Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschussbeschluss: Wann an... / 4 Die Entscheidung

Der BGH folgt den Instanzen! Ein Wirtschaftsplan habe gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG eine Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Die daraus abgeleiteten Vorschüsse müssten es ermöglichen, die voraussichtlich entstehenden Kosten zu begleichen. Deswegen seien alle Ausgaben anzusetzen, die entweder feststünden oder im kommenden Wirtschaftsjahr zu erwa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinter... / Entscheidung

Das Gericht stellte klar: Allein der Hinweis auf eine vermeintliche Verfassungswidrigkeit genügt nicht. Es muss zusätzlich ein besonderes Aussetzungsinteresse dargelegt werden. Dies hatten die Antragsteller in beiden Verfahren nicht getan. Interessant ist ein Detail aus dem Verfahren 2 V 442/25: Die Eigentümerin teilte im Gerichtsverfahren erstmals mit, dass ihre Grundstücke ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Auswirkungen des europäischen Rechts

Rz. 7a Verstößt eine Steuerfestsetzung gegen europäisches Recht, insbesondere die Grundfreiheiten oder eine Verordnung oder Richtlinie der EU, besteht grundsätzlich keine eigenständige europäische Rechtsgrundlage zur Änderung dieser Steuerfestsetzung.[1] Es bleibt vielmehr den Staaten überlassen, solche Regelungen zu schaffen. Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet die Staaten, alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.4 Erkennbarkeit der Annahme

Rz. 111 In allen Fällen ist die Änderung nur zulässig, wenn die Finanzbehörde bei der ersten, unrichtigen Steuerfestsetzung unzweideutig zu erkennen gegeben hat, dass der fragliche Sachverhalt bei einer anderen, zweiten Steuerfestsetzung (oder bei einer anderen, früheren Steuerfestsetzung; vgl. Rz. 101) hätte berücksichtigt werden müssen. Es muss also ausgeschlossen sein, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit

Rz. 11 Die erste Phase der formellen Bestandskraft umfasst den Zeitraum vom Existentwerden des Verwaltungsakts, d. h. dem Eintritt der materiellen Bestandskraft nach § 124 AO bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist oder der bestandskräftigen bzw. rechtskräftigen Erledigung des Rechtsbehelfs (einschl. Abhilfe und Rücknahme des Rechtsbehelfs), also bis zum Eintritt der Unanfech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Aufhebung oder Änderung

Rz. 33 Der Umfang der Änderung hängt von der Zustimmung oder dem Antrag des Stpfl. ab; das FA darf hierüber weder zugunsten noch zuungunsten des Stpfl. hinausgehen, auch nicht etwas sachlich anderes gewähren.[1] Da der Antrag des Stpfl. auf Aufhebung bzw. Änderung konkretisiert sein muss (vgl. Rz. 22), kann letztlich von einem Gericht festgestellt werden, ob sich die Finanzb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.1 Änderung oder Aufhebung eines unrichtigen Steuerbescheids

Rz. 135 § 174 Abs. 4 AO setzt als Regelfall voraus, dass eine Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines Rechtsbehelfs oder Antrags erfolgt, und danach, also nachträglich, die richtigen steuerlichen Konsequenzen durch Erlass oder Änderung eines weiteren Steuerbescheids gezogen werden. Voraussetzung für den Erlass oder die Änderung des zweiten Steuerbescheids ist also, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.6 Aufhebung oder Änderung ohne Zustimmung bzw. Antrag

Rz. 42 Nach der früheren Rspr.[1] war es möglich, einen Steuerbescheid dann ohne Zustimmung oder Antrag des Stpfl. aufzuheben oder zu ändern, wenn der Stpfl. die Änderung einer Steuerfestsetzung eines Jahres entsprechend seinem Begehren erreicht hatte, dann aber für die dadurch erforderlich gewordene Änderung der Veranlagung eines anderen Jahres seine Zustimmung verweigerte,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.8 Information über Gerichtsverfahren

Gegenüber den Wohnungseigentümern trifft den Verwalter nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG gegenüber den Wohnungseigentümern die Pflicht der unverzüglichen Bekanntmachung einer Beschlussklage des § 44 Abs. 1 WEG. Die weitere Bestimmung des § 44 Abs. 4 WEG regelt insoweit nämlich die Kosten einer Nebenintervention entweder auf Kläger- oder Beklagtenseite. Da die übrigen Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 7 Kündigung und Räumung

Herausgabeanspruch Aufgrund des Zuschlagsbeschlusses kann der Ersteher von dem in der Wohnung lebenden Ehegatten grundsätzlich Räumung und Herausgabe verlangen[1] – es sei denn, diesem steht ein Recht zum Besitz zu, etwa aufgrund eines Mietvertrages nach § 1568a Abs. 5 BGB. Der Erwerber ist dann gehalten, eine Räumungsklage gegen den im Haus verbliebenen Ehepartner einzureich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Erst mit Einführung der FGO[1] wurde das finanzgerichtliche Prozessrecht von dem in der RAO enthaltenen Verwaltungsverfahren getrennt und in einem eigenen Gesetz geregelt. Bis dahin war das Gerichtsverfahren als "verlängertes Veranlagungsverfahren" in das Verwaltungsverfahren eingegliedert.[2] § 44 FGO ist seither unverändert und bestimmt das ganz oder teilweise erfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Personenhandelsgesellschaft oder rechtsfähige GbR in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinschaft keinen Geschäftsführer hat, kann di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 1.2 Anwendungsbereich

Arten der Gemeinschaft Die Gemeinschaft, deren Aufhebung begehrt wird, kann eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gemeinschaft zur gesamten Hand sein. Miteigentum Eine Bruchteilsgemeinschaft [1] liegt vor, wenn etwa ein Grundstück mehreren Personen zu bestimmten Teilen gehört (z. B. Eheleuten zu je 1/2). SolchesMiteigentum kann nicht nur zu gleichen, sondern auch zu ungleichen An...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 4.2 Grund und Höhe zivilrechtlicher Ansprüche

Auf dem Gebiet des Zivilrechts – und damit relevant für zivilrechtliche Gerichtsverfahren – besteht ebenso umfangreiches Potenzial für die Erstattung von Gutachten. Im familienrechtlichen Bereich besteht vielfach das Erfordernis, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen von Selbstständigen zum Zweck der Feststellung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gutachterlich ermitteln...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bezweckt die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch eine Verbraucherschlichtungsstelle, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allerdings bleibt dem Verbraucher (hier: Mieter) der Weg zum Gericht offen. Die Verbraucherschlichtungsstelle (auch "Streitmittler" oder die "VS-Stelle") muss staatlich anerkannt, b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / 3.12 Was das Verfahren kostet

Den Verbraucher trifft, wenn auf seiner Gegenseite ein Unternehmer tätig ist, grundsätzlich keine Kostenpflicht. Im Ausnahmefall, wenn der Antrag als missbräuchlich anzusehen ist, kann ein Betrag von maximal 30 EUR vom Verbraucher verlangt werden.[1] Erforderlich ist aber eine Regelung in der Verfahrens- oder Kostenordnung, da § 23 VSBG keine Anspruchsgrundlage für die Gebühr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / 3.9 Der Schlichtungsvorschlag oder "Schlichterspruch"

Der Schlichtungsvorschlag stellt wie bei einem gerichtlichen Urteil den Sachverhalt dar und kommt sodann zur rechtlichen Bewertung, wobei allerdings nicht zwingend eine strenge Unterteilung erforderlich ist.[1] Der Schlichter unterbreitet den Verfahrensbeteiligten einen Vorschlag, mit dem die Probleme gelöst werden können. Der Vorschlag soll am geltenden Recht ausgerichtet s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.4 Familienrichter (Nr. 3)

Rz. 34 Nr. 3 erfasst weiter die Berufsgruppe der Familienrichterinnen und Familienrichter. Rz. 35 Gerade diese Berufsgruppe ist nicht abschließend geregelt. Bei Gerichtsverfahren in Familiensachen, in denen die Rechte von Kindern wahrgenommen werden, erfolgt dies regelmäßig durch den Verfahrensbeistand ("Anwalt des Kindes"); vgl. hierzu §§ 158 ff. FamFG. Des Weiteren erfasst ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassen-Nachschau / 6 Übergang zur Außenprüfung

Von einer Kassen-Nachschau kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung nach § 193 AO übergegangen werden, wenn die bei der Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben (Ermessensentscheidung). Anlass für den Übergang zu einer Außenprüfung kann etwa sein, wenn Dokumentationsunterlagen wie aufbewahrungspflichtige Betriebsanleitung oder Protokolle na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / e) Vorgehen bei absehbaren Fehlern in in der Beschlussverkündung

Rz. 87 Das Vorgehen im Wege der Beschlussklage gegen eine unterlassene oder fehlerhafte Beschlussverkündung stellt nur eine nachträgliche Reparaturmöglichkeit dar, die zum einen mit Kosten für die Gemeinschaft verbunden ist, weil es sich um Kosten der Verwaltung handelt. Zum anderen ermöglicht das gerichtliche Vorgehen regelmäßig keine rasche Umsetzung des richtigen Beschlus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Forderungen der GdWE

Rz. 339 Anzuführen sind auch die Forderungen der GdWE gegen Wohnungseigentümer und Dritte. Sinnvoll ist auch anzugeben, in welchem Stadium sich die Forderungsdurchsetzung befindet (Bsp: Forderung gegen Eigentümer A auf rückständiges Hausgeld 2.500 EUR – gerichtliches Mahnverfahren). Gleiches gilt für Verbindlichkeiten der GdWE. Unproblematisch betrifft dies bereits an die Gd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Geringe Regelungsdichte

Rz. 4 Die Regelungen zum Entziehungsverfahren sind ganz im Gegensatz zu seiner Bedeutung für den betroffenen Wohnungseigentümer schon in der früheren Gesetzesfassung äußerst knapp ausgefallen und wurden durch das WEMoG nochmals komprimiert. So haben die internen Vorgänge bis zum Gerichtsverfahren nur in der Formulierung des § 17 Abs. 1 WEG ihren Niederschlag gefunden, dass d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Erhaltung des Sondereigentums

Rz. 60 Eine nach Absatz 2 Nr. 1, Absatz 1 Nr. 1 abwehrfähige Beeinträchtigung kann ebenso wie nach dem früheren § 14 Nr. 1 auch aus einer Verletzung seiner Verpflichtung zur Erhaltung seines Sondereigentums entstehen.[184] Voraussetzung ist auch hier nicht nur die Verletzung der Erhaltungspflicht als solche, sondern die konkrete Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentüme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / IV. Anmeldung von Wohngeldansprüchen in Rangklasse 2 bei Versteigerung durch Dritte

Rz. 179 Betreibt ein Dritter das Zwangsversteigerungsverfahren, muss die GdWE ihre gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Forderungen beim Vollstreckungsgericht anmelden, wenn diese bei der Verteilung des Versteigerungserlöses berücksichtigt werden sollen. Die GdWE wird dabei gemäß § 9b Abs. 1 S. 1 WEG durch den Verwalter vertreten. Der Verwalter ist zur Durchführung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 343 Der im alten Recht in § 28 Abs. 4 enthaltene Anspruch gegen den Verwalter auf Rechnungslegung ist gestrichen worden. Inhaltlich hat sich aber keine Änderung ergeben. Der Anspruch auf Rechnungslegung ergibt sich bereits aus den §§ 666, 675, 259 BGB.[815] Die Funktion der alten Norm lag ursprünglich – vor Erkennung der Rechtsfähigkeit der GdWE – wohl auch eher darin, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sonderfälle

Rz. 26 Die GdWE ist auch passivlegitimiert, wenn der Verwalter die in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum nicht erteilt. Die Klage hierauf ist entgegen bisweilen vertretener Auffassung[33] nach dem WEMoG nicht mehr gegen ihn zu richten, sondern gegen die GdWE.[34] Denn die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Vergleiche

Rz. 80 Keine Berücksichtigung findet im Gesetzestext der gerichtliche Vergleich. Es kann aber bei gerichtlichen Vergleichen kein Zweifel bestehen, dass auch er analog § 24 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 WEG als Beendigung eines Gerichtsverfahrens einzutragen ist.[148] Denn ansonsten bliebe jedenfalls in Beschlussanfechtungsverfahren der Ausgang eines Rechtsstreits auf Dauer uneingetragen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sondervergütungen

Rz. 448 Ist zwischen der GdWE und dem Verwalter eine Grundvergütung bzw. Pauschalvergütung vereinbart worden, muss hinsichtlich weiterer Leistungen, die der Verwalter kraft Gesetzes schuldet, eindeutig im Verwaltervertrag klargestellt werden, dass und in welchem Umfang für diese ein gesondertes Entgelt gezahlt werden soll. Anderenfalls ist davon auszugehen, dass alle gesetzli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sachverständigengutachten / 3 Einsatz im Gerichtsverfahren

Aufgrund der Parteimaxime des Zivilprozesses müssen die Parteien, die sich zur Klärung von entscheidungserheblichen Fragen auf Sachverständigenbeweis bzw. Sachverständigengutachten berufen, dieses Beweismittel benennen und anbieten. Von sich aus holt das Gericht ein entsprechendes Gutachten nicht ein. Hinweis Obergutachten einholen Die gerichtliche Einholung eines weiteren Gut...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.1 Kosten des Gerichtsverfahrens

Rz. 17 Die außergerichtlichen Kosten müssen sich auf den erledigten Rechtsstreit beziehen. Hierzu gehören Aufwendungen, die für ein Prozesskostenhilfeverfahren, ein Beweissicherungsverfahren, ein Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, ein Verfahren vor dem Güterichter sowie für Verfahren der Urteilsergänzung oder- berichtigung entstanden sind. Die Kosten eines selbstständig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.2 Kostensysteme des SGG

Rz. 2 Bis zum 2.1.2002 haben der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit für natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts und die Erhebung einer streitwert- und erfolgsunabhängigen Pauschgebühr von den übrigen Beteiligten das Kostenrecht des SGG im Unterschied zu den anderen Verfahrensordnungen geprägt. Der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit dient der Wahrung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 183 betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Staat als Träger der Gerichtshaltungskosten, das für andere Gerichtsverfahren im GKG geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Kostenfreiheit des Verfahrens für die in § 183 genannten Personen an. Der Grundsatz der Kostenfreiheit betrifft nur die Gerichtskosten, nicht die Kosten des Verwaltungs- und Widerspru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 4 Literatur

Rz. 40 Böttinger, Kostenentscheidung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse, die eine Übernahme der Gutachtenskosten nach § 109 SGG auf die Staatskasse ablehnen, ASR 2015, 17. Burkiczak, Rechtsfragen der Kostenentscheidung im Prozess der Erwerbsminderung, NZS 2008, 126. Bühs, Das Rechtsschutzbedürfnis bei der Untätigkeitsklage -Schutz gegen Nichtstun oder sinnloses Gerichtsve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 3 Literatur

Rz. 19 Berendes, "Verschuldenskosten" nach neuem Recht, SGb 2002, 315. Bischofs, Verschuldenskosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG bei Handeln nach Weisungslage, SGb 2020, 8. Formann, Nachweis der Hilfebedürftigkeit, Missbrauchsgebühr bei Vielklägern, NZS 2021, 818. Goedelt, Mutwillen und Verschuldenskosten, SGb 1986, 493. Greger, Fake News? – Zum Umgang mit der Wahrheit im ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.2 Sonderregelungen, § 155 Abs. 2 bis 5, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO

Rz. 78 Die Regelungen des § 155 Abs. 2 bis 3, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO gehen der Kostenverteilung nach §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 VwGO vor. Rz. 79 Kosten durch schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten, § 155 Abs. 4 VwGO: Die Kostenverteilung nach § 155 Abs. 4 VwGO geht als Sondervorschrift allen anderen Kostenvorschriften vor und ist bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen. Z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.6 Kostenverteilung bei Untätigkeitsklage, § 161 Abs. 3 VwGO

Rz. 90 Nach § 161 Abs. 3 VwGO sind die Kosten des Verfahrens stets dem Beklagten aufzuerlegen, wenn sich eine zulässige Untätigkeitsklage erledigt, weil der Kläger während des Gerichtsverfahrens beschieden wurde und der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte. Entscheidend ist, ob der Kläger nach den ihm bekannten Umständen mit einer rechtzeitigen Ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.1 Anwendungsbereich der §§ 183 bis 197a

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 183 bis 197a regeln die Erhebung von Prozesskosten, d. h. der Kosten des Gerichtsverfahrens. Prozesskosten sind die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten. Kosten eines Widerspruchsverfahrens, dessen Durchführung Prozessvoraussetzung war (§ 178 SGG), werden von den Vorschriften mit erfasst. Kosten des Verwaltungsverfah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 197a ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) eingefügt worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit nicht in Verfahren gelten, an denen Personen beteiligt sind, die eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes nicht bedürfen. Der Gesetzgeber sieht insbesondere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3 Erstattungsfähige Kosten, § 193 Abs. 2, 4

Rz. 16 Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Erstattungsfähig sind die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten, der zu den in § 183 genannten Personen gehört. Die Aufwendungen von Gebührenpflichtigen i. S. v. § 184 sind von der Erstattung ausgeschlossen (§ 193 Abs. 4: vgl. Rz. 19). Ebens...mehr