GmbH-Gesellschafter









Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
BFH Kommentierung

Pensionsrückstellung für Alleingesellschafter-Geschäftsführer in Fällen der Entgeltumwandlung

Der Ansatz einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt eine Entgeltumwandlung i.S. von § 1 Abs. 2 BetrAVG voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen gewährt, da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH kein Arbeitnehmer i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BetrAVG ist. Die darin liegende Bevorzugung von Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer i.S. des BetrAVG ist verfassungsgemäß.









Brieftasche mit Euroscheinen
Brieftasche mit Euroscheinen
OLG Hamm

Zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen

Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers ist angemessen, wenn sie das mittlere Einkommen vergleichbarer Geschäftsführer um maximal 20 % übersteigt. Die Höhe des mittleren Einkommens kann aus geeigneten Studien entnommen werden. Wird die so berechnete angemessene Vergütung von der konkret vereinbarten Vergütungsabrede um mehr als weitere 50 % überschritten, ist die Zustimmung der Gesellschafter zu dieser treuwidrig und daher anfechtbar.






Mann sitzt an Tisch und hält seine Faust vor den Mund
Mann sitzt an Tisch und hält seine Faust vor den Mund
GmbH

Fehlerhafte Gesellschafterliste: Sichern der Gesellschafterstellung durch einstweilige Verfügung?

Ein zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste einer GmbH eingetragener Gesellschafter kann der fehlerhaften Gesellschafterliste einen Widerspruch im Handelsregister zuordnen lassen. Die Zuordnung kann durch einstweilige Verfügung oder durch Bewilligung des fehlerhaft eingetragenen Gesellschafters erfolgen. Im Fall der einstweiligen Verfügung ist nach dem KG Berlin der fehlerhaft eingetragene Gesellschafter der richtige Adressat.





Figuren stehen auf Papier mit Paragraphen
Figuren stehen auf Papier mit Paragraphen
Insolvenz

Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach „Griff in die Kasse“

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gesellschaft und nicht im Verhältnis zu außenstehenden Dritten.




Kollegen an Konferenztisch diskutieren
Kollegen an Konferenztisch diskutieren
GmbH

Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmängeln

Über wenig wird in der gesellschaftsrechtlichen Praxis so häufig und intensiv gestritten, wie die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Umso wichtiger ist es, zerstrittenen Gesellschaftern im Rahmen der Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung keine Angriffsfläche zu bieten. Das OLG München hat sich nun nicht nur zur Auslegung einer weit verbreiteten Standardklausel bezüglich der Versammlungsleitung, sondern auch zur Konkretisierung von Tagesordnungspunkten und den Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Ankündigung geäußert.




Schreiben
Schreiben
Praxis-Tipp

Probleme mit der Schriftformklausel bei Gesellschafter-Geschäftsführerverträgen

Leistungsbeziehungen zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter müssen auf einen klaren und eindeutigen, rechtzeitig abgeschlossenen, zivilrechtlich gültigen und durchgeführten Vertrag zurückgehen. Schriftform ist nur erforderlich, wenn das Zivilrecht die Schriftform fordert. Für die zivilrechtliche Wirksamkeit des Anstellungsvertrags zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter ist es nicht erforderlich, dass dieser schriftlich abgeschlossen wird.



Geldscheine Euro
Geldscheine Euro
GmbH

Heilung bei Mängeln einer Kapitalerhöhung

Formelle Mängel im Rahmen der Kapitalerhöhung können durch die Eintragung in das Handelsregister geheilt werden. Das gilt auch, wenn die Kapitalerhöhung beim Bundeskartellamt hätte angemeldet werden müssen, aber nicht angemeldet wurde. Durch die Einstellung des Entflechtungsverfahrens kann die auch unter § 41 Abs. 1 GWB in Fassung der 7. GWB-Novelle geltende schwebende Unwirksamkeit des Zusammenschlusses rückwirkend geheilt werden




Schnur zerreist
Schnur zerreist
GmbH-Gesellschafter

Ende der Gesellschafterstellung bei Kündigung der Anstellung?

Die Gesellschafterstellung in einer GmbH kann an die Mitarbeit im Unternehmen geknüpft werden. Unzulässig ist aber eine Regelung, wonach der Anteil auch dann eingezogen werden kann, wenn die Beendigung der Anstellung streitig ist. Nach Auffassung des OLG München kann sich der Gesellschafter jedoch nicht auf die Unwirksamkeit berufen, wenn nicht mehr zu erwarten ist, dass er die Mitarbeit wieder aufnehmen wird.