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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Bettina Schmidt, Martin Schafhausen
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Rz. 39

(Der Text stammt weitgehend aus SG München v. 13.10.2023 – B 1 BA 20/23 R)

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Muster 37.12: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

An das Sozialgericht

_________________________

Antrag gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG

Der X GmbH & Co. KG, _________________________

– Antragstellerin –

gegen

Deutsche Rentenversicherung _________________________

– Antragsgegnerin –

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir,

die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom _________________________ gegen den Beitragsbescheid vom _________________________ gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG festzustellen bzw. anzuordnen.

Begründung:

1. Der Antragsteller wird mit dem in Kopie beigefügten Bescheid zur Beitragszahlung herangezogen. Kopie des Widerspruchs nebst Begründung fügen wir in der Anlage bei. Die Antragsgegnerin hat den Antrag gem. § 86a Abs. 3 SGG abgelehnt und droht Vollstreckung an, sodass eine Entscheidung des SG gem. § 86b Abs. 1 SGG erforderlich ist.
2.

Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig:

Ist ein Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbstständig tätig, sondern muss, um nicht als abhängig Beschäftigter angesehen zu werden, über seine Gesellschafterstellung hinaus die Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen zu können. Eine solche Rechtsmacht ist bei einem Gesellschafter gegeben, der zumindest 50 % der A...

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