Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gem. § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis sämtlicher Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, aufgrund sonstiger Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Für die Frist zur Erstellung des Gläubigerverzeichnisses gelten ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.5 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.3 Entgeltgruppen 10 und 11

Entgeltgruppe 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Entgeltgruppe 11 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Die Entgeltgruppe 10 erfordert, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 6.2 Anspruch für die Zukunft

Muss die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden, kann das Land den Unterhaltsanspruch nicht nur rückwirkend, sondern auch für die Zukunft geltend machen. Zur Vereinfachung des Verfahrens ist es dabei auch möglich, dass das Land den gesetzlich übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit dem Unterhaltsberechtigten auf diesen zur gerichtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage häufig mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung verbunden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung endet nämlich mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Entgeltgerechti... / VII. Der Betriebsrat als Unternehmervertreter

Die „Arbeitnehmervertreter” spielen bei der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in das deutsche Recht eine entscheidende Rolle. Unter anderem sollen sie künftig im Zuge einer gemeinsamen Entgeltbewertung zusammen mit dem Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um bestehende Entgeltunterschiede zu beseitigen (Art. 10 Abs. 2 lit. f EntGTranspG-RL) und sich an Gerichtsverfahren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.3 Restlaufzeit und Abzinsung

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung ist nach IDW RS HFA 34.36 der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Diese steht entweder fest oder ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Bei Rückstellungen kann der Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer in Anspruch genommen wird, unsicher sein. Diese Ungewis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 7.2 Zu verwendende Konten

Weiterhin ist bei der Buchung einer Rückstellung festzulegen, welche Erfolgskonten für die Bildung und die Auflösung der Rückstellung verwendet werden. Dabei sind mehrere Möglichkeiten anwendbar, von denen im Folgenden 2 Alternativen kurz dargestellt werden. Die Wahl der konkreten Buchungsmethode im Einzelfall hängt von der Komplexität der kontenmäßigen Erfassung des jeweili...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland sah bis 2021 keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Nach Art. 29 Mehrwertsteuergesetz wurde dies in Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung zum 01.01.2022 geändert. Nunmehr ist eine Berichtigung möglich, wenn eine Forderung mindestens 12 Monate, maximal aber 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2026, Darlegungs- un... / II. Hinweisbeschluss vom 10.9.2025

Das AG hat die Beweislast zutreffend beurteilt. Für den Vertragsschluss und den Inhalt des Mandats trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BeckOK BGB/Teichmann, § 675 Rn 1047 m.w.N.). Behauptet – wie hier – der Beklagte ein auf die Erteilung der Deckungszusage bedingtes Mandat betreffend die außergerichtliche Tätigkeit, obliegt der Klägerin die Darlegung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2026, Abänderung ein... / VII. § 197a SGG

Das SGG erfährt auch eine Änderung. Hier wird allerdings nur auf die VwGO verwiesen (Änderung fett hervorgehoben). Zitat § 197a SGG (1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskost...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 69 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an KMU, des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (v) 2013/34...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

Wenn ein Arbeitnehmer zur Unterschrift unter die Ausgleichsquittung durch eine widerrechtliche Drohung bestimmt wurde, kann er die Ausgleichsquittung ebenfalls anfechten. Die Anfechtung kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die durch die Drohung verursachte Zwangslage aufhört. Als widerrechtliche Drohung, die einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung einer...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Fristsetzung

Rz. 37 Ist eine Verständigung nicht möglich oder scheitert sie, kann (nicht muss) der Notar dem Widerrufenden eine angemessene Frist setzen. Dies hat deutlich zu geschehen.[89] Innerhalb dieser Frist muss der Widerrufende dem Notar nachweisen, dass ein gerichtliches Verfahren zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Anweisung rechtshängig ist. Der Gesetzgeber hat sich insowe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Eide

Rz. 4 Die Zuständigkeit des Notars zur Eidesabnahme nach § 22 Abs. 1 BNotO beschränkt sich auf ausländische Rechtsangelegenheiten. Unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 BNotO ist auch die Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zulässig.[3] Der Notar darf Eid oder eidesstattliche Versicherung jedoch in jedem Falle nur auf Antrag der Beteiligten, nicht aber auf unmit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Behandlung ärztlicher Gutachten

Rz. 38 Haben die Beteiligten ein ärztliches Gutachten vorgelegt, sollte dieser Umstand ebenfalls in dem Vermerk des Notars erwähnt werden. Da das Gutachten oftmals für eine spätere gerichtliche Beweiserhebung wichtige Anknüpfungstatsachen liefern wird, stellt sich die Frage, wie es so zum Gegenstand des Vermerks gemacht werden kann, dass es möglichst uneingeschränkt für ein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Affidavit

Rz. 7 Einer der Anwendungsfälle des § 22 Abs. 1 BNotO ist das für den angloamerikanischen Rechtskreis bestimmte Affidavit. Hierbei handelt es sich um Wissenserklärungen, die der Erklärende gegenüber der Urkundsperson besonders zu bekräftigen hat, von der Urkundsperson bestätigt etwa mit der Formulierung "Sworn to me …". Benötigt werden diese Erklärungen vor allem zur Glaubha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Der Begriff der Verhandlung

Rz. 5 § 8 BeurkG bestimmt, dass eine Niederschrift über die Verhandlung gefertigt wird. Der vom Gesetz an keiner Stelle näher definierte Begriff "Verhandlung" darf nicht im Sinne eines "Aushandelns" zwischen den Beteiligten missverstanden werden. Dies würde der verfahrensleitenden Rolle des Notars nicht gerecht, der bei einem solchen Verständnis auf die Rolle eines bloßen Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 39 Verfahrensverzögerung, Entschädigung [Rdn 739]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 26 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge, Abrechnung [Rdn 395]

Rdn 396 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, StRR 2012, 4 ders., Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, VRR 2012, 44 ders., Entschädigung für überlange Straf- und Bußgeldverfahren – die Neuregelungen im GVG, ZAP F. 22, S. 591 H....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 89 Rechtsanwälte, Allgemeines [Rdn 994]

Rdn 995 Literaturhinweise: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 4. Aufl. 2026 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427, Henssler/Prütting, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Aufl. 2024 Kilian/Lieb, Statis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 26 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Besonderheiten des Verfahrens [Rdn 289]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 49 Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 522]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Aly, Die vergütungsrechtlichen Folgen der vorzeitigen Mandatsbeendigung, AnwBl. 2022, 220 Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023, 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Die anwaltliche Vergütung in der Strafvollstreckung, StR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil G: Gnade / 4 Gnade, materielle Fragen [Rdn 83]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 23 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel [Rdn 195]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 27 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Duldung [Rdn 302]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil G: Gnade / 2 Gnade, Entscheidung [Rdn 16]

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.1 Worum geht es – und warum steht das in fast jedem Arbeitsvertrag?

Fast jeder in Deutschland geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine Ausschluss- oder Verfallklausel. Ihr Zweck ist kurz und einfach erklärt: Rechtsfrieden herstellen. Nach Ablauf einer relativ kurzen Frist – klassisch 3 Monate ab Fälligkeit einer Leistung (Zahlung/Nichtzahlung) – sollen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Ansprüche aus der Vergangenheit im Wege der Nachforder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 3 Anwendungsbereich des AGG wird ausgeweitet

Der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll deutlich erweitert werden. Ein kürzlich vom Bundesjustiz- zusammen mit dem Bundesfamilienministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, ein „einheitliches Regelwerk zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale auf den Gebieten des Arbeits- und Zivilrechts” zu schaffen. Damit soll, so ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformarbeit: Varianten ... / 5.2 Inhalte der Richtlinie

Das zentrale Element der Richtlinie ist: Es gibt eine gesetzliche Vermutung für ein Arbeitsverhältnis. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Regel in ihr eigenes Recht übernehmen. Die Vermutung gilt, wenn Tatsachen vorliegen, dass die digitale Plattform die Arbeit der Personen steuert und kontrolliert. Dann gilt die Zusammenarbeit zwischen Plattform und Plattformarbeitskräften...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 4 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.2 Begriff der Prozesskosten

Rz. 99g Unter dem Begriff der Prozesskosten sind nicht lediglich Gerichtsgebühren zu subsumieren, die direkt vom Gericht erhoben werden. Der Begriff ist weit auszulegen und betrifft sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren anfallen.[1] Hierzu zählen auch Anwaltshonorare, Fahrtkosten (sowohl zum Gericht als auch zur Anwaltskanzlei in Vorbereitung auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.1 Vorbemerkung

Rz. 99 Nach einer langjährigen Rspr. des BFH sprach eine generelle Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten.[1] Eine Zwangsläufigkeit sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen, insbesondere wenn der Grund für die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch, um den es bei der gerichtlichen Verfolgung ging, als adäquat verursachendes Ereignis entsprechend zwangs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.3 Ausgeschlossene Aufwendungen (Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 6 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 33 Abs. 2 EStG scheidet eine Berücksichtigung von Aufwendungen aus, sofern diese als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden können. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung erfolgt auch dann nicht, sofern Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht abzugsfähig sind (z. B. aufgrund eines Abzugsverbo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.5 Ehescheidungsverfahren

Rz. 108 Ehescheidungen sind gem. § 1564 BGB nur durch einen Gerichtsbeschluss möglich. Zur Vornahme einer Scheidung ist ein familiengerichtliches Verfahren deshalb unausweichlich. Hiermit in Zusammenhang stehende Kosten waren daher nach alter Rechtslage regelmäßig als außergewöhnliche Belastung abziehbar (H 33.1–33.4 "Scheidung" EStH 2012).[1] Neben den Verfahrenskosten zähl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä...mehr