Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheitswesen

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.6 Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

Nach dem Grundsatz in § 106 Abs. 3 SGB III gilt: Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist für die Bemessung des Kurzarbeitergeldes das Ist-Entgelt um dieses Entgelt zu erhöhen. Mit § 4...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.1.2 Tätigkeiten, für die Ausnahmen vom ArbZG zulässig sind

§ 1 Abs. 2 der COVID-19-ArbZV enthält eine abschließende Aufzählung der Tätigkeiten, für deren Ausführungen von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden kann. Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten beim Herstellen, Verpacken einschließlich Abfüllen, Kommissionieren, Liefern an Unternehmer, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln, Me...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.1.4 Verkürzung der Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden

Abweichend von § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 9 ArbZG darf die Ruhezeit bei den in § 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten um bis zu zwei Stunden verkürzt werden, wobei eine Mindestruhezeit von neun Stunden nicht unterschritten werden darf. Die Verkürzung ist nur zulässig, wenn sie wegen der COVID-19-Epidemie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheits...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.1.5 Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Abweichend von § 9 Abs. 1 des ArbZG dürfen Arbeitnehmer mit den in § 1 Absatz 2 genannten, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zu Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendigen Tätigkeiten auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1 Einführung

Betriebsschließungen und -einschränkungen, Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 22.3.2020 ein weitgehendes Kontaktverbot vereinbart. Restaurants und Gaststätten waren unverzüglich zu schließen. "Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Forstwirts ist aus dem Bemühen heraus, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, entstanden. Lange Zeit wurde die Waldarbeit von saisonal tätigen Landarbeitern verrichtet. Aus dem ursprünglichen Waldfacharbeiter hat sich das Berufsbild eines Forstwirts entwickelt, der dafür sorgt, dass die Waldbestände einerseits effektiv und ökologisch genutzt werden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Landwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der aus dem Bauernstand hervorgegangene Landwirt befasst sich auch heute noch mit der Herstellung und dem Verkauf von land- und tierwirtschaftlichen Produkten. In Abhängigkeit vom jahreszeitlichen Ablauf bearbeitet er den Boden, bringt Saatgut auf seine Felder, düngt, setzt Pflanzenschutzmittel ein, erntet die pflanzlichen Produkte und vermarktet sie. In der Tierha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie regelte den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich (RSA) aufgrund des Gesetzes zur Sicherung un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2020, Kindschaftssach... / I. Kontaktbeschränkungen zum Gesundheitsschutz in praktischer Konkordanz mit elementaren Rechten und Grundbedürfnissen

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen dienen der Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie und damit dem Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit einer unbestimmten Vielzahl von Menschen. Sie sind aus unserer Sicht verhältnismäßig, erfordern aber in jeder konkreten Situation eine Abwägung mit anderen elementaren Grundrechten. So sind das Gesundheitswesen, die Altenpflege, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Allergie / Zusammenfassung

Begriff Von einer Allergie spricht man, wenn ein Organismus überempfindlich auf einen körperfremden Stoff reagiert. Die körpereigene Abwehr löst dann bei Kontakt zu an sich unschädlichen Stoffen sog. überschießende Reaktionen aus, durch die es zu unterschiedlichen Krankheitssymptomen kommt. Allergien sind schätzungsweise bei über 20.000 Substanzen bekannt. Pollen-, Hausstaub...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.10 Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 48 Nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 haben die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 aufgelisteten Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen ihre Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen zu vereinbaren. In der in diesem Zusammenhang stehenden Gemeinsamen Empfehlung über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung Sozialdi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.6 Beteiligung von Verbänden für Menschen mit Behinderungen und Dritter (Abs. 6)

Rz. 62 Abs. 6 stellt sicher, dass bei der Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen die Erfahrungen und die Kompetenz von Verbänden der Menschen mit Behinderungen einschließlich der Verbände ihrer Angehörigen, von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, von Verbänden der Selbsthilfegruppen, von Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung, von den für die Wahrnehmung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 bietet Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen bis zum Schuleintritt eine frühzeitig einsetzende, individuelle Förderung auf der Basis eines ganzheitlichen Frühförderkonzeptes. Die einzelnen Bestandteile sind: ein niederschwelliges Beratungsangebot für besorgte Eltern/Bezugspersonen des Kin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohenden Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung (§ 11 SGB I) beantragt oder erhält. Dabei ist unbedeutend, welche Sozialleistung im Einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 46 Die Rehabilitationsträger haben u. a. mit unterschiedlichen Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 166). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und den Rehabilitationsprozess (Erh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung vom 1.1.2004 an neu in das SGB V eingefügt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, ein fachlich unabhängiges, rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut für Qualität und Wirt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 35 Homepage des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) unter https://www.iqwig.de/. Beinlich/Müller-Berghus/Sudhop/Vieths/Broich, Zusammenspiel zwischen Zulassung und Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Bundesgesundheitsblatt 2015 S. 227. Bußmann, Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – ein deutsches NICE?, G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.1 Investmentvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenkassen können nach § 68a die Entwicklung digitaler Innovationen fördern. Zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen können dafür insgesamt bis zu 2 % der Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) in Anteile an Investmentvermögen nach § 1 Abs. 1 KAGB angelegt werden (Satz 1). Der Anlageraum für den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen bestimmt sich nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung vom 1.1.2004 an neu in das SGB V eingefügt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, ein fachlich unabhängiges, rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1.1 Gründung

Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 3 Literatur

Rz. 17 Huster, Die Methodik der Kosten-Nutzen-Bewertung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, MedR 2010 S. 234. Koch/Sawicki, Die Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen von medizinischen Verfahren, MedR 2010 S. 240. Maassen/Uwer, Verfahrensrechtliche Fragen zum Methodenpapier des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vom 1.3.2005, MedR 2006 S....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.2 Personal (Abs. 2)

Rz. 12 Die Fachaufgaben des MD werden von Ärzten, Pflegefachkräften sowie Angehörigen anderer geeigneter Berufe im Gesundheitswesen wahrgenommen (Satz 1). Zu anderen geeigneten Berufen gehören z. B. Kodierassistenten im Rahmen der Abrechnungsprüfung stationärer Behandlungen, Gesundheitsökonomen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Orthopädietec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.4 Arbeitsweise und Berichterstattung (Abs. 4)

Rz. 28 Das Institut erfüllt seine Aufgaben, indem es den medizinischen Nutzen nach den international üblichen und akzeptierten Standards der evidenzbasierten Medizin und die Wirtschaftlichkeit nach den hierfür maßgeblichen international anerkannten Standards, insbesondere der Gesundheitsökonomie bewertet (Satz 1). Das IQWiG geht bei seinen Bewertungen in vergleichbarer hoch qua...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 2.3 Richtlinien (Abs. 3)

Rz. 15 Der G-BA bestimmt in Richtlinien nach § 137 Abs. 3 die Einzelheiten über den anlassbezogenen Auftrag an den MD (Satz 1). Er bestimmt insbesondere: die auftragsberechtigten Stellen, welche Anhaltspunkte Kontrollen auch unangemeldet rechtfertigen, Art, Umfang und Verfahren der Kontrollen sowie den Umgang mit den Ergebnissen und deren Folgen. Rz. 16 Als auftragsberechtigte St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 an neu in das SGB V eingefügt. Sie regelt, in welcher Weise das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG; § 139a) mit Arbeiten beauftragt wird, wer die Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Rechtsvorschrift bildet zusammen mit §§ 139b (Aufgabendurchführung) und 139c (Finanzierung) eine Einheit, die mit dem GMG erstmals in das SGB V eingeführt worden ist. Rz. 5 Aufgrund der in der Norm enthaltenen gesetzlichen Ermächtigung hat der G-BA (§ 91) das IQWiG gegründet (https://www.iqwig.de/). Es handelt sich um ein Expertengremium, das in seiner persönlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1.2 Rechtsform

Rz. 10 Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgesehen. Damit ist der G-BA grundsätzlich frei, eine Rechtsform des privaten Rechts zu wählen. Eine öffentlich-rechtliche Organisationsform scheidet aus, weil es dafür an einer gesetzlichen Ermächtigung fehlt. Der Gesetzgeber gibt allerdings einer Stiftung des privaten Rechts den Vorzug (Satz 2; BT-Drs. 15/1525 S. 127). Rz. 11 Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit löste die Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" (MDK) den Vertrauensärztlichen Dienst (VäD) als sozialmedizinische Begutachtungs- und Beratungsinstituti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom 1.1.1989 an durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten v. 20.2.2013 (BGBl. I S. 277) wurde mit Wirkung vom 26.2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.1 Wahrnehmung von Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufgaben des MD (§§ 275 ff.) nimmt für die Kranken- und Pflegeversicherung der DRV KBS deren SMD wahr (Satz 1). Dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches für den SMD entsprechend (Satz 2):mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 2.1 Qualitätskontrollen (Abs. 1)

Rz. 4 Der MD ist zuständig, Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern durchzuführen (Satz 1). Art und Umfang der Kontrollen werden durch den Auftrag definiert, aufgrund dessen der MD tätig wird. Die Kontrollen können auf Basis von konkreten Anhaltspunkten oder auf der Grundlage einer Stichprobe erfolgen. Anhaltspunkte können sich unter anderem au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Sie regelt, wer für sonstige versicherungspflichtige Personen die Meldepflichten (§§ 28a ff. SGB IV) wahrzunehmen hat. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31b Referen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, bereits ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ziel ist es, dem Versicherten einen umfassenden bundeseinheitlichen Medikationsplan (Bundesmedikationsplan – BMP) zur Verfügung zu stellen, auf dem seine aktue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 115, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 102, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90a Gemeins... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bildung des gemeinsamen Landesgremiums ist eine Option, die in einem Bundesland wahrgenommen werden kann, aber nicht umgesetzt werden muss (vgl. "kann" in Abs. 1 Satz 1). Ob die Option realisiert wird, hängt u. a. davon ab, ob und wie bisher ein gemeinsames, untereinander abgestimmtes und abgestuftes Versorgungsverhalten von den Verantwortungsträgern praktiziert wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begünstigte Schulen

Rn. 367 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Begünstigt sind nach § 10 Abs 1 Nr 9 S 1 u 2 EStG alle Schulen in freier Trägerschaft und überwiegend privat finanzierte Schulen, deren Besuch zu einem anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt oder hierauf vorbereitet und nicht mehr nur, wie bisher, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen iSd Art 7 Abs 4 GG. Rn. 368 Stand: EL 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Marktübersicht für Business... / 2.8 BI-Generalisten fokussieren unterschiedliche Anwendungsklassen

Neben den Spezialanbietern mit Fokus auf bestimmte BI-Anwendungsklassen existieren eine Reihe von Anbietern, die eine Vielzahl an vorhandenen Anforderungen im BI-Umfeld in einem Software-Produktportfolio bündeln. Solche BI-Generalisten oder BI-Suiten-Lieferanten bieten "Enterprise-BI-Plattformen" an. Anwenderunternehmen fordern jedoch nicht nur Produktsuiten oder Plattformen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Allgemeines

Rz. 421 Solange sich der Verletzte im Krankenhaus befindet, erspart er Kosten, die er zu Hause ebenfalls gehabt hätte. Auch dort hätte er z.B. essen und trinken müssen. Diese häuslichen Verpflegungskosten können nur geschätzt werden. Die Rechtsprechung geht von täglichen Beträgen zwischen 4 EUR (Kinder und alte Leute) und 5 bis 10 EUR aus, je nach Lebensstandard. Rz. 422 Sola...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kapitalabfindung / e) Berechnung durch Gericht

Rz. 90 Liegt ein "wichtiger Grund" vor, können etwa 71.000 EUR mit Erfolg eingeklagt werden. Der hier dargestellte Fall ist vom LG Stuttgart (DAR 2007, 467) entschieden worden. Das Gericht geht einen interessanten anderen Weg. Dieser ist im Rahmen von § 287 ZPO akzeptabel und führt zu etwa einem gleich großen Barwert. Rz. 91 Das LG Stuttgart führt aus: Zitat "Die bis zum Lebens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Alternative: Vorratsstiftung

Rz. 81 Vor dem Hintergrund der nach dem Tod des Stifters fehlenden Möglichkeit, noch wesentliche Änderungen an der Satzung vornehmen zu können (die im Einzelfall aber für die Anerkennung erforderlich sein können), sollte erwogen werden, bereits lebzeitig einen Teil des Vermögens dem Stiftungszweck zu widmen und bereits unter Lebenden eine Stiftung zu errichten. Nachdem der S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallverhütung

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Die Unfallverhütung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Unter Unfallverhütung versteht man präventive Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen. Sie ist Teil des Gesundheitswesens und der Lebensrettung. Sie umfasst auch die Verkehrssicherheit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft. Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 Abs. 1 Satz 3 geändert. Seitdem wird der Begriff der "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" (vorher "Kur- und Spezialeinrichtungen") verwendet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / b) Rechts-, Geschäfts-, Erb- und Testierfähigkeit

Rz. 13 Vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommen sind gem. Art. 1 Abs. 2 lit. b) EuErbVO die Fragen der Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit natürlicher Personen, die wie früher dem Personalstatut unterliegen. Die Erbfähigkeit unterliegt dagegen gem. Art. 23 Abs. 1 lit. c) EuErbVO dem allgemeinen Erbstatut gem. Art. 21 f. EuErbVO, die Testierfähigkeit dem Errichtun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 142 Sachver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellte ursprünglich eine Ergänzung zu § 141 dar, da dem Sachverständigenrat auch eine unterstützende Aufgabe für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen nach § 141 zukam. Darauf deutete noch die Überschrift hin, die anlässlich der Aufhebung des § 141 jedoch nicht geändert wurde. Rz. 3 Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen ist aufgrund der Strei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.17.3.1 Bestehen und Umfang einer Compliance-Pflicht

Rz. 870 Dass jede Gesellschaft und ihre Organe verpflichtet sind, das geltende Recht einzuhalten, versteht sich von selbst. Wann und ggf. in welchem Umfang jedoch die Verpflichtung der Geschäftsleitung zur Einrichtung eines Systems besteht, das gewährleisten soll, dass alle einschlägigen Gesetze, Regeln und internen Standards eingehalten werden (sog. "Compliance-Management-S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135a Verpfl... / 2.2 Externe Qualitätssicherung und einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelungen des Abs. 2 richten sich (mit Wirkung zum 1.1.2004) an alle Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich und erstrecken sich damit auf die maßgeblichen Bereiche des Gesundheitswesens (Blöcher/R. Klein, in: jurisPK-SGB V, § 135a Rz. 16). Die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Nr. 1 und 2 sind verpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 142 Sachver... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 33, Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist mit Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 142 Sachver... / 2.1 Berufung des Sachverständigenrates, Geschäftsstelle (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 verpflichtet das BMG weiterhin zur Einberufung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Über die Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder des Sachverständigenrates enthält die Vorschrift keine eigenen und ausdrücklichen Festlegungen. Der bereits in der Vergangenheit aufgrund des Errichtungserlasses v. 12.12.1985 bestehen...mehr