Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 1 Gesellschafterposition und Gesellschafterversammlung

Der GmbH-Gesellschafter kann sich entscheiden, ob er sich auf die Rolle des Kapitalanlegers beschränkt oder unter Ausnutzung seiner Rechte aktiv auf die Geschäftspolitik Einfluss nimmt. Hierbei muss der Gesellschafter sich allerdings vergegenwärtigen, dass er einen bestimmenden Einfluss nur erreichen kann, wenn er entweder allein oder mit anderen Gesellschaftern gemeinsam, m...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4 Verwaltungsrechte

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der einzelne Gesellschafter nicht unmittelbar auf die Geschäftspolitik Einfluss nehmen darf. Er hat seine Interessen und Wünsche vielmehr in die Gesellschafterversammlung einzubringen, die dann durch Beschlussfassung ihrerseits in das Geschäftsgeschehen eingreift bzw. dieses bestimmen kann. Das wichtigste Verwaltungsrecht ist da...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.6 Sonderrechte

Einzelnen Gesellschaftern können Sonderrechte zustehen. Diese müssen im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Praxis-Beispiel Mögliche Sonderrechte der Gesellschafter Ein Gesellschafter kann ein Sonderrecht auf das Amt des Geschäftsführers haben oder das Recht, die Person des Geschäftsführers zu benennen, der sodann von der Gesellschafterversammlung zu bestellen ist. Auch das We...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.5 Kontrollrechte

Die Gesellschafterversammlung – nicht ein einzelner Gesellschafter – hat die Funktion, den Geschäftsführer zu überwachen und damit seine Tätigkeit zu kontrollieren. Der einzelne Gesellschafter hat jedoch als Individualrecht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das er gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen kann und das ihn auch in die Lage versetzt, dessen Tätigkeit zu pr...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der Gesellschafter muss sich vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Rechte nicht ihm, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter, also der Gesellschafterversammlung zustehen. Die Gesellschafter bündeln ihre Interessen in der Gesellschafterversammlung. Diese fasst die für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse und bestimmt damit die Geschäftspolitik. Dennoch hat der Gesel...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 7 Inkongruente und disquotale Gewinnausschüttungen als Gestaltungsmittel

Eine disquotale Gewinnausschüttung kann in bestimmten Sachverhalten erhebliche Vorteile mit sich bringen. Nach § 29 Abs. 3 GmbHG ist es gesellschaftsrechtlich zulässig, dass die Anteilseigner eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung beschließen. Auch steuerlich kann eine solche disquotale Gewinnausschüttung anzuerkennen sein. Schon der Umstand, d...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht

Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaftsverhältnis und bildet eine wichtige Richtschnur für das Handeln der Gesellschaft, der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Ein Gesellschaftsverhältnis beruht auf einer engen persönlichen Verbundenheit und besonderem gegenseitigen Vertrauen, so dass erhöhte Sorgfaltspflichten zwischen den Organen und Gesellschaftern, aber auch...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2 Rechte der Gesellschafter

Hinsichtlich der Rechte des Gesellschafters unterscheiden wir zwischen den Vermögensrechten, wozu insbesondere der Gewinnanspruch gehört, den Verwaltungsrechten (zentrales Recht ist hier das Stimmrecht), den Kontrollrechten, wozu das Auskunfts- und Einsichtsrecht zählen sowie etwaigen in der Satzung vereinbarten Sonderrechten. Von den vorgenannten Individualrechten des einzel...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.2 Stimmverbote

Erwähnenswert sind ferner noch Stimmverbote, die einzelne Gesellschafter treffen. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 47 Abs. 4 GmbHG. Diese Bestimmung ist allerdings nicht abschließend. Zusammengefasst lassen sich folgende Stimmverbote feststellen: Ein Gesellschafter darf bei Beschlüssen nicht mitstimmen, durch die er entlastet werden soll; dies ist für Gesellschafter...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.2 Wenn die Stammeinlage nicht erbracht wird

Leistet der Gesellschafter trotz Fälligkeit seine Stammeinlage nicht, kann die Gesellschaft das komplizierte Kaduzierungsverfahren nach §§ 21ff. GmbHG betreiben. Anhand dieses Verfahrens darf die Gesellschaft den Geschäftsanteil für verlustig erklären, wenn die Stammeinlageverpflichtung unter bestimmten formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wird. Ein evtl. vorhandener früh...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.4 Bezüge aus Genussrechten

Der Inhaber eines Genussrechts überlässt sein Kapital der Gesellschaft i. d. R. zeitlich befristet und erhält hierfür einen schuldrechtlichen Anspruch auf den vereinbarten Ertrag. Er hat – im Gegensatz zum Aktionär – kein Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung, kein Stimmrecht o. Ä. Bezüge aus Genussrechten gehören nur dann zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Gesellschafterliste nach Beschlussfassung

Zusammenfassung Einem Gesellschafter muss es im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes auch nach einer Beschlussfassung noch möglich sein, einstweiligen Rechtsschutz gegen eine (wahrscheinlich) unrichtige Gesellschafterliste zu erlangen. Andernfalls könnte effektiver Rechtsschutz allein aufgrund von zeitlichen Zufälligkeiten nicht erlangt werden. Zur Sache In einer G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fallstricke beim Tod des Alleingesellschafters und -geschäftsführers einer GmbH

Zusammenfassung Auch wenn der Erbe eines Gesellschafters mit dem Erbfall vollumfänglich in dessen Rechtsposition eintritt, kann er aufgrund von § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG bis zu seiner Eintragung in die beim Handelsregister hinterlegte Gesellschafterliste keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse fassen. Dies kann im Todesfall eines Alleingesellschafters und -geschäftsführers z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / d) Klare und eindeutige Vereinbarung

Um steuerlich wirksam zu sein, müssen Vereinbarungen mit beherrschenden Gesellschaftern zudem im Vorhinein klar und eindeutig getroffen sein. Ohne klare und eindeutige Vereinbarung kann eine Gegenleistung nicht als schuldrechtlich begründet angesehen werden. Das gilt nach dem BFH selbst dann, wenn ein Vergütungsanspruch aufgrund gesetzlicher Regelung bestehen sollte, wie z.B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Beherrschende Stellung

Beherrschend ist die Stellung eines GmbH-Gesellschafters im Regelfall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrechte besitzt und deshalb bei Gesellschafterversammlungen entscheidenden Einfluss ausüben kann. Beachten Sie: Wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen, reicht auch eine Beteiligung von 50 % oder weniger zur Annahme...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.3 Gewinn und Verlust sind als Jahresüberschuss oder -fehlbetrag im Kapitalkonto auszuweisen

Wie auch bei Einzelunternehmen werden bei der Kapitalgesellschaft Aufwendungen und Erträge auf Erfolgskonten gebucht. Diese werden entsprechend über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen und im Kapitalkonto unter Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Erst wenn die Gesellschafterversammlung über die Verwendung entschieden hat, erfolgt eine Umbuchung auf Gewinnrüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto: Besonderheite... / 7 Behandlung von Genussrechtskapital bei der GmbH

Der Begriff des Genussrechtskapitals ist gesetzlich nicht definiert. Hierdurch entstehen schuldrechtliche Gläubigerrechte, durch die dem Rechteinhaber grundsätzlich Vermögensrechte zugestanden werden, die typischerweise nur Gesellschaftern zustehen. Diese Rechte werden dem Gläubiger im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung eingeräumt. Eine Genussrechtsvereinbarung darf je...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzielle Darstellung der Ergebnisverwendung

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Ausweis der Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" kommt nur im Ausnahmefall für eine PersG in Betracht. Der Normalfall ist die Aufstellung des JA unter Ergebnisverwendung. Die vorgenannten EK-Posten treten dann nicht auf. Gemäß § 122 (n. F.) haben die persönlich haftenden Gesellschafter mit der Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Treuhandschaft und Liquidation (Abwicklung)

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Stellt ein Betrieb seine Tätigkeit ein, so erfolgt die Auflösung, an die sich die Liquidation anschließt, d. h. die vorhandenen Vermögenswerte werden veräußert und der erzielte Erlös wird zur Tilgung der Schulden sowie zur Rückzahlung des EK verwendet. Nicht immer werden die Geldmittel ausreichen, um alle Ansprüche voll zu decken. Bei Einzel-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2536 [Autor/Stand] Schuldrechtliche Leistungsbeziehung. Erbringt eine Konzernobergesellschaft gegenüber verbundenen Unternehmen Leistungen im Bereich des Intranets, ist zunächst zu prüfen, ob diese Leistungen auf gesellschaftsrechtlicher oder schuldrechtlicher Basis erbracht werden. Eine Verrechnung von Dienstleistungen zwischen Konzernober- und Untergesellschaft ist dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Übersicht zu verrechenbaren/nicht verrechenbaren Dienstleistungen

Rz. 1761 [Autor/Stand] Leistungskategorien. Die folgende Aufstellung nimmt eine Kategorisierung von Leistungen in verrechenbar ("ja") und nicht verrechenbar ("nein") vor. Die Aufstellung ist idealtypisch und sollte hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf den Einzelfall geprüft werden.[2]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Beispiele für nicht verrechenbare Dienstleistungen

Rz. 1756 [Autor/Stand] Nicht verrechenbare Dienstleistungen. Zu den gesellschaftsrechtlich veranlassten und somit nicht verrechenbaren Dienstleistungskategorien gehören insb.[2]: Die Leitung und Organisation des Konzerns, die Festlegung der Konzernpolitik sowie die Finanzplanung für den Gesamtkonzern: Hierzu zählen Aufwendungen im Rahmen der dispositiven Tätigkeit des Konzern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pfandrechte und Nießbrauch an Anteilen

Rn. 95 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pfandrechte und Nießbrauch begründen grds kein wirtschaftliches Eigentum an den Anteilen einer KapGes (Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 190; Levedag in Schmidt, § 17 EStG Rz 57 (42. Aufl); Jäschke in Lademann, § 17 EStG Rz 118 (231. EL)). Der BFH hat jedoch (für einen wohl atypisch gelagerten Fall) entschieden, dass Anteile an KapGes dem Nießbrauc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Beherrschender Einfluss gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Rz. 522 [Autor/Stand] Beherrschender Einfluss – Definition. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird das Nahestehen einer Person gegenüber dem Stpfl. dadurch begründet, dass sie auf den Stpfl. unmittelbar oder mittelbar einen b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.4 Häufige Ergänzungen der Satzung

In der Praxis werden in die Satzung außerdem folgende Punkte oft aufgenommen: ergänzende Regelungen über die Einberufung von Gesellschafterversammlungen, die Fassung von Beschlüssen auf der Gesellschafterversammlung, Bestimmungen zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer, Regelungen über die Frage, wie bei Veränderungen im Gesellschafterbestand zu verfah...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.5 Gründungsprotokoll, Geschäftsführerbestellung und Musterprotokolle

Die Gründung der GmbH erfolgt nicht allein durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, sondern zusätzlich durch ein ebenfalls zu beurkundendes Gründungsprotokoll, das gewissermaßen die erste Gründungsversammlung beinhaltet und das vor allem die Übernahmeerklärungen der Gesellschafter hinsichtlich ihrer Stammeinlagen enthält. Auf dieser ersten Gesellschafterversam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fairness Opinions - Schutz von Gesellschaftsorganen vor Haftungsrisiken

Zusammenfassung Die DVFA e.V. (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) hat im März dieses Jahres die Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions neu gefasst. Dies gibt Anlass, die Frage zu untersuchen, ob solche Fairness Opinions geeignet sind, die Haftungsrisiken von Gesellschaftsorganen bei Unternehmenstransaktionen zu reduzieren. Definition "Ein...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 1 Betriebsänderung: Sozialplan ist erforderlich

Kommt es zwischen den zuständigen Organen des Unternehmens (gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung) und dem Betriebsrat zu einer Einigung über geplante Betriebsänderungen, muss diese Vereinbarung schriftlich fixiert sowie vom Unternehmer und Betriebsrat unterschrieben werden. Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Leitsatz Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen. Normenkette § 1...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.3 Dienstleistungen

Leistungen werden grundsätzlich wie Warenlieferungen behandelt. Die oben dargestellten Grundsätze gelten somit entsprechend. Auch bei Dienstleistungen sind zunächst im Rahmen der Funktionsanalyse die Funktion und die Risiken der einzelnen Gesellschaften zu ermitteln, um sodann einen fremdüblichen Preis ermitteln zu können.[1] Die Verwaltung wendet bei Dienstleistungen regelmä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Daraus resultiert insbesondere, dass für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern gegenüber haftet, nicht jedoch der Gesellschafter. Grundsätzlich obliegt bei der GmbH, vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung, dem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte der Gesellschaft. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Ordnungsgemäße Vertretung/Selbstkontrahierungsverbot

Rz. 449 Zudem muss die Gesellschaft bei allen Vereinbarungen mit beherrschenden GGF ordnungsgemäß vertreten sein. Rz. 450 Bei einer Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung zum Abschluss, zu Änderungen und zur Aufhebung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern zuständig, soweit sich nicht aus der Satzung eine anderweitige Zuständigkeit ergibt. Rz. 451 Die Zuständigk...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Pflicht zu zügigen Ermittlungen

Rz. 292 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermittlungen zügig durchgeführt werden bzw. der Geschäftsführer tatsächlich und mit der gebotenen Eile gehört wird (vgl. BGH v. 2.7.1984 – II ZR 16/84, GmbHR 1985, 112 = WM 1984, 1187; a.A. OLG Düsseldorf v. 8.12.1983, ZIP 1984, 86). Es darf keine pflichtwidrige Verzögerung vorliegen (vgl. BGH v. v. 26.2.1996 –II ZR 114/95, DB 1996...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Muster – Geschäftsführervertrag

Rz. 546 Muster 16.27: Geschäftsführervertrag (in der Ausgestaltung als Dienstvertrag) Muster 16.27: Geschäftsführervertrag (in der Ausgestaltung als Dienstvertrag) Geschäftsführerdienstvertrag zwischen der Firma _________________________-GmbH _________________________ (Adresse) – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese vertrete...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Zuständigkeit für Bestellung und Vertragsschluss – Eintragung ins Handelsregister

Rz. 170 Die Zuständigkeit zum Abschluss des Anstellungsvertrages richtet sich grds. nach der Zuständigkeit für die Bestellung. Die gesellschaftsrechtliche Bestellung zum Geschäftsführer obliegt gem. § 46 Nr. 5 GmbHG der Gesellschafterversammlung, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag der GmbH eine hiervon abweichende Regelung vorsieht (§ 45 Abs. 2 GmbHG; zur Vertretung der G...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung/wirksamer Gesellschafterbeschluss – Austragung im Handelsregister

Rz. 186 Die Zuständigkeit zur Kündigung bzw. zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem Geschäftsführer richtet sich, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, nach der Zuständigkeit für die Abberufung (vgl. OLG München v. 24.03. 2016 – 23 U 1884/15 Annexkompetenz). Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG ist dazu die Gesellschafterversammlung zuständig (vgl. BGH v. 9.4...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Kenntnis aller Gesellschafter

Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbHG zuständige Organ, es sei denn, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Beispiele für wichtige Kündigungsgründe

Rz. 280 Wenngleich vielfach (vermeintlicher oder wirklicher) geschäftlicher Misserfolg des Geschäftsführers der Auslöser für eine außerordentliche Kündigung ist, ist dies kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB (vgl. Bosse, Checklisten Handbuch GmbH-Geschäftsführer, S. 48 sowie die nachfolgenden Fallbeispiele): Beispiele für anerkannte wichtige Kündigungsgründe (bei Künd...mehr