Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1184 BGB – Sicherungshypothek.

Gesetzestext (1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der Forderung bestimmt und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung berufen kann (Sicherungshypothek). (2) Die Hypothek muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden. Rn 1 Die Sicherungshypothek ist dasjenige G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1180 BGB – Auswechslung der Forderung.

Gesetzestext (1) 1An die Stelle der Forderung, für welche die Hypothek besteht, kann eine andere Forderung gesetzt werden. 2Zu der Änderung ist die Einigung des Gläubigers und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (2) 1Steht die Forderung, die an die Stelle der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lieferung mit Einbauverpflichtung.

Rn 6 Problematisch sind die Fälle, bei denen der Unternehmer sowohl Liefer- als auch werkvertragliche Herstellungsverpflichtungen übernimmt. Kaufrecht gilt für Verträge, bei denen der Veräußerer lediglich eine Montageverpflichtung übernommen hat, die als werkvertragliche Nebenpflicht von untergeordneter Bedeutung einzustufen ist, dh den Charakter des Vertrags nicht prägt (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufklärung, Beratung, Auskunft, Einweisung, Instruktion.

Rn 57 Die informatorischen Pflichten des Verkäufers stehen praktisch und für die Abgrenzung zur cic rechtlich im Vordergrund. Zur Verjährung s § 438 Rn 3. Zum Unternehmenskauf s Koppmann BB 14, 1673. Rn 58 Der Verkäufer schuldet Aufklärung über für den Kaufentschluss des Käufers wesentliche Umstände, deren Mitteilung der Käufer nach der Verkehrsauffassung erwarten kann, zB be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Abs 3).

Rn 36 Der zum 21.3.16 (Rn 7) eingefügte III definiert Immobiliar-Verbraucherdarlehen neu. Anders als nach § 503 aF fallen ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck (Rott VuR 15, 8, 9) durch Grundpfandrecht (§§ 1113 ff, 1191 ff) o Reallast (§§ 1105 ff) gesicherte entgeltliche Verbraucherdarlehen, ausgenommen lediglich Arbeitgeberdarlehen (III 2 iVm II 2 Nr 4), ungeachtet der Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestandteile.

Rn 21 Nach § 5 II sind gemE die wesentlichen Bestandteile (Rn 14), die für Bestand und/oder Sicherheit erforderlich sind. Zwingend gemE sind ferner Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch ›der‹ WEigtümer (aber nicht bloße Bruchteilseigentümer: BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – 2 reichen (BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – dienen; dies gilt auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch den Tod des Erblassers entsteht bei mehreren Erben kraft Gesetzes eine Gesamthandsgemeinschaft, deren ausschließlicher Zweck die Abwicklung des Nachlasses ist. Sie kann weder vertraglich begründet noch nach Auseinandersetzung wiederhergestellt werden (Grüneberg/Weidlich Einf v § 2032 Rz 1). Die Rechtsfortbildung, die bei der GbR zur Rechtsfähigkeit geführt hat, lä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2193 BGB – Bestimmung des Begünstigten, Vollziehungsfrist.

Gesetzestext (1) Der Erblasser kann bei der Anordnung einer Auflage, deren Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Person, an welche die Leistung erfolgen soll, dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen. (2) Steht die Bestimmung dem Beschwerten zu, so kann ihm, wenn er zur Vollziehung der Auflage rechtskräftig verurteilt ist, von dem Kläger eine angemessene Frist zur V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Übersicht und begrenzte praktische Bedeutung.

Rn 1 Die Einrede der Vorausklage aus § 771 ist – wie auch § 770 II – Ausdruck der Subsidiarität der Bürgschaftsverbindlichkeit (Vor § 765 Rn 12). Die ergänzenden Regelungen in §§ 772 und 773 beschränken die Anforderungen an die vorrangige Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Rn 2 Der Begriff der ›Einrede der Vorausklage‹ ist irreführend, da die Klage gegen den Hauptschuldner ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 36 WEG – Heimfallanspruch.

Gesetzestext (1) 1Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass der Berechtigte verpflichtet ist, das Dauerwohnrecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer oder einen von diesem zu bezeichnenden Dritten zu übertragen (Heimfallanspruch). 2Der Heimfallanspruch kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden. (2) Bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2330 BGB – Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 2325 bis 2329 finden keine Anwendung auf Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Rn 1 Anstandsschenkungen sind insb kleinere Zuwendungen wie übliche Gelegenheitsgaben zu besonderen Tagen oder Anlässen (Weihnachten, Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit) oder wie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvertrag/Ingenieurvertrag.

Rn 27 Der Architektenvertrag war bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht zum 1.1.18 nach gefestigter Rspr des BGH in aller Regel Werkvertrag, weil die Leistungen des Architekten der Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Herstellung des Bauwerks dienen (grdl: BGH NJW 60, 431). Das galt nicht nur für die Beauftragung mit der Vollarchitektur (Planung, Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übertragung stiller Reserven

Rn. 76 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG erfolgt die Neutralisierung des Veräußerungsgewinns dadurch, dass ein Betrag bis zur Höhe des Veräußerungsgewinns, ausführlich dazu s Rn 81, von den AK oder HK der begünstigten Reinvestitionsobjekte abgezogen wird, R 6c Abs 1 S 5 EStR 2012. Dieser Abzugsbetrag wird als BA behandelt. Dabei...mehr

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Teilkündigung / 2 Voraussetzungen

Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit von Teilkündigungen beinhaltet § 573b BGB. Es handelt sich um ein Sonderkündigungsrecht. Die Vorschrift des § 573b BGB gilt nur für die Wohnraummiete. Erfasst werden alle Mietverhältnisse, einschließlich derer, die in § 549 Abs. 2 und Abs. 3 BGB genannt sind. Für Mietverhältnisse über Gewerberäume gilt § 573b BGB nicht. Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Ohne rechtlichen Grund.

Rn 64 Die Erlangung eines Vermögensvorteils ›durch Eingriff‹ ist zumeist schon deshalb rechtsgrundlos, weil sie tatbestandsmäßig nur im Widerspruch zur rechtlichen Güterzuordnung erfolgen kann (dazu Rn 61 f). Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass sich ein Behaltensgrund aus anderen Gründen, insb aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben kann. IdS kondiktionsfest ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Strukturwandel

Rn. 1066 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ein Strukturwandel, keine Betriebsaufgabe, liegt vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus weitergeführt wird und die Einkünfte des StPfl aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden, weil zB ein bisher als gewerblich behandelter Betrieb infolge Einschränkung des Zukaufs oder Erweiterung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 5 Regelungsgegenstand ist die allg Rechts- und Geschäftsfähigkeit (zB Bremen MDR 20, 662 [OLG Bremen 16.04.2020 - 3 W 9/20]). Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, durch eigene Rechtshandlungen wirksam Rechtsgeschäfte zu tätigen. Rn 6 Außerdem wird auch die Geschlechtszugehörigkeit im Zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abweichende Qualifikation im Ausland.

Rn 5 Da das fremde Recht so anzuwenden ist, wie der ausl Richter es anwenden würde, wenn er zu entscheiden hätte, ist bei einer Gesamtverweisung darauf zu achten, dass Unterschiede in der Qualifikation bestehen können. So werden etwa Ansprüche wegen Verlöbnisbruchs in Deutschland familienrechtlich (BGH IPRax 05, 546 [BGH 13.04.2005 - XII ZR 296/00]; Heimatrecht des Anspruchg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Alle dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände (Abs 2 S 1).

Rn 13 Der Umfang der Auskunftspflicht (Abs 2) entspricht dem der eidesstattlichen Versicherung gem § 807 I und II des früheren Rechts (BTDrs 16/10069, 25). Anzugeben sind also Fahrnis und Immobilien, Forderungen und andere Vermögensrechte. Jeder Vermögensgegenstand ist einzeln aufzuführen. Da die Vermögensauskunft dazu dient, dem Gläubiger den Zugriff auf das pfändbare Vermö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pacht und Leihe.

Rn 10 Beim Pachtvertrag (§ 581) können iGgs zum Mietvertrag neben Sachen auch Rechte überlassen werden. Darüber hinaus gewährt der Pachtvertrag auch den Genuss von Früchten iSv § 99. Miete und Pacht sind danach abzugrenzen, ob nach dem objektiven Inhalt aller Vertragsbestimmungen nur der Gebrauch der überlassenen Sache oder ob Gebrauch und Fruchtgenuss zu gewähren sind (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hypothekarisch gesicherte Forderung.

Rn 2 § 830 ist anwendbar, falls die Forderung im Zeitpunkt der Pfändung bereits durch die Hypothek gesichert ist, und zwar unabhängig davon, ob dem Gläubiger die hypothekarische Sicherung bekannt ist. Die Regelung gilt grds für alle eingetragenen Hypotheken (Ausn Rn 4). Sie erfasst auch bedingte und künftige hypothekarisch gesicherte Forderungen (St/J/Würdinger § 830 Rz 2). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hey, Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, FR 2001, 1279; Schnittker/Hartmann, Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, BB 2002, 277; Bürkle, Ertragstliche Organschaft im spartengetrennte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Willenserklärung.

Rn 3 Der Begriff der Willenserklärung umfasst zum einen alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Unerheblich ist, ob es sich beim Adressaten der Erklärung um den Gläubiger, einen Dritten (Brandbg NJW-RR 01, 1185, 1186) oder eine deutsche Behörde (BGHZ 120, 239, 248) handelt. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen können auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sein, wie zB Angebo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Baubeschreibungspflicht – § 650j.

Rn 8 Der Unternehmer, der Verhandlungen mit dem Verbraucher über den Abschluss eines Verbraucherbauvertrages aufgenommen hat, muss diesem rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung überlassen, die ebenfalls in Textform abgefasst sein muss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verbraucher/Besteller selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter (Architekt) die wesent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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FF 06/2023, Die anwaltliche Perspektive im Fokus

Dr. Fritz R. Osthold Vor kurzem hat uns Klaus Schnitzler in Heft 2/23 alle daran erinnert, dass die FF bei ihrer Gründung als eine Zeitschrift insbesondere für die im Familienrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte konzipiert worden ist. Wenngleich der Anspruch der FF darüber hinaus geht und sie sich am Markt auch längst entsprechend neben den großen weiteren familienrechtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 6 Infolge der Pfändung werden die aus der Mitgliedschaft folgenden Vermögensrechte verstrickt. Neben dem Abfindungsanspruch, dh dem Anspruch auf den anteiligen Liquidationserlös (BGH NJW 72, 259), gehören dazu die periodischen Gewinnansprüche, die Ansprüche auf Aufwendungsersatz sowie die Ausgleichsansprüche aufgrund von Leistungen des Gesellschafters im Gesellschaftsinte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Hinweise.

Rn 14 Für den Pflichtteilsanspruch ist das allg Zivilgericht, für den Zugewinnausgleich das FamG zuständig (BGH NJW 83, 388, 389 [BGH 18.11.1982 - IX ZR 91/81]). Der Pflichtteilsanspruch verjährt nunmehr nach den allgemeinen Vorschriften (§ 2317 Rn 11–20). Die Klage auf Zahlung des großen Pflichtteils hemmt nicht die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 1371...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 8 Für die Aufnahme sind in den §§ 85, 86, 180 II 184 I 2 InsO Spezialregelungen vorhanden, d.h. die Aufnahme richtet sich insoweit nach der InsO (BGH NJW-RR 14, 1270; 22, 1350 Rz 13; BeckRS 22, 1469 Rz 4 = ZInsO 22, 591). Danach sind aufnahmeberechtigt in erster Linie der Insolvenzverwalter (§§ 85 I 1, 86 I InsO) sowie der Gegner (§§ 85 II, 86 I, 180 I, 184 I 2 InsO) und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1079 BGB – Anlegung des Kapitals. (zum 31.12.22)

Gesetzestext 1 Der Nießbraucher und der Gläubiger sind einander verpflichtet, dazu mitzuwirken, dass das eingezogene Kapital nach den für die Anlegung von Mündelgeld geltenden Vorschriften verzinslich angelegt und gleichzeitig dem Nießbraucher der Nießbrauch bestellt wird. 2 Die Art der Anlegung bestimmt der Nießbraucher. Anlegung des Kapitals. 1Der Nießbraucher und der Gläubi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bei Eigenbedarf.

Rn 47 Der Vermieter muss vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Geltendmachung des Eigenbedarfs bereits im Kündigungsschreiben darlegen (BGH ZMR 17, 382, ZMR 11, 942; WuM 10, 301, AG Hamburg MietRB 22, 162, LG Hamburg WuM 07, 457; zur Zweitwohnung LG München I ZMR 18, 334). Der Mieter muss anhand des Schreibens die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Kündigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Streitwert.

Rn 21 Der Streitwert für die Klage eines Miterben gegen einen anderen richtet sich nach der Höhe des geltend gemachten Anspruchs der Erbengemeinschaft, von dem der Betrag abzuziehen ist, der dem Miterbenanteil des Beklagten entspricht (BGH NJW 67, 443). Bei Herausgabe- und Zahlungsklagen nach § 2039 sind die klagenden Miterben aber am Streitgegenstand gemeinschaftlich beteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungserfordernis.

Rn 2 Will der Betreuer das Anlagegeld abweichend von der in § 1841 vorgeschriebenen Regelanlage auf einem Anlagekonto anlegen, so bedarf dies für die Wirksamkeit der Anlegung einer gerichtlichen Genehmigung. Genehmigungsbedürftig ist dabei nicht nur die von § 1842 II abweichende Anlegung in der Form von Geldforderungen, sondern auch die verzinsliche Anlegung bei einem Kredit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Veräußerung von Anteilen von KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland

Rn. 139 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Was unter Anteilen an einer KapGes zu verstehen ist, wird in § 17 Abs 1 S 3 EStG legaldefiniert. Insofern müssen die Tatbestandsvoraussetzungen von § 17 EStG erfüllt sein. Rn. 140 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 KapGes sind Gesellschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, also insbesondere Europäische Gesellschaft, AG, KGaA und GmbH. Sie müssen Sitz oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Befreiungen (I–III).

Rn 2 Nach I kann eine vollständige oder tw Befreiung von der Anlagepflicht nach § 1841; der Verpflichtung zu einer Sperrvereinbarung gem § 1845 und den Genehmigungspflichten nach §§ 1848, 1849 I 1 Nr 1 u 2, 2, erfolgen, soweit die Vermögensverwaltung nur einen geringen Umfang hat, sodass eine Vermögensgefährdung regelmäßig nicht zu befürchten ist. Nach I besteht eine gesetzl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Wohnvorteil.

Rn 20 Haben Eheleute während der Ehe in einem im Allein- oder Miteigentum stehenden Haus bzw einer Eigentumswohnung gelebt, ist eine damit verbundene Ersparnis an Mietaufwendungen als Nutzung vorhandenen Vermögens prägender Bestandteil der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 90, 283; BGH FamRZ 95, 869; zu weiteren Einzelheiten vgl Vor § 1577 Rn 19 ff). Der Vorteil ist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Baulandsachen.

Rn 64 Im Streit um Geldentschädigung ist die Höhe maßgebend, § 6, indes ist der unstr Teil abzuziehen; ein unbezifferter Leistungsantrag ist nach den Wertangaben des Kl zu bemessen (München NJW 68, 1937 [KG Berlin 25.04.1968 - 1 W 373/68]; Köln JurBüro 70, 606; Zulässigkeit der Enteignung nach § 6 mit dem Verkehrswert der betr Fläche anzusetzen (BGH NJW 68, 153 [BGH 28.09.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. Zum Schutz des Betreuten wird durch die §§ 1850–1853 ein Katalog bedeutsamer und riskanter Rechtsgeschäfte an die Genehmigung des BtG gebunden; um sicherzustellen, dass die genehmigungsbedürftigen Entscheidungen des Betreuers den Vorgaben des § 1821 II–IV entsprechen und im Bereich der Vermögenssorge keine Vermögenswerte in Verlust geraten (BTD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EuErbVO Art 30 EuErbVO – Besondere Regelungen mit Beschränkungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte betreffen oder Auswirkungen auf sie haben.

Gesetzestext Besondere Regelungen im Recht eines Staates, in dem sich bestimmte unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten befinden, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf jene Vermögenswerte aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen beschränken oder berühren, finden auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Aufhebung der Gemeinschaft und Abschichtung (Abs 2).

Rn 35 Die Erbengemeinschaft kann nicht nur durch Vereinbarung, sondern durch Zeitablauf, Tod eines Miterben, Pfändung eines Nachlassanteils eines Miterben, Insolvenz eines Miterben oder durch Aufhebung nach § 749 II beendet werden (Grüneberg/Weidlich § 2042 Rz 17). Nach Ansicht des BGH ist auch eine Abschichtung möglich, indem der austrittswillige Miterbe vertraglich seine M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 7 Danach sind idR Schenkung unter Aufl: Die Zuwendung von Grundbesitz, entweder verbunden mit der Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts, Nießbrauchs oder Leibgedinges zu Gunsten des Übergebers oder (bei vorweggenommener Erbfolge) gegen Abfindung weichender Erben; vgl § 516 Rn 27. Die Zuwendung eines Sparguthabens, das mit anderen Personen zu teilen (Frankf WM 87, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine reine Auslegungsregel für den Fall, dass der Wille des Erblassers nicht feststellbar ist. Sie soll die Zerschlagung landwirtschaftlichen Grundbesitzes verhindern. Rn 2 Ist der Verkehrswert niedriger als der Ertragswert, ist die Vorschrift nicht anwendbar, da sie eine Begünstigung des Miterben, der das Landgut als Ganzes übernimmt, beabsichtigt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2a Gem II Nr 1 müssen die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 9 Anspruchsziel ist die Vermittlung von Informationen, die der Verpflichtete hat oder sich auch erst beschaffen muss (Rn 1; BGH NJW 84, 487), zB durch Nachfrage bei der Bank und Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen (Stuttg 26.1.16 – 19 W 78/15). Der Erbe hat sich anhand der für ihn erreichbaren Erkenntnisquellen b...mehr