Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2 Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

Rz. 56 Abs. 3 Satz 1 legt den Grundsatz fest, dass – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles – auch unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft (und Heizung; dazu weiter unten) als Bedarf anzuerkennen sind. Satz 2 schränkt diesen Grundsatz allerdings ein. Danach gilt Satz 1 für die Aufwendungen für Heizung und nach Ablauf der Karenzzeit für Unterkunft (nu...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.4 Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach Satz 5 (Satz 6)

Rz. 49 Nach dem zum 1.1.2023 neu aufgenommenen Satz 6 werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen für Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Satz 5), solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % der maßgebenden Re...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.2 Verfahrensrechtliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 100 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Obliegenheit der Betroffenen, ihre Unterkunftskosten zu senken, erst entsteht, wenn ihnen bereits bekannt bzw. in geeigneter Weise bekannt gemacht worden ist, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten die Angemessenheitsschwelle überschreiten (BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 8 SO 24/08 R Rz. 21); ies gilt auch f...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.5 Entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 (Abs. 3 Satz 1 HS 2)

Rz. 65 Der zum 1.1.2023 in Satz 1 eingefügte HS 2 bestimmt, dass § 43a Abs. 3 , der Direktzahlungen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII regelt, entsprechend gilt. Zwar hat der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 in Satz 1 verortet, der lediglich Direktzahlungen auf Antrag der leistungsbe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.1 Einkommensabhängige Sozialleistung

Die Gesetzesbegründung[1] benennt Befreiungsmöglichkeiten für die folgenden einkommensabhängigen Sozialleistungen: Laufende Leistungen nach dem SGB II Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, soweit sie sich in Deutschland aufhalten. Letztlich handelt es sich also um die Grundsicherung für...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grundsicherung

A. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das SGB XII sichert den Grundbedarf von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dabei wird grundsätzlich auf einen Unterhaltsrückgriff zu Lasten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das SGB XII sichert den Grundbedarf von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dabei wird grundsätzlich auf einen Unterhaltsrückgriff zu Lasten Unterhaltsverpflichteter verzichtet; anders wenn d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ab 2005 hatte das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige im SGB II zusammengeführt. Seither wurden danach bis zum 31.12.2022 sog Arbeitslosengeld II (ALG II) und sog Sozialgeld (§ 19ff SGB II aF) für nicht erwerbsfähige Angehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerklassenwechsel

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Ehegatten und eingetragene > Lebenspartner können grundsätzlich einmal im Kalenderjahr die für sie gebildete Steuerklassenkombination wechseln (§ 39 Abs 6 Satz 3 EStG). Der auf amtlichem Vordruck oder im entsprechenden elektronischen Verfahren (zB via "Mein ELSTER" oder mit einem Übermittlungsprogramm eines privaten Anbieters) zu stellende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Coronahilfen richtig buchen / 3.7 Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus

Eine Ergänzung bildet für Soloselbständige die Einführung der Neustarthilfe. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Betriebskostenpauschale. Sie wird auf Antrag Soloselbständigen gewährt, die mind. 51 % ihres Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit beziehen. Die Antragstellung kann hier – im Gegensatz zu den sonstigen Formen der Überbrückungshilfe – direkt durch den...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.9 Arbeitsgelegenheiten

Dieses Instrument gibt es nur im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 16d SGB II. Es handelt sich dabei um eine Form der Beschäftigung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.[1] Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden dabei weitergezahlt und die als sog. Mehraufwandsentschädigung zusätzlich gezahlten Beträge werden nicht beim Bürgergeld als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.6 Ausbildung/Qualifikation

Eine Beschäftigung ist nicht unzumutbar, weil sie geringer wertig ist als die, für die eine Ausbildung absolviert wurde oder die bisher ausgeübt wurde.[1] Auch dürfen die Arbeitsbedingungen im Detail ungünstiger sein als bei der bisher ausgeübten Beschäftigung.[2] Praxis-Beispiel Geringer wertige Beschäftigung muss akzeptiert werden Ein Arbeitgeber sucht einen Einzelhandelskau...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe in Angelegenheiten der Grundsicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt worden. Eine vergleichbare Vorgängernorm hat bis dahin nicht existiert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde § 109a mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefa...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.3 Auskunftsersuchenden

Rz. 8 Abs. 2 sieht vor, dass die Träger der Rentenversicherung auf Ersuchen nach § 45 SGB XII des Trägers der Sozialhilfe prüfen und entscheiden, ob auch bei solchen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht haben, eine von der jeweiligen Arbeitsmarktlage unabhängige dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt. E...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 2.3 Verfahren bei Zuständigkeitskonflikten

Rz. 12 Bestehen über die Zuständigkeit zwischen den zuständigen Leistungsträgern unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit, so fand nach der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung von Satz 3 das Verfahren der Einigungsstelle nach § 45 SGB II Anwendung. Die letztere Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung f...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.5 Vorrangige Selbsthilfe, Bedarfsdeckung (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 enthält zwei eigenständige Grundsätze: den Nachranggrundsatz und den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft zur vorrangigen Selbsthilfe. Diese gehört zum Grundsatz des Forderns auch ausdrücklich im Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung ist unverändert aus dem früheren Abs. 3 verschoben worden. Dabei handelt e...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 ergänzt durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706). Abs. 2a wurde mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 und 3 sind durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 geändert worden (Art. 1 Nr. 16, Art. 17). Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkra...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 3 Literatur

Rz. 16 Becker, Abgrenzungen der Existenzsicherungssysteme untereinander und gegenüber "verwandten" Systemen, ZfSH/SGB 2022, 316. Blüggel, Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII und die Kooperation zwischen den Sozialleistungsträgern, SGb 2011, 9. Coseriu, Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB XII, Sozialrecht aktuell 2010, 177 (Teil I) und 20...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Satz 1 wurde redaktionell angepasst durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 24.3.2006 (BGBl. I S. 558) mit Wirkung zum 1.4....mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach Abs. 1 werden die für die Ausführungen nach dem Vierten Kapitel zuständigen Träger nach dem Landesrecht bestimmt. Zur Umsetzung von § 46b Abs. 1 haben die Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen; z. B. Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB XII NRW). Die landesrechtlichen Vorsc...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die in Abs. 1 die Aufklärungs- und Beratungspflichten gemäß §§ 13, 14 SGB I erweitert, verpflichtet die Träger der Rentenversicherung zu bestimmten Serviceleistungen in Angelegenheiten der Sozialhilfe und verfolgt dabei den Zweck, dass der Betroffene über bestimmte sozialrechtliche Zusammenhänge informiert wird. Sie bewirkt einmal, dass den beiden in Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.3 Ruhen oder Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Rz. 82 Tritt eine Sperrzeit beim Alg nach § 159 SGB III ein und ruht deshalb der Anspruch auf Alg, kann der Versicherte dadurch hilfebedürftig i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende werden. Abs. 2 Nr. 3 wirkt als Folgeregelung für versicherungswidriges Verhalten des Leistungsberechtigten gegenüber der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung. Das Verhalten i...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20). Für wiede...mehr

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Jung, SGB XII § 12 Vorberei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die zum 1.1.2023 erfolgte grundlegende Änderung von § 11 hatte die vollständige Neufassung des § 12 zur Folge. § 11 Abs. 3 und 4 regeln nunmehr seit dem 1.1.2023 die Unterstützung von leistungsberechtigten Personen, insbesondere mit dem Ziel der aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und bei der freiwilligen Aufnahme einer (entgeltlichen) Tätigkeit. § 12 konkret...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 103 Benkert, Neuregelungen des Mutterschutzes, NJW-Spezial 2017, 562. Bergwitz, Arbeitgeberweisungen: unbillig und doch verbindlich?, NZA 2017, 1553. Bienert, Wichtiger Grund bei Eigenkündigung und Umzug zum Lebensgefährten und Arbeitsuchendmeldung, info also 2018, 51. Bittner, Eigenbemühungen des Arbeitslosen nur noch gegen Förderleistungen der Agentur für Arbeit bei der A...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt worden. Eine vergleichbare Vorgängernorm hat bis dahin nicht existiert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde § 109a mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst. Das Gesetz zur...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.3 Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 36e Abs. 2 verpflichtet aus der Historie des Abs. 2a heraus zur (vorrangigen) unverzüglichen Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Alter von 58 Jahren in eine Arbeit, aber seit 1.4.2012 schon nach Abs. 2a nicht mehr in eine Arbeitsgelegenheit (zum Index Ältere am Arbeitsmarkt vor dem Übergang in die Rente – Stand Juni 2011 – vgl. BT-Drs. 17/6282). Diese Ver...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 2.4 Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 15 Gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 21 wurden erhebliche Bedenken angemeldet (vgl. zum Folgenden Krahmer, ZfF 2004, 178, die in der Rechtsprechung allerdings keinen Anklang gefunden haben). Diese setzen in erster Linie an dem Befund an, dass einmalige Bedarfe i. S. v. § 31 selbst bei nachweislicher Unterdeckung durch die Leistungen nach dem SGB II nicht über die Sozi...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.2 Jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 25 Abs. 2 stellt jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mehr als besondere Personengruppe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II heraus. Die Leistungsgrundsätze der Abs. 1 und 3 sind auf diesen Personenkreis ebenso anzuwenden, soweit sich aus der Historie des Abs. 2 keine Besonderheiten ergeben. Zu den individuellen Lebensumständen ...mehr

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 2.2 Übertragene Aufgaben nach anderen Gesetzen

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Kostenerstattung einschließlich Verwaltungskosten für die Durchführung von Aufgaben, die der Bundesagentur in anderen Gesetzen als dem SGB III übertragen werden. Dabei handelt es sich primär um Aufgaben, die jedenfalls in keinem engeren Zusammenhang mit den originären Aufgaben der Arbeitsförderung stehen. Eine ganz typische Aufgabe ist die Gewährung v...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.1 Angebot einer Leistung zur Eingliederung in Arbeit

Rz. 24c Seit dem 1.8.2016 ist der frühere § 15a in Abs. 2 aufgegangen und konnte deshalb durch das 9. SGB II-ÄndG aufgehoben werden. Nach § 15a a. F. sollten erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes weder nach dem SGB II noch nach dem SGB III bezogen haben, bei der Beantragung von Leistungen nach d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 11 enthält eine umfassende und gebündelte Regelung über die Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII mit dem Ziel, den Leistungsberechtigten eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. durch gesellschaftliches Engagement oder auch durch eine freiwillige Aufnahme einer Tätigkeit. Durch den Weg...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.2 Zusammenarbeit mit den Sozialhilfeträgern

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Satz 5 sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten. Während im Grundsicherungsgesetz (bis zum 31.12.2004) die Art der Zusammenarbeit beschrieben war, findet sich für die in das Sozialhilferecht eingegliederte Grundsicherung (§ 46 SGB XII) keine entsprechende Bestimmung. Der Rentenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr