Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 6 Organisation und Beschlussfassung

Das Gesetz enthält keine Regelungen zur Organisation und Beschlussfassung des Beirats. Deshalb ist es sinnvoll, im Gesellschaftsvertrag oder in der Beiratsordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Dies gilt vor allem für die interne Organisation des Beirats, seine Einberufung, die Durchführung von Sitzungen, die Bestimmung des Teilnehmerkreises und die Beschlussfassung. Vo...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 7 Informationsrechte

Mit den Aufgaben des Beirats müssen entsprechende Informationsrechte einhergehen. Sofern Gesellschaftsvertrag oder Beiratsordnung keine Regelungen treffen, kann der Beirat jederzeit von der Geschäftsführung umfassende Auskünfte verlangen.[1] Allerdings kann ein einzelnes Beiratsmitglied ein dem Beirat gegenüber der Geschäftsführung durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumtes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.1 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen (Buchst. a)

Rz. 219 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a) S. 1 EStG führt zu einer Vorverlagerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.2 Nicht ausdrücklich genannte Körperschaften

Rz. 100 Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft erzielt, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG aufgeführt ist, können nach dieser Vorschrift als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung unterliegen, da § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG insofern keine abschließende Aufzählung enthält.[1] Voraussetzung für eine entspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.2 Definition des Anteilseigners im Steuerrecht (S. 2)

Rz. 348 § 20 Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG der Anteilseigner erzielt. Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem die Anteile nach § 39 AO im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. § 39 Abs. 1 AO rechnet Wirtschaftsgüter für steuerliche Zwecke grundsätzlich dem zivilre...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Manipulation der Zeugnisfähigkeit

Rz. 116 Die Rspr.[260] duldet es auch, dass die Parteien des Rechtsstreits durch Manipulationen Zeugnisfähigkeiten begründen oder umgekehrt auch nehmen: z.B. durchmehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 3 Liquidation

Soll eine GmbH beendigt werden, gliedert sich dies in 3 Schritte: Die Auflösung, als formeller Akt. Dieser besteht i. d. R. aus einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, welche die Auflösung der GmbH beschließt. Daran schließt sich die Phase der Liquidation an, in welcher der Liquidator die GmbH abwickelt, also insbesondere die laufenden Geschäfte der GmbH beendet, Forder...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.1 Grundlagen

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche Verträge miteinander zu schließen. Gleichzeitig besteht zwischen ihnen auch ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis. Daraus entspringt ein gewisses Spannungsverhältnis, das steuerrechtlich relevant werd...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.5 Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 42 Grundsätzlich gelten für das Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags die Ausführungen der Rz. 23 ff. analog. So finden die §§ 293–294 AktG ebenfalls für den Gewinnabführungsvertrag Anwendung. Der Gewinnabführungsvertrag wird wie der Beherrschungsvertrag zunächst von den Vertretern der beteiligten Vertragsparteien vorbereitet und abgeschlossen. Der Gewinnabführungs...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e...mehr

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Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2 Haftung gegenüber der GmbH

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH ist in § 43 GmbHG geregelt. Danach haftet der Geschäftsführer für jeden Schaden, den er der GmbH pflichtwidrig und schuldhaft zufügt. Will die GmbH Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer geltend machen, so ist dies nur möglich, wenn die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Der Beschluss mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Faktischer Geschäftsführer

Begriff Als faktisches Organ kann gelten, wer als solches handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Führt z. B. der Alleingesellschafter und nicht der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer tatsächlich die Geschäfte der GmbH, spricht man von einem faktischen Geschäftsführer. Dies ist auch dann der Fall, wenn der eingetragene Geschäftsführer ausschließlich oder ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 6 Formulierungsvorschläge für Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote

§ xy Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers a) Wettbewerbsverbot während der Organstellung (1) Der Geschäftsführer unterliegt während der Vertragsdauer einem Wettbewerbsverbot, das ihm verbietet, Tätigkeiten zu entfalten, durch die er sich mit dem Gesellschaftszweck und den Zielen der Gesellschaft, insbesondere mit dem tatsächlich ausgeübten Unternehmensgegenstand und in dem G...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.2 Folgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Verstößt der Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot, besteht zunächst ein Unterlassungsanspruch der GmbH. Im obigen Beispiel müsste Gerald also in Zukunft solche schädigenden Handlungen unterlassen bzw. noch laufende Verstöße beenden. Weiterhin kann das Verhalten des Geschäftsführers zum Anlass genommen werden, ihn mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abzuberufen u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 2 Befreiung vom Wettbewerbsverbot

Eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich. Sie ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen, z. B. wenn ein Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens eingestellt werden soll, um eine Kooperation zwischen den eigentlich konkurrierenden Unternehmen in die Wege zu leiten. Die Voraussetzungen der Befreiung im Einzelnen sind umstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 7 Nebentätigkeiten des GmbH-Geschäftsführers

Vom Wettbewerbsverbot zu unterscheiden, ist das Nebentätigkeitsverbot. Grundsätzlich gilt, dass der Geschäftsführer, sofern mit der GmbH nichts Abweichendes vereinbart wurde, seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft zu stellen hat. Nebentätigkeiten darf der Geschäftsführer nur ausüben, wenn diese mit der Geschäftsführertätigkeit vereinbar sind. Im Zweifel mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Die Haftung der GmbH selbst ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die GmbH kann als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit nur die Mittel zur Verfügung stellen, die sie hat und ggf. noch erwirtschaftet. Ihre Gesellschafter sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht verpflichtet, bei Verbrauch der Mittel der GmbH Nachschüsse in das Gesellschaftsvermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung einer GmbH an a... / 2 Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen

Wenn eine GmbH ein anderes Unternehmen gründet oder sich zu 100 % an einem anderen Unternehmen beteiligt, handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, wobei man auch bei einer Mehrheitsbeteiligung von einer Tochtergesellschaft spricht. Tochtergesellschaften werden meist in der Rechtsform der GmbH gegründet. Der Geschäftsführer der 100 %igen Tochtergesellschaft wird von dem zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Bargründung / 3.2 Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Der Gesellschaftsvertrag muss klar zwischen Bargründung und Sachgründung unterscheiden. Bei Nichteinhaltung der notariellen Form oder Mängeln des Beurkundungsverfahrens ist der Gesellschaftsvertrag nichtig. Gleiches gilt, wenn in der Satzung ein unzulässiger oder unmöglicher Zweck als Unternehmensgegenstand der GmbH...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.2 Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Verwaltung

Nach dem EuGH-Urteil vom 28.6.2007[1] ist der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. Art. 1 Nr. 1 der 13. EG-Richtlinie der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden. Der Sitz wird in einem solchen Fall von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.1 Keine Gewinnausschüttung

"Der Jahresüberschuss wurde laut Beschluss der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschüttet, sondern in die Rücklagen übernommen. Dadurch verbessert sich die Eigenkapitalsituation weiter. Das hat bei den Banken zu einer Verbesserung des Ratings geführt, woraus eine sichere Versorgung mit Krediten entstand."mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.1 Zielgruppe Eigentümer: Beibehalten des Engagements

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Die Gesellschafter, Aktionäre oder Anteilseigner sollen ihr finanzielles Engagement am Unternehmen beibehalten, vielleicht sogar ausweiten. Gleichzeitig sollen sie mit der Arbeit der angestellten Unternehmensführer (Geschäftsführer, Vorstände, Topmanager) zufrieden sein, damit deren Verträge auch v...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 4 Andere Lesergruppen

Einer der größten Fehler ist die Annahme, dass der Lagebericht kaum gelesen wird. Unter anderem die gesetzliche Veröffentlichungspflicht führt dazu, dass weitere interessierte Stellen Informationen aus dem Lagebericht ziehen werden. Einige Beispiele: Der Staat erhält den Jahresabschluss mit der Steueranmeldung. So können z. B. die Schwerpunkte einer Betriebsprüfung auf Inhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 6 Geschäftsordnung einer Geschäftsführung mit Ressortaufteilung

Wer sich auf seine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu (Pri...mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 5 Vereinbarung der Geschäftsverteilung

Für die Geschäftsverteilung und Zuordnung sind in erster Linie die Gesellschafter der GmbH verantwortlich. Den Gesellschaftern steht es frei, ob und wie sie eine Geschäftsverteilung der Geschäftsführer festlegen wollen. Den Gesellschaftern steht es auch frei, bestehende Geschäftsordnungen zu ändern. Hinweis Eine wirksame Ressortverteilung knüpft der 2. Zivilsenat des BGH an 4...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.1 Einzelvertretung – Gesamtvertretung

Hat eine GmbH nur einen Geschäftsführer, vertritt dieser die GmbH alleine. Auch bei mehreren Geschäftsführern kann jeder von ihnen einzelvertretungsberechtigt sein, sofern ihm von der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Schließt ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer Verträge für die Gesellschaft, ist diese daran gebunden, auch wenn d...mehr

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Neues Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften – Wechsel zum Anfechtungsmodell

Zusammenfassung Das MoPeG schafft neue Regeln für Beschlussfassung und -mängel bei Personengesellschaften. Das Anfechtungsmodell für OHG, KG & GmbH & Co. KG soll dabei Unsicherheit beseitigen und Rechtsschutz erleichtern. Wir erklären, was das bedeutet und warum vertragliche Regelungen weiterhin wichtig sind. Neuerungen für OHG, KG und GmbH & Co. KG – Alte Probleme bei GbR un...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 1 Begriff der Kompetenz

Rz. 1 Unter Kompetenz ist zunächst die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe zu verstehen. Daraus leitet sich wiederum die Verantwortlichkeit für deren ordnungsmäßige Erledigung ab. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Handlung – wie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 Abs. 1 HGB bzw. § 140 AO – vorliegt, trifft diese denjenigen, der mit der ents...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 24 Bei der Kommanditgesellschaft werden die Ergebnisse des Geschäftsjahres gemäß § 167 Abs. 1 HGB i. V. m. § 120 Abs. 2 HGB den jeweiligen Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter zu- bzw. abgeschrieben. Bei Kommanditisten begrenzen die Absätze 2 und 3 des § 167 HGB diesen Vorgang jeweils auf die Höhe der bedungenen bzw. rückständigen Einlage. Eine förmliche Beschlussf...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.3 Feststellungskompetenz

Rz. 38 Bis zu seiner Feststellung existiert der Jahresabschluss nur als Entwurf. Erst durch den förmlichen Feststellungsbeschluss nach § 46 Nr. 1 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung erlangt er seine Verbindlichkeit nach innen gegenüber den Gesellschaftern und nach außen zu den Gläubigern sowie den übrigen Interessengruppen.[1] Es handelt sich um die Anerkennung seiner ...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.4 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 39 Die Gesellschafter haben gemäß § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG bzw. § 46 Nr. 1 GmbHG spätestens bis zum Ablauf der ersten 8 Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt (§ 267 Abs. 1 HGB), bis zum Ablauf der ersten 11 Monate des Geschäftsjahrs über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Der Gesellschaftsvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.4 Gesellschafterversammlung

Rz. 795 Der Verschmelzungsvertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowohl der übertragenden GmbH als auch der aufnehmenden GmbH & Co. KG (Verschmelzungsbeschlüsse), § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG. Die Beschlüsse sind notariell zu beurkunden, § 13 Abs. 3 UmwG. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Nach § 43 UmwG k...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 794 Zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist der Entwurf des Verschmelzungsvertrages und der Verschmelzungsbericht den Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung zu übersenden, § 42 UmwG. Außerdem muss der Entwurf des Verschmelzungsvertrages gemäß § 5 Abs. 3 UmwG spätestens ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 803 Gemäß § 230 Abs. 1 UmwG haben die Geschäftsführer der GmbH allen Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung schriftlich anzukündigen. Der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses ist spätestens einen Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung dem Betriebsrat der GmbH – sofern vorhand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.1 Umwandlungsbeschluss

Rz. 800 Die formwechselnde Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG erfolgt aufgrund eines notariell zu beurkundenden Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der GmbH, § 193 UmwG.[1] Für diesen Beschluss ist grundsätzlich eine Mehrheit von mindestens ¾ der in der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich, § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG. Der Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) KapErtrSt ist keine Nachlassverbindlichkeit

Im Wege eines Vermächtnisses erwarb A von seinem verstorbenen Vater einen Anteil an einer GmbH. Vor dem Tod des Vaters hatte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschlossen, die i.H.v. 187.500 EUR auf den Vater entfiel und nach dessen Tod unter Einbehalt von KapErtrSt an A ausbezahlt wurde. Das FA setzte im ErbSt-Bescheid die Forderung mit dem Nennwert von 187.500...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr