Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters
Die Klage sei unzulässig, weil der Klägerin die erforderliche Klagebefugnis i.S.d. § 40 Abs. 2 FGO fehle. Grundsätzlich sei allein der Adressat des jeweiligen Verwaltungsakts
klagebefugt.
Keine eigene Beschwer des GmbH-Gesellschafters
Eine Klagebefugnis anderer Personen könne nur ausnahmsweise und nur dann bestehen, wenn ihnen aus dem Verwaltungsakt eine – eigene – Beschwer dergestalt erwachse, dass ein unmittelbarer Eingriff in ihre steuerliche Rechtssphäre anzunehmen sei. Eine solche Beschwer sei beim Gesellschafter einer GmbH bezogen auf den gegen diese ergangenen Feststellungsbescheid nicht gegeben. Denn am Feststellungsverfahren sei allein die GmbH beteiligt und der Feststellungsbescheid entfalte für die Besteuerung des Anteilseigners keine Bindungswirkung gem. § 182 Abs. 1 AO.
Zwar komme dem Bescheid über § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG eine materiell-rechtliche Bindungswirkung zu. Auch insofern betreffe der Bescheid den Gesellschafter aber nicht unmittelbar, denn über das Vorliegen einer steuerbaren Leistung der Gesellschaft an den Anteilseigner werde erst in dessen Ertragsteuerbescheid entschieden.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 19.9.2019, 1 K 73/18 (nrkr. Az. beim BFH XI R 28/19)
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
433
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
297
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
165
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
160
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
144
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
120
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
118
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
112
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
111
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026
-
Tätigkeit eines Fußballers als Markenbotschafter
15.05.2026
-
Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
12.05.2026
-
Nutzung des Privatwagens anstelle des Firmenwagens
11.05.2026
-
Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
11.05.2026