Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.2 Datenabgleich zwischen Sozialhilfeträger und zentraler Stelle nach § 81 Einkommensteuergesetz

Rz. 10a In § 118 wurde zum 1.1.2019 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. I S. 3214) ein neuer Abs. 1a eingeführt. Dieser regelt den elektronischen Datenaustausch zwischen dem Sozialhilfeträger und der zentralen Stelle nach § 81 Einkommensteuergesetz über die Datenstelle der Rentenversicherungsträger. Der Sozialhilfeträger hat den erstmaligen Bezug von Hilfe zum Leb...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 21 § 114 Abs. 2 BSHG als eine wesentliche Verfahrensvorschrift: BVerwG, FEVS 34 S. 89; 13 S. 201. Sachurteil im Berufungsrechtszug nur, wenn ein Vorverfahren stattgefunden hat: BVerwG, FEVS 23 S. 7. Maßgeblichkeit des zuletzt ergangenen Widerspruchsbescheides für die gerichtliche Nachprüfung in Sozialhilfesachen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung): Fehlendes Widerspru...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 117 BSHG. Die Verordnungsermächtigungen des bisherigen § 117 Abs. 1 und 2 BSHG finden sich in § 120. Vom automatisierten Datenabgleich ausgenommen sind die Leistungsberechtigten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Überprüfung von Daten der Bezieher von Sozialhilfeleistungen ist in Abs. 1 ...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 15 Zu Darlegungsanforderungen und Ermittlungstiefe des Hilfebedarfs in der Sozialhilfe bei Verschweigen der Nutzung eines Fahrzeugs: VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 30.3.1998, 10 B 79/98. Rz. 16 Beckmann, Datenschutz im Sozialamt, ZfSH/SGB 1998 S. 92, 121. Bieresborn, Sozialdatenschutz nach Inkrafttreten der EU-DSGVO, NZS 2017 S. 887, 926, NZS 2018 S. 10. Brückner, Der D...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) – wie das gesamte SGB XII – zum 1.1.2005 in Kraft und gilt seitdem unverändert fort (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BT-Drs. 15/1514). Eine Parallelvorschrift existiert nicht, insbesondere kennt das SGB II keine vergleichbare Regelung...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Diese Regelung hat in der Praxis große Bedeutung. Durch § 44 SGB X stehen Entscheidungen im Sozialrecht grundsätzlich für mindestens 4 Jahre einer erneuten Überprüfung offen. Dies hat in der Praxis – gerade im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II und XII – zu einem erheblichen Verfahrensaufkommen geführt. Die Regelung soll nach der Gesetzesbegründung die Anwendun...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12. 2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 Nr. 3 wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters v. 22.9.2005 (BGBl. I S. 2809) mit Wirk...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.3 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs vor dem 1. April 2004

Rz. 11 Durch Abs. 1 Satz 1 in der ab 1.4.2004 geltenden Fassung wurde die Fälligkeit von laufenden Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) auf das Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, festgelegt (sog. nachschüssige Fälligkeit). Mit der durch das 3. SGB IV-ÄndG v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3019) eingeführten Neuregelung wur...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Baur, Auskunftsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Unterhaltspflichtige und ihre Erzwingung, FamRZ 1986 S. 1175. Bress-Brandmaier/Gühlstorf, Einwendungstatbestände im Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, ZfF 2003 S. 145. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 4. August 1992 – G 1-40/92, NDV 1992 S. 300. ders., Empfehlungen für den Einsatz ...mehr

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ZErb 09/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Deinert/Welti/Luik/Brockmann (Hrsg.) StichwortKommentar Behindert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 21 Soweit Abs. 3 in der Einleitung auf "unpfändbare" Leistungen verweist, ist dies bereits seit der Änderung durch das 2. SGBÄndG zum 18.6.1994 nicht mehr in vollem Umfang zutreffend. Die vollständige Unpfändbarkeit gilt nur noch für einige der genannten Leistungen, andere Leistungen sind lediglich mit bestimmten Beträgen ("soweit") der Pfändung entzogen. Soweit die Leis...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 34 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach § 6 Abs. 1 SGB II: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). Zu ihrer Unterstützung können die Träger Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Die Länder können bestimmen, dass und inwiewe...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 49 Die Leistungen der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sind nur steuerfrei, wenn die Umsätze der Einrichtungen untereinander (§ 4 Nr. 15 Buchst. a UStG) oder an die Versicherten, die Bezieher von Leistungen nach SGB II, die Empfänger von Sozialhilfe oder die (bis 31.12.2023) Versorgungsberechtigten, (ab 1.1.2024) Berechtigten der Sozialen Entschädigung, (ab ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II

Rz. 35 Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung.[1] Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen der gemeinsamen Einrichtung die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II übertragen. Werden au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Einrichtungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist sowohl personen- als auch umsatzbezogen. Die Steuerbefreiung gilt nur für Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung, der gesetzlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Abs. 1 SGB II, der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 67 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB ), andererseits du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltun...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.5 Rechtsverordnung zur Erhebung des Migrationshintergrundes

Rz. 45 Die Rechtsverordnung nach Abs. 4 Satz 4 ordnet u. a. an, dass die Agenturen für Arbeit als Leistungsträger der Arbeitsförderung die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes für alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rechtskreis des SGB III erheben. Rz. 46 Es war zu erwarten, dass...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.1 Amtliche Statistiken

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur Generierung von Statistiken aus dem Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift konkretisiert den Auftrag aus § 280 Nr. 1. Abs. 1 Satz 1 listet dazu zunächst auf, welche amtlichen Statistiken die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen hat. Generieren von Statistiken meint dabei die Erstellung und Pflege von Statistiken. §...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget – Rechtsprechung

Rz. 24 Der Gesetzgeber hat keine konkreten Leistungen für das Vermittlungsbudget benannt oder definiert. Es bietet sich an, einzelne Leistungen anhand des früheren Rechts, das in § 44 aufgegangen ist, darzustellen: Bewerbungskosten, Reisekosten, Geldleistungen zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung, Kosten für Arbeitskleidung und -gerät, Fahrtkosten, Trennun...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst eine Vielzahl früherer Einzelregelungen, insbesondere zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach Gesetz und durch die Bundesagentur für Arbeit gesetztem Anordnungsrecht zusammen. Sie ist zwischenzeitlich bedürftigkeitsunabhängig ausgestaltet worden. Es gilt jedoch § 22 und der Nachranggrundsatz gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern. § 23 ...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wann Personen arbeitslos i. S. des Rechts der Arbeitsförderung sind. Der Begriff "Arbeitslose" ist unauflöslich mit den Begriffen "Arbeitslosigkeit" und "arbeitslos" verbunden. Arbeitslose i. S. d. Definition des § 16 sind arbeitslos. Daher besteht ein unmittelbarer, innerer Zusammenhang zu den verwandten Begriffen der Langzeitarbeitslosigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.1 Aktuelle Rechtsprechung

Rz. 38 Im Falle der Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 4 Satz 2 muss diese rechtmäßig sein, um die Ablehnung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für Bewerbungskosten rechtfertigen zu können (Bay. LSG, Urteil v. 23.3.2021, L 10 AL 71/20). Rz. 38a Mangels Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei A...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.2 Datenverarbeitung der Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Statistik (Abs. 2)

Rz. 33 Abs. 2 bevollmächtigt die Bundesagentur für Arbeit zur Datenverarbeitung zu den in Abs. 1 genannten Zwecken. Das bedeutet zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit die Daten nach Abs. 2 für die amtlichen Statistiken nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 verwenden darf. Darüber hinaus bestimmt sie selbst, über welche ihrer im Geschäftsbereich anfallenden Aufgaben sie für Zw...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Im Rahmen des Entwurfs eines JStG 2013 vorgesehene Änderungen

Rz. 8 Anlässlich des Regierungsentwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags dem Deutschen Bundestag u. a. eine Neufassung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit mit Inkrafttreten zum 1.1.2013 zur Beschlussfassung empfohlen.[1] Folgende Neufassung von § 4 Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei u. a. die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / IV. Zugriffsbeschränkungen im Sozialrecht

Rz. 25 Die Testamentsvollstreckung kann sich auch gegenüber dem Sozialhilfeträger durchsetzen. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung unterliegt der Erbe der Verfügungsbeschränkung des § 2211 Abs. 1 BGB, wodurch er über den der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht verfügen kann. Mangels Verfügungsbefugnis des Erben stellt der der ...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / B. Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG),[9] welches der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dient, wurden Anfang 2017 neue Vermögensfreibeträge in das bestehende Recht inkorporiert. Es wurden vier Reformstufen vorgesehen, die nach und nach als Änderungen sel...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Cha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 15 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15b UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv nur Eingliederungsleistungen nach SGB II, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und vergleichbare Leistungen. Rz. 16 In subjektiver Hinsicht gilt: Werden diese Leistungen dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.4 Kosten der Mittagsverpflegung (Abs. 4)

Rz. 8 Mit der im Rahmen des BTHG erfolgten Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zum 1.1.2020 gehören die Aufwendungen für Mittagessen bei einer Beschäftigung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 58), bei anderen Leistungsanbietern (§ 60) oder bei Leistungserbringern vergleichbarer anderer tagesstrukturier...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

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Schell, SGB IX § 93 Verhält... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ("Hartz IV") sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Drittes und Viertes Kapitel) unberührt bleiben. Rz. 3a Mit der Überführung der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 in das SGB IX...mehr