Rz. 10

§ 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrumenten der Arbeitsförderung, an Eingliederungsleistungen im SGB II und der sozialpädagogischen Hilfen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Menschen im SGB VIII die NEETs-Rate (= Not in Education, Employment or Training) und praktische Befunde andeuten, dass eine nicht unbedeutende, aber nicht zahlenmäßig bestimmbare Gruppe junger Menschen von den Angeboten der Sozialleistungssysteme mindestens zeitweise nicht erreicht wird. Das Pilotprogramm RESPEKT ermöglicht gezielt zusätzliche Hilfen, die junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage unterstützt und sie (zurück) auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit holt. Das Programm erweitert das nach dem SGB II vorgesehene Leistungsangebot für die Erbringung von Leistungsbestandteilen und Methoden, die im gesetzlichen Rahmen des SGB II nicht als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden können. Ziel ist es, ein Hilfeangebot zu gestalten, in dem persönlich geprägte langfristige Beziehungen zu den jungen Menschen aufgebaut werden, die Vertrauen und Sicherheit schaffen und einen kontinuierlichen und nachhaltigen Weg in Ausbildung und Arbeit ebnen. Die zentrale Botschaft des Programms wird mit dem Begriff "Respekt" ausgedrückt, der der Mehrdimensionalität der Problemlagen Rechnung trägt.

 

Rz. 11

Das Programm endete zum 31.12.2017. Es sollte auch Erkenntnisse dazu liefern, ob und wie in einer zukünftigen gesetzlichen Regelstruktur durch Sozialleistungsträger ein Angebot ausgestaltet sein könnte bzw. müsste, das von der Zielgruppe angenommen wird. Dies sind junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, eine schulische oder ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation zu erreichen oder abzuschließen oder ins Arbeitsleben einzumünden und von Sozialleistungsangeboten nicht erreicht werden oder diese nicht annehmen. Die Zielgruppe ist nach der Förderrichtlinie dadurch gekennzeichnet, dass sie sich mit staatlichen, institutionellen oder geregelten Strukturen schwer tut. Handlungsbedarfe bestehen hier regelmäßig hinsichtlich der Belastbarkeit, gesundheitlicher sowie psychischer Einschränkungen und dem Arbeits- und Sozialverhalten sowie Eigeninitiative, Arbeitshaltung, Lern- und (Weiter-) Bildungsbereitschaft. Unterstützungsbedarfe können darüber hinaus hinsichtlich der Rahmenbedingungen, unter denen die Zielgruppe lebt, bestehen. Hier können sich z. B. die Wohnsituation bis hin zur Obdachlosigkeit, die familiäre Situation und Betreuung, die finanzielle Situation und die regionale Mobilität als problematisch erweisen. Bei der Bestimmung der erforderlichen Interventionstiefe ist eine Prognose darüber, wie lange die Hilfe erforderlich sein bzw. andauern wird, um eine Einmündung in eine ausbildungsfördernde Maßnahme oder eine Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit zu erreichen, sinnvoll.

 

Rz. 12

Zuwendungen werden Trägern für Projekte gewährt, die mit Hilfe zusätzlicher Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für die Zielgruppe die Eingliederung in Bildungsprozesse, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit erleichtern und den Übergang in den weiteren Entwicklungsprozess durch eine kontinuierliche und verlässliche Begleitung und Unterstützung sicherstellen. Bildungsprozesse sind dabei sämtliche Ausprägungen von formaler Bildung, die fortgesetzt und abgeschlossen werden sollen. Hierzu gehören unter anderem die Rückkehr zur Schule, die Fortsetzung und der Abschluss einer Schulausbildung, von nach Landes- oder Bundesrecht geregelten Bildungsangeboten sowie zertifizierten oder von überregionalen Institutionen anerkannten Qualifizierungsangeboten, Kursen und Schulungen. Gefördert werden zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für die Zielgruppe. Die geförderten Projekte erbringen ein Hilfeangebot sozialpädagogischer Art mit dem Ziel, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung der Lebens- und Wohnsituation in Anspruch genommen werden, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote des SGB II zur Aktivierung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensive berufsorientierende Förderung herangeführt wird. Zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sind Leistungsbestandteile und Methoden, die im gesetzlichen Rahmen des SGB II nicht als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden können.

 

Rz. 13

Maßnahmen nach der Förderrichtlinie für RESPEKT mussten sich inhaltlich von den Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB III unterscheiden, durften diese nicht lediglich ...

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