Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 2 FGO enthält eine Legaldefinition des finanzprozessualen Begriffs "Abgabenangelegenheiten". Abgabenangelegenheiten in diesem Sinne sind alle mit der Verwaltung der Abgaben einschließlich der Abgabenvergütungen oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängende Angelegenhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sonderabgaben

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sonderabgaben stellen ebenfalls keine Steuern dar, weil sie nicht der Finanzierung des allgemeinen Haushalts durch die Allgemeinheit der Steuerpflichtigen dienen. Vielmehr ist ihr Zweck die Finanzierung von besonderen Aufgaben durch einzelne Gruppen von Bürgern. Das Aufkommen fließt regelmäßig in einen Sonderfonds außerhalb des Haushalt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift – Verjährungsfristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verjährung von Steuerstraftaten (Verfolgungsverjährung) gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 78 bis 78c StGB. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre (s. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). In den Fällen des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 6 AO verlängert § 376 Abs. 1 AO die Frist auf zehn Jahre. Der Vorschrift kommt im Übrigen insoweit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kein Stundungsausschluss (§ 222 Sätze 3, 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anspruch gegen den Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) ist ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und fällt deswegen unter § 222 Satz 1 AO. Ursprünglich hatte die Rspr. (BFH v. 08.02.1957, VI 141/56, BStBl III 1957, 329; noch ergangen zu § 127 AO a. F.) die Frage der Stundbarkeit der Lohnsteuer (a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anwendungsbereich für Realsteuern (§ 1 Abs. 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit in Übereinstimmung mit Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG die Verwaltung der Realsteuern den Gemeinden übertragen worden ist (s. Rz. 22), hat der Bund gem. Art. 108 Abs. 5 Satz 2 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Verfahren (s. §§ 25ff. GrStG, §§ 16ff. GewStG). Hierfür regelt § 1 Abs. 2 AO im Einzelnen, inwieweit die AO anwendbar ist (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sinngemäße Anwendung auf Landesabgaben, Kirchensteuern, Förderungs-, Prämiengesetz usw. kraft Verweisung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben dem durch § 1 AO ausdrücklich eröffneten Anwendungsbereich der AO wird diese kraft Verweisung in vielen Fällen für anwendbar erklärt. Durch Verweisung in den Landesgesetzen findet die AO über § 1 Abs. 1 AO auf landesrechtlich geregelte Steuern (kommunale Verbrauch- und Aufwandsteuern, Art. 105 Abs. 2a GG; s. Rz. 10) Anwendung. Ents...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als es die Überschrift vor den §§ 172ff. AO vermuten lassen könnte, enthält die AO – ebenso wenig wie die VwVfG des Bundes und der Länder sowie das SGB X – keine Regelung über die Bestandskraft. Vielmehr regeln die §§ 172–177 AO, unter welchen Voraussetzungen die (materielle) Bestandskraft (s. Rz. 12) von Steuerbescheiden durchbro...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum Gehm, Die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 AO, NZWiSt 2012, 244; Eckart, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59; Tormöhlen, Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – Ermessensentscheidung bei steuerrechtlich ungeklärten bzw. höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen, AO-StB 2016, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94a Verfahren nach billigem Ermessen

Schrifttum Loschelder, Das vereinfachte FG-Verfahren ohne mündliche Verhandlung, AO-StB 2003, 310; Bartone, Das neue Gerichtskostengesetz in der Beratungspraxis, AO-StB 2005, 22; Loschelder, Kein Urteil im vereinfachten Verfahren nach § 94a FGO ohne vorherigen richterlichen Hinweis, AO-StB 2009, 272. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 94a FGO erlaubt es dem Gericht, das Ver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates für Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten im Rahmen einer Rechtsverordnung Mitteilungspflichten zu schaffen. Ausgenommen von den Mitteilungspflichten sind nach § 93a Abs. 2 AO Schuldenverwaltungen, Kreditinstitute, Bet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Änderung von Amts wegen (§ 69 Abs. 6 Satz 1 FGO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 6 Satz 1 FGO kann der Beschluss vom Gericht, das den Beschluss erlassen hat (Senat oder Einzelrichter, s. Rz. 6) jederzeit von Amts wegen, also ohne Antrag eines Beteiligten, geändert oder aufgehoben werden. Das gilt sowohl für Beschlüsse über die Aussetzung und über die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen. Anders als...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 157 Folgen der Nichtigkeitserklärung von landesrechtlichen Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die dem § 79 Abs. 2 BVerfGG entsprechende Vorschrift soll Zweifel über die Zulässigkeit der Vollstreckung aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen der Steuergerichte ausräumen, die auf einer vom Verfassungsgericht eines Landes für nichtig erklärten landesrechtlichen Vorschrift beruhen. Demnach bleiben die rechtskräftigen Entscheidungen (U...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Völkerrechtliche Verträge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenseitige völkerrechtliche Vereinbarungen, die innerstaatlich aufgrund Zustimmungsgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG) anwendbar sind und die sich auf die Vollstreckung erstrecken, bestehen für direkte Steuern mit Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Schweden, für Zöll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 117 Abs. 5 AO enthaltene Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, zur Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates völkerrechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe in Zollsachen in Kraft zu setzen, wenn sich die darin übernommenen Verpf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Entscheidungsmaßstab und gerichtliches Ermessen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gründe, die das Gericht zur Aussetzung der Vollziehung berechtigen, entsprechen denen des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts können in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bestehen. Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen demnach vor, wenn bei summarischer Prü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Übermaßverbot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) ist eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG; z. B. BVerfG v. 05.12.2002, 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98, BVerfGE 107, 59). Es gebietet allgemein, dass die von der Behörde gewählte Maßnahme geeignet und erforderlich sein muss, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Geeignet ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 19 Unvereinbarkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Ergänzung zu § 17 FGO nennt § 19 FGO Gründe für die Unvereinbarkeit bestimmter Ämter oder bestimmter Tätigkeiten mit dem Amt des ehrenamtlichen Richters. Wer zu den bezeichneten Personenkreisen gehört, kann nicht ehrenamtlicher Richter sein. In den Fällen des § 19 Nr. 1 und 3 FGO stehen die angeführten Funktionen des öffentlichen Dien...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Gebot der Rechtsicherheit (s. Art. 20 Abs. 3 GG) folgt, dass die Umsetzung des Gesetzes im Verwaltungsakt, der die Rechte und Pflichten des Bürgers konkretisiert, hinreichend bestimmt sein muss. Nur bestimmte Verwaltungsakte können befolgt und vollzogen werden und lassen die Grenzen der materiellen Bestandskraft erkennen. Aus dem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91 Ladung der Beteiligten

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 FGO regelt die Ladungsfrist und weitere Formalia zur Ladung sowie zum Sitzungsort. Für die Terminsladung gilt außerdem § 53 FGO. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist die Ladung gem. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO an ihn zu richten (s. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Vererblichkei... / Anmerkung

Mit seinem Urteil hat der BGH in der intensiv geführten Diskussion um den "digitalen Nachlass" einen wahrscheinlich nur vorläufigen Schlusspunkt gesetzt (vgl. Pruns, ZErb 8/2018, S. I). Allerdings hat das Gericht eine ganze Reihe bisher umstrittener Fragen gesetzes- und praxisnah beantwortet (zum Streitstand Herzog/Pruns, Der digitale Nachlass, 2018). Wie das Gericht in dem L...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Autonome Satzungen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Satzungen sind Gesetze im materiellen Sinn, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Regelung ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten erlassen werden (vgl. z. B. BFH, v. 17.12.2015, V R 45/14, BStBl II 2017, 658). Im Steuerrecht sind v.a. die kommunalen Satzungen zur Erhebung der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern von Bedeu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, WM Beilage 1/98 zu Heft 20, 1998; Dittges/Grass, EG-Rechtswidrigkeit der Fahndungswelle bei deutschen Banken, BB 1998, 1390; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175; Kunz, Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entstehung und Festsetzung des Zinsanspruchs

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinsanspruch entsteht erst im Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes oder der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt, zu dem die Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs feststeht. Dementsprechend ist ein vor Beendigung des Rechtsmittelverfahrens ergangener Zinsbescheid rech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 14 Richter auf Lebenszeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 14 Abs. 1 FGO regelt, dass auch bei den FG Richter auf Lebenszeit ernannt werden (§§ 10, 28 Abs. 1 DRiG). Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit Art. 97 GG, der die Unabhängigkeit der Richter verfassungsrechtlich verankert und der in den §§ 8ff. DRiG einfachgesetzlich konkretisiert wird. Zur Verwendung von Richtern auf Probe und Rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelung der sachlichen Zuständigkeit

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 16 AO verweist wegen der grundsätzlichen Regelung der sachlichen Zuständigkeit auf das FVG. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 FVG sind für die Verwaltung der Steuern – mit Ausnahme der Kfz-Steuer und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern – die Finanzämter zuständig, soweit die Verwaltung nicht gemäß Art. 108 Abs. 4 GG den Gemeinden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002, 123 (Teil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Besonderer Schutz der Wohnung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch Art. 13 GG geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung wird in § 99 Abs. 1 Satz 3 AO besonders berücksichtigt. Auch im Besteuerungsverfahren dürfen Wohnräume grundsätzlich nur betreten werden, wenn der Inhaber damit einverstanden ist (Sonderregelung in § 29 Abs. 2 BewG für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes, "örtliche Erhebun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Völkerrecht und europäisches Unionsrecht

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Rechtsnormen i. S. des § 4 AO zählen auch Rechtsquellen des Völkerrechts (vgl. Art. 38 IGH-Statut). Dies sind neben den völkerrechtlichen Verträgen in engen Grenzen das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Kulturnationen (dazu Wernsmann in HHSp, § 4 AO Rz. 120 ff.). Von Bedeutung für das Steuerrecht sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Überführung von nach § 215 AO sichergestellten Sachen in das Eigentum des Bundes als zwingende Folge der Sicherstellung. Entsprechende Regelungen finden sich z. B. auch in § 65 Abs. 3 EnergieStG i. V. m. § 216 AO und § 26 Abs. 2 BierStG. Soweit es sich nicht um herrenlose Sachen handelt, stellt die Übe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern der Vollstreckungsschuldner geltend macht, die Art und Weise der Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten verstoße gegen § 287 AO, ist ein Einspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahme "Durchsuchung" möglich. Im Regelfall ist die Durchsuchung im Zeitpunkt der Prüfung jedoch abgeschlossen ist. Die Rechtswidrigkeit der Vollstreckung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verordnungsermächtigung zu Abkommensänderungen (§ 2 Abs. 3 AO)

Rz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 3 AO wird das BMF ermächtigt, Rechtsverordnungen i. S. v. Art. 80 GG zu erlassen, mit denen bestehende DBA geändert oder erweitert werden können. Damit soll eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für nachträgliche Abkommensänderungen oder -erweiterungen geschaffen werden. Dies ist unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Aufhebung der Vollziehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antragsteller kann die Aufhebung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes beantragen, wenn dieser bereits vollzogen wurde. Sie ist unter den gleichen Voraussetzungen zu gewähren wie die Aussetzung der Vollziehung (BFH v. 10.05.1968, III B 55/67, BStBl II 1968, 610), wirkt jedoch – anders als die AdV (s. Rz. 14) – ex tunc, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundzüge und Grundsätze des Finanzprozessrechts

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO sieht die Funktionen der FG und des BFH in erster Linie als Einrichtungen des Rechtsschutzes des Staatsbürgers gegenüber der durch die Finanzverwaltungsbehörden verkörperten öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG). Daher stellt das finanzgerichtliche Verfahren nicht die Fortsetzung des Besteuerungsverfahrens dar. Diesem Gesetzes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Untersagen des Gewerbebetriebes (§ 361 Abs. 4 AO)

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung hat gem. § 361 Abs. 4 AO aufschiebende Wirkung. Die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) führt hier zu einem überwiegenden Interesse an der Aussetzung der Untersagungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Auferlegung durch Gesetz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Geldleistungspflicht wird durch einen einseitigen Hoheitsakt "auferlegt", indem die Steuerpflicht gesetzlich begründet wird. Die Auferlegung von steuerlichen Geldleistungspflichten ist nur zulässig, wenn und soweit dies durch ein förmliches Parlamentsgesetz angeordnet ist; es gilt der Vorbehalt des Gesetzes als Prinzip der formalen R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 32 Verbot der Übertragung von Verwaltungsgeschäften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 32 FGO dürfen dem Gericht keine Verwaltungsgeschäfte außerhalb der Gerichtsverwaltung (§ 31 FGO Rz. 1) übertragen werden. Dieses Verbot ist Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, der in § 1 FGO konkretisiert wird; s. § 1 FGO Rz. 3). Was für das Gericht gilt, trifft auch für den einzelnen Richter zu (§§ 4,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 17 Voraussetzungen für die Berufung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 17 FGO, der durch die §§ 18ff. FGO ergänzt wird, nennt die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des ehrenamtlichen Richters. Aus der Unterscheidung von Muss- und Sollvoraussetzungen folgt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 GG) unerlässlich ist (§ 17 Satz 1 FGO). Der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit ist unschä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Steuererhebung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Entsprechend haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Ohne Ansehung der Person haben sie die hierzu notwendigen gebundenen Verwaltungsakte (s. § 118 AO Rz. 10) gesetzestreu zu erlassen und – sowei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 69 Abs. 1 FGO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 1 FGO stellt – ebenso wie § 361 Abs. 1 AO für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren – den Grundsatz auf, dass der Klage (und dasselbe gilt über § 121 FGO für die Revision) abgesehen von § 69 Abs. 5 FGO (dazu s. Rz. 31; vgl. auch § 361 Abs. 4 AO und dazu s. § 361 AO Rz. 63 f.) keine aufschiebende Wirkung zukommt, also dur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 141 AO, nicht nach § 140 AO buchführungspflichtige Land- und Forstwirte (so auch Drüen in Tipke/Kruse, § 142 AO Rz. 3; wohl auch Krumm in KSM, § 13 EStG Rz. A 112) haben nach § 142 AO neben den jährlichen Bestandsaufnahmen und den jährlichen Abschlüssen ein Anbauverzeichnis zu führen. In dem Anbauverzeichnis, das der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Straffung des Verfahrens und der Entlastung des Senats, indem bestimmte Nebenentscheidungen im vorbereitenden Verfahren dem Vorsitzenden bzw. dem Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO) übertragen werden (§ 79a Abs. 1 FGO), es diesen Richtern ermöglicht wird, anstelle des Senats durch Gerichtsbescheid (§ 90a FGO) zu ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge zählen zu den steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO). Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 AO 1 fließen sie der Körperschaft zu, die die betreffende Steuer verwaltet. § 240 AO ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt die Höhe der Säumniszuschläge nicht gegen das Übermaßverbot des GG. Ist das Ausüben von Druck auf den Steuers...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO hängt außerdem davon ab, dass die bundesgesetzlich geregelten Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden; die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. m. den Vorschriften des FVG. Dies gilt allerdings nur, soweit die Verwaltung durc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtssicherheit und Vertrauensschutz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Grundsätze der Rechtssicherheit (z. B. BVerfG v. 26.03.2014, 1 BvR 3185/09, NJW 2014, 1874) und des Vertrauensschutzes (z. B. BVerfG v. 20.02.2002, 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98, BVerfGE 105, 48) leiten sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ab und haben daher Verfassungsrang. Sie sind auch bei der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Frage, welche Finanzbehörde in welchem Fall tätig wird, sind die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit für die Steuerberechtigung bedeutsam, weil nach Art. 107 Abs. 1 GG das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer den einzelnen Ländern insoweit zustehen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestandsmäßigkeit; Opportunitätsprinzip

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch für Ordnungswidrigkeiten gilt der rechtsstaatliche Grundsatz "Keine Ahndung ohne Gesetz" (s. Art. 103 Abs. 2 GG). Keine Handlung kann mit einer Geldbuße geahndet werden, die nicht vor ihrer Begehung gesetzlich geregelt war (s. § 3 OWiG). Die Vorschriften über die zeitliche Geltung der Bußgeldvorschriften finden sich in § 4 OWiG. Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zuweisungen durch Landesgesetz

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Länder haben in ihren AGFGO die Zulässigkeit des Finanzrechtswegs für Streitigkeiten Abgabenangelegenheiten geregelt, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Landes unterliegen und durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden (z. B. § 4 SaarlAGFGO; zu den Übrigen AGFGO Seer in Tipke/Kruse, § 33 FGO Rz. 81). Für kommunale Steuern tref...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren vor den FG und dem BFH, wie es in der FGO geregelt ist, enthält eine lückenlose Durchführung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in allen Verfahrensstadien (§§ 60, 71, 75, 76, 78, 83 FGO u. a. m.). Die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ist – von Beschlüssen (§ 113 FGO) und Geric...mehr