Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Teilerledigungen

Rz. 131 Bei einigen Versicherern finden die Abrechnungsgrundsätze nur dann Anwendung, wenn der gesamte Schaden außergerichtlich reguliert wurde.[114] Sobald also ein Teilbetrag – und seien es nur die Kosten – in ein gerichtliches Verfahren übergeht, kann der Anwalt gegenüber dem Versicherer nicht mehr nach den Abrechnungsgrundsätzen liquidieren. Dabei spielt es keine Rolle, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Anfechtungsberechtigte kann frei entscheiden, ob er das Gestaltungsrecht ausübt. Um die daraus resultierende Rechtsunsicherheit zu begrenzen, bestimmt § 121 I, II im allg Verkehrsschutzinteresse Ausschlussfristen, nach deren Ablauf das Anfechtungsrecht erlischt. Im Gerichtsverfahren ist die Einhaltung der Frist vAw zu berücksichtigen (RGZ 110, 34).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vor der Annahme der Erbschaft soll der vorläufige Erbe nicht gezwungen sein, einen gg den Nachlass gerichteten Prozess zu führen. Vom Anfall bis zur Entscheidung über die Annahme der Erbschaft bleibt das Eigenvermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt, ausgenommen jedoch Nachlasserbenschulden (NK-BGB/Ivo § 1958 Rz 3). Während dieser Zeit fehlt ih...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 53 Die Anwaltsgebühren für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Folglich bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Regelfall die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist. Rz. 54 In einigen Fällen weist die Rege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 37 Mit der Abberufung haben grds sämtliche verwaltungsbezogenen Handlungen zu unterbleiben; es bestehen aber Abwicklungsverpflichtungen (vgl §§ 675, 667 BGB), zB die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (BGH ZMR 18, 523 Rz 19). Gg den Herausgabeanspruch stehen dem Verw keine Zurückbehaltungsrechte zu (München NJW-RR 05, 1327 [OLG Düsseldorf 29.04.2005 - I-3 Wx 56/05]). Im Inn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Liquidation, I 1.

Rn 2 Tritt für die Gesellschaft die Auflösung ein, regelt I 1 deren Folgen: Die GbR ist zu liquidieren (wenn nicht die Insolvenz eröffnet ist). Damit ist auf die §§ 736–739 verwiesen. Der Eintritt des Auflösungsgrundes bewirkt eine Zweckänderung. Liquidation bedeutet die Abwicklung und Bereinigung der Gesamtheit aller Aktiva und Passiva der GbR. Bis zur Vollbeendigung besteh...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.1.1 Änderung des Geschlechtseintrags, Zuständigkeit und Anmeldung beim Standesamt

Hinweis Regelungen vor dem SBGG Bisher war es transidenten Personen möglich, den Geschlechtseintrag und/oder den Vornamen durch ein Verfahren über das TSG zu ändern. Das TSG geht dabei von einem binären Geschlechterverständnis aus, sodass das Verfahren bei non-binären Personen analog angewendet werden kann.[1] Im Anschluss an den Beschluss des BVerfG zur sog. "Dritten Option"...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 51 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zeitpunkt der Rechtswahl (Abs 2).

Rn 23 Die Rechtswahl kann gem II zu einem späteren als dem Vertragsschlusszeitpunkt vorgenommen werden. Eine spätere Rechtswahl kann eine frühere jederzeit ersetzen (BGH NJW 91, 1293; Hamm RIW 93, 940). Sie unterliegt ROM I auch für Altverträge aus der Zeit vor dem 17.12.09. IÜ gelten die gleichen (oben in Rn 4 ff für Neuverträge dargestellten) Grundsätze wie bei der ersten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Spruchrichterprivileg.

Rn 46 Nach § 839 II ist eine Amtshaftung bei ›Urteilen in einer Rechtssache‹ nur gegeben, wenn die Amtshaftung der beteiligten Richter eine Straftat darstellt. Nach der Rspr des BGH sind mit ›Urteil‹ alle Entscheidungen gemeint, die ›urteilsvertretende Erkenntnisse‹ darstellen: Das sind Entscheidungen, die in einem der Selbstbindung des Gerichts unterliegendem instanzbeenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Das Recht der persönlichen Ehre.

Rn 28 Ein besonderer Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist der Schutz vor Angriffen auf die persönliche Ehre, etwa bei Diffamierung der Person (Schmähkritik vgl BVerfG NJW 12, 1643 [BVerfG 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10]; 22, 680). Er wird heute nach allg Meinung als sonstiges Recht iRv § 823 I berücksichtigt. Darüber hinaus besteht eine normative Verankerung in besonderen Fällen...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 227 Die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG wird nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Geschäftsgebühr "wegen desselben Gegenstands" entstanden ist wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren. Seit dem 1.1.2021 gilt ferner, dass in jenen Fällen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz im ABC.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung (Aufforderungs-Beschl): VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VG...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.4 Durchsetzung und Rückübertragung

Rz. 15 Für die gerichtliche Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs sind nach Abs. 5 Satz 3 die ordentlichen Gerichte zuständig, da der Unterhaltsanspruch bürgerlich-rechtlicher Natur ist. Zum Nachweis des Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger genügt hier eine beglaubigte Aufstellung über die gezahlten Leistungen, wobei diese monatlich spezifiziert aufz...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Überleitung erfolgt nach Abs. 2 Satz 1 mittels schriftlicher Anzeige. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der sowohl dem Leistungsberechtigten als auch dem Drittschuldner bekannt zu geben ist; auch gegenüber Letzterem wird nämlich eine Regelung getroffen, da sich die Überleitung auf das Rechtsverhältnis zum Leistungsberechtigten auswirkt. Die Wirksamk...mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 2.4.1 Einverständliche Minderung

Sind sich die Parteien einig, dass ein Mangel vorliegt, können sie sich auf einen bestimmten Minderungsbetrag festlegen. Wichtig Minderungsvereinbarung Eine solche Vereinbarung ist auch bei der Wohnraummiete wirksam. Die Regelung in § 536 Abs. 4 BGB steht dem nicht entgegen.[1] Danach sind zwar Vereinbarungen unwirksam, die zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Grunderwerbsteuer und Grund... / d) Fazit

Nach bisheriger Rechtslage bestanden somit erhebliche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der grunderwerbsteuerlichen Zurechnung von Grundstücken. Insbesondere vor dem Hintergrund des Standpunktes der Finanzverwaltung zur doppelten Zurechnung von Grundstücken war zuletzt mit einer Schwemme von Gerichtsverfahren gerechnet worden.[14] Ein Eingreifen des Gesetzgebers ist insofern...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 4.3 Vertraulichkeit

Ein sehr zentrales Thema ist die Vertraulichkeit von Mediationsverfahren. Gerade in Verfahren mit wenig Beteiligten besteht oft ein großes Bedürfnis, dass über die besprochenen Inhalte nichts nach außen dringt. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators und dessen Mitarbeitern ist umfassend in § 4 Mediationsgesetz geregelt. Lediglich in den in § 4 Satz 3 Mediationsgesetz...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 1 Einführung

Mediation ist eine von mehreren Möglichkeiten der einvernehmlichen Regelung von Konflikten.[1] In Abgrenzung zum staatlichen Gerichtsverfahren wird Mediation den sogenannten ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zugeordnet. Die Ursprünge der heute in Deutschland meist gelehrten und angewandten verstehensbasierten Mediation finden sich in den 70er Jahren in den USA. ...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 3 Ziele einer Mediation

Ziel einer Mediation ist die konsensuale Lösung eines Konflikts. Es soll idealerweise von den Konfliktparteien mithilfe des Mediators eine Lösung gefunden werden, die deren Interessen bestmöglich entspricht. In diesem Zusammenhang findet sich oftmals das Stichwort WIN-WIN-Lösung.[1] Damit unterscheidet sich der Ansatz der Mediation von bisherigen, klassischen Konfliktlösungsm...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.5 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtsverfahren (Abs 3).

Rn 4 Gegenstandslos wird auch die Regelung in Abs 3 geworden sein, nach der Gerichtsverfahren, die bis zum 1.1.98 anhängig geworden sind, nach dem alten Recht fortgeführt werden sollen. Alle später eingeleiteten Gerichtsverfahren folgen dem neuen Recht. Dies betrifft va Feststellungsanträge nach § 1032 II ZPO (BayObLGZ 01, 311, 313; 2000, 57; Hamm AuR 03, 379 [OLG Hamm 14.01...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 24 Brüssel IIb-VO – Zügige Gerichtsverfahren.

Gesetzestext (1) Das Gericht, bei dem die Rückgabe eines Kindes nach Artikel 22 beantragt wird, befasst sich mit gebotener Eile mit dem Antrag und bedient sich dabei der zügigsten im nationalen Recht vorgesehenen Verfahren. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 erlässt ein Gericht erster Instanz seine Entscheidung spätestens sechs Wochen nach seiner Anrufung, es sei denn, dass dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. 2Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter. (2) 1Ein Nachteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (BGBl I 2011, 2302 ff) schließt mit dem siebzehnten Titel des GVG (§§ 198–201) eine Gesetzeslücke. Der EGMR hatte bereits mit Urt vom 8.6.06 (NJW 06, 2389) entschieden, dass Art 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren, insb der Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit) durch ein überlanges G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Das Scheitern der Schlichtung und der Streit vor dem staatlichen Gericht.

Rn 32 Soweit die Parteien ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach diesem Gesetz durchführen und der Streitmittler einen Schlichtungsvorschlag vorlegt, der letztlich nicht von den Parteien angenommen wird, ergibt sich die Frage, ob dieser erfolglose Schlichtungsvorschlag Auswirkungen auf ein späteres staatliches Gerichtsverfahren haben könnte. Diese Frage ist im Gesetz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41–48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankerten J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 9 MediationsG – Übergangsbestimmung.

Gesetzestext (1) Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Mediation in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Kinder sind nicht nur durch den Elternstreit, sondern auch durch das Gerichtsverfahren erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen eine Anhörung durch ihnen fremde Richter (im Beschwerdeverfahren regelmäßig durch den gesamten Senat, vgl BGH FuR 10, 454), den Verfahrensbeistand, die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Ermittlungen des Jugendamts und ggf eines Sachve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 2 EuBVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 6 EuZVO – Rechtswirkung elektronischer Schriftstücke.

Gesetzestext Den über das dezentrale IT-System übermittelten Schriftstücken darf die Rechtswirkung oder die Zulässigkeit als Beweismittel im Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Weitere Verfahrensfragen.

Rn 10 Bei einem dem deutschen Recht folgenden Schiedsverfahren stellen sich im Grundsatz vergleichbare Fragen, wie sie auch in der ZPO für das staatliche Gerichtsverfahren geregelt sind. Daher können Verfahrensfragen des Schiedsgerichts vor dem Hintergrund des 1. und 2. Buchs der ZPO diskutiert werden. I. Zuständigkeit (§§ 1–40). Rn 11 Fragen der örtlichen, sachlichen und funk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Ausschluss nach § 41 Nr 7 ZPO.

Rn 10 Ein Ausschluss erfolgt auch in Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren, wenn die Gerichtsperson in dem beanstandeten Verfahren mitgewirkt hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zeitliche Grenzen.

Rn 7 Die zeitliche Grenze der Rechtskraft ist im staatlichen Gerichtsverfahren der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung. Einen vergleichbaren Zeitpunkt kennt das Schiedsgericht nicht. Daher wird man in zeitlicher Hinsicht die jeweils letzte Möglichkeit der Parteien, sich schriftlich oder mündlich zu äußern, als zeitliche Grenze ansehen müssen. Die Präklusionsregelung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 2 EuZVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 8 EuBVO – Rechtswirkung elektronischer Schriftstücke.

Gesetzestext Den über das dezentrale IT-System übermittelten Schriftstücken darf die Rechtswirkung oder die Zulässigkeit als Beweismittel im Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 2 Die Vorschrift regelt die Verfahrensgrundsätze, die für die Gerichte gelten, soweit sie in Schiedsgerichtssachen tätig werden. Das sind im Wesentlichen die OLG (§ 1062 I–III) und die Amtsgerichte (§ 1062 IV). Soweit § 1063 keine Sonderregelung für das vom Gericht einzuhaltende Verfahren enthält, gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gerichtsverfahren (BGH NJW 01, 3787...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausgenommene Verfahrensarten.

Rn 7 Abs 2 S 1 nimmt verschiedene Verfahrensarten vom obligatorischen Schlichtungsverfahren aus, da sie sich hierfür sachlich nicht eignen: Nr 1 schließt vom Anwendungsbereich der Öffnungsklausel die Abänderungsklagen nach §§ 323, 323a ZPO, die Nachforderungsklage nach § 324 ZPO und die Anerkennungsverfahren nach § 328 ZPO aus, bei denen es um die klageweise Anpassung besteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 31 EuBVO – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 8 Gemäß Abs 4 S 2 ist dem Schiedsgericht iRd Beweiserhebung eine gewisse Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Das Schiedsgericht ist also frei, eine Beweisaufnahme anzuordnen und durchzuführen und dabei einen konkreten Beweisbeschluss zu formulieren. Das Schiedsgericht ist auch nicht an die Regelungen über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355) gebunden. Ebenso wenig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Sonderproblem bei der Vertretung der Klägerparteien durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 168 Geringfügig problematisch kann die Berechnung des Gegenstandswertes sein, wenn die Klägerseite nicht nur durch einen Rechtsanwalt, sondern durch mehrere Kollegen vertreten wird. Der Streitwert des gerichtlichen Verfahrens wird durch § 49 GKG festgelegt. Dennoch ergibt sich für den Vertreter nur eines Klägers oder den Beigetretenen ein anderes Bild. Beispiel: Claas Cle...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Kalkulation des Erfolgshonorars

Rz. 218 Das Erfolgshonorar erlaubt nicht nur die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren im Gerichtsverfahren. Da zwingende Voraussetzung ist, dass der Mandant bei der üblichen Gebührenberechnung von der Geltendmachung seiner Rechte absehen würde, macht § 4a RVG die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren geradezu zur Bedingung. Kompensiert wird die Gebührenunterschreitu...mehr