Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.6.5 Beseitigungsanspruch

Beseitigungsanspruch gegen "störenden" Miteigentümer In der Gestaltung und Bebauung seines Grundstücksanteils ist der einzelne Miteigentümer keineswegs frei. Praxis-Beispiel Beseitigung von Anbauten Die Kläger und der Beklagte teilten sich als Miteigentümer ein Grundstück in der Weise auf, dass die Kläger den linken und der Beklagte den rechten Teil nutzte. Eine vertragliche Re...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.4 Verwaltung durch einen Teilhaber

Auskunftspflicht In Miteigentum stehender Grundbesitz wird häufig abredegemäß von einem der Miteigentümer verwaltet, oft auch unentgeltlich. Wie steht es dann mit dessen Pflicht, dem oder den anderen Miteigentümern Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben zu erteilen und Rechenschaft abzulegen? Praxis-Beispiel Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Ein im Eigentum der Schwestern ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.7 Kenntnis des Geschäftspartners

Nachweis schwierig Verfügt ein Ehegatte über einen einzelnen Vermögensgegenstand (z. B. ein Grundstück), so greift § 1365 BGB nur dann ein, wenn der Geschäftspartner positiv weiß oder zumindest die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass der Geschäftsgegenstand im Wesentlichen das gesamte Vermögen darstellt.[1] Die Beweislast für die Kenntnis des Geschäftspartners trifft ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4 Die einzelnen Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitz

Die Haftpflichtversicherungsrisiken von Haus- und Grundbesitzern sind entsprechend der unterschiedlichen Risikosituation im Rahmen folgender Haftpflichtpolicen versichert bzw. versicherbar: 4.1 Privathaftpflichtversicherung Private Haftpflichtrisiken Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus übe...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.1 Alleinige Verwaltungsbefugnis

Grundsätzlich eigene Verwaltung Das mit in die Ehe eingebrachte Vermögen, insbesondere Grundbesitz, wird von demjenigen Ehegatten, dem es gehört, selbstständig und allein verwaltet.[1] Er führt Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Grundbesitz zusammenhängen, allein und schließt auch Pacht- oder Mietverträge über den Grundbesitz in eigener Regie ab. Allerdings ergibt sich für ihn ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.2 Anteilsübertragung

Verfügungsrecht Jeder Teilhaber kann über seinen Anteil verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen hingegen können die Teilhaber nur gemeinsam verfügen, § 747 BGB. Aus dieser Bestimmung folgert die h. M., dass jeder Teilhaber seinen eigenen Anteil teilen und teilweise an Dritte übertragen kann.[1] Allerdings können sich die Miteigentümer untereinander vertragl...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1.4 Aufhebung rechtsmissbräuchlich?

Einwand des Rechtsmissbrauchs Ausnahmsweise kann das Aufhebungsverlangen auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein. Im Einzelfall ist das schon dann möglich, wenn die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet. So kann der Verlust der Miteigentümerstellung an dem – zur Erschließung meh...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2.1 Teilung oder Zwangsversteigerung

Grundstücksversteigerung Die Auseinandersetzung der Gemeinschaft soll durch Teilung in Natur erfolgen, wenn sich der gemeinschaftliche Gegenstand ohne Wertminderung in gleichartige, den Anteilen entsprechende Teile zerlegen lässt (§ 752 BGB). Dies wird gerade bei Grundstücken regelmäßig nicht möglich sein.[1] Für diese Fälle bestimmt § 753 BGB, dass die Aufhebung durch Zwangsv...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 2 Erwerb und Veräußerung ohne Zustimmung

Zustimmung für Verkauf Zum Gesamtgut gehört – wie bereits erwähnt – auch das während der Gütergemeinschaft erworbene Vermögen des einzelnen Ehegatten, also auch ein Grundstück. Dies gilt grundsätzlich auch im Fall einer Erbschaft.[1] Einer Zustimmung des anderen Ehegatten zu dem Erwerb bedarf es nicht. Auch die Belastung des erworbenen Objekts zur Absicherung der Darlehensfo...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2.1 Auseinandersetzungsgemeinschaft

Überschuss wird verteilt Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen.[1] Bis zur endgültigen Abwicklung besteht eine Auseinandersetzungsgemeinschaft mit weiterhin gemeinschaftlicher Verwaltung fort.[2] Die Auseinandersetzung erfolgt in der Weise, dass zunächst die Verbindlichkeiten des Gesamtguts berichtigt werden und sodann de...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 5.1 Grundsatz

Trennung in der Insolvenz Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse.[1] Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt. Auch ein Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht, da das Insolvenzverfahren nicht zur Beendigung der Zugewinngemeinscha...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 6.3 Versorgungspflichten

Absicherung durch Reallast Mitunter sollen die Grundstücke untereinander mit bestimmten vor Ort erzeugten Leistungen versorgt werden (z. B. Heizwärme und elektrische Energie aus einem Blockheizkraftwerk oder elektrische Energie aus einer Fotovoltaikanlage). Wie können solche wechselseitigen Versorgungsbeziehungen abgesichert werden? Da es sich um wiederkehrend zu erfüllende L...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.6 Gemischte Schenkung

Abgrenzung schwierig Gestattet ein Grundstückseigentümer jemandem auf seinem Grundstück ein Wohngebäude zu errichten und verspricht formlos, ihm Wohnungseigentum an dem fertiggestellten Gebäude zu übertragen, kann die Erfüllung dieses Versprechens eine gemischte Schenkung sein, bei der nur der Miteigentumsanteil an dem Grundstück unentgeltlich zugewendet wird. In einem solche...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2 Beschränkungen bei Verfügung über Gesamtvermögen

Ausnahmen Die Befugnis zu selbstständiger Verwaltung kann allerdings bei Verfügungen über den Grundbesitz eingeschränkt sein. Wichtigster Fall ist dabei die Einengung der Dispositionsfreiheit, wenn es "ums Ganze geht": Verfügung über Vermögen im Ganzen Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu v...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.7.1 Genehmigungen

Minderjährige Ist an einem Grundstücksgeschäft ein Minderjähriger oder eine unter Vormundschaft oder Betreuung stehende Person beteiligt, ist die Genehmigung des Familien- bzw. des Betreuungssgerichts, zur Bewilligung eines Nachlasspflegers die Genehmigung des Nachlassgerichts, erforderlich.[1] Genehmigung nach Grundstücksverkehrsordnung Bei der Veräußerung oder Belastung eines...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.1 Fruchtziehung

Früchte und Gebrauchsrecht Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte (§ 743 Abs. 1 BGB). In erster Linie wird es dabei um Miet- und Pachtzinsen gehen. Darüber hinaus ist jeder Teilhaber zum Gebrauch der gemeinschaftlichen Sache befugt, allerdings lediglich insoweit, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt ist (§ 743 ...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / Zusammenfassung

Überblick Die Gütergemeinschaft entsteht aufgrund eines Ehevertrags und führt zu verschiedenen Vermögensmassen, nämlich dem Gesamtgut, dem Vorbehaltsgut und dem Sondergut. Grundbesitz kann zum Gesamtgut oder zum Vorbehaltsgut zählen. Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen. In der Praxis spielt die Gütergemeinschaft keine...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaftseigentum

Zusammenfassung Überblick Bei der Errichtung von Mehrhaus- und Eigentumswohnanlagen ergeben sich regelmäßig Flächen, die der gemeinsamen Nutzung der Miteigentümer dienen. Bei einer solchen gemeinschaftlichen Teilung eines Grundstücks sind viele Streitpunkte möglich. Insbesondere die Nutzungsrechte, Kosten und Lasten können und sollten klar geregelt sein. Anderenfalls hilft di...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 6.4.2.3 Entschädigung für Bauverbote

Fallgestaltungen Das Gesetz sieht in den Fällen eine Entschädigung vor, in denen durch Bauverbote nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 und nach Abs. 2 FluglG die bisher zulässige bauliche Nutzung aufgehoben wird und dadurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung eines Grundstücks eintritt. Eine Entschädigung kann der Grundstückseigentümer ferner dann verlangen, wenn durch ein Bau...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.5 Bremen

Bremen hat kein Nachbarrechtsgesetz. Zu beachten ist aber die Bremische Landesbauordnung, die folgende Regelungen trifft: Landesbauordnung Bremen[1] § 6 Abstandsflächen, Abstände (1) bis (7) (...) (8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässigmehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.1 Einigungsgrundsatz

Nachweis der Einigung Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende Grundbucheintragung setzt nach materiellem Recht die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung voraus (§ 873 Abs. 1 BGB). Diese Einigung nennt sich bei der Übereignung von Grundstücken Auflassung (§ 925 BGB). In Abweichung von dem nachfolgend erläuterten Bewilligungsgrundsatz darf das Grundbuchamt eine Eintr...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 1.1 Das materielle Grundstücksrecht

Eintragungssystem Das materielle Grundstücksrecht regelt die Voraussetzungen für die Begründung, Übertragung und Beendigung von Grundstücksrechten. Nach seinen Regeln ist die inhaltliche Richtigkeit des Grundbuchs zu beurteilen. Das materielle Grundstücksrecht ist im Wesentlichen im BGB, der ErbbauVO und dem WEG enthalten. Auch die Grundbuchordnung (GBO) enthält materielles G...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 10.2 Amtswiderspruch

Amtswiderspruch verhindert Rechtsverlust Ergibt sich, dass das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO) mit der Folge, dass dadurch ein gutgläubiger Erwerb möglich wird, muss von Amts wegen ein Widerspruch eingetragen werden.[1] Praxis-Beispiel Grundstückseig...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.4 Rangvorbehalt

Der Grundstückseigentümer kann sich bei Belastung eines Grundstücks mit einem Recht die Befugnis vorbehalten, ein anderes Recht mit Vorrang eintragen zu lassen (§ 881 BGB). Ein solcher Rangvorbehalt kommt insbesondere infrage, wenn das zweitrangige Recht eingetragen werden soll, bevor das erststellige Recht eingetragen werden kann. Bei späterer Eintragung des Rechts, das die...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.11 Beschwerde in Grundbuchsachen

Gegen eine im Grundbuch erfolgte Eintragung gibt es wegen des öffentlichen Glaubens grundsätzlich keine Beschwerde (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GBO). Wer im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuchs ein Recht an einem Grundstück erworben hat, soll geschützt werden; durch Löschung einer Eintragung soll nicht in die Rechtsstellung der Beteiligten eingegriffen werden. Mit der unbesch...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.7.2 Vorkaufsrechte

Gesetzliche Vorkaufsrechte nach BauGB müssen beachtet werden Das Grundbuchamt darf bei der Veräußerung eines Grundstücks – im Unterschied zum Verkauf von Grundstücksmiteigentumsanteilen unter Miteigentümern[1] und im Unterschied zur Veräußerung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB – den Käufer als Eigentümer im Grundbuch nur eintragen, wenn ihm...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 1.2 Das formelle Grundstücksrecht

Die formellen Voraussetzungen, unter denen eine Eintragung in das Grundbuch vorzunehmen ist, und das Verfahren werden geregelt in der Grundbuchordnung (GBO), der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV), der Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher (WGV), der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhand...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 2.3 Die Abgrenzung zur Stützmauer

Stützmauern dienen in erster Linie der Sicherung von aufgeschütteten Grundstücken bzw. Grundstücksteilen oder von Hanggrundstücken gegen das Abrutschen von Erdreich. Wegen dieser anders gearteten Funktion sind die Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze über die Beschaffenheit von Einfriedungen und die Einhaltung von Grenzabständen auf Stützmauern nicht anzuwenden.[1] Stützmaue...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.2 Der geschützte Grundbuchinhalt

Was wird geschützt? Bestandsangaben im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, die das Eigentum oder das Recht eines dinglich Berechtigten an einer bestimmten Bodenfläche ausweisen, nehmen insoweit am öffentlichen Glauben teil, als durch sie die in der Katasterkarte ausgewiesene Begrenzung einer Katasterparzelle und deren Zugehörigkeit zum Grundstück zum Ausdruck gebracht wird.[...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 3.2 Das Straßen- und Wegerecht

Für Einfriedungen von Grundstücken, die an Bundesfernstraßen, Landes- und Kreisstraßen liegen, sind neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Vorschriften des Straßenrechts zu beachten, die Baubeschränkungen mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit durch Sichtbehinderung enthalten. Das kann bedeuten, dass Einfriedungen an öffentlichen Straßen und Wegen nur bis zu einer ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.3 Geschützte Rechtsvorgänge

Wie weit geht der Schutz? Geschützt ist nur der rechtsgeschäftliche Erwerb durch Verkehrsgeschäft. Auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs können sich demnach nicht berufen der im Wege der Zwangsvollstreckung vorgehende Gläubiger und der Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe). Letzterem gleichgestellt wird der Erwerber, der im Wege vorweggenommener Erbfolge erwirbt.[1] E...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.3 Gebührensatz

Der Hauptabschnitt 4 von Teil 1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG (im Folgenden "KV") legt die Gebührensätze in Grundbuchsachen fest. Für die Eintragung eines Eigentümers wird eine 1,0-Gebühr erhoben (KV 14110). Die Eigentumsumschreibung eines zum Preis von 100.000 EUR verkauften Grundstücks kostet demnach eine 1,0-Gebühr aus 100.000 EUR, das sind 273 EUR. Gebührenermäßigung b...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.2 Art der Ausübung

Die Regelung in § 59 Abs. 1 BNatSchG räumt jedermann das Recht zum "Betreten" der freien Landschaft ein, aber auch nicht mehr. Gemeint ist mit dieser Formulierung entsprechend dem natürlichen Sprachgebrauch ein Betreten der freien Landschaft "zu Fuß" etwa als Wanderer oder Spaziergänger.[1] Dass der Bundesgesetzgeber diesen Begriff in einem so engen Sinn verstanden wissen wi...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.4.2 Persönliche Kostenfreiheit

Persönliche Kostenfreiheit Persönliche Kostenfreiheit besteht gem. § 2 Abs. 1 GNotKG für den Bund, die Länder und öffentliche Anstalten und Kassen. Soweit Kostenfreiheit besteht, sind auch Auslagen nicht zu erheben. Für die einzelnen Bundesländer sind darüber hinaus landesrechtliche Befreiungsgesetze zu beachten.[1]mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.3 Rangänderung

Nachträgliche Änderung Das unter eingetragenen Rechten bestehende Rangverhältnis kann nachträglich geändert werden (§ 880 BGB). Hierzu ist materiell-rechtlich die Einigung zwischen den Gläubigern, bei Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§ 1183 BGB) erforderlich, nach Grundbuchrecht aber lediglich die Bewilligung der Genannten...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.5 Kostenschulder

Kostenschuldner ist Antragsteller Kostenschuldner der Eintragungskosten ist stets der Antragsteller (§ 22 Abs. 1 GNotKG). Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner (§ 32 Abs. 1 GNotKG).mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7 Beweiskraft und öffentlicher Glaube des Grundbuchs

7.1 Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs Richtigkeitsvermutung Es wird positiv vermutet, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht dem eingetragenen Berechtigten mit dem eingetragenen Inhalt zusteht (§ 891 Abs. 1 BGB). Es besteht ferner die negative Vermutung, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht, wenn es gelöscht ist, für die Zeit nach der Löschung nicht mehr besteht...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.5 Rangklarstellung

Das Grundbuchamt kann aus besonderem Anlass, insbesondere bei Umschreibung unübersichtlicher Grundbücher, Unübersichtlichkeiten und Unklarheiten in den Rangverhältnissen von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten beseitigen (§§ 90 ff. GBO).mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.7 Unrichtige Sachbehandlung

Gebühren und Auslagen, die bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären, werden nicht erhoben (§ 21 GNotKG). Hierüber entscheidet der Grundbuchrichter bzw. Rechtspfleger von Amts wegen.mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6 Grundbucheintragungsverfahren

6.1 Einigungsgrundsatz Nachweis der Einigung Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende Grundbucheintragung setzt nach materiellem Recht die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung voraus (§ 873 Abs. 1 BGB). Diese Einigung nennt sich bei der Übereignung von Grundstücken Auflassung (§ 925 BGB). In Abweichung von dem nachfolgend erläuterten Bewilligungsgrundsatz darf das G...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5 Die gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer

5.1 Baden-Württemberg Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt eine Einfriedigungspflicht nur im Außenbereich zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen, nicht dagegen in Innenortslage. In Innenortslage müssen sich die Nachbarn mangels näherer Regelung über Standort und Beschaffenheit von Grundstückseinfriedigungen einigen, soweit nicht Ortssatzungen zu beachten s...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.7 Sonstige Eintragungsvoraussetzungen und -nachweise

6.7.1 Genehmigungen Minderjährige Ist an einem Grundstücksgeschäft ein Minderjähriger oder eine unter Vormundschaft oder Betreuung stehende Person beteiligt, ist die Genehmigung des Familien- bzw. des Betreuungssgerichts, zur Bewilligung eines Nachlasspflegers die Genehmigung des Nachlassgerichts, erforderlich.[1] Genehmigung nach Grundstücksverkehrsordnung Bei der Veräußerung o...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 10.1 Amtsvormerkung

Wird vor Erledigung eines Eintragungsantrags eine andere Eintragung beantragt, die dasselbe Recht betrifft, ist von Amts wegen eine Vormerkung einzutragen (siehe Abschn. 6.9).mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.4.1 Gebührenfreiheit im öffentlichen Interesse

Bestimmte von Amts wegen einzutragende Tatsachen sind gem. Vorbemerkung 1.4 Abs. 2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG gebührenfrei.mehr