Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.3 Finanzielle Eingliederung

Als weitere Voraussetzung muss der Organträger in der Weise an der Organgesellschaft beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.[1] Hierbei wird auf die Anteile an den Stimmrechten abgestellt, nicht auf die kapitalmäßige Beteiligung. Zwar wird dies meist übereinstimmend sein, liegen aber z. B. Vorzugsaktien vor, kann dies in der Praxis differieren. Zudem ka... mehr

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Erwerb eigener Geschäftsant... / 2. Erfordernis der notariellen Abtretung des Anteils

Für die Abtretung des Anteils gelten die üblichen Modalitäten: Die Abtretung des Anteils bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Dasselbe gilt für das schuldrechtliche Geschäft. Das Rechtsgeschäft kann vollentgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich sein (die unentgeltliche Übertragung an die GmbH kann eine steuerpflichtige Schenkung an die Mitgesellschafte... mehr

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Erwerb eigener Geschäftsant... / 7. Musterformulierung zum Kauf- und Abtretungsvertrag

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.1.2 Anstellungsvertrag mit nicht beherrschendem Gesellschafter

Bei Verträgen zwischen einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung. Sie sind grundsätzlich von einem Interessengegensatz geprägt (der Geschäftsführer will z. B. möglichst viel verdienen, die Gesellschafter wollen möglichst wenig zahlen). Daher gelten hier die besonderen Anforderungen an Dienstverträ... mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 11 Musterformulierung eines Gehaltsverzichts

Frau Musterfrau (40 %) und Herr Mustermann (60 %) sind Gesellschafter der Muster-GmbH. Herr Mustermann ist alleiniger und allein zur Vertretung der GmbH berechtigter Geschäftsführer. Herr Mustermann wurde am 15.11.2025 von seinem Steuerberater anlässlich der Bilanzbesprechung und aktuellen BWA für Oktober 2025 darüber informiert, dass aufgrund des unerwarteten Zahlungsausfall... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2.1 Umsatz- bzw. gewinnabhängige Bezüge

Die Zahlung umsatz- oder gewinnabhängiger Bezüge (Tantiemen) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH muss auf einer im Voraus getroffenen, klaren und nachweisbaren Vereinbarung über die Bemessungsgrundlage der Bezüge beruhen. Sonst wird sie steuerrechtlich nicht anerkannt. Der Unsicherheit der Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes oder Gewinns kann... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.1 Auswirkungen bei der GmbH

Die Höhe der vGA erhöht den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Das bedeutet höhere Steuerlast bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine festgestellte vGA wird im Rahmen der Einkommensermittlung dem Steuerbilanzgewinn außerhalb der Steuerbilanz zugerechnet. Maßgebend für die Hinzurechnung ist der Betrag, der im laufenden Wirtschaftsjahr den Steuerbilanzgewinn und damit das... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2.2 Rückwirkungsverbot

Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen im Voraus getroffen werden, um steuerlich anerkannt zu werden, weil er ansonsten den Gewinn der Gesellschaft nachträglich zu seinem Vorteil beeinflussen könnte (sog. Rückwirkungsverbot BFH, Urteil v. 24.1.1990, I R 157/86, BStBl II 1990, 645). Dabei ist es unerheblich, ob anderen Arbeitnehmern rückwirkende Leistunge... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.2 Tantiemen

Die Vereinbarung von Tantiemen ist häufig das Kernstück der Gehaltsverhandlungen bzw. -vereinbarung. Der Geschäftsführer erhält z. B. eine gesonderte Vergütung für das Erreichen von Zielvereinbarungen. Auch die Vereinbarung von Tantiemen muss im angemessenen Rahmen bleiben, weil ansonsten auch hier eine vGA angenommen werden kann. Hinsichtlich der Höhe von Festvergütung und T... mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 5 Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel

Der häufigere Fall ist die Vereinbarung eines Gehaltsverzichts mit einer sog. Besserungsklausel; d. h. erholt sich die GmbH wirtschaftlich, so wird der Gehaltsbetrag, auf den der Geschäftsführer verzichtet hat, nachgezahlt. Verzichtet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation der Kapitalgesellschaft auf einen Teil sei... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 7 So verhandeln Sie geschickt über Ihr Gehalt

Für die Einstellung des Geschäftsführers und damit für sein Gehalt bzw. für Gehaltserhöhungen ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung (relativ) leicht umzusetzen, denn er kann einen solchen Beschluss der Gesellschafter mit einfacher Beschluss-Mehrheit jederzeit herbeiführen. Allerd... mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 4 Vereinbarung des Gehalts-/Pensionsverzichts

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter müssen in Form und Beschlussfassung dem Gesetz und der Satzung entsprechen. Für die Bestellung des Geschäftsführers und für den Abschluss des Dienstvertrags ist jeweils die Gesellschafterversammlung zuständig. Dies gilt auch für Änderungen des Dienstvertrags, und dazu gehört schließlich auc... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Gehaltsverzicht: So können ... / 12 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / Einführung

Für die Bemessung von angemessenen Bezügen eines Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Die Vergütung des Geschäftsführers soll grundsätzlich ein Äquivalent für den Wert seiner Arbeit darstellen und ist auf dieser Basis zu schätzen. Das richtige Maß zu finden, ist dabei gar nicht so einfach. Hilfe bieten z. B. der "interne" Fremdvergleich, also ein Vergleich mit den B... mehr

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Gesellschafter / 6.4 Mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion

Für mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion ist ein Beschäftigungsverhältnis von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie über mehr als die Hälfte des Stammkapitals verfügen.[1] Die Beschlussfassung erfolgt in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zwar obliegt das Weisungsrecht gegenüber den Bes... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 70 Wird durch das Gesetz (z.B. bei Freiberufler GmbH) oder die Satzung die Ausübung der Gesellschafter durch fremde Dritte ausgeschlossen, dann ist eine Testamentsvollstreckung an der "Innenseite" ausgeschlossen, aber an der "Außenseite" zulässig.[116] Eine Testamentsvollstreckung ist im Recht der GmbH ohne Weiteres zulässig, wobei der Geschäftsanteil kraft eigenen Rechts... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2367 Leistung an Erbscheinserben

Gesetzestext Die Vorschrift des § 2366 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung eines solchen Rechts ein nicht unter die Vorschrift des § 2366 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das e... mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Wirksamkeit des Dienstvertrags

Für die steuerliche Anerkennung eines Dienstvertrags[1] ist Voraussetzung, dass der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist. Daher muss i. d. R. das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB beachtet werden. Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Verträge mit der GmbH abschließen will, muss er sich durch die Gesellschafterversammlung eine Befreiung vom Selbstkontrahi... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Muster: Gewinnbeteiligung

Rz. 355 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.32: Gewinnbeteiligung 1. Ermessenstantieme Der/Die Beschäftigte erhält für seine/ihre Tätigkeit eine Tantieme, die vom Arbeitgeber für das abgelaufene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gesellschaft und der Leistung des/der Beschäftigten nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Tantie... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 10. Kapitalgesellschaften

Rz. 32 Aktien sind nach h.M. frei vererblich.[89] Eine Vererblichkeit kann auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden (vgl. zur Einzugsmöglichkeit § 237 AktG). Gleiches gilt für Geschäftsanteile an einer GmbH.[90] Diese sind ebenfalls frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Ist ein Minderjähriger Alleinerbe eines Geschäftsanteils, dann kann sein gesetzlicher Vertreter seine... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kernrechtsbereichtheorie

Rz. 53 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichtheorie entwickelt worden.[80] Diese ist nicht ohne weiteres auf das Testamentsvollstreckerrecht anwendbar und zu differenzieren.[81] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugän... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Nachlassverwaltung, Nachlasssicherung und Nachlassverwahrung

Rz. 62 Das Aufgabenspektrum des Nachlasspflegers bzgl. der Nachlasssicherung und -verwaltung ist groß;[181] bei der Vornahme von Handlungen hat er sich von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen.[182] Dabei hat er seine Entscheidungen pflichtgemäß zu treffen, im Falle eines Pflichtverstoßes haftet er gegenüber dem vertretenen Erben (vgl. § 1826 BGB).[183] Rz. 63 Vora... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.25 ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95 ff und s § 11 UmwStG Tz 126 ff): Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Fallgruppe 1... mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Urkunden

Rz. 60 Bei der Beweiskraft von Urkunden unterscheidet die ZPO zwischen den öffentlichen (§ 415, 417, 418 ZPO) und privaten Urkunden (416 ZPO). Rz. 61 § 415 ZPO Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen (1) Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr... mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Mitglieder von Organen einer Limited

Eine Limited (Ltd.) ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts, die gewisse Ähnlichkeiten zu einer GmbH aufweist.[1] Aus diesem Grund sind deren geschäftsführende Organe, die Direktoren (directors), als abhängig Beschäftigte anzusehen, deren Vergütung dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn die Direktoren zugleich Gesellschaft... mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Typenvermischung (GmbH & Co. KG)

Eine weit verbreitete Gesellschaftsform ist die der GmbH und Co. KG. Die Konstruktion dieser Gesellschaftsform zielt darauf ab, die flexible Struktur der Personengesellschaft mit dem Vorteil der Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten zu verbinden. Die Besonderheit dieser Gesellschaftsform liegt darin, dass die Komplementärstellung innerhalb einer KG nicht eine natürliche,... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05... mehr

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GmbH: Gesellschafterbeschluss / 2 Beschlussfassung außerhalb von Gesellschafterversammlungen

Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn sich alle Gesellschafter schriftlich in Textform mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären, § 48 Abs. 2 GmbHG. Diese Regelung hat 2 Varianten: Ein Gesellschafterbeschluss kommt zustande, wenn alle Gesellschafter schriftlich in Textform mit der Beschl... mehr

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GmbH: Gesellschafterbeschluss / 1 Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen

Gesellschafterbeschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. "Gesellschafterversammlung" dient dabei als Bezeichnung sowohl für das Organ der Gesellschaft als auch für die Versammlung an sich. Das Gesetz geht historisch bedingt von einer physischen Versammlung aus (§ 48 Abs. 1 S. 1 GmbHG), sieht aber seit der Digitalisierungsrichtlinie 2022 auch eine digitale Mö... mehr

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GmbH: Gesellschafterbeschluss / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschafter einer GmbH bilden zusammen die Gesellschafterversammlung, das wichtigste Organ der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung besitzt Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung und kann damit die Geschicke der GmbH lenken. Ein Gesellschafterbeschluss ist das Werkzeug dieser Gesellschafterversammlung und bringt den Willen der Unternehmenseigen... mehr

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GmbH: Gesellschafterbeschluss / 4.1 Anfechtbare Beschlüsse

Anfechtbare Beschlüsse sind so lange wirksam, bis sie entweder durch einen neuen Beschluss aufgehoben oder von einem Gericht aufgrund der Klage eines Gesellschafters für nichtig erklärt worden sind. Als Anfechtungsgrund kommt jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung in Betracht. Verfahrensfehler, z. B. Fehler bei der Einberufung, führen nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn... mehr

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GmbH: Gesellschafterbeschluss / 4.2 Nichtige Gesellschafterbeschlüsse

Für die Bestimmung der Nichtigkeit von GmbH-Gesellschafterbeschlüssen werden von den Gerichten die Regelungen über die Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft herangezogen. Ein Nichtigkeitsgrund liegt beispielsweise bei einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung vor (§ 241 Nr. 1 AktG). Das ist unter anderem der Fall, wenn nicht alle Gesellschafter z... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar,[1] weil es sich um eine abschließen... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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GmbH, Bargründung / 3.2 Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Der Gesellschaftsvertrag muss klar zwischen Bargründung und Sachgründung unterscheiden. Bei Nichteinhaltung der notariellen Form oder Mängeln des Beurkundungsverfahrens ist der Gesellschaftsvertrag nichtig. Gleiches gilt, wenn in der Satzung ein unzulässiger oder unmöglicher Zweck als Unternehmensgegenstand der GmbH... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen bei Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO und § 61 Abs. 1 AO verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies auch dann keine von der Versagung der Steuerbefreiung abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen im Sinne des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO , wenn es... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Rückstellungen: ABC / Sozialplan

Gemäß §§ 111, 112, 112a BetrVerfG sind bei Stilllegungen, Betriebseinschränkungen und anderen Betriebsänderungen Sozialpläne aufzustellen. Sozialpläne sehen regelmäßig Abfindungszahlungen an ausscheidende Arbeitnehmer vor, für die Rückstellungen zu bilden sind. Rückstellungen kommen bereits dann in Betracht, wenn ernsthaft mit Stilllegungen oder Betriebseinschränkungen zu re... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Rückstellungen: ABC / Restrukturierungsrückstellung

Der Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen im handelsrechtlichen Jahresabschluss setzt aufgrund der grundsätzlichen Unzulässigkeit der Bildung von Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 HGB) die Begründung einer Außenverpflichtung voraus, die bis zum Abschlussstichtag rechtlich entstanden ist oder deren künftige rechtliche Entstehung hi... mehr

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Prüfungsumfang des Registergerichts im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ladung zur Gesellschafterversammlung

Zusammenfassung Nehmen an der Gesellschafterversammlung einer GmbH nicht alle Gesellschafter teil, ist gegenüber dem Registergericht nachzuweisen, dass die nichterschienenen Gesellschafter ordnungsgemäß geladen wurden. Die Erklärung in der Gesellschafterversammlung, dass dies der Fall war, reicht nicht. Registergericht lehnt Eintragung von Geschäftsführerbestellungen trotz Vo... mehr

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China: Rechte und Pflichten von Gesellschaftern

Zusammenfassung Unternehmen, die in China eine Niederlassung betreiben oder dort an einem Joint Venture beteiligt sind, ist zu empfehlen, sich mit den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen vor Ort auseinanderzusetzen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern in China. Befugnisse der Gesellschafter in Bezug auf Vorstand/Direktore... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.3 Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 48 Abs. 1 GmbHG in der Gesellschafterversammlung – bei Einigkeit darüber auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation – gefasst. Nach § 47 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit), wobei jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt. Die Regelungen des §... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.3 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 60 Bei mittelgroßen und großen GmbHs sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Für kleine GmbHs verlängert sich die Aufstellungsfrist auf 6 Monate, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Diese Aufstellungsf... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.2 Bilanzierung von Nachschüssen

Rz. 72 Eine Nachschusspflicht für Gesellschafter besteht nur, sofern diese im Gesellschaftsvertrag bestimmt wurde (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Dabei ist zwischen einer unbeschränkten Nachschusspflicht (§ 27 GmbHG) und der beschränkten Nachschusspflicht (§ 28 GmbHG) zu unterscheiden. Die beschränkte Haftung der Gesellschafter kann also durch Nachschusspflichten erweitert werden, soda... mehr