Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Klageverfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Aufhebungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II). Die Streitsache wurde im Verfahren per Videoverhandlung erörtert, nachdem ein früher terminierter Erörterungstermin zuvor aufgehoben worden war. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 19. Elternunterhalt

Beim Bedarf der Eltern sind Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.9).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.5 Kammern für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 11 § 12 Abs. 5 Satz 1 ist mit Wirkung zum 25.10.2013 aufgehoben worden. Mit dieser Änderung und der Ergänzung von Abs. 2 Satz 1 wird die Differenzierung zwischen ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitnehmer aufgehoben. In Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten aufgrund von § 6a ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.5 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung und nach § 6a BKGG

Rz. 11 Der durch das 7. SGGÄndG angefügte und durch das SGGArbGG geänderte Abs. 4 ist mit Wirkung zum 25.10.2013 aufgehoben worden. Infolge der Aufhebung der Differenzierung zwischen ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und dem Kreis der Arbeitnehmer bedarf es keiner gesonderten Vorschlagslisten aus dem Kreis der Arbeitnehmer mehr. Vielmehr werden auch für ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.1 Fachkammerprinzip

Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei jedem Sozialgericht mindestens 4 Kammern bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Jacoby/Schwab FamFG Kommentar 4., neu bearbeitete Auflage 202...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.6 Kammern für Angelegenheiten der Arbeitsförderung

Rz. 12 Die Regelung, wonach bis zum 1.4.2008 für Angelegenheiten der Arbeitsförderung nach Abs. 2 und für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 5 der Spruchkörper unterschiedlich zu besetzen war, hat sich in der Praxis als nicht tauglich erwiesen. Angelegenheiten der Arbeitsförderung sollten danach in der Besetzung der Angelegenheiten der Grundsiche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 2.5 Besonderheiten

Rz. 7 Für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung ist bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter die wirtschaftliche Struktur im Gerichtsbezirk zu beachten, damit die Sachkunde der ehrenamtlichen Richter in möglichst hohem Maße zu einer sachgerechten Entscheidungsfindung beitragen kann. Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass diese Auswahlkriterien nur für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.8 Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rz. 14 Gemäß Abs. 5 Satz 1 (bis zum 25.10.2013 Satz 2) entscheiden diese Kammern mit ehrenamtlichen Richtern aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte. Damit wird die bis Ende 2004 geltende Regelung der VwGO für Kammern mit diesem Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen fortgeschrieben. Dies wird auch in der Gesetzesbegründung deutlich (BR-Drs. 302/04 S. 10 f....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 35 Voraussetz... / 2.2 Vorherige Amtszeit bei einem Sozialgericht

Rz. 3 Anders als die Bestimmung des Mindestalters stellt das Verlangen einer vorherigen Amtszeit bei einem Sozialgericht lediglich eine Soll-Vorschrift dar. Diese Voraussetzung ist nicht zwingend. Die Regelung ist allein aufgenommen worden, um gewährleisten zu können, dass ein am Landessozialgericht tätiger ehrenamtlicher Richter über eine besondere Sachkunde und Erfahrung v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.1 Fachsenate

Rz. 2 Durch die Verweisung auf § 31 wird auch für das Bundessozialgericht bestimmt, dass Senate für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (hinsichtlich der ehrenamtlichen Richter vgl. § 10 und die dortige Kommentierung) sowie des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrec...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.2 Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 4 Der Begriff der Angelegenheiten der Sozialversicherung ist identisch mit den in § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 verwandten Termini. Der Begriff des Arbeitgebers ist in § 16 Abs. 4 definiert. Eine Definition des Begriffs "Versicherter" nimmt das SGG nicht vor, insbesondere ist aus § 16 Abs. 3 Satz 1 keine Begriffsbestimmung abzuleiten, da diese Vorschrift nur f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.2 Kreis der Vorschlagslisten für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 3 Zu den vorschlagsberechtigten Organisationen i. S. v. § 14 Abs. 1 gehören hinsichtlich des Kreises der Vertreter der Versicherten neben den Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit berufs- oder sozialpolitischer Zwecksetzung aufgrund der Gesetzesänderung zum 2.1.2002 auch die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen der Leistungsempfäng...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 6 Geltung von... / 3 Muster: Geschäftsverteilungsplan

Rz. 10 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts ... für das Jahr ... Stand: 1.1. ... A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern und Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern 1. Kammer Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - AL - Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind. Eingänge ab 1.1.2020 mi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.2 Der beratende Ausschuss

Rz. 5 Die Mitwirkung eines Ausschusses bei der Ernennung eines Richters auf Lebenszeit kennen nur das SGG und das ArbGG. In diesen Gerichtsbarkeiten soll die notwendige Vertrauensbasis zwischen den Gerichtsbarkeiten und den jeweiligen Verbänden dadurch begründet und gefördert werden. Ob ein derartiger Ausschuss notwendig ist, ist bereits deshalb fraglich, weil in anderen Ger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.2 Versicherte

Rz. 3 Die Kammern (Senate) für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten nach § 6a BKGG und der Arbeitsförderung können nur besetzt werden mit ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Versicherten und der Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2). Versicherter ist, wer aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Senaten für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sind erweitert worden um die in § 14 Abs. 1 genannten Organisationen und Behörden. Dabei wird durch den Verweis auf § 14 Abs. 1 gleichzeitig das Vorschlagsrecht auch auf die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen erweitert (BT-Dr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Übergangsregelungen des SGB II für das 3. und 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie stellt sicher, dass in beiden Existenzsicherungssystemen der Sozialhilfe ein dem SGB II vergleichbarer Schutz besteht. Die Regelungen erleichtern eine schnelle Hilfestellung für Personen,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.1 Geltungsdauer

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 sollten die Regelungen der nachfolgenden Absätze der Vorschrift zunächst für Bewilligungszeiträume vom 1.3.2020 bis 30.6.2020 gelten, mit der Möglichkeit der Verlängerung nach Abs. 6 bis zum 31.12.2020. Inzwischen wurde diese Frist zunächst durch § 1 Abs. 1 VZVV (BGBl. I 2020 S. 1509) bis zum 30.9.2020, durch die Erste Verordnung zur Änderung der VZVV v. 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.4 Sonderregelungen zur vorläufigen oder vorschussweisen Bewilligung

Rz. 6 Abs. 4 regelt die Verfahrensweise bei vorläufiger Bewilligung von Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 44a oder Bewilligung von Geldleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als Vorschuss nach § 42 SGB I. Über den monatlichen Leistungsanspruch darf in diesen Fällen nur auf Antrag des Leistungsberechtigten, also nicht von Amts wegen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.2 Nichtberücksichtigung von Vermögen

Rz. 4 Gemäß Abs. 2 Satz 1 wird Vermögen für die Dauer von 6 Monaten ab Beginn des Bewilligungszeitraumes (frühestens ab 1.3.2020 und spätestens ab 30.6.2020) nicht berücksichtigt. Damit wird der Nachranggrundsatz vorübergehend außer Kraft gesetzt. Abs. 2 Satz 1 benennt im Wortlaut die Vorschriften des SGB XII, die die Berücksichtigung von Vermögen vorsehen und von denen abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Fiktive Einkünfte aus anderen Gründen

Rz. 71 In der Praxis spielt auch das fiktive Einkommen aus BAföG-Leistungen eine Rolle. Kinder, die eine Ausbildung absolvieren, müssen demnach staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, um die unterhaltspflichtigen Eltern zu entlasten. Dem volljährigen studierenden Kind ist die Inanspruchnahme von BAföG zumutbar. Das unterhaltsberechtigte Kind ist gehalten, ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Feststellung des berei... / G. Erzielbare Einkünfte

Rz. 43 Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltspflichtige muss erzielbare Einkünfte in Anspruch nehmen, um ggf. die eigene Finanzsituation zu verbessern und damit den Unterhaltsgegner zu begünstigen (so z.B. BaföG, Pflegegeld, Grundsicherung). Dagegen sind andere Sozialleistungen i.d.R. subsidiär und für die Unterhaltsberechnung irrelevant.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die gesellschaftlichen Konf... / 2 Mindestlohn – Die Utopie der Armutsbekämpfung

Wie kontrovers über Gehalt gestritten wird, verdeutlicht die Diskussion über den Mindestlohn. Als der Mindestlohn Anfang 2015 in Deutschland eingeführt wurde, geschah dies unter heftigem Getöse. Gewerkschaftsvertreter feierten ihn als wichtigsten Baustein zur Armutsvermeidung. Das Arbeitgeberlager hingegen prophezeite den Verlust hunderttausender Arbeitsplätze. 4 Jahre nach d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8.2 Freibetrag bei der Grundsicherung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 wird – um für Geringverdiener weitere Anreize für eine zusätzliche Altersversorgung zu schaffen – ab dem 1.1.2018 ein Einkommensfreibetrag bei der Grundsicherung eingeführt (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Danach sollen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bis zu 100 EUR nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.9 Hartz-IV-Sicherheit der Rentenleistung

Wird bei Abschluss der Versicherung auf das Recht verzichtet, den Versicherungsvertrag kündigen zu können und die bis dahin eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wird dadurch die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung "Hartz-IV-sicher" gemacht. Durch den Verzicht auf das Kündigungsrecht, wird die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung zum geschützten Vermög...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.1 Übernahme der Krankenbehandlung (Satz 1)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, wenn die Personen nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind. Bei einer Übernahme sind der Krankenkasse die vollen Aufwendungen für den Einzelfall sowie ein angemessener Teil ih...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Durchlaufende Posten und Ge... / 2.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Entgelte i. S. d. UStG)

Rz. 26 Ein Unternehmer, der Abfälle einzelner Kunden in Containern bei Mülldeponien eines Landkreises anliefert und gemäß Abfallsatzung als Gebührenschuldner der Deponiegebühren herangezogen wird, kann diese Deponiegebühren als durchlaufende Posten behandeln. Voraussetzung ist, dass dem Betreiber der Deponie der jeweilige Auftraggeber (als deponieberechtigter Abfallerzeuger)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.4 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 17 Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II haben, ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). In § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 wurde das Ausbildungsgeld vom Gesetzgeber nicht auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In dieser Vorschrift werden nach der Gesetzesbegründung die früher an unterschiedlichen Stellen im BSHG zu findenden Normen zum Verhältnis von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen in einer Regelung zusammengefasst und präzisiert. Dadurch sollen in der Praxis aufgetretene Abgrenzungsschwierigkeiten behoben werden (Deckers, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.1 Leistung im Voraus (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Zahlungsrhythmus und die Fälligkeit von Leistungen nach dem SGB II, soweit Sondervorschriften nicht greifen. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 41 Abs. 1 Satz 4 a. F., allerdings mit dem Unterschied, dass die damalige Regelung sich auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" beschränkte, und die jetzige Regelung generell von "Leistungen" spri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der sozialen Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Sinne einer Grundsicherung. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Pflegeversicherung bewusst nicht bei jeder Form eines Pflegebedarfs auch entsprechende Leistungen gewähren. Aus diesem Grund hat er Mindestmerkmale statuiert, die als gesetzliche Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichtskostenfreiheit für Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor den Arbeitsgerichten

§ 2 Abs. 4 GKG; § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X Leitsatz Die Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen sind nicht gem. § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X von den Gerichtskosten befreit. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.7.2021 – 17 Ta (Kost) 6047/21 I. Sachverhalt Der Kläger, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist, hatte gegen die Beklagte vor dem ArbG Berlin ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist, hatte gegen die Beklagte vor dem ArbG Berlin einen auf ihn gem. § 115 Abs. 1 SGB X übergegangenen Anspruch geltend gemacht. Der Rechtsstreit endete durch gerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung. Der Kostenbeamte des ArbG Berlin hat gegen den Kläger Gerichtskosten, nämlich Zustellungsauslage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / III. Keine Gerichtskostenfreiheit

Gem. § 64 Abs. 2 S. 2 SGB X sind Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, kostenfrei. Gem. § 63 Abs. 3 S. 2 SGB X sind im Verfahren nach der ZPO, nach dem FamFG und in Verfahren vor Gerichten der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende von den Ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / IV. Bedeutung für die Praxis

In Verfahren nach der ZPO ist die Gerichtskostenfreiheit für Träger der Sozialhilfe allgemein anerkannt (s. BGH AGS 2006, 251; OLG München JurBüro 1995, 651 = AnwBl. 1996, 413). Die Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden in der die Gerichtskostenfreiheit regelnden Vorschrift des § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X hingegen gerade nicht aufgeführt. Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit üb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 1 Ziel

Mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit soll die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen gefördert werden. Hierbei liegt der Fokus der Hilfeleistung auf der (sozial-)pädagogischen Arbeit, die die Jugendlichen und ihre individuelle Situation als ganzheitlichen Aufgabenkreis begreift. Zwar bil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 2 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB II

Wer im erwerbsfähigen Alter ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber dem Jobcenter. Personen im erwerbsfähigen Alter erhalten zum einen das Bürgergeld[1], das den Lebensunterhalt sichern soll, zum andern gewährt das Jobcenter auch Leistungen zur Eingliederung in Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 1.3 Antrag/Mitwirkungspflicht

Die Hilfen für junge Volljährige müssen nicht beantragt werden. Die Bereitschaft des jungen Menschen, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken, ist nicht notwendig. Das betont das Verwaltungsgericht des Saarlandes[1] und stellt klar, dass ein gewisser Veränderungswunsch des jungen Volljährigen und ein bei ihm erkennbarer Leidensdruck für den Einstieg in die Maßnahme sprechen. Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 1.2 Schriftliche Anzeige

Der Sozialhilfeträger muss dem Dritten schriftlich anzeigen, an wen er seit welchem Zeitpunkt welche Leistungen erbracht hat und dass der mutmaßlich bestehende Anspruch unter diesen Bedingungen auf den Träger übergeht. Der Anspruch geht somit erst durch Verwaltungsakt und nicht bereits qua Gesetz über. Achtung Unterschied zu Unterhaltsansprüchen Unterhaltsansprüche gehen per G...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 2 Ansprüche gegen einen Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegen den Unterhaltspflichtigen gehen per Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Zu den wichtigsten Unterhaltsansprüchen gehören der Kindesunterhalt[1], der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens[2] und der nacheheliche Unterhalt.[3] Unterhaltsansprüche gehen nicht über, wenn der Unterhalt laufend gezahlt, d. h. der Anspruch tatsä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Ausgangsverfahren begehrte die Klägerin höhere Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Neben dem Ausgangsverfahren führte die Klägerin zeitgleich weitere drei Verfahren vor dem SG, in welchen andere Bewilligungsbescheide bzw. Änderungsbescheide betroffen waren. Im Jahr 2019 fand sodann ein gemeinsamer gerichtlicher Termin zur mündlichen Verhandlun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt in wesentlichen Teilen das Bundesprogramm "RESPEKT", ein Pilotprogramm des BMAS von 2015 bis 2017 für schwer zu erreichende junge Menschen. Die Förderrichtlinie v. 14.9.2015 wurde am 16.9.2015 im BAnz AT B3 bekanntgemacht. Wie dort wird auch § 16h in den Gesetzesmaterialien damit begründet, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdiff...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume...mehr