Antragsteller ist der Verwalter entweder als Einzelunternehmer oder als juristische Person (z. B. Verwaltungs-GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer bzw. Vorstand. Bei Personengesellschaften ist für jeden Geschäftsführungsberechtigten der Gesellschaft eine Erlaubnis erforderlich. Wechselt der Inhaber oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss ein neuer Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis gestellt werden.

Der Antrag wird als Formblatt bei der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht, dem die dort genannten Unterlagen beizufügen sind. Ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind im Ausnahmefall dann nicht erforderlich, wenn der Behörde die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers zweifelsfrei bekannt sind. Vor Erteilung der Erlaubnis kann die Behörde von sich aus die Industrie- und Handelskammer hören und in begründeten Einzelfällen die Strafverfolgungsbehörde im Hinblick auf laufende Ermittlungsverfahren einschalten.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis sind im Allgemeinen folgende Unterlagen erforderlich:

Verwalter als Einzelunternehmer

  1. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Dieses ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Erlaubnisbehörde übersandt.
  2. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 150 Abs. 5 GewO. Diese ist ebenfalls bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Die Auskunft wird direkt an die Erlaubnisbehörde übersandt.
  3. Eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  4. Abruf einer Selbstauskunft beim zentralen Vollstreckungsgericht. Diese kann über das Internetportal www.vollstreckungsportal.de eingeholt werden.
  5. Eine Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit gemäß § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung. Diese ist beim Amtsgericht einzuholen.
  6. Die Gewerbeanmeldung in Kopie.
 

Bescheinigungen müssen aktuell sein

Die oben aufgeführten Unterlagen (außer der Gewerbeanmeldung) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Juristische Personen (z. B. GmbH, AG)

Bei juristischen Personen sind darüber hinaus erforderlich:

  • Handelsregisterauszug des Amtsgerichts über die Eintragung der Gesellschaft;
  • Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterbeschluss zur Bestellung der Geschäftsführer (Originale zur Einsicht oder beglaubigte Fotokopie);
  • Unterlagen zu Nr. 1 bis 5 für alle vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder);
  • Unterlagen zu Nr. 2 bis 5 für die juristische Person selbst.

Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG)

Da bei Personengesellschaften eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO für alle Personen mit Geschäftsführungsbefugnis erforderlich ist, müssen in diesen Fällen sämtliche geschäftsführungsbefugten Personen einen Erlaubnisantrag unter Beifügung der Unterlagen zu Nr. 1 bis 5 stellen.

 

GmbH & Co. KG

Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH Antragstellerin. Für jede vertretungsberechtigte Person mit Geschäftsführungsbefugnis ist ein Antragsvordruck beizufügen, dem die Unterlagen zu Nr. 1 bis 5 beizufügen sind.

 

Berufshaftpflichtversicherung

Mit dem Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis ist auch der Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.

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