Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.2 Weitere Bindungswirkungen der gutachterlichen Stellungnahme

Rz. 51 Die gutachterliche Stellungnahme bindet nicht nur die Agentur für Arbeit bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit nach Abs. 1 Satz 6. Durch Abs. 1a wird die Agentur für Arbeit auch an eine bereits erstellte frühere gutachterliche Stellungnahme gebunden, die für den Träger der Sozialhilfe erstellt worden ist. Im Übrigen ist folgende Rangfolge bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Begriff Träger i. S. d. Arbeitsförderungsrechts. Sie stellt zudem klar, wer bei einem mittelbaren Verhältnis gegenüber der Bundesagentur für Arbeit der verantwortliche Träger ist. Sie wirkt auch auf das dem SGB III nachgeordnete Recht. Der Trägerbegriff gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, jedenfalls soweit a...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.3 Bedeutung für die aktive Arbeitsmarktpolitik

Rz. 12 Die Zulassung von Trägern zur Erbringung von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung offenbart, dass es nicht allein Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist, Arbeitsuchende und Arbeitslose auf eine Integration in das Erwerbsleben vorzubereiten. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit Dritte auch mit eigenen Kernaufgaben betrauen, insbesondere mit der Arbeitsvermit...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Nr. 2 wurde zum 1.1.1998 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 wurden zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Zum 1.1.2002 wurde Abs. 1 Nr. 2 und 6 geändert, Abs. 2 Nr. 2 neu gefasst, Abs. 3 Nr. 1 geändert und Nr. 6 und 7 angefügt, Abs. 4 geändert durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.7 Anspruchsgrundlage für atypische Bedarfslagen

Rz. 49a Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik,...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.6 Hausgrundstück, Eigentumswohnung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 schützt Vermögen, dessen Einsatz zu Wohnzwecken von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen erforderlich ist. Diese müssen nicht selbst Inhaber des Vermögens sein. Sie müssen auch nicht die zukünftigen Eigentümer des Hausgrundstückes werden. Die Vorschrift nennt 2 Fälle: die baldige Beschaffung oder den Erhalt eines Hausgrundstüc...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 2.1 Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit

Rz. 7 Gemeinschaftsunterkünfte sind Unterkünfte, in denen die bürgergeldberechtigten Personen dauerhaft oder vorübergehend gemeinschaftlich wohnen, ggf. auch mit nicht bürgergeldberechtigten Personen. Dabei wird nicht stets der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft verwendet. Der Begriff der Gemeinschaftsunterkunft ist sowohl im SGB II wie auch im SGB XII nicht einengend nur i...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.2 Regionales Arbeitsmarktmonitoring (Abs. 3)

Rz. 11 Regionales Arbeitsmarktmonitoring ist originäre Aufgabe der Agenturen für Arbeit nach § 9 Abs. 2 SGB III. Aufgrund des Abs. 3 geht diese Aufgabe nicht nach § 44b Abs. 1 Satz 2 auf ein gebildetes Jobcenter über. Das hängt mit den genutzten IT-Systemen zusammen; Fachanwendungen der Bundesagentur für Arbeit werden für bundesweite Erhebungen genutzt (Aggregation regionale...mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als neues Instrument zur Eingliederung in Arbeit, dass zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung oder einem durch diese beauftragten Dritten eine erforderliche ganzheitliche Betreuung erbracht werden kann (Abs. 1 Satz 1). Die Vorschrift ist im Zuge der A...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.4 Verfügbarkeit von alternativem Wohnraum

Rz. 219 Eine angemessene Wohnung als Alternative zu einer abstrakt als unangemessen eingestufte Wohnung muss auf dem Wohnungsmarkt auch konkret angemietet werden können, also konkret verfügbar und zugänglich sein, ansonsten sind die tatsächlichen Aufwendungen stets als konkret angemessen anzusehen (konkrete Angemessenheit, BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R). Zusätzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 1 Satz 6 tritt seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1 noch im angemessenen Bereich bewegt. Seit dem 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnd) Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II)

Rn. 118s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 SGB II enthält die "programmatischen Kernaussagen" (so BT-Drucks 15/1516, 50) des SGB II zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Bürgergeld, Grundsicherung/Sozialhilfe

A. Allgemeines Rz. 1 Sozialhilfe und Bürgergeld bzw. Grundsicherung (bis zum 31.12.2022: Arbeitslosengeld II; bis zum 31.12.2004: Arbeitslosenhilfe) sind steuer- und nicht beitragsfinanzierte Systeme staatlicher Daseinssicherung. Sie kommen nur Bedürftigen zu Gute. Bei erwerbsfähigen Bedürftigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cne) Die Subsidiarität der Grundsicherung und Leistungsgrundsätze (§§ 2, 3 SGB II)

Rn. 118v Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Grundsatz des Forderns findet sich in § 2 SGB II, dh die Subsidiarität der Grundsicherung gegenüber der Eigenverantwortung. § 3 SGB II stellt die Leistungsgrundsätze auf, und zwar differenziert zwischen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnh) Die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§§ 6, 6a SGB II)

Rn. 118y Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind (§ 6 Abs 1 S 1, § 6a SGB II): grds die Bundesagentur für Arbeit ausnahmsweise die kreisfreien Städte und Kreise für bestimmte Leistungen, die in § 6 S 1 Nr 2 SGB II aufgeführt sind oder auf Antrag nach § 6a SGB II (mit Ergänzungsvorschriften in §§ 6a–6d SGB II), Diese Grundsicherungsträger kö...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sozialhilfe und Bürgergeld bzw. Grundsicherung (bis zum 31.12.2022: Arbeitslosengeld II; bis zum 31.12.2004: Arbeitslosenhilfe) sind steuer- und nicht beitragsfinanzierte Systeme staatlicher Daseinssicherung. Sie kommen nur Bedürftigen zu Gute. Bei erwerbsfähigen Bedürftigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geht das B...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnc) Allgemeine Grundsätze des SGB II (§§ 1–6d SGB II) im Überblick

Rn. 118r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im 1. Kapitel mit dem Titel "Fördern und Fordern" finden sich allgemeine Grundsätze der Neuregelung: Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II) der Grundsatz des Forderns (§ 2 SGB II) die Leistungsgrundsätze (§ 3 SGB II) die Leistungsformen (§ 4 SGB II) das Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II) die Träger der Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cng) Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)

Rn. 118x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Konkurrenzverhältnis wird differenziert wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III aF – ab 01.08.2006)

Rn. 104 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 4a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vom 20.07.2006, BGBl I 2006, 1706) änderte § 57 SGB III aF. Das bisherige "Überbrückungsgeld" (s Rn 103) wurde mit Wirkung ab 01.08.2006 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) ersetzt durch den "Gründungszuschuss". Nach § 57 Abs 1 SGB III aF hatten ArbN, die durch Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2b EStG aF wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Gesetz vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 – "Hartz IV") mit Wirkung ab VZ 2005 neu eingefügt (Art 33 Nr 1, Art 61 Abs 1 des Gesetzes), s OFD Münster Vfg vom 13.01.2006, DB 2006, 186. Es handelte sich lt Gesetzesbegründung (BT-Drucks 15/1516) um eine "Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.4 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 13 Für Zeitungszusteller hat das BAG darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse.[1] Für Zeitungszusteller bestand bis zum 31.12.2017 eine besondere Übergangsregelung, die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Überwindung beson... / 4.2 Wohnraum

Hier stehen die persönliche Beratung und Unterstützung im Vordergrund. Vorrang hat aber die Nutzung der schon vorhandenen Hilfsmöglichkeiten nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder – bei Leistungsberechtigen nach dem SGB II – den entsprechenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hiernach sollen Mietschulden übernommen werden, wenn hierdurch Wohnungslosigkeit droh...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 14 Personen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr, die (bei ausschließlich gesundheitlicher Betrachtung) mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können (§ 8 SGB II), erhalten bei Hilfebedürftigkeit seit 2005 anstelle der bisherigen Sozialhilfe Eingliederungs- und finanzielle Leistungen nach dem SGB II. Trotz der irreführenden Bezeichnung...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Normen, Rechtsweg

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Regelungen aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das Sozialgesetzbuch integriert. Für den Bereich der reinen Sozialhilfe sind die Regelungen seither im SGB XII enthalten, während die Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II (nachstehend Rdn 14 ff.) enthalten sind. Die Vorschriften zum Gesetz über di...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 1. Rechtliche Gestaltung

Rz. 113 Vor dem Hintergrund dieser sich seit dem 1.1.2005 aufzeigenden Parallelen zwischen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII drängt sich eine Übertragung der Gestaltung des Behindertentestaments auch auf Fälle der Absicherung von Langzeitarbeitslosen auf. Rz. 114 Es werden sich dabei auch in den Fällen, bei denen es zur Inanspruchnahme...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit

Rz. 116 Zunächst kann hinsichtlich der Schwachstellen und Bedenken im Wesentlichen auch auf die hierzu gemachten Ausführungen beim Behindertentestament, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (s. Rdn 42) und zu den Problematiken aus § 2306 BGB (s. Rdn 44 ff.), verwiesen werden. Rz. 117 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das BSG angenommen, dass die Konstruktion eines Be...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Zulässigkeit der Verfügungen

Rz. 129 Ist in einem Behindertentestament Vorerbschaft unter Anordnung der Testamentsvollstreckung sowie einer Zweckbestimmung in dem Sinne, dass die Erträge für Leistungen an den Behinderten verwandt werden sollen, die über die von der Sozialhilfe gewährte Grundsicherung hinausgehen, unter Ausschluss eines Auskehrungsanspruchs des Vorerben testiert worden, steht dies im Geg...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 18 Das Bundesteilhabegesetz gliedert die Eingliederungshilfe für Behinderte (bisher 6. Kapitel, also §§ 53 ff. SGB XII) seit dem 1.1.2020 bzw. in vollem Umfang seit 1.1.2023 grundsätzlich aus dem SGB XII heraus und regelt sie als Teil des SGB IX (Rehabilitationsgesetz) unter der Überschrift "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinde...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Übersicht: Kategorisierung der Sozialleistungsgesetze

Rz. 1 Die Gestaltung von Vermögensübertragungen ohne kaufmännisch abgewogene Gegenleistung wirft angesichts der Bestandsschwächen der Schenkung in weit höherem Maße als bei Kaufverträgen sozialrechtliche Fragen auf, die an das Risiko einer Verarmung aufseiten des Veräußerers, des Erwerbers oder Dritter (etwa weichender Geschwister) anknüpfen. Dabei ist eine Differenzierung an...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Verfügungsziel

Rz. 128 Ausgangspunkt für Behindertentestamente[145] – dieser besonderen Verfügungsart – ist, dem meist in einer entsprechenden Einrichtung Lebenden und/oder von Hilfe zum Lebensunterhalt abhängigen Kind Leistungen aus dem Nachlass zugutekommen zu lassen, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden. Über die Nachlasssubstanz wird oft dahingehend verfügt, dass s...mehr