Begriff

Von einer Allergie spricht man, wenn ein Organismus überempfindlich auf einen körperfremden Stoff reagiert. Die körpereigene Abwehr löst dann bei Kontakt zu an sich unschädlichen Stoffen sog. überschießende Reaktionen aus, durch die es zu unterschiedlichen Krankheitssymptomen kommt. Allergien sind schätzungsweise bei über 20.000 Substanzen bekannt. Pollen-, Hausstaubmilben- oder Nickelallergien gehören zu den bekanntesten Allergien. Prinzipiell ist aber jeder Stoff dazu geeignet, eine Allergie auszulösen. Das Vermeiden der Substanz, die Hyposensibilisierung und medikamentöse Behandlung sind mögliche Therapieformen bei einer Allergie. Im betrieblichen Alltag werden zudem vorbeugende Maßnahmen eingesetzt, um eine Allergieauslösung zu vermeiden (Hautschutz, Aufklärung). Das Erkennen von Verdachtsfällen kann durch innerbetriebliche Untersuchungen, aber auch beim Haus-, Haut- oder Lungenfacharzt erfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Chemische Stoffe und Gemische werden entsprechend dem GHS-System (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) eingestuft und gekennzeichnet (für die EU umgesetzt durch die CLP-Verordnung 1272/2008/EG). Die einzelnen Gefahrenklassen werden dabei durch die H-Sätze beschrieben. Stoffe mit einem nachweislich erhöhten Allergierisiko müssen damit vom Hersteller bzw. Lieferanten mit den folgenden Gefahrenklassen gekennzeichnet werden:

  • H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen bzw.
  • H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Diese Hinweise finden sich auf der Verpackung sowie im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes oder Gemisches.

Die Gefahrstoffverordnung nimmt darauf in § 3 Abs. 2 Nummer 2 d "Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut" Bezug. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk gibt es darüber hinaus branchenbezogene Hinweise auf Allergierisiken bei bestimmten Tätigkeiten u. a. für Backbetriebe, Gesundheitswesen, Frisörbetriebe oder Umgang mit Epoxidharzen.

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