Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheitswesen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF "Die abgabenrechtli...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Sommer, SGB V § 68c Förderu... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 10 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG), Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 19/20708. Dochow, Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 2) – Die elektronische Patientenakte und erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die vertragsärztlichen Leistungen gilt mit Wirkung zum 1.1.2009 ein anderes Vergütungssystem. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare ist beendet worden. Während § 87 die vertragsärztlichen Vergütungsgrundsätze auf Bundesebene regelt, bestimmt die Vorschrift, wie diese Grundsätze auf der Ebene der Gesamtvertragspartner für die vertragsärztliche Gesamtvergütung umg...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Überschrift "Zahlungsanspruch bei Mehrkosten" aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) ...mehr

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Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks

Leitsatz Der Steuerbegünstigung steht es nicht entgegen, wenn eine nach § 52 Abs. 2 AO begünstigte Tätigkeit im Einzelfall zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist. Die allgemeinpolitische Betätigung im Rahmen des steuerbegünstigten Zwecks darf aber nicht über das hinausgehen, was das Eintreten für diesen jeweiligen Zweck und dessen Verwirklichun...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift wurde in der Folge mehrfach redaktionell angepasst. In den Sätzen 1 und 2 wurde mit Wirkung vom 1.1.1991 an "§ 20...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Gesundheitswesen

Rz. 6 Das Gesundheitswesen ist dem Anwendungsbereich des GWB teilweise entzogen. Nach § 69 SGB V sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und deren Verbände) und zu Krankenhäusern sozialversicherungsrechtlicher Natur und nach dem SGB zu beurteilen, weshalb zivilrechtliche Vorschriften nur ergänzen...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Unternehmereigenschaft

Rz. 39 Das Kartellverbot gilt für aktuelle und auch potentielle Unternehmen. Nach dem kartellrechtlichen funktionalen Unternehmensbegriff ist eine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr erforderlich, also eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben. Auf die Rechtsform des Unternehmens kommt es nicht an; auch eine freiberuflich tätige Privatperson, eine BGB-Gesellschaft oder ein V...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Jeder, der legal Musik in der Öffentlichkeit spielen will, muss hierzu grundsätzlich eine Lizenz der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) erwerben. Die GEMA ist die größte und bekannteste Verwertungsgesellschaft (neben der VG Wort und der GVL). Sie ist für die Wahrnehmung der Rechte de...mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Organisationsfehler

Rz. 39 Der Krankenhausträger hat eine sachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe im Krankenhaus sicherzustellen, um voraussehbare Gefahren vom Patienten abzuhalten. Mit dem Betrieb des Krankenhauses eröffnet sein Träger potenzielle Gefahrenquellen, die seinem Herrschafts- und Organisationsbereich entstammen und für die er deshalb einstehen muss. Mit der Aufnahme des Patien...mehr

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§ 11 Arzthaftung / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. In Ausübung eines öffentlichen Amtes

Rz. 852 Schon nach dem Wortlaut der § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ist Anspruchsvoraussetzung der Amtshaftung, dass die schadensstiftende Pflichtverletzung in Ausübung des dem Beamten anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgt. Ob der Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Beliehener, Selbstständiger oder sonstiger, unselbstständiger Verwaltungshelfer ist, spiel...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) gGmbH: Gemeinnützigkeit von Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung

Die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand erfüllt materiell die Gemeinnützigkeitskriterien einer Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) sowie des Natur- und Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO). Der Staat und seine Untergliederungen erfüllen im hoheitlichen Bereich zwa...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.4 Abgrenzung Beschäftigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit

Rz. 19 Ehrenamtliche Betätigungen in Vereinen, Kirchen, Wirtschaftsverbänden, Parteien usw. stellen i. d. R. keine Beschäftigung dar und sind deshalb nicht nach Nr. 1 versichert. Soweit eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht nach speziellen Bestimmungen des § 2 Abs. 1, z. B. nach Nr. 5 Buchst. e (Ehrenamtliche in Berufsverbänden der Landwirtschaft), Nr. 9 (Ehrenamtliche im Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 2.5 Unterstützung der sachkundigen Personen durch Schulung und Fortbildung

Rz. 18 Nach Abs. 6 ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe übertragen, die in § 140 g genannten oder nach der Rechtsverordnung anerkannten Patientenorganisationen sowie die sachkundigen Personen bei der Durchführung ihres Mitberatungsrechts organisatorisch und inhaltlich zu unterstützen. Dafür kann beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Stabsstelle Patientenbeteiligun...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 2.6 Bundesvereinbarungen zu einheitlichen Anforderungen für die elektronische Kommunikation Einsatz der Telemedizin in der Zusammenarbeit

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.1.2019 eingeführte Abs. 2a verpflichtet die Selbstverwaltung der Bundesebene, einheitliche und verbindliche Anforderungen für die elektronische Kommunikation zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen und den mit ihnen kooperierenden Ärzten zu bestimmen, damit die elektronische Zusammenarbeit schnittstellen- und sektorenübergreifend erfolgen ka...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Deutschland sind Medikamente auch deshalb teurer als bei den europäischen Nachbarn, weil es im ersten Jahr der Markteinführung keine Preisbindung gibt, während in der Mehrzahl der EU-Staaten die Arzneimittelpreise durch eine gesetzliche Preisbindung entstehen. Der pharmazeutische Unternehmer bestimmt bei der Markteinführung in Deutschland den Preis des neuen Arzneim...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.12 Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherung (Abs. 10)

Rz. 42 Da sich die Erstattungsbeträge für neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel auch auf nicht gesetzlich, sondern privat Krankenversicherte auswirken und damit eine finanzielle Entlastung der privaten Krankenversicherung verbunden ist, regelt Abs. 10 der Vorschrift, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband und das Institut für Qualität und Wirtschaft...mehr

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Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift mit dem ursprünglichen Titel "Bereinigung, Ausgleiche" war als Teil des Vierten Kapitels, Elfter Abschnitt (Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung) mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführ...mehr

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Sommer, SGB V § 75b Richtli... / 2.2 Anforderungen in der Richtlinie (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Die mit Wirkung zum 20.10.2020 geltende Fassung des Abs. 2 stellt klar, dass die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen geeignet sein müssen, abgestuft im Verhältnis zum Gefährdungspotenzial und dem Schutzbedarf der verarbeiteten Informationen, Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der vertragsärztliche Leistungserbringer in B...mehr

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Sommer, SGB V § 75b Richtli... / 2.4 Zertifizierung der Anbieter von Informationstechnik (Abs. 5)

Rz. 7 Die informationstechnischen Systeme der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte werden zurzeit überwiegend von Dienstleistern gepflegt. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben deshalb die Möglichkeit erhalten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstleister zu zertifizieren, um die informationstechnischen Systeme gemäß der Richtlinie zu schützen und eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 132k Vertra... / 2.2 Vertragsinhalt

Rz. 5 Nach Satz 2 der Vorschrift sind in den Verträgen insbesondere die Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen, die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung sowie die Vergütung und Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens zu regeln. Die akute medizinische Versorgung nach sexueller Gewalt gehört bisher nicht zum standardisierten Bestandteil der Ausbildung von ...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V und dort zum 3. Abschnitt, der durch die §§ 107 bis 114 die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen regelt. Zu den "anderen Einrichtungen" gehören auch die in der Überschrift genannten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die für den Krankenhausbereich gültigen Bestimmungen...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.4 Verträge über die außerklinische Intensivpflege auf Landesebene (Abs. 5)

Rz. 6 Verträge mit den Leistungserbringern von außerklinischer Intensivpflege werden nach Abs. 5 gemeinsam und einheitlich durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (bzw. dem Beauftragten der Ersatzkassen auf Landesebene) als Kollektivverträge nach gleichen Maßstäben und mit gleichen Rahmenbedingungen geschlossen. Nach der Gesetzesbegründung eignet sich...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Zweiten Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz – 2. GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) mit Wirkung zum 1.7.1997 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11....mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen...mehr

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Sommer, SGB V § 91b Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bewertung von neuen und bereits bestehenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ambulanten vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung sowie im Krankenhaus ist nach §§ 135 und 137c dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Er hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die jeweilige Untersuchungs- und Behandlungsmethode (noch) den medizinisch notwendigen, qualita...mehr

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Sommer, SGB V § 91b Verordn... / 2.1 Methodenbewertungsverfahrensverordnung – (MBVerfV)

Rz. 4 Die "Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)" hat das BMG als Rechtsverordnung am 23.6.2020 (BGBl. I S. 1379) erlassen; sie gilt mit Wirkung zum 27.6.2020. Die Rechtsverordnung umfasst neben der Eingangs- u...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Platzer, Bei der Aufarbeitung der Coronakrise im Gesundheitswesen muss gelten – Misstraue dem Offensichtlichen, Welt der Krankenversicherung 2020 S. 188. Vorberg, Von digitalen Gesundheitsanw...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Abs. 2 wurde zum 1.1.1993 durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1990 eingeführt worden. Damit wurde eine Beratungsprüfung der Krankenkassen eingeführt, die eigenständig neben die Prüfungen zur Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden getreten ist. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Ände...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 68, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV...mehr

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Sommer, SGB V 254 Beitragsz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 172, Art. 46 Abs. 10 des Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26....mehr

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Sommer, SGB V 254 Beitragsz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) entsprach inhaltlich weitgehend dem früheren § 393d Abs. 1 RVO. Sie bezog und bezieht allerdings die versicherungspflichtigen Praktikanten, sowie die zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten oder Auszubildenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 8 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz – 3. SGB V-Ä...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.2 Waisen und "Versorgungswaisen" (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze ab 1.1.2017 vollständig neu gefasst, indem auf den neuen Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b verwiesen wird. Die Neuregelung bringt aber im Wortlaut nur unzureichend zum Ausdruck, dass diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 40, Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) trat ab 1.1.1992 für die Fests...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 2, der unter bestimmten Voraussetzungen für freiwillig versicherte Mitglieder nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres die Anwendung des Abs. 1 vorsah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen der früheren Regelung in § 381 Abs. 3 RVO. Sie knüpft für einen eng begrenzten Personenkreis an die Rentenantragstellermitgliedschaft (§ 189) und an die allgemein geltende Beitragsregelung des § 239 für Rentenantragsteller an. Nur ein Teil der Rentenantragsteller wird für die Zeit von der Stellung des Rentenantrags bis zum Begi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Textilreiniger (Professiogr... / Zusammenfassung

Überblick Den Textilreinigern obliegt die Aufgabe, gebrauchte Textilien bzw. Wäsche mittels Spezialmaschinen und Geräten zu waschen bzw. zu reinigen, d. h., unter Zusatz von organischen Lösungsmitteln vom Schmutz zu befreien. Dies kann nach einer ggf. erforderlichen Vorbehandlung mit Trocken- bzw. Nassreinigung geschehen. Anschließend werden bspw. die gereinigten und getrock...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 68 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014 S. 201. Berlit, Kein pauschalierter ...mehr