Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.5 Gewinnrücklagen

Rz. 82 Als Gewinnrücklagen dürfen gem. § 272 Abs. 3 Satz 1 HGB nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Zu den Gewinnrücklagen gehören nach § 272 Abs. 3 Satz 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 A III HGB gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Die Rücklage für Ante... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,... mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.3 Fristen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.2 Finanzielle Eingliederung von Personengesellschaften

Rz. 230a Nachdem der EuGH[1] vor dem Hintergrund der Rechtsformneutralität des Unionsrechts grundsätzlich die Möglichkeit vorgegeben hatte, dass auch eine Personengesellschaft in ein einheitliches Unternehmen eingegliedert sein kann, musste sich der BFH mit dieser – entgegen der nationalen Fassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG – Erweiterung der organschaftlichen Möglichkeiten be... mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.1 Prüfungsauftrag

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Organisatorische Eingliederung

Rz. 239 Die organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchsetzen kann. Damit stellt die organisatorische Eingliederung eine Fortsetzung der Möglichkeiten der finanziellen Eingliederung dar, jedoch auf einer anderen Ebene im Unternehmen. Die Willensbildung auf der Gesellschafterebene muss... mehr

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Erbauseinandersetzung über ... / 1. Die Erbengemeinschaft im GmbH-Recht

Ein Geschäftsanteil im Nachlass steht mehreren Erben gesamthänderisch zu. Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig, so dass die Erben den Geschäftsanteil in Erbengemeinschaft halten. Für das Rechtsverhältnis der Miterben untereinander gelten die §§ 2038 ff. BGB. Auch wenn die Erben gegenüber der GmbH ihre Rechte nur einheitlich ausüben können (§ 18 GmbHG; hierzu Perzborn, ... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / VI. Handlungsempfehlungen für die Praxis

Ausreichend für die Bildung personenbezogener Kapitalrücklagen dürften damit auch einfache Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein – selbst wenn hierzu in der Satzung keine Regelung getroffen ist. Vom BMF aufgestellte Fallgruppen: In dem BMF-Schreiben v. 4.9.2024 sind als anzuerkennende Fallgruppen allerdings ausdrücklich nur abweichende Regelungen der Gewinnverteilung i... mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der GmbH-Gesellschafterversammlung

Zusammenfassung Begriff Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH können einstimmig oder mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Entscheidend ist, was die Gesellschafter vereinbart haben. Gibt es keine besonderen Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Nur bei Satzungsänderungen ist die im Gesetz angeordnete qualifizierte Mehrheit mindestens ei... mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.3 Haftungsgefahr: Geschäfte ohne Rückendeckung der Gesellschafterversammlung

In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen der Geschäftsführer seine im Innenverhältnis bestehenden Kompetenzen überschreitet. Häufig setzt er sich über Gesellschafterbeschlüsse oder Vorgaben im Anstellungsvertrag bzw. im Gesellschaftsvertrag hinweg. Auch deswegen kann er gegenüber der GmbH haften. So hatte das Kammergericht Berlin über folgenden Fall zu entscheid... mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der... / 2 Mehrheitsregelung bei der Beschlussfassung

Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die einfache Mehrheit, d. h. die Hälfte der abgegebenen Ja-Stimmen muss um eine Stimme die Nein-Stimmen überschreiten. Dies sollte auch so in der Satzung vereinbart werden, damit Klarheit besteht: Formulierungsvorschlag: Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen ab... mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der... / Zusammenfassung

Begriff Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH können einstimmig oder mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Entscheidend ist, was die Gesellschafter vereinbart haben. Gibt es keine besonderen Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Nur bei Satzungsänderungen ist die im Gesetz angeordnete qualifizierte Mehrheit mindestens einzuhalten. Gese... mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der... / 1 Stimmrecht und Geschäftsanteil

Jeder Euro des Geschäftsanteils an der GmbH gewährt eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen treffen. § 47 Abs. 2 GmbHG ist dispositiv. Stimmrecht und nominaler Geschäftsanteil müssen dabei nicht übereinstimmen. Im Gesellschaftsvertrag können als Sonderrecht auf den Anteil zusätzliche Stimmrechte vereinbart werden. Praxis-Tipp Einh... mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf... mehr

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Vertretungsregelung in der GmbH

Begriff Nach § 35 GmbHG wird die Gesellschaft durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Diese Vertretungsbefugnis ist nicht beschränkbar. Die Vertretungsmacht für die GmbH wirkt nach außen und nach innen. Der Geschäftsführer hat also auch in der GmbH uneingeschränkte Weisungsbefugnis zu allen Sachverhalten und gegenüber allen Mitarbeitern. Allerdings ist er verpfl... mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 So haftet der Geschäftsführer gegenüber der GmbH

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Geschäfte der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu führen. Fügt der Geschäftsführer dem Gesellschaftsvermögen durch schuldhaftes Verhalten Schaden zu, muss er diesen Schaden ersetzen. Die Haftung wird von der Gesellschafterversammlung per Beschluss geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich für die GmbH durc... mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände. D... mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.1 Haftungsgefahr: Unzureichende Absicherung von Geschäften der GmbH

Der Geschäftsführer muss Schaden von der GmbH abwenden. Dazu gehört es, Forderungsausfälle abzusichern. Der Geschäftsführer muss die Bonität des Vertragspartners jedenfalls bei größeren Geschäften vor Vertragsschluss prüfen, er darf Ware nur unter Vereinbarung von Eigentumsvorbehalt liefern, gegebenenfalls sind die Sicherheiten für gewährte Anzahlungen zu verlangen, z. B. Ba... mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 2 Gang der Satzungsänderung

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags vollzieht sich in folgenden Schritten: Grundsätzliche Überlegungen, welche Satzungsänderung durchgeführt werden soll Die Gesellschafter müssen sich im Vorfeld Gedanken machen, inwieweit eine Satzungsänderung erforderlich ist, um das von ihnen gewählte Ziel zu erreichen, und diese Satzungsänderung gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe form... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / Einführung

Jeden Gesellschafter, der nicht leitend in der GmbH mitarbeitet, kann das Gefühl beschleichen, dass hinter seinem Rücken gewirtschaftet wird. Geht in seiner GmbH alles mit rechten Dingen zu? Gibt es rechtswidrige Aktivitäten, werden z. B. Gelder durch Schwarzarbeit am Gesellschaftsvermögen vorbei transferiert? Wie steht die GmbH da? Ist sie in der Krise, gibt es verborgene R... mehr

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GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten u. a. dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Ge... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 4 Regelungsbedürftige Fragen

Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Praxis-Tipp Unterschiedliche Interessen klären Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedl... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / Einführung

Der Gesellschaftsvertrag (= Satzung) bildet die Grundordnung der GmbH. Von Zeit zu Zeit können Satzungsänderungen erforderlich werden. Häufig wird die Satzung bei der Gründung nicht ausverhandelt, sondern es wird ein Vertragsmuster verwendet, das sich im Laufe der Zeit als nicht angemessen erweist bzw. das infolge von geänderten Wünschen oder Entwicklungen angepasst werden s... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Welche Formalien sollen für die Gesellschafterversammlungen gelten? Können diese auch per Videozuschaltung oder hybrid abgehalten w... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 4 Verweigerung der Auskunft

Eine Verweigerung der Auskunft ist in diesen Fällen möglich: Wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt.[1] In der Praxis dürfte das allerdings die Ausnahme sein. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter ständig Auskunft begehrt, den Geschäftsführer damit vollständig auslastet und den Geschäftsbetrieb lahmlegt, ohne dass tatsächlich ein berechtigtes Inf... mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / 1 Handlungsfähigkeit der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person und eine Körperschaft. Sie ist rechtlich selbstständig und kann im eigenen Namen Rechte erwerben und Pflichten begründen. Die GmbH benötigt Organe, die für sie handeln. Daher muss eine GmbH neben anderen Organen, wie z. B. der Gesellschafterversammlung oder ggf. dem Aufsichtsrat, über mindestens einen Geschäftsführer verfügen. Die Gesells... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec... mehr

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GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 2 Gründe für die Nichtigkeit

Gründe für eine Nichtigkeit unabhängig von einer Anfechtbarkeit sind: Schwere Einberufungsmängel (nicht alle Gesellschafter wurden geladen, fehlende Einberufungsberechtigung, falsche Angaben bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung (§ 241 Nr. 1 AktG analog)) Die fehlende erforderliche Beurkundung eines Beschlusses (§ 241 Nr. 2 AktG analog) Der Beschluss verstößt gegen fu... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.2 Beispiel: Sozialversicherungsfreiheit für den Gesellschafter

Praxis-Beispiel Status des Gesellschafter-Geschäftsführers anpassen An einer GmbH, die Bücher verlegt, sind drei Gesellschafter jeweils zu 1/3 beteiligt. Nur einer der Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer mit. Die beiden anderen betrachten ihre Investition in die Gesellschaft durch die Beteiligung an der derselben als reine Kapitalanlage. Da Beschlüsse mit Mehrheit zu ... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 3 Anfechtungsklage

Unabhängig von diesen Kriterien können Gesellschafterbeschlüsse, die sonstige Mängel, insbesondere weniger schwerwiegende Rechtsverstöße aufweisen, mit der Anfechtungsklage (§ 241 AktG) angegriffen werden. Ein Beispiel wäre die Nichteinhaltung der Ladungsfrist für die Gesellschafterversammlung. Hat der Gesellschafter die Einberufung zwar erhalten, aber z. B. einen Tag oder w... mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / 3 Bestellung eines Notgeschäftsführers durch Gericht

Das Gericht wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten. Beteiligter in diesem Sinne ist jeder, der an der Bestellung des Notgeschäftsführers ein Interesse hat. Das können neben den einzelnen Gesellschaftern sonstige Organmitglieder, der Betriebsrat oder auch – wie im vorgenannten Beispiel – Gläubiger der GmbH sein. Schlägt der Antragsteller ein... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.1 Aktuelle und potenzielle Anteilseigner

Aktuelle Anteilseigner Die Veröffentlichung von Rechnungslegungsdaten erbringt gegenüber den aktuellen Anteilseignern keine Veränderung, da diese ohnehin in Abhängigkeit von der konkreten Rechtsform mehr oder weniger stark gesetzlich zugesicherte Einblicksrechte in die Unternehmensdaten haben. Spätestens zur Gesellschafterversammlung, auf der der Beschluss über die Gewinnvert... mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.3 Beispiel: Schutz des Minderheitsgesellschafters

Praxis-Beispiel Anpassungen zum Schutz des Minderheitsgesellschafters Eine Speditions-GmbH möchte ihr Geschäft deutlich erweitern, insbesondere Auslandsbüros in ehemaligen GUS-Staaten wie Kasachstan und Usbekistan eröffnen. Hierfür wird ein zusätzliches Kapital von 1 Mio. EUR benötigt. Ein usbekischer Investor ist bereit, dieses Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn er hierf... mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VIII. Muster: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der herrschenden GmbH

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.3: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der herrschenden GmbH Protokoll einer Gesellschafterversammlung der X GmbH Wir sind die vollzähligen Gesellschafter der X GmbH. Unter Verzicht auf sämtliche ... mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VIII. Muster: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Pächterin

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.8: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Pächterin Protokoll einer Gesellschafterversammlung der X GmbH Datum: _________________________ Ort: _________________________ Teilnehmer: _________________________ Wir sind die vollzählig erschienenen Gesellschafter der X GmbH. Unter Verzicht auf sämtlich... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Einberufung der Gesellschafterversammlung

a) Einberufungsrecht und -pflicht Rz. 154 Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch Unbefugte bewirkt Nichtigkeit der Beschlüsse.[664] Daher sind ihre Formalien sorgfältig zu beachten.[665] Das GmbHG regelt anders als das AktG das Verfahren zur Einberufung (und Durchführung, vgl. Rdn 158) der Versammlung nur in Ansätzen und dispositiv (§ 45 Abs. 2 GmbHG). aa) Gesch... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.20: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Ich, der unterzeichnende Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH, lade Sie hiermit zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am _____________________... mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.2: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ e... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Rz. 91 Gem. § 5a Abs. 4 GmbHG müssen die Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO) unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen; die Einberufungspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach § 49 Abs. 3 GmbHG soll nicht eingreifen.[306] Ggf. müssen die Geschäftsführer die Versammlung schon weit vor einer drohend... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / f) Gesellschafterversammlung

Rz. 64 § 109 HGB sieht für Gesellschafterversammlungen nur eine sehr rudimentäre und teilweise misslungene Regelung vor, sodass das Regelungswerk hierzu im Rahmen des Gesellschaftsvertrages niedergelegt werden muss. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die Wahl des Versammlungsleiters gelegt, da diesem eine wichtige Funktion zukommt, insbesondere im Zusammenhang mit der Fe... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / G. Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

I. Typischer Sachverhalt Rz. 149 Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH aus dem Fall D. I (vgl. Rdn 80) sind die Herren Baumeister und Meilinger. Zur Feststellung des Jahresabschlusses und zum Beschluss über die Ergebnisverwendung soll eine ordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Alternativ: Rz. 150 Die Gesellschafter Meier (Geschäftsanteil 50.000... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e... mehr