Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 2.2 Übertragene Aufgaben nach anderen Gesetzen

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Kostenerstattung einschließlich Verwaltungskosten für die Durchführung von Aufgaben, die der Bundesagentur in anderen Gesetzen als dem SGB III übertragen werden. Dabei handelt es sich primär um Aufgaben, die jedenfalls in keinem engeren Zusammenhang mit den originären Aufgaben der Arbeitsförderung stehen. Eine ganz typische Aufgabe ist die Gewährung v...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt worden. Eine vergleichbare Vorgängernorm hat bis dahin nicht existiert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde § 109a mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst. Das Gesetz zur...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

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Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 2.1 Weiterbildungsprämien

Rz. 3 Die Überführung der Prämienregelungen aus § 131a Abs. 3 unbefristet nach § 87a wurde im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens positiv beurteilt. Ein Berufsabschluss ist demnach im Hinblick auf die Aufgabe der Fachkräftesicherung ein zunehmend wichtigerer Faktor. Darüber stellen Berufsabschlüsse den wirksamsten Schutz vor Arbeitslosigkeit dar. Die Bundesagentur für Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.3 Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit

Rz. 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 überträgt den Tatbestand des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf zumutbare Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Das sind alle Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 16 ff. Leistungsminderungsbewehrt sind der Nichtantritt, Abbruch oder der gegebene Anlass zum Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (auch als Sofortmaßnahme, seit dem 1.8....mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Jansen, SGB X Einführung

Einführung zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – Das SGB X wurde mit Gesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) als dritte Stufe der Kodifikation des Sozialrechts geschaffen und trat am 1.1.1981 in Kraft. Das Erste Kapitel trägt die Bezeichnung "Verwaltungsverfahren" und vereinheitlicht das bis dahin recht zersplitterte und di...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.6 Übernahme der Fahrkosten (Abs. 6)

Rz. 29 Während bei Teilnehmenden an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auch der Bedarf an Fahrkosten berücksichtigt wurde, erhielten Teilnehmende an Einstiegsqualifizierungen in der Vergangenheit ausschließlich die vereinbarte Praktikumsvergütung durch den Arbeitgeber. Je nach Wegstrecke können während der Einstiegsqualifizierung erhebliche Fahrkosten entstehen. Vor dies...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Eine Einstiegsqualifizierung soll den Teilnehmern allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die die Grundlage zum Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten verschaffen sollen. Die Grundvoraussetzungen für das Erlernen eines Berufs werden mithin erst geschaffen, weshalb die Teilnehmer auch Einblick in verschiedene Berufe und Bewerbungstechniken erlangen. Wegen der...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet mit § 5 Abs. 2 SGB II ein gemeinsames "Scharnier" zwischen den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Vorschriften sollen Schnittstellen zwischen den beiden Büchern und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vermeiden (BSG, Urteil v. 19.5.2009, B 8 SO 4/08 R...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Satz 3 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970), Abs. 2 zum 1.10.2000 geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) und Abs. 2 Satz 1 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.1.2002 redaktion...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.5 Außergewöhnliche Härte

Rz. 43f Aufgrund der Maßgabe des BVerfG für die weitere Anwendung des § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 a. F. in den Fällen des § 31 Abs. 1 und im Anschluss daran durch die Neufassung des § 31a Abs. 3 ist vor der Feststellung einer Leistungsminderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen hierfür noch zu prüfen, ob der Feststellung eine außergewöhnliche Härte entgegensteht. Ist d...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.9 Überprüfung festgestellter Leistungsminderungen aufgrund des Urteils des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 90 Von einer Leistungsminderung nach früherem Recht bis zum 4.11.2019 betroffene Leistungsberechtigte hatten Anspruch darauf, dass die ergangene Entscheidung durch das Jobcenter überprüft und ggf. ganz oder teilweise zurückgenommen (aufgehoben) wurde. Der Überprüfung lagen neben den Übergangsregelungen durch das BVerfG selbst, die seit dem 5.11.2019 Gesetzeskraft hatten,...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.2 Unwirtschaftliches Verhalten

Rz. 80 Abs. 2 Nr. 2 belegt unwirtschaftliches Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und aufgrund des § 31a Abs. 5 auch der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft mit Leistungsminderungen. Die Regelung war schon früher im BSHG enthalten. Sie setzt eine entsprechende Rechtsfolgenbelehrung voraus. Diese muss konkret aufzeigen, worin das ...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.4 Hypothetische Sperrzeit nach dem SGB III

Rz. 85 Abs. 2 Nr. 4 betrifft Fälle, in denen die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 SGB III erfüllt sind, die Agentur für Arbeit diese bzw. das Erlöschen des Anspruchs nach § 161 Abs. 1 Nr. 2 SGB III nicht feststellt, weil kein Anspruch auf eine Leistung besteht, die durch die Sperrzeit zum Ruhen gebracht werden oder erlöschen könnte, weil z. B. die ...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 4. Nichtehelicher Partner

Ob einem Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss zusteht, wird streitig diskutiert. Eine Meinung verneint einen solchen Anspruch[12] und begründet dies u.a. damit, dass die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wirtschaftlich und rechtlich noch schwächer miteinander verbunden seien als geschiedene Eheleute. Diese...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.2 Anspruch auf Grundsicherung (Abs. 2)

Rz. 33 Abs. 2 begründet im Anschluss an die Übernahme der Vorschriften des Grundsicherungsgesetzes in das SGB XII (§§ 41 bis 46) den grundsätzlichen Anspruch auf diese Leistung. Im Wesentlichen enthält Abs. 2 allerdings nur Klarstellungen bzw. Wiederholungen der in §§ 41 und 43 genannten Voraussetzungen: Rz. 34 Abs. 2 Satz 1 beschreibt den Kreis der Leistungsberechtigten, ind...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den früheren § 122 BSHG. Lediglich die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft war dort noch nicht erwähnt. Rz. 3 Die Vorschrift trägt dem Grundsatz Rechnung, dass es nicht gerechtfertigt ist, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft bei Voraussetzungen und Umfang von Sozialhilfeleistungen besser z...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der Vorschrift werden die früher auf verschiedene Stellen im BSHG verteilten Regelungen, wer Leistungsberechtigter ist, zusammengefasst, wobei es sich seit der letzten Änderung der Vorschrift nur noch um eine allgemeine Umschreibung handelt. Rz. 3 Mit dem vormaligen Abs. 1 wurde im Wesentlichen inhaltsgleich die Regelung des früheren § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG übe...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 63 Alber-Noack, Bedarfsgemeinschaft – Quo Vadis? Was tun mit der Bedarfsgemeinschaft?, ZFSH/SGB 1996, 113. Bäcker/Koch, Unterschiede zwischen künftigem Arbeitslosengeld II und bisheriger Arbeitslosen- und Sozialhilfe, SozSich 2004, 88. Bialluch, Zur Einkommens- und Vermögensberücksichtigung des Stiefvaters im Rahmen des § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG, DVP 1999, 478. Brech, Die gem...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Satz 1 wurde durch Art. 8 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 30.7.2006 (BGBl. I S. 1706) mit Wirkung zum 1.8.2006 die lebens...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanz...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 3 Literatur

Rz. 35 Battes, Die rechtliche Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland, Entwicklungen im Recht der Familie und der außerehelichen Lebensgemeinschaften 1989, 21. Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZfSH/SGB 2006, 323. Brocke, Die eheähnliche Gemeinschaft, SGb 1988, 433. Debus, Die ehe...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 174 gehört seit dem 1.4.2012 zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels mit den Ergänzenden Regelungen zur Sozialversicherung. Sie folgte damit der Vorschrift des § 207a zur Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, die zu demselben Zeitpunkt zusammen mit den übrigen Vorschriften des Sechsten Kapitels a...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.1 Antrag

Rz. 2 Die Vorschriften in den §§ 99 bis 102 bestimmen den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit der aus dem Stammrecht resultierenden Einzelansprüche. Der tatsächliche Rentenbeginn ist jedoch unabhängig von Ruhensbestimmungen (§§ 90ff.) oder Verjährungsvorschriften (§ 45 SGB I) davon abhängig, dass ein Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag (Leistungsantrag ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) zum 1.1.2005 in Kraft gesetzt. Zum 1.8.2006 wurde § 44a durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) neu gefasst. Abs. 1 Satz 3 wurde zum 1.8.2006 durch das BetriebsrentenG v. 2....mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 gibt die Agenturen für Arbeit als vorrangige Dienstleister für die Leistungen der Arbeitsförderung vor. Die Vorschrift gehört noch zum Programmteil des SGB III, sie ist in Soll-Form formuliert, um der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit zu geben, aus Zweckmäßigkeits- oder Kostengründen einzelne Aufgaben auf andere Dienststellen zu übertragen, insbesondere a...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.6 Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 64 Nach Abs. 5 ist spiegelbildlich zu den Regelungen in Abs. 4 der kommunale Träger zur (verwaltungsinternen) Feststellung der von ihm zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verpflichtet. Bei allen Entscheidungen hat er die Feststellungen der Agentur für Arbeit nach Abs. 4 ohne eigenes Prüfungsrecht zu übernehmen und seinen Entscheidungen über Leist...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.3 Komplementärregelungen im SGB VI und SGB XII

Rz. 54 § 109a SGB VI verpflichtet den Träger der Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung). § 224b SGB VI regelt eine Erstattungspflicht für die Begutachtungen in Angelegenheiten der Grundsicherung. Erstattungspflichtig ist der Bund. Rz. 55 Die §§ 21 und 45 SGB XII treffen ...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und 2 der Vorschrift traten mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft, Abs. 4 ist gemäß Art. 61 Abs. 2 dieses Gesetzes i. V. m. Art. 14 Nr. 4 des Kommunalen Optionsgesetzes am 1.1.2004 in Kraft getreten. Abs. 1a war zwischenzeitlich durc...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die dezentrale Zusammenarbeit der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger mit den am örtlichen Arbeitsmarkt Beteiligten. Dabei kommt es dem Gesetzgeber darauf an, dass für alle wichtigen Akteure auf dem örtlichen Arbeitsmarkt das Gesamtspektrum der Eingliederungsinstrumente transparent wird und für Abstimmungsent...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.1 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes

Rz. 3 Abs. 1 regelt die an sich selbstverständliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Damit wird das gemeinsame Ziel von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik betont, Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende (wieder) in das Erwerbsleben zu integrieren. In § 18 wird dies auf die örtliche, handelnde Ebene delegiert. Nach allgemeinem Verständnis geht...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.3 Vereinbarungen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken

Rz. 17 Die Abs. 4 und 5 zielen auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II außerhalb von Jobcentern ( § 44b ) mit Kooperation. Die Regelungen haben insbesondere die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften im Blick. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Aufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die kommunalen Träger für die Aufgaben nach § 6 A...mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft übergeordnete Regelungen zu den Aufgaben der Agenturen für Arbeit. Die Zuständigkeitsregelungen in § 327 bleiben davon unberührt. § 9 macht der Bundesagentur aber Vorgaben, die im Rahmen des § 327 Abs. 6 zu beachten sind, wenn der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, ggf. unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates als oberstem Selbs...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 61 In Abs. 4 wird klargestellt, dass die Agentur für Arbeit in Konfliktfällen letztverantwortlich nicht nur über Bestehen und Umfang der Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, sondern auch über deren Leistungsberechtigung (§ 7) entscheidet. Der Lebensunterhalt Leistungsberechtigter kann nur gesichert werden, wenn sich die Leistungen der Träger der G...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.2 Weitere Bindungswirkungen der gutachterlichen Stellungnahme

Rz. 51 Die gutachterliche Stellungnahme bindet nicht nur die Agentur für Arbeit bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit nach Abs. 1 Satz 6. Durch Abs. 1a wird die Agentur für Arbeit auch an eine bereits erstellte frühere gutachterliche Stellungnahme gebunden, die für den Träger der Sozialhilfe erstellt worden ist. Im Übrigen ist folgende Rangfolge bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Begriff Träger i. S. d. Arbeitsförderungsrechts. Sie stellt zudem klar, wer bei einem mittelbaren Verhältnis gegenüber der Bundesagentur für Arbeit der verantwortliche Träger ist. Sie wirkt auch auf das dem SGB III nachgeordnete Recht. Der Trägerbegriff gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, jedenfalls soweit a...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 wurde zum 1.1.2003 angefügt durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) und Abs. 1 und 2 zum 1.1.2004 redaktionell geändert, Abs. 3 neu gefasst durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Abs. 1a wurde zum 1.1.2005 eingefügt durch das V...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 2.1 Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit

Rz. 7 Gemeinschaftsunterkünfte sind Unterkünfte, in denen die bürgergeldberechtigten Personen dauerhaft oder vorübergehend gemeinschaftlich wohnen, ggf. auch mit nicht bürgergeldberechtigten Personen. Dabei wird nicht stets der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft verwendet. Der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft ist sowohl im SGB II wie auch im SGB XII nicht einengend nur i...mehr