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Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2025 (A ... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme nach Erlass einer Einspruchsentscheidung

Ist die Einspruchsentscheidung erst nach Ablauf des Drei-Tage-Zeitraums zugegangen, ist fraglich, ob die Bekanntgabe bewirkt ist, wenn das bekannt zu gebende Schriftstück tatsächlich zugegangen ist, oder ob es auf den Ablauf des Tages ankommt, an dem der Zugang erfolgt ist. Der Senat neigt zu der Auffassung, dass es auf den Zeitpunkt des Zugangs ankommt.

BFH v. 18.6.2024 – VIII R 16/21
AO-StB 2025, 9
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch fehlt, wenn sich eine Ablehnung nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte. Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen.

BFH v. 12.11.2024 – VIII B 87/23
AO-StB 2025, 11
Entschädigungsklage – einseitige Erledigungserklärung

Mit der einseitigen Erledigungserklärung nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Hat sich der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt, muss das Gericht die nunmehr auf Feststellung der Erledigung gerichtete Klage als unbegründet abweisen. Ob die Klage nach dem ursprünglichen Sachantrag begründet war, ist jedenfalls dann unerheblich, wenn der Kläger an diesem nicht hilfsweise festhält. Die dazu von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Grundsätze gelten auch für das Entschädigungsklageverfahren nach §§ 198 ff. GVG.

BFH v. 6.11.2024 – X K 3/23 (X K 1/22)
AO-StB 2025, 43
Gewährleistung des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei teilweiser Videoverhandlung

Die Öffentlichkeit kann auch bei (teilweiser) D...

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