Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / E. Kosten

Rz. 16 Zu den Kosten deutscher Gerichtsverfahren siehe § 4 Rdn 2–4. Im Verfahren vor dem EPG entstehen Gerichtskosten, die sich aus einer festen Gebühr (fixed fee) und einer streitwertabhängigen Gebühr (value-based fee) zusammensetzen (Verletzungsklagen beispielsweise ziehen EUR 11.000 Festgebühr und streitwertabhängige Gebühren zwischen EUR 2.500 und EUR 325.000 nach sich)....mehr

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§ 4 Der Zivilprozess / II. Analyse

Rz. 3 Sehen wir uns das Ganze Schritt für Schritt an.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 3 Repressalie

Rz. 4 Den Begriff der Repressalie definiert § 3 Abs. 6 HinSchG. Danach sind Repressalien Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch welche der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Zwischen Meldung oder Offenlegung und der ...mehr

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§ 4 Der Zivilprozess / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Wenn außergerichtliche Bemühungen nicht gefruchtet haben, muss gegebenenfalls der Klageweg beschritten werden. Der Mandant will hierüber informiert werden. Wie läuft ein Zivilprozess ab? In diesem Kapitel wollen wir ein Informationsschreiben aufsetzen, das wir immer wieder verwenden können. Hierzu müssen wir uns überlegen, welche Schritte wir erläutern wollen. Einige S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58 ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens (§ 155 S. 2 FGO, § 198 GVG)

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.1 Anspruchsberechtigter

Rz. 10 Anspruchsbegründend ist die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens. Es ist möglich, dass ein Gerichtsverfahren i. S. d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG unangemessen dauert. Damit kommen Entschädigungsansprüche auch für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes[1] in Betracht. Rz. 11 Einen möglichen Entschädigungsanspruch kann nur ein Verfahrensbeteiligter i. S. d. § 198 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.3 Unangemessene Dauer

Rz. 12d Ein Entschädigungsanspruch setzt des Weiteren voraus, dass das Verfahren unangemessen dauert. [1] Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls[2], wobei es nicht auf ein Verschulden des Spruchkörpers ankommt.[3] Daraus ergibt sich, dass es keinen festen Zeitrahmen dafür gibt, ab wann ein Verfahren unangemessen dauert.[4] Jeden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 § 155 S. 1 (zweiter Halbsatz) FGO

Rz. 7b Der durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[1] eingefügte § 155 S. 1 (2. Halbsatz) FGO stellt ausdrücklich fest, dass das Leitentscheidungsverfahren nach § 552b FGO und § 565 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nicht anzuwenden ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Allgemeines

Rz. 8 § 155 FGO wurde durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[1] der S. 2 (Anwendung des Siebzehnten Titels des GVG) angefügt, wobei der BFH nach den Vorschriften der FGO zuständig ist und die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug entsprechend anzuwenden sind. Rz. 8a Hintergrund ist die Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.7 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Verweisung auf GVG und ZPO, § 155 S. 1 FGO

Rz. 1 Die Vorschrift des § 155 Abs. 1 S. 1 FGO wurde durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012[1] und durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz v. 8.10.2023[2] geändert. § 155 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FGO wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Entschädigung

Rz. 14 § 198 GVG eröffnet die Möglichkeit, materielle Nachteile [1] oder immaterielle Nachteile [2] zu entschädigen oder anstelle des Ersatzes immaterieller Nachteile Wiedergutmachung auf andere Weise zu erlangen.[3] Rz. 15 Der Ersatz materieller Nachteile gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG ist auf eine angemessene Entschädigung beschränkt. Der Umfang bemisst sich nach den Umständen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.2 "Verzögerungsrüge" als Entschädigungsvoraussetzung

Rz. 12 Der Anspruch auf Entschädigung in Geld setzt zwingend voraus, dass zunächst eine sog. "Verzögerungsrüge" bei dem Gericht des Ausgangsverfahrens erhoben wurde.[1] Die Verzögerungsrüge erfüllt eine "Warnfunktion" für das Gericht und dient damit präventiven Gesichtspunkten.[2] Praxis-Tipp Auch unabhängig von einer Entschädigungsklage kann die Erhebung der Verzögerungsrüge...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

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AGS 10/2025, Erforderlichke... / I. Sachverhalt

Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des VG Düsseldorf v. 21.12.2020 (17 K 1830/14), durch den die Erinnerung der Klägerin gegen die in einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgte Absetzung von privaten Sachverständigenkosten, die der Klägerin nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Weitreichende Folgen der Anzeigepflicht

Rz. 2 Der Gesetzgeber vertraut zur Durchführung einer gleichmäßigen Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht allein der Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen und deren Anzeigepflicht gemäß § 30 ErbStG. Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter, Herausgeber von Namensaktien und Versicherungsunternehmen sind in bestimmten Fällen, z. B. nach dem Tod eines Kunden, verpfl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 50 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Erforderlichke... / II. Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten

Ebenso wie das VG ist das OVG davon ausgegangen, dass die von der Klägerin aufgewendeten Kosten für private Gutachten nicht erstattungsfähig seien, weil sie nicht i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO zur Rechtsverfolgung notwendig waren. 1. Erstattungsfähigkeit ist Ausnahme Wie das VG bereits ausgeführt habe, sei die Einholung eines Privatgutachtens durch einen Beteiligten nur ausnahmswei...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist für alle danach eintretenden Todesfälle und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anschluss an das Fernwärmen... / 4 Die Entscheidung

Der Eilantrag hat keinen Erfolg! Der Sofortvollzug sei formal rechtmäßig angeordnet. Der Widerspruchsbescheid enthalte einen eigenständigen Abschnitt zur Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Diese lasse erkennen, aus welchen Gründen sich die Behörde im konkreten Einzelfall verpflichtet sehe, den Anschlusszwang umgehend durchzusetzen. Dabei werde darauf abgest...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.7 Erledigung der Klage

Eine Klage erledigt sich, wenn Kläger und beklagte Behörde übereinstimmend den Rechtsstreit (in der Hauptsache) für erledigt erklären. Am häufigsten geschieht dies, wenn die beklagte Behörde einen Abhilfebescheid erlässt, mit welchem dem Klagebegehren des Klägers ganz oder teilweise entsprochen wird und der Kläger im letzteren Fall die Klage im Übrigen nicht weiter verfolgen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 1.2 Kostenfreiheit

Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Einspruchsführer und Finanzamt haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen, unabhängig davon, wer im Einspruchsverfahren obsiegt. Obsiegt der Steuerpflichtige im anschließenden Gerichtsverfahren, werden ihm nach § 139 Abs. 1 FGO auch die Kosten des Vorverfahrens ersetzt. Darüber hinaus sind nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Parteifähigkeit

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagte) zu sein. Die rechtsfähige GbR ist gemäß §50 ZPO parteifähig. Anders die nicht rechtsfähige GbR; diese nimmt als Innengesellschaft nicht am Rechtsverkehr teil. Praxis-Tipp Klage gegen GbR und Gesellschafter Im Einzelfall kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, nicht nur die GbR...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Prozesskosten

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits dürfen allerdings...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen / 5.1 Angaben zu den Rückstellungen

Rückstellungen sind gemäß IAS 37.85 im Anhang zu beschreiben nach ihrer Art, dem erwarteten Belastungszeitpunkt und eventuell erwarteten Erstattungsbeträgen. Dabei dürfen solche Rückstellungen zu einer Kategorie zusammengefasst werden, deren Wesen hinreichend ähnlich ist. Tipp Konkret bedeutet die Möglichkeit der Zusammenfassung z. B.: Nicht für jede Produktgruppe ist eine eigene...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 1. Vertraulichkeit

Rz. 27 Einer der nicht zu unterschätzenden Vorteile des Schiedsverfahrens ist – gerade für große Unternehmen oder Unternehmerfamilien – der bereits erörterte Grundsatz der Vertraulichkeit. Schiedsgerichtsverfahren werden im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren nicht öffentlich, sondern vertraulich geführt, sodass die unternehmerischen und privaten Aktivitäten nicht pub...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / G. Kosten des Mediationsverfahrens

Rz. 29 Die Kosten eines Mediators liegen meistens zwischen 100 EUR und 300 EUR die Stunde, je nach Erfahrung, Region und Komplexität des Falles. In Wirtschaftsmediationen oder bei sehr erfahrenen Mediatoren können die Stundensätze bis zu 400 EUR betragen. Teilweisen werden auch Pauschalpreise für den gesamten Prozess angeboten. Diese hängen dann ab vom zu erwartenden Umfang u...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 4. Durchsetzbarkeit

Rz. 30 Darüber hinaus führt das regelmäßig größere Vertrauen der Schiedsparteien in das Schiedsgericht in der Regel zu einer größeren Vergleichsgeneigtheit der Parteien als in staatlichen Gerichtsverfahren. Ein nicht zu verkennender Vorteil, welcher immer wichtiger wird, ist auch der, dass sich die Schiedssprüche im internationalen Bereich leichter durchsetzen lassen als sta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Mediation bei der Nach... / C. Vor- und Nachteile der Mediation

Rz. 10 Grundsätzlich ist das Mediationsverfahren dann geeignet, wenn der Erhalt von Familienbeziehungen angestrebt wird, der Wunsch nach Gestaltung für die Zukunft besteht, die Kosten kalkulierbar bleiben sollen, hohe Emotionalität an den Tag gelegt wird und eine unklare Rechtslage besteht. Klarstellend wird angemerkt, dass diese Bedingungen nicht kumulativ vorliegen müssen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Mediation bei der Nach... / D. Funktionsweise der Mediation

Rz. 13 Ist der familiäre Konflikt bereits entbrannt, erscheint die Lösung dessen zunächst unmöglich, da die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis zu den Beteiligten emotional untrennbar miteinander verbinden. Die Beteiligten stellen daher nicht selten jede vernünftige Kommunikation miteinander ein und es entstehen Blockaden. Die Beteiligten denke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 6. Sicherung der Handlungsfähigkeit des Vorerben

Rz. 100 Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen können die gesetzlichen Schutzvorschriften für die Nacherben beim Vorerben zur Handlungsunfähigkeit führen und eine wirtschaftlich sinnvolle oder sogar erforderliche Umstrukturierung eines zum Nachlass gehörenden Unternehmens praktisch unmöglich machen oder doch zumindest erheblich erschweren, wenn der Nacherbe nicht bereit is...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.1.5 Keylogger – Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht umfasst nicht nur den Bereich E-Mail, sondern alle vom Arbeitnehmer vorgenommenen Tastatureingaben. Nach einem Urteil des BAG löst der Einsatz sog. "Keylogger", bei denen jegliche Tastatureingabe protokolliert wird und entsprechend ausgelesen werden kann, unter Umständen einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus.[1] In diesem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 6 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 69 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an KMU, des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (v) 2013/34...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.3 Inhalt der Erklärung

An den Inhalt des Schreibens dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Der Anspruchsgegner soll sich auf die nach Auffassung des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und gegebenenfalls Rücklagen bilden können. Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigung: Form und Zugang ... / 3.6.3 Einschreiben mit Rückschein

Bei einem Einschreiben mit Rückschein händigt der Postbote das Schreiben dem Empfänger (oder einem empfangsbereiten Dritten, sofern nicht die Variante "eigenhändig" gewählt wird) gegen Unterschrift auf dem Rückschein aus und sendet den Rückschein an den Absender zurück. Trifft der Postbote niemanden an, hinterlässt er wie beim Übergabeeinschreiben lediglich einen Benachricht...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einspruch per besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach im Einzelfall ausnahmsweise zulässig

Leitsatz Nach § 357 Abs. 1 AO ist ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzulegen. Für die elektronische Einspruchseinlegung ergänzt § 87a AO die Regelung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO. § 87a Abs. 1 Satz 1 AO setzt voraus, dass die Finanzbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat. Sachverhalt Die Klägerinnen begehrten Akteneinsicht in ein Auskunftsersuchen der deutschen Finanzverwaltung an die eidgenössische Steuerverwaltung im Rahmen der internationalen Amtshilfe. Nachdem das Bundeszentralamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Teilerledigungen

Rz. 131 Bei einigen Versicherern finden die Abrechnungsgrundsätze nur dann Anwendung, wenn der gesamte Schaden außergerichtlich reguliert wurde.[114] Sobald also ein Teilbetrag – und seien es nur die Kosten – in ein gerichtliches Verfahren übergeht, kann der Anwalt gegenüber dem Versicherer nicht mehr nach den Abrechnungsgrundsätzen liquidieren. Dabei spielt es keine Rolle, ...mehr