehmensgruppe sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der multinationalen Unternehmensgruppe bereitstellen (Tz. 5.16. OECD-Verrechnungspreisleitlinien)...mehr

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Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) prüft regelmäßig die Finanzlage der Krankenkassen und bewertet ihre Leistungsfähigkeit. Die Vorschrift stärkt die Mitwirkung des GKV- Spitzenverbandes im Rahmen der Haftungsprävention und sorgt für einen ausreichenden Informationsaustausch zwischen den Krankenkassen, den Aufsichtsbehörden und dem GKV-Spitze...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 21 Die Steuerbefreiung gilt uneingeschränkt sowohl bei unbeschränkter[1] als auch bei beschränkter[2] Steuerpflicht. Bei beschränkter Steuerpflicht erfolgt keine Kürzung der Steuerbefreiung von 10 %.[3] Rz. 22 Bis zum Jahressteuergesetz 2024 galt die Steuerbefreiung nur für Grundstücke, die im Inland oder einem EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen waren.[4] Grundstücke in Dritts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Grundstück im EU-/EWR und (neu) auch in Drittstaaten (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 75 Das Grundstück ist ohne weiteres begünstigt, wenn es im Inland oder in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen ist.[1] [2] Rz. 76 Nach dem Gesetzeswortlaut bestehen bei Grundstücken in EU-EWR-Mitgliedstaaten keine besonderen Nachweispflichten.[3] Die erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten[4] bestehen allerdings auch in diesem Fall. Rz. 77 Der Erwerb von Grun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Billig, Die neuere Rechtsprechung zum steuerbegünstigten Erwerb von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken, UVR 2014, 208; Brüggemann, Bestandsaufnahme: Steuerbefreiung für Wohnimmobilien, Erbstg 2017, 72; Curdt/Kepper, ZEV...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Steuerstundung (§ 28 ErbStG)

Rz. 35 Die Erbschaftsteuer ist auf Antrag des Erwerbers auf die Dauer von bis zu 10 Jahren zu stunden, sofern zum Erwerb ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück gehört und der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des Vermögens aufbringen kann. Die Möglichkeit einer Steuerstundung soll verhindern, dass zu Wohnzwecken vermieteter Grundbesitz für die Begleichung der Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 12 Registrierung

Allgemeines Rz. 1 Die Regelung des § 12 PStTG dient der Umsetzung von Art. 8ac Abs. 4 und 5, Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nrn. 1 bis 5 und 7 Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber[1] sind verpflichtet, sich in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl zu registrieren (Abs. 1).Sofern sich der Plattformbetreiber im Inland registrieren lassen möchte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.7 Verpflichtender Informationsaustausch zu verbindlichen Auskünften und verbindlichen Zusagen mit grenzüberschreitendem Bezug

Rz. 26f Ebenfalls im Zuge der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans beschloss der Rat die Änderung der EU-Amtshilferichtlinie mit dem Ziel der Einführung eines automatischen Informationsaustausches innerhalb der Europäischen Union über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide (Tax Rulings) und Vorabverständigungsverfahren über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement – A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.2 Tax Information Exchange Agreements (TIEA)

Rz. 26a Die OECD veröffentlichte bereits im Jahr 2002 ein Musterabkommen für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch in Steuersachen (sog. Tax Information Exchange Agreement – TIEA [1]).[2] Abkommen über den Austausch von Informationen in Steuersachen werden i. d. R. mit solchen Staaten getroffen, mit denen kein DBA besteht. Auch wenn das Musterabkommen keine rechtsverb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.3 Mehrseitiges Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Rz. 26b Bereits im Jahr 1988 vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats und der OECD die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Diese Vereinbarung wurde durch ein Ergänzungsprotokoll im Jahr 2010 weiterentwickelt, um einen einheitlichen Standard des Informationsaustauschs sicherzustellen. Zudem wurde die Vereinbarung für Staaten geöffnet, die weder Mitglied im Europar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.5 Arten der Auskunftserteilung

Rz. 18 Als Arten der Amtshilfe kommen in Betracht: Auskünfte auf Ersuchen in Einzelfällen; automatische Auskünfte, mit denen aufgrund vorher festgelegter Informationen regelmäßig gleichartige Sachverhalte übermittelt werden. Seit dem 1.1.2017[1] regelt § 7 EUAHiG den Umfang des automatischen Informationsaustausches innerhalb der EU in neuer Fassung (Country-by-Country Reportin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.5 Automatischer Finanzkontenausgleich (Common-Reporting-Standard – CRS)

Rz. 26d Auf Basis der mit den USA geschlossenen FATCA-Abkommen (Rz. 26c) entwickelte die OECD einen an diesen Standard angelehnten gemeinsamen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard – CRS). Deutschland hat am 29.10.2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Spontanauskünfte

Rz. 29b Neben dem Auskunftsersuchen und dem automatischen Informationsaustausch kommt grundsätzlich der spontane Auskunftsverkehr in Betracht. Alle drei Auskunftsformen stehen im Rang gleich nebeneinander und schließen einander nicht aus.[1] Je nach Sachverhalt kommt eine Kombination in Betracht, beispielsweise kann auf eine Ersuchensauskunft die begehrte Information und im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach Abs. 1 können die deutschen Finanzbehörden zwischenstaatliche Amtshilfe nach Maßgabe des deutschen Rechts in Anspruch nehmen. Für die deutschen Finanzbehörden ist in diesen Fällen eine völkerrechtliche Vereinbarung oder eine entsprechende andere Grundlage nicht erforderlich.[1] Entsprechendes gilt, wenn der im Abkommen oder in der sonstigen Grundlage geregelte Au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die durch das AReG v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) eingefügte Vorschrift soll neben der Sanktion aus dem Bußgeld- oder Strafverfahren der Umsetzung der prüfungsbezogenen Pflichten von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses iSd. § 324 Abs. 1 Satz 1 dienen (vgl. Orth/Orth in BKT, Bilanzrecht, § 335c HGB Rz. 10 [3/2025]). Die bei der ARES gebündelte Bekan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.6 Länderbezogene Berichte (Country-by-Country Reporting – CbCR)

Rz. 26e Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde u. a. eine Verschärfung der Dokumentation konzerninterner, grenzüberschreitender Lieferungs- und Leistungsbeziehungen vereinbart.[1] Das Ergebnis dieses Maßnahmenpakets wurde auf Ebene der EU Gegenstand der EU-Amtshilferichtlinie (Rz. 28). Im Verhältnis zu Drittstaaten trat die Bundesrepublik in einer Verhandlungsrunde am 31.1.2016 d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Innerstaatlich anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union

Rz. 27 Für die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe sind für Steuersachen die EU-Amtshilferichtlinie und für die USt (und EUSt) die Zusammenarbeitsverordnung v. 7.10.2010 (Verordnung EU Nr. 904/2010, ABl. EU Nr. L 268,1) erlassen worden. Die EU-Zinsertrags-Richtlinie v. 3.6.2003[1] mit Wirkung ab 1.7.2005 legte über die EU-Amtshilfrichtlinie hinaus einen grenzüberschreite...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Das Steuerrecht ist kein Recht, das isoliert für den Geltungsbereich des Grundgesetzes betrachtet und gehandhabt werden kann. Immer mehr Personen betätigen sich international und in stark steigendem Maße berühren Sachverhalte, Handelsströme und Vermögensanlagen mehr als ein Land. Das Steuerrecht von zwei, von mehreren, vielen oder aller Staaten kann aufeinandertreffen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 EU-Amtshilfegesetz

Rz. 29a Innerstaatliche Basis für die Amtshilfe im Rechtsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das EUAHiG [1], das die EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umsetzt. Durch drei Änderungen der EUAHiRL in jüngerer Zeit war das Gesetz an die aktuellen Änderungen, die weitgehend den Entwicklungen auf OECD-Ebene folgen, anzupassen.[2] Das EUAHiG biete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts (vgl. Rz. 33) keinen Einspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.2 Anhörung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 79 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 S. 3 AO entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren. Betrifft die Amts- oder Rechtshilfe Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet wird, so gilt dies stets, es sei denn, die USt ist betroffen, es findet ein Informationsaustausch aufgrund des EU-Amts...mehr

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ZErb 07/2025, Stiftungsrecht

Drittstaaten-Familienstiftungen: Erleichterungen für Stifter und Begünstigte in Deutschland Familienstiftungen sind nicht nur in Deutschland ein beliebtes Gestaltungsinstrument, sondern auch in anderen Ländern, wobei im anglo-amerikanischen Raum in erster Linie der Familientrust verbreitet ist. Wenn eine Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland errichtet wird...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2 Verwendung für steuerliche Zwecke (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die im Kulanzweg gegebenen Informationen nur für steuerliche und/oder steuerstrafrechtliche Zwecke verwendet werden. Damit soll einerseits das deutsche Steuergeheimnis praktisch auf diese weitergegebenen Informationen erstreckt werden, andererseits der Informationsaustausch auf seinen eigentlichen Kernbereich beschränkt werden. Abw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an öffentliche Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Träger von Familienleistungen sind (§ 68 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 EStG dient dazu, für Familienleistungen iSv Art 3 Abs 1 Buchst j, Art 1 Buchst 7 VO (EG) Nr 883/2004 einen automatisierten elektronischen Datenaustausch zwischen den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sowie den von § 72 EStG erfassten Familienkassen und den zuständigen öffentlichen Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Inanspruchnahme der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden geschieht nach Maßgabe des deutschen Rechts.[1] Die Amtshilfevorschriften der §§ 111ff. AO sind daher entsprechend anwendbar. Danach darf zur Wahrung des Grundsatzes der voraussichtlichen Erheblichkeit, nur die zur Durchführung erforderliche Amtshilfe gefordert werden.[2] Das ist der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.4 Vorherige Anhörung

Rz. 33 Vor einem Amtshilfeersuchen ins Ausland ist grundsätzlich eine Anhörung beim inländischen Betroffenen durchzuführen.[1] Zumindest ist der Stpfl. auf die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens hinzuweisen, damit er notfalls Rechtsbehelfsmöglichkeiten nutzen kann.[2] § 91 AO ist in diesem Fall zwar nicht unmittelbar einschlägig.[3] Das Amtshilfeersuchen ist kein Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 8 Verfahren (Abs. 7)

Rz. 13 Die Teilnahme am ICAP-Pilotverfahren erfolgte bislang nur auf Basis der allgemeinen Regeln der AO und der zwischenstaatlichen Amtshilfe. In Deutschland wurde das ICAP- Pilotverfahren anfangs sehr skeptisch betrachtet. Begründet wurde dies damit, dass ein konsensuales und auf Kooperation beruhendes Prüfungsverfahren nicht den Anforderungen des BVerfG zur Gleichheit im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 6 Information des Antragstellers (Abs. 5)

Rz. 11 Das Risikobewertungsverfahren durchläuft mehrere Phasen. Während der Antragsphase hat das Unternehmen die nach Abs. 3 Satz 3 erforderlichen Unterlagen beizubringen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. In dieser Phase scheint es angezeigt, zwischen der zuständigen Finanzbehörde und dem Unternehmen Einvernehmen in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen zu erz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundbesitz (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 35 Im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber die Stundungsmöglichkeit durch die Einführung des § 28 Abs. 3 ErbStG auf den Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundvermögen erweitert. Hintergrund der Neuregelung war die nach der Reform der bewertungsrechtlichen Vorschriften am gemeinen Wert ausgerichteten...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG n. F.

Rz. 41 § 28 Abs. 3 ErbStG n. F. gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2024 entsteht. Nach § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG n. F. wird die Stundungsmöglichkeit auf sämtlichen Grundbesitz erweitert, der Wohnzwecken dient. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden damit auch Wohnungen erfasst, die z. B. in Mietwohngrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken oder Geschäftsg...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden durch ersatzlose Aufhebung des § 30a AO entfallen.[1] Grund für die Beseitigung des steuerlichen Bankgeheimnisses war der wachsende internationale Druck, da das Bankgeheimnis eine wesentliche Behinderung für eine gleichmäßige Besteuerung darstellte, sowie national die Erkenntnis, dass das Bankgeheimn...mehr

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Betriebsprüfung, internatio... / 2 Inhalt

Die Ausdehnung einer Außenprüfung auf das Gebiet anderer Staaten kann in verschiedener Weise organisiert sein. Die lockerste Form einer internationalen Außenprüfung ist die koordinierte Außenprüfung bzw. Simultanprüfung. Bei dieser Form vereinbaren die Betriebsprüfungsdienste zweier Staaten eine zeitgleiche Prüfung desselben Stpfl. bzw. von in den jeweiligen Staaten ansässig...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 1 Systematische Einordnung

Steueroasen sind Staaten oder Gebiete, die niedrige oder keine Ertragsteuern erheben und damit Stpfl. die Möglichkeit eröffnen, durch Verlagerung von Steuersubstrat die Steuerlast zu minimieren. Durch Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen kann die inländische Steuerbasis gemindert werden. Solche Geschäftsbeziehungen bergen die Gefahr der Steuerhinterziehung und Steuervermeidu...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

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Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

Gem. § 90 Abs. 3 AO haben Stpfl. über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen Aufzeichnungen zu erstellen. Einzelheiten zu den zu erstellenden Aufzeichnungen werden – auf Basis der Ermächtigung des § 90 Abs. 5 AO – in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) geregelt. Verrechnungspreisdokumentation und Vorlagepflichten bis 31.12.2024 § 90 Abs. 3 AO best...mehr