Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 5 Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren [Rdn 5750]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / III. Inhalt eines Testaments

Rz. 42 Eine natürliche Person kann gem. Art. 5.19.1 lit. BGB in einem Testament nach eigenem Ermessen ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon an eine oder mehrere Personen vererben, unabhängig davon, ob diese ihre gesetzmäßigen Erben sind. Gemäß Art. 5.5.1 lit. BGB sind alle natürlichen Personen erbfähig, die zur Zeit des Todes des Erblassers am Leben sind; zudem mit der Gebu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 73 Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG kann der Rechtsanwalt in der Mobiliarzwangsvollstreckung folgende Gebühren verlangen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.8.5 Das Ausschlussverfahren

Rz. 199 Da sich die Gerichte erfahrungsgemäß eher weniger gerne mit den inhaltlichen Fragen eines Ausschlusses beschäftigen, wie z. B. der Frage, ob der vorgetragene Ausschlussgrund auch wirklich vorliegt oder gravierend genug ist, den Ausschluss begründen zu können, sondern ein Ausschlussverfahren viel lieber an den Formalien scheitern lassen, muss unbedingt darauf geachtet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.1 Voraussetzungen für die Sicherungsanordnung

Die Sicherungsanordnung des § 283a ZPO kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung muss nach Rechtshängigkeit fällig geworden sein; die Klage muss hohe Aussicht auf Erfolg haben; die Sicherungsanordnung muss zur Abwendung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 2 Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Klageverfahren

Im Gegensatz zum Verwaltungsverfahren gibt es für das finanzgerichtliche Klageverfahren in § 78 FGO ein ausdrücklich normiertes Recht auf Akteneinsicht der Beteiligten.[1] Insbesondere deshalb, weil ein solches Recht zuvor nicht besteht, ist das Akteneinsichtsrecht in diesem Stadium von besonderer Bedeutung.[2] Eine Verweigerung der Akteneinsicht durch das Finanzgericht stel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlusskompetenz: Sondere... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht das auch so! Durch den Beschluss werde in unzulässiger Weise in die Rechte der einzelnen Wohnungseigentümer eingegriffen. Durch die beabsichtigte Regelung werde dem sein Sondereigentum vermietenden Eigentümer das Recht entzogen, einen Mietminderungsprozess mit "seinem" Mieter zu führen. Nach dem Wortlaut der Vereinbarung sei nämlich der ausbauende Eigentümer ber...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlusskompetenz: Sondere... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung steht dem jeweiligen Inhaber des Miteigentumsanteils Nr. 6 (derzeit Wohnungseigentümer X) ein Sondernutzungsrecht an der gesamten Dachfläche zu. Die Gemeinschaftsordnung berechtigt X zur Aufstockung des Gebäudes zur Bildung neuer Räumlichkeiten über dem bisherigen letzten Obergeschoss. Die Aufstockung darf nach den Plänen und Vorstellungen des B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / 1 Rechtsfähigkeit

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß § 9a Abs. 1 und Abs. 3 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie dessen Gebrauch als solche rechtsfähig. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist demnach im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.6 Beweislast

Rz. 72 Während der Unfallversicherungsträger lediglich die positiven Voraussetzungen – Eheschluss nach dem Versicherungsfall und unterjährige Ehe – beweisen muss, trifft den Witwer oder die Witwe die Nachweispflicht für die besonderen Umstände, sog. negative Anspruchsvoraussetzung. Das ergibt sich aus der Regel-Ausnahme-Konstruktion des § 65 Abs. 6. Rz. 73 Gelingt dem Witwer ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 12a ist Bestandteil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (vgl. Weyd, Jura 2013, 437) in deutsches Recht. Das Ziel war zunächst die Verbesserung der Ablauforganisation insbesondere in und zwischen den beteiligten Krankenhäusern, die die Organspende in Deutschland durchf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Zusammenfassung Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 1 Wesentliche Aspekte

Der deutsche Gesetzgeber hat auf das Übel sehr langer Gerichtsverfahren, das in der Praxis gerade auch im Bereich des Steuerrechts immer wieder beklagt wird, nicht ohne Druck reagiert.[1] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nämlich in einer Entscheidung vom 2.9.2010[2] Deutschland dazu aufgefordert, eine solche Regelung zu schaffen. Dem konnte sich der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 2.1 Anwendungsbereich

Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Steuerstrafverfahren auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 3 Umfang der Entschädigung

Hinsichtlich der Schäden, im Gesetz als Nachteile bezeichnet, die ein Betroffener geltend machen kann, ist zu unterscheiden zwischen materiellen Nachteilen und immateriellen Nachteilen. Der Anspruch auf Entschädigung ist vererblich.[1] 3.1 Materielle Nachteile Für materielle Nachteile besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.[1] Dies betrifft insbesondere Vermög...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 2 Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs

2.1 Anwendungsbereich Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 2.2 Überlange Verfahrensdauer

§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG normiert den zentralen Grundsatz der Entschädigungsregelungen: Hiernach wird derjenige, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, angemessen entschädigt. Die erste ganz zentrale Frage in der Anwendung der Entschädigungsregelung ist somit, wann ein Gerichtsverfahren eine unangemessene Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen, die aus der üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 3.2 Immaterielle Nachteile

Darüber hinaus trifft das Gesetz eine pauschale Regelung für Schäden, die nicht materieller Natur sind, z. B. Rufschädigung usw. Ein solcher immaterieller Schaden wird vermutet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen, also eine überlange Verfahrensdauer, die gerügt wurde, gegeben sind. Nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG beträgt die Entschädigung für nicht vermögensmäßige Schäden 1.20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 4 Zuständigkeit

Wer Anspruchsgegner im Verfahren wegen der Entschädigung ist, bestimmt sich nach dem Gericht, vor dem die Verzögerung eingetreten ist.[1] Bei Gerichten eines Bundeslandes ist es das Land, bei Bundesgerichten der Bund. Bei Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden gilt dies entsprechend.[2] Nach dem Antragsgegner ergibt sich auch das zuständige Gericht für die Erhebung der Klage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 3.1 Materielle Nachteile

Für materielle Nachteile besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.[1] Dies betrifft insbesondere Vermögensschäden, die der Betroffene aufgrund der überlangen Dauer des Verfahrens erlitten hat.[2] Allerdings, und dies sollte nicht verkannt werden, muss hierbei der Betroffene die Kausalität zwischen der Verzögerung und dem Schaden darlegen. Dies kann im Einzelfal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 2.3 Rüge der überlangen Verfahrensdauer

Die 2. Tatbestandsvoraussetzung für eine Entschädigung nach § 198 GVG ist, dass der Betroffene die Verzögerung in dem Verfahren ausdrücklich rügt.[1] Dieser Verzögerungsrüge kommt dabei insbesondere eine Warnfunktion für das Gericht zu.[2] Die Rüge ist nicht zwingend zu begründen, doch wird eine Begründung im Regelfall angezeigt sein.[3] Wird die Rüge nicht erhoben, liegt ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.6.2 Änderungen wegen besonderer Härte (§ 7 Abs. 2 Satz 3)

Rz. 38 Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 ist eine Änderung der Art der beantragten Leistung und der Zuordnung zu den bestimmten Lebensmonaten des Kindes nur in Fällen der besonderen Härte möglich. Eine Änderung wegen besonderer Härte ist auch dann möglich, wenn der Monatsbetrag der Leistung bereits ausbezahlt ist. Die "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff dessen Auslegun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.6 Richtlinien- und Verordnungsvorschlag Finanzdienstleistungen

Rz. 1133 Die Begriffsbestimmungen der steuerbefreiten Versicherungs- und Finanzdienstleistungen in Art. 135 MwStSystRL sind veraltet und haben vielfach zu einer unterschiedlichen Auslegung und Anwendung der Steuerbefreiungen durch die Mitgliedstaaten geführt. Die Verwaltungspraxis ist daher in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich, was für die Betroffenen die rechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / c) Ergänzung unzureichender Unterrichtung während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 358 Hat der Arbeitgeber bei der Anhörung des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG unvollständig informiert, so kann er dies während des laufenden Gerichtsverfahrens beheben.[868] Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht, wenn entgegen § 93 BetrVG keine Ausschreibung der offenen Position erfolgt ist. Denn aus dem Zweck der Vorschrift folgt: Die Ausschreibung kann grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Die Beratungshilfe ist das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe (PKH) im außergerichtlichen Bereich. Die Beratungshilfe basiert auf dem Beratungshilfegesetz (BerHG) vom 18.6.1980[1] und stellt einen Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates dar. Das BerHG wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und vor allem dort wirksam zu werden, wo anderweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Beendigung laufender Geschäfte

Rz. 2 Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen. Vertragliche und sonstige Verpflichtungen sind zu erfüllen (§ 362 BGB). Ein Dauerschuldverhältnis ist zu kündigen, u.U. mag die Tatsache der Liquidation eine fristlose Kündigung rechtfertigen (vgl. allerdings § 313 BGB). Die Liquidatoren vertreten die Gesellschaft auch hier gerichtlich und außergerichtlich. S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 60 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welchen die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Änderungen des Inhalts ... / F. Muster: Inhaltsänderung eines Erbbaurechts; Erstreckung eines Erbbaurechts

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Formulierungsvorschlag Inhaltsänderung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / Änderung des Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Soziologische Aspekte / B. Stand der Forschung

Rz. 4 Raiser und Rottleuthner zeigen, auf welche Themen sich die Rechtssoziologie bis heute konzentrierte: Es sind etwa die Verfahrenssoziologie (z.B. Dauer und Ablauf von Gerichtsverfahren), Richtersoziologie (z.B. soziale Herkunft der Richter) sowie die Effektivität und Selektivität der Strafverfolgung – das Erbrecht wird nicht erwähnt.[6] Entsprechend stellt Leipold zutref...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Berufungsrückn... / II. Kosten nach Berufungsrücknahme

Das LAG Brandenburg hat die Kosten des Berufungsverfahrens gegeneinander aufgehoben. 1. Verlust der eingelegten Berufung Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung zunächst festgestellt, dass die Berufungsklägerin der eingelegten Berufung für verlustig erklärt werde. Dies ergebe sich aus § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO, nach der die Rücknahme den Verlust der eingelegten Beruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / e) Bindungswirkung des Beschlusses

Rz. 468 Die Entscheidung des Gerichts ersetzt die Einigung der Betriebsparteien zur Person des Einigungsstellenvorsitzenden bzw. zur Anzahl der Beisitzer.[1097] Auch wenn eine einseitige Ablehnung des gerichtlich bestellten Einigungsstellenvorsitzenden oder der gerichtlich festgelegten Anzahl der Beisitzer nicht möglich ist,[1098] bleibt es den Parteien unbenommen, einverstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verlängerung eines Erbb... / I. Muster: Verlängerung des Erbbaurechts sowie Neuregelung der Erbbauzinsreallast

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Formulierungsvorschlag Verlängerung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / VERLÄNGERUNG DES ERBBAURECHTS SOWIE NEUREGELUNG DER ERBBAUZINSREALLAST Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Anpassung des Erbbauzin... / E. Muster einer Urkunde

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.1: Formulierungsvorschlag Anpassung Erbbauzins „UVZ-Nr./ ANPASSUNG DER ERBBAUZINSREALLAST AN § 9 ERBBAURG (UMSTELLUNG DER ERBBAUZINSREALLAST AUF WERTSICHERUNG UND VERSTEIGERUNGSFESTIGKEIT) Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, ___________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Teilung eines Erbbaure... / C. Muster (Urkundsentwurf)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.1: Formulierungsvorschlag Teilung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / TEILUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / D. Muster: Vereinigung von Erbbaurechten

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Formulierungsvorschlag Vereinigung von Erbbaurechten „UVZ-Nr./ VEREINIGUNG VON ERBBAURECHTEN UND GRUNDSTÜCKEN; ÄNDERUNG DES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / d) Gerichtliche Entscheidung

Rz. 481 Das Arbeitsgericht stellt lediglich die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, trifft aber keine eigene Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit.[1151] Gibt das Gericht dem Antrag statt und stellt die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, ist die Einigungsstelle mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung verpflichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / I. Allgemeines

Rz. 565 Die Vorschrift des § 62 ArbGG enthält für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren eigene, teilweise von den Vorschriften der ZPO abweichende Regelungen für die Vollstreckbarkeit. Gründe hierfür sind die Verfahrensbeschleunigung und die (bestenfalls) zügige wirtschaftliche Absicherung der Parteien.[1273] Nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind die Urteile der Arbeitsgerichte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 3 Nachbarschützende Vorschriften

Die unter dem Oberbegriff "nachbarschützende Vorschriften" zusammengefassten Regelungen decken verschiedenste Bereiche ab, die zum Teil schon behandelt wurden. Dazu zählen: Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen zu Gebäudeaußenwänden, Vorschriften über die Standfestigkeit baulicher Anlagen, Vorschriften über den Brandschutz, Vorschriften über die Lage von Stellplät...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gegen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sprechende tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten

Rn. 49 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 ist bei der Bewertung nur insofern von einer Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen, als dem "nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." Zur Durchführung der Bewertung und zu deren Prüfung ist daher zunächst zu klären, ob und ggf. inwieweit rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten eher gegen d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.5 Begriffsinhalt "GoB" und "GoBD"

Während das Kürzel GoB hinlänglich bekannt ist, steht das moderne Kürzel GoBD für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Der alte Begriff "GoB" war ein unbestimmter Rechtsbegriff aus dem Handelsrecht, basierend auf § 238 HGB. Die GoB werden im Handelsrecht angesproche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigungsklage wegen überlanger Dauer eines Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahrens

Leitsatz 1. Bei einem finanzgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren und dem sich gegebenenfalls anschließenden Erinnerungsverfahren handelt es sich um ein (einheitliches) Gerichtsverfahren im Sinne des § 198 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das schließt eine Begrenzung des Klagebegehrens auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt nicht aus. 2. Für dieses Verfahren gilt zum Zwecke der Typisierung und Rechtsvereinfachung die Vermutung einer noch angemessenen Da...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der Geldentschädigung vor der Wiedergutmachung in anderer Weise

Leitsatz 1. Nach § 198 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) besteht bei Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für ­Menschenrechte eine "starke, aber widerlegbare" Vermutung dafür, dass die unangemessen lange Dauer eines Gerichtsverfahrens zu einem Nichtvermögensnachteil geführt hat. 2. Besteht ein solcher Nichtvermögensnachteil, ist die Zuerkennung einer Geldentschädigung – über den Wortlaut des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG hinaus – der Regelfall; eine Wiedergutm...mehr