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Sauer, SGB III § 29 Beratungsangebot / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Franz-Josef Sauer
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Rz. 3

Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen ausgerichtet worden ist.

 

Rz. 4

Zu den Zielsetzungen für die Umgestaltung des Arbeitsmarktinstrumentariums und ihre Zusammenfassung im Dritten Kapitel (§§ 29 bis 135) sowie der Umgestaltung der Entscheidungsprozesse vor Ort seit dem 1.4.2012 gehört es, besser zu gewährleisten, dass in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern besonderer Unterstützungsbedarf und vorhandene Fähigkeiten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden schnell erkannt werden, um dann passgenaue Vermittlungen in Ausbildung und Arbeit einzuleiten. Bei sinkender Arbeitslosigkeit soll das Instrumentarium mit innovativen Ansätzen besser auf effektive und effiziente Leistungserbringung hin orientiert werden. Der Gesetzgeber wollte der Arbeitsmarktpolitik einen flexiblen Rechtsrahmen geben, um mit einem effektiven und effizienten Instrumentarium auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, mit dem erhebliche Veränderungen am Arbeitsmarkt einhergehen, und des Wandels der Arbeitswelt, der eine Veränderung der Arbeitsgesellschaft mit sich bringt, reagieren zu können. Eine gute Arbeitsmarktpolitik soll insbesondere mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium eine rasche Eingliederung vorrangig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewerkstelligen helfen, um letztlich zu einer höheren Beschäftigungsquote zu kommen. Der Gesetzgeber sieht große Herausforderungen auf die Arbeitsmarktpolitik zukommen. Risiken ergeben sich insbeson...

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