Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3.1 Formale Anforderungen an den Beschluss über die Ergebnisverwendung

Üblicherweise werden Beschlüsse im Rahmen von Präsenzversammlungen getroffen, wobei zwischen ordentlicher und außerordentlicher Versammlung unterschieden wird. Möglich ist aber auch eine schriftliche Beschlussfassung z. B. im Umlaufverfahren. Zu beachten sind dabei immer die im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelungen. Oft wird hier festgelegt, dass der Beschluss über die...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3.4 Ablaufplan für den Verwendungsbeschluss

Fristen (s. o. unter 3.2.) einhalten. Gesellschafterversammlung oder schriftliche Abstimmung über Jahresabschluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Gewinnverwendung Grundsätzlich reicht für die Beschlüsse die einfache Mehrheit, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Bei der Ein-Personen-GmbH: Der Gesellschafter-Geschäftsführer fasst den Beschluss über Jahresab...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3 So fassen Sie den Ausschüttungsbeschluss

Ein Ausschüttungsbeschluss kann erst nach Feststellung des Jahresabschlusses und im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung gefasst werden. Es handelt sich dabei um einen Gesellschafterbeschluss, der von der Gesellschafterversammlung gefasst wird. Handelt es sich bei der GmbH um eine Ein-Personen-GmbH, bei der der Geschäftsführer zugleich der einzige Gesellschafter ist, muss ...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3.3 Einfache Mehrheit genügt für den Verwendungsbeschluss

Der Beschluss über die Gewinnverwendung wird grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Im Gesellschaftsvertrag kann eine andere Mehrheit für die Beschlüsse vorgeschrieben werden (z. B. Einstimmigkeit, 3/4-Mehrheit). Auch ist es möglich, eine Mindestausschüttung des Gewinns im Gesellschaftsvertrag vorzuschreiben. Ac...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / 5. Abgeltungsteuer

Im Bereich der Abgeltungsteuer spielen nahe Angehörige insoweit eine nicht unbedeutende Rolle, als die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes ausgeschlossen ist, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.5 Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 135 Nach Auffassung des BFH im Urteil v. 13.7.2017[2] kann auch eine Einheits-GmbH & Co. KG gewerblich geprägt sein. Die beteiligungsidentische GmbH & Co. KG und die Einheits-GmbH & Co. KG werden insoweit gleich behandelt. Der BFH sieht die Einheits-GmbH & Co. KG als gewerblich geprägt i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Maßgeblich für die gewerbliche Prägung ist, dass die ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beherrschender Gesellschafter

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft (gGmbH) und ihrem beherrschenden Gesellschafter sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Ein Gesellschafter beherrscht seine Gesellschaft, wenn er in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Dividendenvereinnahmung

Rn. 492i Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Im BFH-Beschluss GrS 2/99 v 07.08.2000 (BFH BStBl II 2000, 632) ging es entscheidungserheblich um die Frage, ob ein nach dem Bilanzstichtag erfolgter Gewinnausschüttungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft beim Mutterunternehmen noch in der Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr (bei beiden Unternehmen ide...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beherrschende Gesellschafter

Rn. 138 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gewinnausschüttungen sind dem Gesellschafter schon dann zugeflossen, wenn sie ihm zB auf einem Verrechnungskonto bei der leistungsfähigen KapGes gutgeschrieben worden sind, über das der Gesellschafter verfügen kann, oder wenn der Gesellschafter aus eigenem Interesse (zB bei einer Novation) seine Gewinnanteile in der Gesellschaft belässt (BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Anteilseigner

Rn. 292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Vermögensvorteil muss dem Gesellschafter zukommen; eine mittelbare Vorteilszuwendung genügt. Die mittelbare Vorteilszuwendung ist dann erfüllt, wenn die Leistung einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zukommt. Die Zuwendung an die nahestehende Person muss eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist unerheblich, ob d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Ansatzebene Aktivamehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Bezüge

Rn. 227 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Neben Gewinnanteilen und Ausbeuten gehören auch sonstige Bezüge aus Anteilen der in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannten Gesellschaften zu den Einnahmen aus KapVerm. Als sonstige Bezüge gelten alle Beträge, die die Gesellschafter einer noch nicht in Liquidation getretenen KapGes von dieser unbeschadet des Grund- oder Stammkapitals und ohne Verpfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Dividendenansprüche

Rn. 458 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Phasengleiche Aktivierung: Das Gewinnbezugsrecht des Aktionärs (§ 58 Abs 4 AktG) bzw GmbH-Gesellschafters (§ 29 Abs 1 GmbHG) als bedingte Rechtsposition wandelt sich erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss in einen durchsetzbaren Anspruch. Da der Gewinnverwendungsbeschluss idR erst nach der Feststellung des JA und somit nach dem Bilanzstich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / r) Verpflichtungen iRd Rechnungslegung, Abrechnungsverpflichtung

Rn. 933 Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Im Zusammenhang mit der öff-rechtlichen Verpflichtung zur kaufmännischen Rechnungslegung hat der Kaufmann verschiedene Auflagen außer der laufenden Buchführung zu erfüllen; diese dabei entstehenden Kosten für abgelaufene Wj sind zurückzustellen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Reisekosten

Rn. 1650 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten (dazu s R 20.1 Abs 2 EStR 2012) sind als WK abziehbar, soweit sie unmittelbar mit stpfl Einnahmen im Zusammenhang stehen (zB Besuch von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen durch Anteilseigner; FG Sa v 31.05.2001, EFG 2001, 1186 rkr; R 20.1 Abs 2 EStR 2012) und nicht d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Praxisfragen ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 2 Abschluss des Geschäftsführervertrags

Für den Abschluss des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist in der Regel die Gesellschafterversammlung zuständig.[1] Im Gesellschaftsvertrag kann diese Aufgabe einem anderen Organ übertragen werden, z. B. dem Beirat oder einem einzelnen Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe. Für GmbHs, die unter das Mitbestimmungsgesetz fallen, ist der Aufsichtsrat für den Abschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.1 Mindestens 50 % Anteil am Stammkapital

Verfügen Geschäftsführer einer GmbH als Gesellschafter über mindestens die Hälfte des Stammkapitals, können sie dadurch die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Die Beschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Gegen ihren Willen können dann keine Beschlüsse getroffen werden. Diese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Regelungsinhalt

Rz. 85 In den Fällen des § 7 Abs. 8 S. 2 und 3 ErbStG (bei Zuwendungen von Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften) richtet sich die Steuerklasse nach § 15 Abs. 4 ErbStG. [1] Als konkrete Rechtsfolge ist das persönliche Verhältnis des Erwerbers (i. d. R. unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligte natürliche Person oder Stiftung) zu...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.1 Umwandlungsarten

Rz. 3 Die Umwandlungen i. e. S. lassen sich in 2 Arten der Umwandlung (mit und ohne Vermögensübertragung) unterscheiden, die in § 1 Abs. 1 UmwG weiter in 4 Unterarten aufgegliedert werden: Abb. 1: Umwandlungsarten i. S. d. UmwG Die Auflistung der Umwandlungsarten ist insofern abschließend, als dass andere Arten nur in Betracht kommen, sofern sie in anderen Bundes- oder Landesg...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.8.2 Bekanntmachung des Verschmelzungsplans

Rz. 29 Bezüglich der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gilt gem. § 308 UmwG die Anforderung, dass dieser spätestens einen Monat vor der Versammlung der nach § 13 UmwG zustimmungspflichtigen Anteilsinhaber zum Register einzureichen ist. Dabei sind i. S. d. § 10 HGB unverzüglich die folgenden Angaben bekanntzumachen: Hinweis auf die Einreichung des Verschmelzungsplans oder...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.3 Handeln für die OHG

Damit eine Gesellschaft handeln kann, benötigt sie "Organe"; dies sind der bzw. die Geschäftsführer einer OHG sowie die Gesellschafterversammlung. 2.3.1 Geschäftsführung Die Funktion eines Geschäftsführers einer OHG können bzw. müssen grundsätzlich alle Gesellschafter wahrnehmen (§ 715 Abs. 1 BGB i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB). Damit ist es aber auch möglich, dass nur ein Gesellsc...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.4 Stimmrechte

Die Gesellschafterversammlung ist das Gremium, das über nicht alltägliche Geschäftsvorfälle beschließt (§ 109 Abs. 1 HGB). Jeder OHG-Gesellschafter hat dabei ein an seinem Beteiligungsverhältnis orientiertes Stimmrecht (§ 709 BGB) und es ist die Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter erforderlich (§ 109 Abs. 3 HGB). Auch hierzu kann es sinnvoll sein, das Stimmrecht...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.1 Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung

§ 29 Abs. 1 GmbHG regelt die Gewinnverwendung. Danach bestimmt die Gesellschafterversammlung – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – mit einfacher Mehrheit, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähige Überschüsse an die Gesellschafter verteilt werden. Zwar haben die Gesellschafter nach Satz 1 1. Halbsatz der Vorschrift Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 3 Gewinnverwendung: Beschluss der Gesellschafterversammlung, Gegenstand des Gewinnanspruchs und Vorabausschüttung

3.1 Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung § 29 Abs. 1 GmbHG regelt die Gewinnverwendung. Danach bestimmt die Gesellschafterversammlung – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – mit einfacher Mehrheit, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähige Überschüsse an die Gesellschafter verteilt werden. Zwar haben die Gesellschafter nach Satz 1 1. Ha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.3 Vorabausschüttungen sind zulässig

Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig. Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.1 Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 40 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaft und Genossenschaft. Aus dem Wortlaut der Vorschrift lässt sich aber ableiten, dass die zivilrechtliche Rechtsform entscheidend sein soll. Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorliegt, ist daher nach Maßgabe des Zivilrechts zu beantworten. Das deutsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.1 Nahestehen von Gläubiger und Schuldner

Rz. 34 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG erläutert nicht, was unter einer nahestehenden Person zu verstehen ist, obwohl es sich hierbei um den zentralen Begriff der Regelung handelt. Unbestritten ist lediglich, dass die Voraussetzungen des Nahestehens im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge i. S. d. § 11 Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Im Übrigen finden sich im Schri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafterbeschluss im schriftlichem Umlaufverfahren: Kein Widerruf der Stimmabgabe nach Zugang

Zusammenfassung Die Stimmabgabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ist nach Zugang nicht frei widerrufbar. Das gilt auch dann, wenn ein wichtiger Grund für die Änderung des Abstimmungsverhaltens vorliegt. Sachverhalt Die Beklagte ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Publikums-Kommanditgesellschaft. Die Gesellschafterversammlung der Beklagten fas...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.4 Bei mittelbarer Beteiligung gilt die Abgeltungssteuer

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Regelung gilt nach dem Urteil des BFH vom 20.10.2016 aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur mittelbar gehalten, gilt die Abgeltungssteuer.[1] Im ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 1. Betriebsaufspaltung/Organschaft

Je nach Beteiligungsverhältnis können eine streitige Einziehung und die damit gegebenenfalls einhergehende, zeitnahe Einreichung einer neuen Gesellschafterliste mit den vermeintlich neuen Gesellschafterverhältnissen zur Begründung und/oder Beendigung einer Betriebsaufspaltung oder einer umsatzsteuerlichen bzw. ertragsteuerlichen Organschaft führen. Beispiel Der mit 49 % beteilig...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / II. Legitimationswirkung und Gesellschafterrechte

Die formelle Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG führt dazu, dass im Grundsatz lediglich der in der Gesellschafterliste Eingetragene seine Rechte als Gesellschafter ausüben kann. Beraterhinweis Die formelle Legitimationswirkung greift nicht bereits mit Beschlussfassung über die Einziehung der Geschäftsanteile bzw. mit der Abtretung der Geschäftsanteile, sondern er...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.12 Einführung neuer Steuerungsgrößen in der Organisation

Die Einführung neuer Steuerungsgrößen sollte wie üblich im Rahmen eines Regelkreises mit Feedback-Schleife erfolgen. Dabei ist vor allem der Einbezug in die Corporate Governance des Unternehmens vorzusehen. Hierfür sind der Einbezug in die Zielsysteme (Strategie, Planung, Zielvorgaben an das Unternehmen, Ziele für die Geschäftsleitung, Ziele für die Beschäftigten), die regel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.1.2 Berechtigte Personen

Innerhalb der GmbH ist zur Prokura-Erteilung ausschließlich der Geschäftsführer oder die Gesellschafterversammlung berechtigt. Dieses Recht kann nicht übertragen werden (z. B. auf einen Generalbevollmächtigten).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.2.2 Berechtigte Personen

Innerhalb einer GmbH sind zur Vollmachterteilung nur die Geschäftsführer ermächtigt. Diese können ihre Befugnis zur Vollmachtserteilung wiederum durch Erteilung einer Befugnis zur Unterbevollmächtigung weitergeben. Praxis-Tipp Gesellschafter erteilen keine Vollmachten Falsch ist die weit verbreitete Auffassung, dass auch einzelne Gesellschafter Bevollmächtigte bestimmen dürfen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fehlende Vertretungsbefugnis, Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

Rn. 81 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Pensionszusage ist schwebend unwirksam, wenn der aus ihr Verpflichtete bei der Zusageerteilung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht erteilt wurde. Die Zusage wird mit der Genehmigung durch den aus ihr Verpflichteten wirksam (vgl § 177 Abs 1 BGB). Die Genehmigung hat rückwirkende Kraft (§ 184 Abs 2 BGB). Schwebend unwirksam sind gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fehlende Zuständigkeit des Zusagenden

Rn. 82 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird einem GmbH-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, hat dies grds seitens der Gesellschafterversammlung zu erfolgen. Sie ist für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers und somit auch für die Zusageerteilung zuständig, sofern sich nicht etwas anderes aus Gesetz oder Satzung ergibt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr