Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.1 Gesellschafterkonten und vollständige Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 746 Die folgenden Regelungen eignen sich, um eine bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung nach der vollständigen Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowohl den steuerlichen Zielen der Anwender der Op...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 732 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Option wird ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Da § 4 Abs. 3 EStG bei einer optierenden Gesellschaft nach § 1a Abs. 3 Satz 6 KStG nicht anwendbar ist, ist von Einnahmenüberschussrechnern im Rahmen...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.1 Gewinnermittlung

Rz. 740 Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solch...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2 Gesellschafterkonten und keine Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 747 Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Reg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Besonderheiten bei Kauf einer Gesellschaftsbeteiligung

Dem Steuerberater ist es erlaubt, Gesellschaftsverträge nebst Gesellschafterbeschlüssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der Gewinnverteilungsregelungen (steuerliche Auswirkungen beim Mandanten) zu sichten. Im Zusammenhang mit Bilanzen, Abschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen kann und muss er den Käufer-Mandanten über offensichtliche wirtschaftliche Risiken aufklären, z. B. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bei der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Aktivische Gesellschafter-Darlehens-/Privatkonten im Drei- oder Vierkontenmodell

Rn. 13d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Betrifft im Wesentlichen durch Gesellschafterbeschluss vereinbarte Auszahlungen überschüssiger Liquidität (insb bei Publikums-GmbH & Co KG, was – bei mittelfristig fehlender Gewinnerwartung – eine vorläufige Maßnahme in Form einer nach dem Gesellschaftsvertrag zulässigen Darlehensgewährung darstellt: BFH v 16.10.2008, BStBl II 2009, 272 zu I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zu Beginn und Ende eines ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

Rn. 108 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auch s Rn 23e zu (12). Angesprochen ist die Problematik, dass aus Gründen des familiären Machterhalts des früheren Einzelunternehmers (Vater oder Mutter) das Regelstatut des HGB hinsichtlich der Kommanditistenrechte wesentlich unterschritten wird und deshalb die Mitunternehmerstellung nicht anerkannt wird mit der Folge, dass entweder der Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Stimmrechtsausschluss nur bei Abschluss/Modifizierung des Nutzungsvertrags

Rn. 320c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung liegt lt IV. Senat BFH BStBl II 1989, 455 (so auch BFH BStBl II 2006, 415; BFH X BStBl II 1997, 44) auch dann vor, wenn der/die beherrschende/n Gesellschafter der Betriebs-KapGes bei Gesellschafterbeschlüssen über bestimmte laufende Geschäfte (insbesondere Abschluss/Modifizierung des Nutzungsvertrags) mit dem i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Verwaltungsanweisungen: OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A-08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). OFD Ffm v 12.12.2024, S 2241 A-00019–0357-St 517 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft). Die Rspr hält einzelne Merkmale durchaus für verzichtbar, dh, Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unbebauter Grundbesitz

Rn. 340 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für verpachtete (oder im Erbbaurecht überlassene, s nachfolgend) unbebaute Grundstücke gilt, dass sie keine wesentliche Betriebsgrundlage sind, es sei denn, dass sie nach ihrer Lage, zB als Lagerplatz im Funktionszusammenhang mit anderen Betriebsgrundstücken (vgl Kempermann, FR 1993, 595) oder wegen Bodenschätzen der Betriebsgesellschaft ihr ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch und Steuerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Annahme einer personellen Verflechtung bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Soweit es um die Frage geht, ob Fremdgeschäftsführer selbständig oder abhängig beschäftigt sind, ist an die Rechtslage betreffend Gesellschafter-Geschäftsführer anzuknüpfen (hierzu Rz. 86 ff.). Diese gestaltet sich – zusammenfassend – wie folgt: ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig (Rz. 97). Vielmehr mu...mehr

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Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

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Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / II. Zustimmung zu bestimmten Gesellschafterbeschlüssen

Rz. 73 Die Zustimmung des Minderjährigen kann für bestimmte Beschlüsse über Gesellschaftsgrundlagen notwendig sein. Es handelt sich hierbei stets um Beschlüsse, welche die Rechtsstellung des Gesellschafters beeinträchtigen (z.B. Kapitalherabsetzung oder Nachschusspflicht in der GmbH sowie Beitragserhöhung oder Einlagenergänzung in der Personengesellschaft). Eine teleologisch...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Beschlussfassung/Stimmabgabe

Rz. 57 Der Rechtsgedanke des § 181 BGB ist auch auf Gesellschafterbeschlüsse und die entsprechende Stimmrechtsabgabe anwendbar.[75] Dies gilt insbesondere für Grundlagenbeschlüsse (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Umstrukturierungen, Auflösung der Gesellschaft), welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses und das Verhältnis der Gesellschafter untereinande...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.5 Treuhand und Grunderwerbsteuer

Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. v. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen 5-Jahreszeitraum da...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Entnahmerechte

Rz. 103 Zudem kann in dem Gesellschaftsvertrag eine die Gründungsgesellschafter begünstigende Entnahmeregelung enthalten sein. Rz. 104 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Entnahmerecht § _________________________ Entnahmen (1) Zur Bildung einer angemessenen Rücklage werden mindestens 15 % des Überschusses der gesamthänderisch gebundenen Rücklage zugefü...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Muster

Rz. 108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.9: Disquotale Stimmrechte, falls Vermögen nur von Ehefrau stammt und Ehemann und Kinder erst nach Gründung an Familienpool beteiligt werden § _________________________ Gesellschafterbeschlüsse (1) Beschlüsse werden grundsätzlich in Gesellschafterversammlungen gefasst. Außerhalb von Gesellschafterversammlungen k...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / dd) Sicherung der Einflussnahme der Übergeber

Rz. 167 Durch eine entsprechende Ausgestaltung von Widerrufs- und Rücktrittsrechten in den Schenkungsverträgen, kann für in dem Übertragungsvertrag definierte Rückforderungstatbestände eine zielgenaue "Störfallvorsorge" erreicht werden.[170] Abgesichert wird die Rückübertragung dadurch, dass Übergeber und Übernehmer bereits in dem Abtretungsvertrag aufschiebend bedingt auf d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / aa) Erhaltung des Unternehmens

Rz. 103 Die Übertragung von Unternehmensanteilen eines Familienunternehmens auf eine Stiftung bietet dem Unternehmensinhaber den wohl größtmöglichen Schutz vor einer ungewollten Zerschlagung, Veräußerung oder sonstigen Änderung des Unternehmens: Durch die (Allein-)Gesellschafterstellung der Stiftung muss bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen stets der in der Stiftung...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Treuhandschaft und Sozialversicherungspflicht

Der Gesellschafter einer GmbH unterliegt bei Ausübung einer Tätigkeit für die Gesellschaft nur dann nicht der Sozialversicherungspflicht (Rentenversicherung), sofern er aufgrund seines Kapitalanteils von mehr als 50 % maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann oder beherrschend im Unternehmen tätig ist.[1] Das gilt nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung auch, wenn...mehr

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Online-Beglaubigungen von Registervollmachten – der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Zusammenfassung Personengesellschaften mit größerem Gesellschafterkreis stehen regelmäßig vor einer Herausforderung: Veränderungen sind zum Handelsregister anzumelden, und jeder Gesellschafter muss dafür zum Notar. Ein neuer Referentenentwurf stimmt zuversichtlich, dass künftig auch Online-Beglaubigungen für Registervollmachten und weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.6 Mitteilungen bzgl. der Wahrnehmung der Erleichterungen für das Tochterunternehmen

Rz. 118 Abschließend ist für ein TU die Voraussetzung für die Befreiung von der Anwendung der speziellen Vorschriften für KapG die Offenlegung der in § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB genannten Unterlagen. Konkret müssen die gesetzlichen Vertreter des TU im Unternehmensregister – in deutscher Sprache den Beschluss der GesV bzgl. der Zustimmung für die Nutzung der Erleichterungen, die E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 145 Als "Erträge aus Beteiligungen"(§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB) sind die laufenden Erträge aus Anteilen anderer Unt (Dividenden und vergleichbare Gewinnausschüttungen von KapG, Gewinnanteile von Personengesellschaften und stillen Beteiligungen) auszuweisen, sofern für die hierzu korrespondierenden Vermögenswerte ein Bilanzausweis auf der Aktivseite i. S. d. § 266 Abs. 2 A. I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Billigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Die Vorschrift stellt klar, dass analog zum handelsrechtlichen Konzernabschluss der IFRS-Einzelabschluss nicht festzustellen, sondern vom je nach Rechtsform zuständigen Gremium (Rz 11) zu billigen ist. Dies ergibt sich auch aus der Zielsetzung des IFRS-Einzelabschlusses, der ausschl. Informationsvermittlung (Rz 1). Rz. 10 Die Vorschrift bestimmt weiterhin, dass bei unte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausweisvarianten und Begriffsbestimmung

Rz. 5 Das in Abs. 1 genannte Ausweiswahlrecht erweitert das in § 266 Abs. 3 Buchst. A HGB bzw. § 264c Abs. 2 HGB dargestellte Grundschema für die Eigenkapitalgliederung und erlaubt zusätzlich die Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Ergebnisverwendung. Das bilanzierende Unt hat somit die folgenden drei Aufstellungsmöglichkeiten:[1] v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Zustimmung der Gesellschafter

Rz. 108 Aufgrund der erheblichen Einschränkung der zur Verfügung stehenden Informationen und ggf. Einschränkungen bei der Gewinnverteilung müssen alle Gesellschafter jährlich in einem Beschluss, der den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben entsprechen muss, zustimmen, damit die Erleichterung genutzt werden kann.[1] Der Gesellschafterbeschluss muss schriftlich erfolgen u...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 28): Der Gm... / 4. Testamentsvollstreckung über einen GmbH-Geschäftsanteil

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung eines GmbH-Geschäftsanteils ist grundsätzlich zulässig.[16] Der Testamentsvollstrecker tritt dabei jedoch nicht als Gesellschafter i.S.d. Gesellschaftsrechts auf, sondern als Verwalter des Nachlasses.[17] Beachten Sie: Um die Gesellschafterrechte des Erben in vollem Umfang ausüben zu dürfen, bedarf es eines entsprechenden Gesellschaft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Geheimhaltungswille

Rz. 17 Als weitere Voraussetzung des Geheimnisses muss die Geheimhaltung mit dem wirklichen oder vermutlichen Willen der KapG in Einklang stehen. Ein willkürlicher, durch keinerlei sachliche Gründe gebotener Geheimhaltungswille ist jedoch nicht strafrechtlich geschützt. Maßstab für die Anerkennung eines Geheimhaltungsinteresses ist insoweit die sachgemäße Unternehmensführung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Einstandspflicht

Rz. 110 Als zentrale Voraussetzung für die Erleichterungsmöglichkeiten muss das MU eine Erklärung, für die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des TU im folgenden Gj einzustehen, abgeben.[1] Grundlage dafür ist Art. 37 Abs. 3 RL 2013/34/EU, der eine Haftung des MU für das jeweilige Gj verlangt. Idee ist, dass die Verpflichtung eine Kompensation für die Gläubiger...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Vollständige Ergebnisverwendung

Rz. 10 Bei einer Bilanzaufstellung unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung verbleibt i. R. d. Ergebnisverwendung weder ein Bilanzgewinn noch ein Bilanzverlust. Bspw. können Gewinnabführungen, Erträge aus Verlustausgleich, das Ausgleichen eines Jahresfehlbetrags durch Auflösen von Rücklagen oder die Deckung eines Verlustvortrags durch einen Jahresüberschus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Besonderheiten bei Personenhandelsgesellschaften

Rz. 22 Bei der Ermittlung latenter Steuern i. R. d. Kons. von PersG ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der steuerlichen Wertansätze der VG, Schulden, RAP und Sonderposten nicht allein auf die Wertansätze in der Steuerbilanz des einzubeziehenden TU abzustellen ist, sondern dass darüber hinaus etwaige Ergänzungsbilanzen eines, mehrerer oder aller Gesellschafter in die Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Begriff des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 6 Verallgemeinert handelt es sich bei GemeinschaftsUnt um rechtlich selbstständige Unt mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vordergrund steht. Es...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.5 Gesellschafterbeschlüsse

In der Praxis kommt es immer wieder zu fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, wurde im HGB ein am Aktienrecht orientiertes Beschlussmängelrecht eingeführt. Ein Mangel in einem gefassten Beschluss muss durch eine gegen die Gesellschaft gerichtete Anfechtungsklage innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Nur soweit ein Besch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsnatur von Gesellschafterbeschlüssen.

Rn 1 Gesellschafterbeschlüsse sind mehrseitige Rechtsgeschäfte aus einer Vielzahl empfangsbedürftiger Willenserklärungen durch Stimmabgabe. Die Stimmabgabe ist gestaffelt möglich, mit der letzten Stimmabgabe ist der Beschl gefasst (Köln NZG 98, 767, 768). Die Willenserklärungen zur Stimmabgabe haben rechtsgeschäftlichen Charakter, auch wenn sie nicht auf Änderung des Gesells...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gesellschafterbeschlüsse.

Rn 8 Im Gesellschaftsrecht findet § 181 nicht nur auf den Gesellschaftsvertrag (Staud/Schilken Rz 22) und auf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern Anwendung, sondern grds auch auf Grundlagenbeschlüsse wie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung (BGH NJW 76, 1538, 1539), die Bestellung des Vertreters zum Organ (BGHZ 112, 33...mehr