Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / IV. Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses für die Nachlassgläubiger

Rz. 11 Der Erbe muss den Nachlass wie ein Beauftragter für die Nachlassgläubiger verwalten.[8] Tut er dies nicht, so haftet er ihnen nach §§ (1991), 1978 ff. BGB (siehe eingehend § 8 Rdn 82). Die Ansprüche aus § 1978 Abs. 1 BGB gelten als zum Nachlass gehörend, § 1978 Abs. 2 BGB . Im Falle der Nachlassinsolvenz sind sie vom Nachlassinsolvenzverwalter, § 80 InsO, geltend zu mac...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / VI. Pflichtteilsrecht als Schranke der erbrechtlichen Verfügungsfreiheit

Rz. 28 Aufgrund der Testierfreiheit steht es dem Erblasser frei, die Nachfolge in seinen Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[6] Er kann also auch seine nächsten Angehörigen enterben. Aus diesem Grund sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Die Testierfreiheit ist...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Ordentliche Testamentsformen

Rz. 68 Das Gesetz unterscheidet zwischen ordentlichen Testamentsformen und Nottestamenten. Nottestamente kommen in der Praxis kaum vor. Zu den ordentlichen Testamentsformen zählen das privatschriftliche, öffentliche und gemeinschaftliche Testament. aa) Privatschriftliches Testament Rz. 69 Vom privatschriftlichen Testament ist zunächst ein bloßer Testamentsentwurf abzugrenzen. ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / I. Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rz. 26 Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz selbst. Durch das RVG wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten. § 1Abs. 1 S. 1 RVG formuliert, dass die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich nach diesem Gesetz bemisst. 1. Pauschgebühr Rz. 27 Der Abgeltung...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 90 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.H.v. 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,75.[24...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Nichteheliche Kinder

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) [11] am 1.7.1998 sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719 bis 1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen.[12] Die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder wurde der der ehelichen vollständig angeglichen.[13] So wurde das bisher geltende Erbrecht nichtehelicher Kinder grundlegend revidier...mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer – ein Rechtsanwalt – hatte mit Schriftsatz vom 31.3.2017 Verfassungsbeschwerde gegen ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz eingelegt und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.2...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 16. Thüringen

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Mitarbeiterzahl

Rz. 509 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[784] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Überleitungsregress

Rz. 24 Gem. § 93 Abs. 1 SGB XI kann der Sozialleistungsträger durch schriftliche Anzeige (Verwaltungsakt) an einen Dritten Ansprüche, welche dem Hilfeempfänger oder einem Mitglied der (hier erweiterten[20]) Einsatzgemeinschaft gegen den Dritten zustehen, auf sich überzuleiten (im Bereich des SGB II, nachstehend Rdn 34 ff.), vollzieht sich dieser Übergang seit 1.8.2006 gar du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6 Ausnahme: Keine Anwendung des § 8b Abs 10 S 1 bis 4 KStG, wenn die andere Körperschaft aus den überlassenen Anteilen Einnahmen oder Bezüge nicht erzielt (§ 8b Abs 10 S 5 und 6 KStG)

Tz. 427 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 5 KStG, der durch den Fin-Aussch in das URefG 2008 eingefügt worden ist, sind die S 1 bis 4 des § 8b Abs 10 KStG nicht anzuwenden, wenn die andere Kö (Entleiher) aus den überlassenen Anteilen Einnahmen oder Bezüge nicht erzielt. Nach der Ges-Begr (s BT-Drs 16/5491, 22) soll damit verhindert werden, dass die Entgelte für d...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verwandtschaft als Grundlage des gesetzlichen Erbrechts

Rz. 1 Die §§ 1924 ff. BGB regeln die gesetzliche Erbfolge. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zurzeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund, § 1936 BGB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Zur Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG auf Anteile an Investmentfonds (§ 40a Abs 1 KAGG, § 8 Abs 2 InvStG aF)

Tz. 234 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der Rechtslage nach Inkrafttreten des InvStRefG ab dem VZ 2018 s Tz 38. Eine dem § 40a Abs 1 S 2 KAGG entspr Regelung (s Tz 235) findet sich bis zum VZ 2017 in § 8 Abs 2 InvStG aF, das grds mit Wirkung ab dem VZ 2004 das bis dahin gültige KAGG und das AuslInvStG ersetzt hat. Hiervon werden Anteile an inl und ausl Investmentanteilen erf...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) ist zunächst darauf zu achten, dass die Vorsorgevollmacht auch mit "Vorsorgevollmacht" bezeichnet wird. Die Vollmachtgeber möchten hier in aller Regel nämlich keine allgemeine Vollmacht oder Generalvollmacht im eigentlichen Sinn erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist i.d.R. eine umfassende Vollmacht für die Bere...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Nachlassverwalter

Rz. 105 Die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ist begrifflich "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger". Faktisch handelt es sich um ein insolvenzähnliches Verfahren (vgl. § 1984 BGB). Der Nachlassverwalter führt ein Amt zur Verwaltung fremden Vermögens.[110] Sie ist nur wenig verbreitet. Wesentlicher Grund und Folge der Beantragung der Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 2 KStG

Tz. 205 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Kreis der beschr Stpfl nach § 2 Nr 2 KStG bestimmt sich aus der Abgrenzung zu den Vorschriften des § 1 KStG und § 2 Nr 1 KStG. Durch das Wort "sonstige" in § 2 Nr 2 KStG wird in Form eines Auffangtatbestandes eine beschr St-Pflicht für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit inl stabzugspfl Eink postuliert, wenn diese Subjekte nic...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 9 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhn...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / f) Ohne kostendeckende Masse: §§ 1990 ff. BGB

Rz. 41 Sowohl einem Antrag auf Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff., 1981 ff. BGB) als auch auf Nachlassinsolvenz (§ 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO) wird nur dann stattgegeben, wenn eine entsprechende kostendeckende Masse vorhanden ist ( §§ 1982, 1988 Abs. 2 BGB, §§ 26, 207 InsO ). Hinweis Sowohl die Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff., 1981 ff. BGB) als auch die Nachlassinsolvenz (§ 1980 BG...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / b) GbR

Rz. 33 War der Erblasser Gesellschafter einer GbR, wird die Gesellschaft nach derzeit noch geltendem Recht gemäß § 727 BGB mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst. Die Erben treten daher nicht in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein, sondern erhalten nur das Abfindungsguthaben. Für evtl. Schulden der Abwicklungsgesellschaft haftet der Erbe mit der erbrechtlichen...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Stiftungsvermögen

Rz. 41 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint" ("Lebensfähigkeitsprognose"), § 82 S. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 2 BGB a.F.).[63] Die Stiftungsaufsicht wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stift...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 1. Einschätzungsprärogative

Die Ungewissheit über die Auswirkungen eines Gesetzes schließt die Befugnis des Gesetzgebers, ein Gesetz zu erlassen, nicht aus, auch wenn dieses von großer Tragweite ist. Andererseits begründet eine solche Ungewissheit nicht schon als solche einen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nicht zugänglichen Prognosespielraum des Gesetzgebers. Prognosen enthalten ein Wahrscheinlich...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, es komme auch keine (verfassungskonforme) Auslegung dahin in Betracht, dass das Tatbestandsmerkmal Geschlecht in § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG nicht nur das weibliche oder männliche, sondern auch ein drittes Geschlecht wie etwa "inter" oder "divers" umfasse. Das folge aus einer systematischen Auslegung der Norm. Gemäß § ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Pflichtteilsentziehung

Rz. 314 Trotz des grundsätzlich bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzes des Pflichtteilsberechtigten sind Situationen denkbar, in denen es dem Erblasser schlichtweg nicht zugemutet werden kann, dass dem Pflichtteilsberechtigten eine Mindestteilhabe am Vermögen zusteht. Voraussetzung hierfür ist, dass das familiäre Näheverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberecht...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 4 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen gem. § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[3] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt.[4] Für die Bestimmung des jeweiligen Verwa...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Höhe der ... / Leitsatz

1. Die Höhe des dem Nachlasspfleger zustehenden Stundensatzes richtet sich, wenn der Nachlass nicht mittellos ist, gem. § 1888 Abs. 1 und 2 BGB nach den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Geschäfts. 2. Feste Stundensätze für die Tätigkeit des Nachlasspflegers sind dem Gesetz nicht zu entnehmen...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / b) Probleme der Intersexualität

An sich bestand das Problem bei der Intersexualität darin, dass Personen, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale aufwiesen, in der Vergangenheit verfrüht in eine Richtung operiert worden waren, wobei sich teilweise erst später herausgestellt hat, dass es das "falsche" Geschlecht war. Es ging aber grundsätzlich nicht um die Frage, ob eine betroffene Perso...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Grundsätzliches

Rz. 150 Nach § 2203 BGB hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Hat der Erblasser keine dem Gesetz abweichenden Anordnungen getroffen, so gilt zunächst, dass der gesamte Nachlass der Testamentsvollstreckung unterworfen und der Testamentsvollstrecker sog. Generalvollstrecker ist. Rz. 151 Die §§ 2203 bis 2207 BGB be...mehr

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FoVo 12/2023, Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung: die Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Videoverhandlung

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" (BT-Drucks 20/8095) in einer vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal stark veränderten Form (BT-Drucks 20/9354) beschlossen. Der Bundesrat muss dem jetzt noch zustimmen, bis es im Bundesgesetzb...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 7. Heimleiter, Heimmitarbeiter, Schiedsrichter, Schiedsgutachter

Rz. 84 Ein Verstoß gegen § 14 HeimG bzw. die landesrechtlichen Vorschriften wie z.B. das BayPflegWoQ liegt vor, wenn ein Heimleiter oder Heimmitarbeiter das Amt des Testamentsvollstreckers übernimmt, sofern der Erblasser die Vergütung nicht ausgeschlossen hat.[117] Ein Schiedsrichter und Schiedsgutachter als bei der Nachlassregulierung Beteiligter, kann Testamentsvollstrecke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. LSt als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ist nach § 51a Abs 2a S 1 EStG die Bemessungsgrundlage die LSt, selbst wenn keine Veranlagung nach § 46 EStG erfolgt und keine Jahres-ESt festgesetzt wird. Beim LSt-Abzug richtet sich die Zuschlagsteuer deshalb nicht (notwendig) nach der einbehaltenen LSt, sondern nach der Jahres-LSt. Sofern Korrekturen erfo...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (1) Legitimationsprüfung durch Banken

Rz. 86 Wenn nun das jeweilige Bankinstitut mitgeteilt hat, dass Konten vorhanden sind, hat der Nachlasspfleger wie folgt zu verfahren: Er hat dem Kreditinstitut seine Bestallung als Nachlasspfleger vorzulegen. Die meisten Bankinstitute werden die Vorlage von einer nur vom Nachlassgericht selbst beglaubigten Fotokopie nicht akzeptieren. Zumeist bestehen die Banken auf der Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.11 Anwendung der S 1 bis 8 des § 8b Abs 10 KStG auch bei Investmentanteilen (§ 8b Abs 10 S 11 KStG)

Tz. 451 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 8b Abs 10 S 11 KStG mit Wirkung ab dem 01.01.2018 redaktionell an das ab dem 01.01.2018 geltende InvStRefG angepasst worden. Nach der Neufassung gilt als Anteil iSd S 1 bis 10 auch der Anteil iSv § 2 Abs ...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / B. Zwei Wege raus aus der Haftung für die Schulden des Erblassers

Rz. 17 Das Gesetz gibt dem Erben zwei gänzlich unterschiedliche Wege an die Hand, sich der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten zu entledigen, die strikt auch in der Art der Haftungsbeschränkung zu unterscheiden sind. Diese Unterscheidung basiert erneut auf einer korrekten Trennung von Haftungssubjekten und Haftungsobjekten (siehe schon oben Rdn 4 ff.). Erneut:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers im Aktivprozess

Rz. 309 Der Testamentsvollstrecker ist nicht Vertreter der Erben oder des Nachlasses. Ebenso ist er nicht Treuhänder für die Erben. Das private Amt ist dem Testamentsvollstrecker durch den Erblasser übertragen worden, so dass er es Kraft eigenen Rechts fremdnützig nach dem Gesetz und unabhängig vom Willen des Erblassers ausübt.[381] Als Träger eines eigenen Amtes hat er gege...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Gemeinnützige Körperschaften

Rz. 107 Die Steuerbegünstigung aufgrund gemeinnütziger Zweckverfolgung gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, vgl. § 51 Abs. 1 S. 2 AO, § 1 Abs. 1 KStG. Daneben kommt die Steuerbefreiung von beschränkt steuerpflichtigen Stiftungen aus einem Staat der EU oder dem EWR in Betracht, wenn sich deren Sitz oder Geschäft...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Normen, Rechtsweg

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Regelungen aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das Sozialgesetzbuch integriert. Für den Bereich der reinen Sozialhilfe sind die Regelungen seither im SGB XII enthalten, während die Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II (nachstehend Rdn 14 ff.) enthalten sind. Die Vorschriften zum Gesetz über di...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 1. Herausgabe und Wertersatz

Rz. 13 Daher hat der Erbe den Nachlassgläubigern nicht nur den verbliebenen Nachlass zur Verfügung zu stellen (außer in den Fällen der §§ 1973, 1974 BGB), sondern schuldet ihnen über §§ 1978 Abs. 1 und 2, (1991 Abs. 1), 667 BGB Herausgabe bzw. Wertersatz von in das Eigenvermögen überführten oder sonst weggegebenen oder verbrauchten oder benutzten Nachlassgegenständen.[12] Ge...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Rückabwicklungsvorbehalte in Schenkungsverträgen

Rz. 93 Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dienen Schenkungen dazu, Vermögensmassen möglichst schon Jahre vor dem Tod des künftigen Übergebers auf seine Nachfolger zu übertragen. Dies bringt es für den Schenker jedoch häufig mit sich, dass er jeden Einfluss auf das Geschenk verliert und keine Möglichkeit mehr hat, auf unvorhergesehene zukünftige Ereignisse zu rea...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch

Rz. 183 Wie gesehen, benötigt der Pflichtteilsberechtigte zur Berechnung seines Anspruchs Informationen über den Bestand und Wert des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sowie bzgl. seiner Erb- und Pflichtteilsquote. Oftmals hat er aber keine Möglichkeit, sich selbst das erforderliche Wissen zu beschaffen, sodass er zur Verwirklichung seines Anspruchs auf die Angaben des Erben...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / I. Problemstellung

Das RVG bestimmt in § 15 Abs. 2, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern darf. Der Begriff der "Angelegenheit" wird im Gesetz jedoch nicht definiert. Es wird der Rechtsprechung und dem Schrifttum überlassen, die Abgrenzung im Einzelfall vorzunehmen.[2] Zwar enthält das RVG in den §§ 16-18 Regelungen, wann von derselben, verschiedenen o...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Ordnungsgemäße Verwaltung und Rechenschaftspflicht (§§ 2130, 2131 BGB)

Rz. 54 Ordnungsgemäße Verwaltung durch den Vorerben bedeutet Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[69] Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit ist, unabhängig von der persönlichen Situation des Vorerben, allein anhand der Verhältnisse des Nachlasses unter Berücksichtigung der Zeitumstände und für jede einzelne konkrete Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 4. Vorausgehende ärztliche Aufklärung und Beratung

Rz. 13 Das Gesetz sieht im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung keine Pflicht zur ärztlichen Beratung oder Aufklärung vor. In der Begründung zum Gesetzesentwurf des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme stets der ärztlichen Aufklärung bedarf, um wirksam zu sein, es sei denn, d...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 2. Fiktive bilanzielle Vermögenstrennung bei Dürftigkeit und Überschwerung

Rz. 10 Die Verfahren der Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz sind kostenträchtig. Ist der Nachlass nicht werthaltig genug oder sieht das Gesetz wie in § 1992 BGB ein solch förmliches Verfahren als nicht notwendig an, weil die Überschuldung des Nachlasses allein auf Vermächtnissen und Auflagen beruht, so gestehen die §§ 1990 ff. BGB es dem Erben zu, selbst gleichsam als ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Grundsätzliches

Rz. 457 Wird die unmittelbare Mindestbeteiligung von 25 v.H. nicht erreicht, kann die Begünstigung dennoch mittels einer Poolvereinbarung erzielt werden.[644] Eine Poolvereinbarung erfordert, dass der Erblasser oder Schenker und die weiteren Gesellschafter untereinander verpflichtet sind,mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Erbfähigkeit

Rz. 62 Die Erbfähigkeit folgt aus der allg. Rechtsfähigkeit, § 1 BGB. Nur Rechtssubjekte sind daher erbfähig, nicht hingegen Rechtsobjekte, wie z.B. Tiere. Rechtssubjekte sind alle natürlichen Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB. Allerdings wird das noch unge...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 11. Vermächtnis und Verjährung

Rz. 183 Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[389] ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. In Bezug auf das Vermächtnis ist die Streichung des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. zu beachten. Folge ist, dass der Vermächtnisanspruch jetzt nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB innerhalb von drei Jahren verjährt.[390] Beginn der Verjährungsfrist ist der Ablauf des Jahres, in dem der ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Antrag des Erben auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 292 Der Erbe hat einen Anspruch auf Aufhebung der Nachlassverwaltung, wenn entweder alle Gläubiger befriedigt sind oder eine Gefährdung derselben nicht mehr gegeben ist. Als Grund für die Aufhebung der Nachlassverwaltung benennt das Gesetz den Fall, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist (§ 1988 Abs. 2 BGB). Die Aufhebung der auf Antrag der Erben rec...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 441 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[594] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[595] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[596] als...mehr