Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Nachlassverwaltung, Nachlasssicherung und Nachlassverwahrung

Rz. 62 Das Aufgabenspektrum des Nachlasspflegers bzgl. der Nachlasssicherung und -verwaltung ist groß;[181] bei der Vornahme von Handlungen hat er sich von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen.[182] Dabei hat er seine Entscheidungen pflichtgemäß zu treffen, im Falle eines Pflichtverstoßes haftet er gegenüber dem vertretenen Erben (vgl. § 1826 BGB).[183] Rz. 63 Vora...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.1 Haftungsgefahr: Unzureichende Absicherung von Geschäften der GmbH

Der Geschäftsführer muss Schaden von der GmbH abwenden. Dazu gehört es, Forderungsausfälle abzusichern. Der Geschäftsführer muss die Bonität des Vertragspartners jedenfalls bei größeren Geschäften vor Vertragsschluss prüfen, er darf Ware nur unter Vereinbarung von Eigentumsvorbehalt liefern, gegebenenfalls sind die Sicherheiten für gewährte Anzahlungen zu verlangen, z. B. Ba...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 10. Kapitalgesellschaften

Rz. 32 Aktien sind nach h.M. frei vererblich.[89] Eine Vererblichkeit kann auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden (vgl. zur Einzugsmöglichkeit § 237 AktG). Gleiches gilt für Geschäftsanteile an einer GmbH.[90] Diese sind ebenfalls frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Ist ein Minderjähriger Alleinerbe eines Geschäftsanteils, dann kann sein gesetzlicher Vertreter seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kernrechtsbereichtheorie

Rz. 53 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichtheorie entwickelt worden.[80] Diese ist nicht ohne weiteres auf das Testamentsvollstreckerrecht anwendbar und zu differenzieren.[81] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugän...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände. D...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Umfang... / Einführung

Jeden Gesellschafter, der nicht leitend in der GmbH mitarbeitet, kann das Gefühl beschleichen, dass hinter seinem Rücken gewirtschaftet wird. Geht in seiner GmbH alles mit rechten Dingen zu? Gibt es rechtswidrige Aktivitäten, werden z. B. Gelder durch Schwarzarbeit am Gesellschaftsvermögen vorbei transferiert? Wie steht die GmbH da? Ist sie in der Krise, gibt es verborgene R...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 2 Gang der Satzungsänderung

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags vollzieht sich in folgenden Schritten: Grundsätzliche Überlegungen, welche Satzungsänderung durchgeführt werden soll Die Gesellschafter müssen sich im Vorfeld Gedanken machen, inwieweit eine Satzungsänderung erforderlich ist, um das von ihnen gewählte Ziel zu erreichen, und diese Satzungsänderung gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe form...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten u. a. dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / Einführung

Der Gesellschaftsvertrag (= Satzung) bildet die Grundordnung der GmbH. Von Zeit zu Zeit können Satzungsänderungen erforderlich werden. Häufig wird die Satzung bei der Gründung nicht ausverhandelt, sondern es wird ein Vertragsmuster verwendet, das sich im Laufe der Zeit als nicht angemessen erweist bzw. das infolge von geänderten Wünschen oder Entwicklungen angepasst werden s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 4 Regelungsbedürftige Fragen

Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Praxis-Tipp Unterschiedliche Interessen klären Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Welche Formalien sollen für die Gesellschafterversammlungen gelten? Können diese auch per Videozuschaltung oder hybrid abgehalten w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 4 Verweigerung der Auskunft

Eine Verweigerung der Auskunft ist in diesen Fällen möglich: Wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt.[1] In der Praxis dürfte das allerdings die Ausnahme sein. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter ständig Auskunft begehrt, den Geschäftsführer damit vollständig auslastet und den Geschäftsbetrieb lahmlegt, ohne dass tatsächlich ein berechtigtes Inf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Notgeschäftsführer / 1 Handlungsfähigkeit der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person und eine Körperschaft. Sie ist rechtlich selbstständig und kann im eigenen Namen Rechte erwerben und Pflichten begründen. Die GmbH benötigt Organe, die für sie handeln. Daher muss eine GmbH neben anderen Organen, wie z. B. der Gesellschafterversammlung oder ggf. dem Aufsichtsrat, über mindestens einen Geschäftsführer verfügen. Die Gesells...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.2 Beispiel: Sozialversicherungsfreiheit für den Gesellschafter

Praxis-Beispiel Status des Gesellschafter-Geschäftsführers anpassen An einer GmbH, die Bücher verlegt, sind drei Gesellschafter jeweils zu 1/3 beteiligt. Nur einer der Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer mit. Die beiden anderen betrachten ihre Investition in die Gesellschaft durch die Beteiligung an der derselben als reine Kapitalanlage. Da Beschlüsse mit Mehrheit zu ...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 3 Anfechtungsklage

Unabhängig von diesen Kriterien können Gesellschafterbeschlüsse, die sonstige Mängel, insbesondere weniger schwerwiegende Rechtsverstöße aufweisen, mit der Anfechtungsklage (§ 241 AktG) angegriffen werden. Ein Beispiel wäre die Nichteinhaltung der Ladungsfrist für die Gesellschafterversammlung. Hat der Gesellschafter die Einberufung zwar erhalten, aber z. B. einen Tag oder w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 2 Gründe für die Nichtigkeit

Gründe für eine Nichtigkeit unabhängig von einer Anfechtbarkeit sind: Schwere Einberufungsmängel (nicht alle Gesellschafter wurden geladen, fehlende Einberufungsberechtigung, falsche Angaben bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung (§ 241 Nr. 1 AktG analog)) Die fehlende erforderliche Beurkundung eines Beschlusses (§ 241 Nr. 2 AktG analog) Der Beschluss verstößt gegen fu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Notgeschäftsführer / 3 Bestellung eines Notgeschäftsführers durch Gericht

Das Gericht wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten. Beteiligter in diesem Sinne ist jeder, der an der Bestellung des Notgeschäftsführers ein Interesse hat. Das können neben den einzelnen Gesellschaftern sonstige Organmitglieder, der Betriebsrat oder auch – wie im vorgenannten Beispiel – Gläubiger der GmbH sein. Schlägt der Antragsteller ein...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.1 Aktuelle und potenzielle Anteilseigner

Aktuelle Anteilseigner Die Veröffentlichung von Rechnungslegungsdaten erbringt gegenüber den aktuellen Anteilseignern keine Veränderung, da diese ohnehin in Abhängigkeit von der konkreten Rechtsform mehr oder weniger stark gesetzlich zugesicherte Einblicksrechte in die Unternehmensdaten haben. Spätestens zur Gesellschafterversammlung, auf der der Beschluss über die Gewinnvert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.3 Beispiel: Schutz des Minderheitsgesellschafters

Praxis-Beispiel Anpassungen zum Schutz des Minderheitsgesellschafters Eine Speditions-GmbH möchte ihr Geschäft deutlich erweitern, insbesondere Auslandsbüros in ehemaligen GUS-Staaten wie Kasachstan und Usbekistan eröffnen. Hierfür wird ein zusätzliches Kapital von 1 Mio. EUR benötigt. Ein usbekischer Investor ist bereit, dieses Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn er hierf...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VIII. Muster: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Pächterin

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.8: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Pächterin Protokoll einer Gesellschafterversammlung der X GmbH Datum: _________________________ Ort: _________________________ Teilnehmer: _________________________ Wir sind die vollzählig erschienenen Gesellschafter der X GmbH. Unter Verzicht auf sämtlich...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VIII. Muster: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der herrschenden GmbH

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.3: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der herrschenden GmbH Protokoll einer Gesellschafterversammlung der X GmbH Wir sind die vollzähligen Gesellschafter der X GmbH. Unter Verzicht auf sämtliche ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Einberufung der Gesellschafterversammlung

a) Einberufungsrecht und -pflicht Rz. 154 Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch Unbefugte bewirkt Nichtigkeit der Beschlüsse.[664] Daher sind ihre Formalien sorgfältig zu beachten.[665] Das GmbHG regelt anders als das AktG das Verfahren zur Einberufung (und Durchführung, vgl. Rdn 158) der Versammlung nur in Ansätzen und dispositiv (§ 45 Abs. 2 GmbHG). aa) Gesch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.20: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Ich, der unterzeichnende Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH, lade Sie hiermit zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am _____________________...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.2: Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Rz. 91 Gem. § 5a Abs. 4 GmbHG müssen die Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO) unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen; die Einberufungspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach § 49 Abs. 3 GmbHG soll nicht eingreifen.[306] Ggf. müssen die Geschäftsführer die Versammlung schon weit vor einer drohend...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / f) Gesellschafterversammlung

Rz. 64 § 109 HGB sieht für Gesellschafterversammlungen nur eine sehr rudimentäre und teilweise misslungene Regelung vor, sodass das Regelungswerk hierzu im Rahmen des Gesellschaftsvertrages niedergelegt werden muss. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die Wahl des Versammlungsleiters gelegt, da diesem eine wichtige Funktion zukommt, insbesondere im Zusammenhang mit der Fe...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / G. Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

I. Typischer Sachverhalt Rz. 149 Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH aus dem Fall D. I (vgl. Rdn 80) sind die Herren Baumeister und Meilinger. Zur Feststellung des Jahresabschlusses und zum Beschluss über die Ergebnisverwendung soll eine ordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Alternativ: Rz. 150 Die Gesellschafter Meier (Geschäftsanteil 50.000...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Einberufung der Versammlung durch Minderheit

Rz. 167 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.22: Einberufung der Versammlung durch Minderheit Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, laden Sie gem. § 50 Abs. 3 GmbHG zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am _________________________ um...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreiche ich als alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebspachtvertrag

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.35: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln Verhandelt zu Frankfurt am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienenmehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 39 (Der Text stammt weitgehend aus SG München v. 13.10.2023 – B 1 BA 20/23 R) Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.12: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung An das Sozialgericht _________________________ Antrag gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG Der X GmbH & Co. KG, _________________________ – Antragstellerin – gegen Deutsche Rentenversicherung _______...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Einberufungsverlangen

Rz. 165 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.21: Einberufungsverlangen Einschreiben/Rückschein Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, halten ausweislich der Gesellschafterliste zusammen Geschäftsanteile im Nennbetrag von insg. 80.000 EUR am Stammkapital der Gesellsch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufungsrecht und -pflicht

Rz. 154 Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch Unbefugte bewirkt Nichtigkeit der Beschlüsse.[664] Daher sind ihre Formalien sorgfältig zu beachten.[665] Das GmbHG regelt anders als das AktG das Verfahren zur Einberufung (und Durchführung, vgl. Rdn 158) der Versammlung nur in Ansätzen und dispositiv (§ 45 Abs. 2 GmbHG). aa) Geschäftsführer Rz. 155 Einberufungskom...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr