Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gültigkeit gesellschaftsrechtlicher Akte (Nr 2).

Rn 7 Der Sinn der Vorschrift besteht in der Konzentration der Zuständigkeit in einem Forum zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen. Nur die in der Vorschrift aufgeführten Streitigkeiten fallen unter die Vorschrift, nicht jedoch andere Fälle, in denen eine Verletzung satzungsmäßiger Rechte geltend gemacht wird (EuGH Slg 08, I-7403). Das schließt einmal gesellschaftsre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Löst ein Urt für die Streitgenossen Gestaltungswirkung, nämlich eine unmittelbare Änderung der Rechtslage, aus, liegt häufig, weil das Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Personen gemeinsam verfolgt werden kann, bereits eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 I Alt 2) vor. Wegen der Gefahr eines Widerspruchs ist selbst dann, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW v 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder stich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsverhältnis.

Rn 3 Gegenstand einer Feststellungsklage kann – vom Fall der Urkundenfeststellungsklage abgesehen – grds die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen (BGHZ 37, 137; BGH NJW 15, 873) Rechtsverhältnisses sein. Unter Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache zu v...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Vinkulierung

Rz. 137 Aufgrund der freien Vererblichkeit von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Regelungen erforderlich, wenn die freie Vererblichkeit entgegen der Grundregel insbesondere zur Steuerung des Gesellschafterkreises mittelbar verhindert werden soll. Solche Regelungen sind gerade bei personalistisch geprägten Gesellschaften häufig gewünscht, um die Zusammensetzung des Gesel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 40 Die Wahrung der Frist einer Klage auf Feststellung von Mängeln bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit, die vom Kl darzutun und in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen ist (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]). Hält Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen Erstgericht für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / a) Erstellung der Bilanz

Grundlage des Erhöhungsbeschlusses ist eine Bilanz, deren Bilanzstichtag zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei dem Registergericht nicht länger als acht Monate zurückliegen darf (§ 57e Abs. 1, § 57f Abs. 1 S. 2 GmbHG). Die Bilanz muss durch einen Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen worden sein (§ 57...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorschlag für die Ergebnisverwendung (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass der JA nicht unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, und der JA daher nur einen Entwurf für den Ergebnisverwendungsbeschluss enthalten kann, sieht Satz 2 vor, dass der gefasste Ergebnisverwendungsbeschluss nach seinem Vorliegen offengelegt werden muss. Damit wird sichergestellt, da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Offenlegung

Rz. 348 [Autor/Zitation] Für das zu befreiende TU sind gem. § 325 HGB grds. folgende Unterlagen offenzulegen: Gesellschafterbeschluss zur Inanspruchnahme der Befreiungsnorm, Erklärung zur Einstandspflicht, befreiender KA und Konzernlagebericht sowie der dazu erteilte Bestätigungsvermerk. Rz. 349 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss der Wortlaut des Gesellschafterbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Aufsichtsorgan (Abs. 2)

Rz. 7 [Autor/Zitation] Abs. 2 ordnet an, dass die Vorschriften des PublG für den Aufsichtsrat sinngemäß für ein entsprechendes Überwachungsorgan gelten. Maßgebend ist dabei, ob ein Organ eine Überwachungsfunktion ausübt, wie sie in § 111 AktG für den AR konzipiert ist. Dabei kommt es weder auf die Rechtsgrundlage des Überwachungsorgans (Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Gesel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 104 [Autor/Zitation] Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht explizit auf die Sonderregelungen des § 264c HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB. Es entspricht indes der allgemeinen Auffassung, dass die in § 264c Abs. 2 HGB geforderte Gliederung des Eigenkapitals ein GoB darstellt und damit von allen Personenhandelsgesellschaften anzuwende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Delegation bei Rechten und Pflichten

Rz. 80 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung aus § 320 besteht unmittelbar für die gesetzlichen Vertreter der zu prüfenden Gesellschaft (bzw. der MU/TU), und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. auch Baumbach/Hueck 13, § 165 AktG Rz. 4; Bormann in BeckOGK HGB, § 320 Rz. 25 [1/2024]; Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 320 HGB Rz. 15; aA Bach in KKD10, § 320 HGB Rz. 3). Sie kann weder du...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in Fischer (Hrsg.), Strukturen und Entwicklungen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Wolfgang Hefermehl, 1976, 207; K. Schmidt, Die Beschlußanfechtungsklage bei Vereinen und Personengesellschaften, in Lutter/Mertens/Ulmer (Hrsg.), Festschrift Walter Stimpel, 1985, 217; Sudhoff, Der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Exkurs: Weitere Gründe für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei Personenhandelsgesellschaften

Rz. 14 [Autor/Zitation] Für Personenhandelsgesellschaften ist fraglich, ob und inwieweit die Nichtigkeitstatbestände des § 256 AktG analog und/oder das durch das MoPeG neu geschaffene Beschlussmängelrecht (§§ 110 ff. HGB) anwendbar sind. Das MoPeG (BGBl. I 2021, 3436) hat für alle Personenhandelsgesellschaften in § 121 HGB erstmals ausdrücklich (indes nur klarstellend) geregel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 124 [Autor/Zitation] In § 318 Abs. 1 Satz 2 lässt das Gesetz ausdrücklich zu, dass die Kompetenz zur Wahl des Abschlussprüfers im Gesellschaftsvertrag einer GmbH abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden kann. Das von dem hiernach zuständigen Organ einzuhaltende Verfahren ist dagegen nicht geregelt worden. Rz. 125 [Autor/Zitation] Hiernach kann das Recht, den Absch...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.4 Kapitalherabsetzung bei Kommanditgesellschaft

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) ist die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern bei bestimmten Gesellschaftern (Kommanditisten) auf den Betrag ihrer Vermögenseinlage beschränkt, während bei einem anderen Teil der Gesellschafter (Komplementäre) eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet.[1] Sofern die Verluste die Einlagen übersteigen, können somit die Eigenkapita...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtstypenvergleich - ABC ... / 2 Inhalt

Im Rechtstypenvergleich wird ermittelt, ob die ausl. Gesellschaft in ihrer Struktur einer Körperschaft deutschen Rechts vergleichbar ist. Die Struktur der ausl. Gesellschaft ist aus dem Gesellschaftsstatut des Staates, nach dem die Gesellschaft gegründet ist, und der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag abzuleiten. Die ausl. Gesellschaft ist Körperschaftsteuersubjekt, wenn ...mehr

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Zur Prüfungskompetenz des Registergerichts bei der Anmeldung von Handelsregistereintragungen

Zusammenfassung Wird die Eintragung der Bestellung oder Abberufung von GmbH-Geschäftsführern zum Handelsregister angemeldet, prüft das Registergericht unter anderem, ob der entsprechende Beschluss wirksam zustande gekommen – also nicht nichtig – ist. Bei begründeten Zweifeln lehnt das Gericht die Eintragung ab. Eintragungspflicht in das Handelsregister Nach Maßgabe des GmbH-Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / c) Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden. Normenkette § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, § 69 Abs. 2 und 3 FGO Sachverhalt Zum Zwecke des Erwerbs v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Kapitalerhöhung / 2 Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: ein notarieller Kapitalerhöhungsbeschluss ein Zulassungsbeschluss, wem und in welcher Höhe eine Einlage angeboten wird den Abschluss eines Übernahmevertrags bzw. die Zeichnung der neuen Anteile die Aufbringung bzw. Zuführung des erhöhten Stammkapitals die Anmeldung und Eintragung der Kapitalerhöhung Das Stammkapital wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Kapitalherabsetzung / 1 Voraussetzungen für eine Kapitalherabsetzung

Das Gesetz unterscheidet zwischen der "gewöhnlichen" Kapitalherabsetzung in § 58 GmbHG und der vereinfachten Kapitalherabsetzung in den §§ 58a ff. GmbHG. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient dazu, Wertminderungen auszugleichen. Sie ist erst dann zulässig, wenn es keine Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen oder Gewinnvorträge mehr gibt. Bei ihr ist im Gegensatz zur ordentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterversamm... / 4 Durchführung einer Gesellschafterversammlung

Der Ablauf der Gesellschafterversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Gesellschafterversammlung sicherzustellen, empfiehlt es sich jedoch, im Gesellschaftsvertrag die Grundsätze für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung festzuschreiben. In der Regel wird ein Versammlungsleiter bestimmt, erforderlich ist das jedoch nicht. Die he...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 1 Geschäftsführung im Insolvenzverfahren

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt, hat aber grundsätzlich keine Befugnisse mehr im Innen- wie im Außenverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsführer zwar nicht abberufen, er kann aber den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers kündigen. Dies ist ordentlich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / 1 Entstehung der Zwei-Personen-GmbH

Die Zwei-Personen-GmbH entsteht durch Gründung einer GmbH durch zwei gleichberechtigte Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hält 50 % der GmbH-Anteile, hat 50 % der Stimmrechte und Anspruch auf die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns der GmbH. Eine Zwei-Personen-GmbH kann auch nachträglich nach der Gründung entstehen, z. B. wenn zunächst ein Gesellschafter die GmbH allein geg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verfahren

Rz. 341 [Autor/Zitation] Die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 hängt – neben der Einbeziehung in den KA (vgl. Rz. 320 ff.) – von fünf weiteren, in Abs. 1 enumerierten Voraussetzungen ab, die durch das BilRUG neu sortiert und in Teilen inhaltlich verändert wurden. In Übereinstimmung mit Art. 37 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) verlangt Abs. 1 Nr. 1 zunächst, dass alle Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. "Anhang" bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die nicht unter das PublG fallen, ist die Aufstellung eines Anhangs nicht vorgeschrieben. Soweit diese Unternehmen sich aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmung oder Gesellschafterbeschluss freiwillig prüfen lassen und als Ergebnis der Prüfung die Erteilung eines Bestätigungsvermerks (§ 322) für Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Begriff und Abgrenzung der Ergebnisverwendung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs "Verwendung des Jahresergebnisses". Aus der Systematik des Gesetzes ergibt sich aber, dass hierunter die Vorgänge fallen, die vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag zum Bilanzgewinn/-verlust überleiten (teilweise oder vollständige Verwendung des Jahresergebnisses). Im Sinne des Abs. 1 handelt es sich da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die vollständige Ergebnisverwendung kann zu einem Bilanzgewinn/Bilanzverlust von Null führen. Es kann aber auch ein auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragender Bilanzgewinn verbleiben. Beispiel: Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines verbleibende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Sonderfall: Eingeforderte Nachschüsse bei der GmbH

Rz. 222 [Autor/Zitation] Gemäß § 26 GmbHG kann in der Satzung einer GmbH vorgesehen werden, dass die Gesellschafter auf Beschluss der Gesellschafterversammlung Nachschüsse zu leisten haben. Die Verpflichtung kann betragsmäßig unbeschränkt sein, in der Satzung kann aber auch ein Höchstbetrag angesetzt werden (§ 26 Abs. 3 GmbHG). Ist kein solcher Höchstbetrag in der Satzung fes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 161 [Autor/Zitation] Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital besitzen einen Doppelcharakter, der ihren gesonderten Ausweis in der Bilanz erforderlich macht. Zum einen stellen sie wirtschaftlich betrachtet einen Korrekturposten zum gezeichneten Kapital dar, zum anderen sind sie jedoch rechtlich auch als Forderungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter anzusehen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Status nach Auflösung

Rn. 21 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Gesellschaft besteht als solche nicht mehr, sie ist nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten, auch nicht mehr der Aufbewahrungspflicht. Es gelten folgende Regelungen: OHG und KG: Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 (zuvor: § 157 Abs. 2 Satz 1), ggf. i. V. m. § 161 Abs. 2, sind die Bücher und Papiere einer aufgelösten Gesellschaft einem durch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführung / 2 Beschränkung der Geschäftsführung

Grundsätzlich steht die gesamte Geschäftsführung unter Regelungsvorbehalt der Gesellschafter. Somit können die Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis erweitern oder einschränken. Die betreffenden Regelungen können in die Satzung aufgenommen werden und im Bestellungsbeschluss oder in besonderen Gesellschafterbeschlüssen oder auch in einer Geschäftsordnung oder im Anstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 6.2 Offenlegung nach HGB/Pflichten lt. GmbHG

Insbesondere treffen die Offenlegungspflichten ohne Zweifel auch die Unternehmergesellschaft i. S. d. § 5 a GmbHG als Formkaufmann und "Unterform" der GmbH.[1] Das OLG Köln hat auch im Übrigen bereits entschieden, dass die gesetzliche Regelung in § 335 Abs. 4 Satz 3 HGB streng wörtlich zu verstehen ist und eine Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei einer Pflichterfüllung erst ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einziehung des GmbH-Anteils / 1 Einziehungs- bzw. Ausschlussverfahren

Die Einziehung des Geschäftsanteils setzt voraus, dass der betreffende Anteil vollständig eingezahlt ist. Die Einziehung muss zudem durch eine entsprechende Klausel in der Satzung, d. h. im Gesellschaftsvertrag, vorgesehen sein. Fehlt eine solche Klausel und existiert auch keine sog. Ausschließungsklausel, die direkt auf den Ausschluss des Gesellschafters durch Beschluss der...mehr