Antragsteller ist der Verwalter entweder als Einzelunternehmer oder als juristische Person (z. B. Verwaltungs-GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer bzw. Vorstand. Bei Personengesellschaften ist für jeden Geschäftsführungsberechtigten der Gesellschaft eine Erlaubnis erforderlich. Wechselt der Inhaber oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss ein neuer Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis gestellt werden.

Der Antrag wird mittels Formblatt bei der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht, dem die dort genannten Unterlagen beizufügen sind.

Unterlagen zum Antrag auf Gewerbeerlaubnis

 

Besonderheiten

Ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind im Ausnahmefall dann nicht erforderlich, wenn der Behörde die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers zweifelsfrei bekannt sind.

Vor Erteilung der Erlaubnis kann die Behörde von sich aus die Industrie- und Handelskammer hören und in begründeten Einzelfällen die Strafverfolgungsbehörde im Hinblick auf laufende Ermittlungsverfahren einschalten.

 

Berufshaftpflichtversicherung

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ist der Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 15 MaBV (siehe hierzu Makler- und Bauträgerverordnung (ZertVerwV), Kap. 4) zu erbringen.

Darüber hinaus sind im Allgemeinen folgende Unterlagen erforderlich:

Verwalter als Einzelunternehmer

  1. Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Dieses ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Erlaubnisbehörde übersandt.

  2. Gewerbezentralregister-Auskunft

    Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 150 Abs. 5 GewO. Diese ist ebenfalls bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Die Auskunft wird direkt an die Erlaubnisbehörde übersandt.

  3. Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)

  4. Selbstauskunft

    Abruf einer Selbstauskunft beim zentralen Vollstreckungsgericht. Diese kann über das Internetportal "www.vollstreckungsportal.de" eingeholt werden.

  5. Insolvenzfreiheit

    Eine Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit gemäß § 26 Abs. 2 InsO. Diese ist beim Amtsgericht einzuholen.

  6. Gewerbeanmeldung

    Die Gewerbeanmeldung in Kopie.

Juristische Personen (z. B. GmbH, AG)

Bei juristischen Personen sind darüber hinaus erforderlich:

7. Handelsregisterauszug des Amtsgerichts über die Eintragung der Gesellschaft;
8. Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterbeschluss zur Bestellung der Geschäftsführer (Originale zur Einsicht oder beglaubigte Fotokopie);
9. Unterlagen zu Nr. 1 bis 5 für alle vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder);
10. Unterlagen zu Nr. 2 bis 5 für die juristische Person selbst.

Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG)

Da bei Personengesellschaften eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO für alle Personen mit Geschäftsführungsbefugnis erforderlich ist, müssen in diesen Fällen sämtliche geschäftsführungsbefugten Personen einen Erlaubnisantrag unter Beifügung der Unterlagen zu Nr. 1 bis 5 sowie Nr. 7 und 8 stellen.

GmbH & Co. KG

Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH Antragstellerin. Für jede vertretungsberechtigte Person mit Geschäftsführungsbefugnis ist ein Antragsvordruck beizufügen, dem die Unterlagen zu Nr. 1 bis 5 beizufügen sind.

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