Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 8 Gemäß Abs 4 S 2 ist dem Schiedsgericht iRd Beweiserhebung eine gewisse Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Das Schiedsgericht ist also frei, eine Beweisaufnahme anzuordnen und durchzuführen und dabei einen konkreten Beweisbeschluss zu formulieren. Das Schiedsgericht ist auch nicht an die Regelungen über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355) gebunden. Ebenso wenig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anfechtbarkeit.

Rn 7 Die Terminierung als solche ist nicht selbstständig anfechtbar; auch ein Rechtsmittel gg die bloße Nichtterminierung sieht das Gesetz nicht vor (vgl München MDR 17, 787). Eine lange Untätigkeit kann in ihrer Wirkung zwar insoweit einer Aussetzung des Verfahrens gleichkommen, als das Verfahren für einen längeren Zeitraum überhaupt nicht gefördert und weiterbetrieben wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzungskriterien.

Rn 3 Ob eine Familiensache – im Gegensatz zu einer ebf zu den Zivilsachen gehörigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeit (§§ 13, 23 GVG) – vorliegt, bestimmt sich nach dem Streit- bzw Verfahrensgegenstand. Maßgeblich sind also der Klage-/Verfahrensantrag u der Klage-/Antragsgrund, also der Lebenssachverhalt, der dem Gerichtsverfahren zugrunde liegt bzw zu diesem geführt hat (s § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausgenommene Verfahrensarten.

Rn 7 Abs 2 S 1 nimmt verschiedene Verfahrensarten vom obligatorischen Schlichtungsverfahren aus, da sie sich hierfür sachlich nicht eignen: Nr 1 schließt vom Anwendungsbereich der Öffnungsklausel die Abänderungsklagen nach §§ 323, 323a ZPO, die Nachforderungsklage nach § 324 ZPO und die Anerkennungsverfahren nach § 328 ZPO aus, bei denen es um die klageweise Anpassung besteh...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Sonderproblem bei der Vertretung der Klägerparteien durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 168 Geringfügig problematisch kann die Berechnung des Gegenstandswertes sein, wenn die Klägerseite nicht nur durch einen Rechtsanwalt, sondern durch mehrere Kollegen vertreten wird. Der Streitwert des gerichtlichen Verfahrens wird durch § 49 GKG festgelegt. Dennoch ergibt sich für den Vertreter nur eines Klägers oder den Beigetretenen ein anderes Bild. Beispiel: Claas Cle...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Kalkulation des Erfolgshonorars

Rz. 218 Das Erfolgshonorar erlaubt nicht nur die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren im Gerichtsverfahren. Da zwingende Voraussetzung ist, dass der Mandant bei der üblichen Gebührenberechnung von der Geltendmachung seiner Rechte absehen würde, macht § 4a RVG die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren geradezu zur Bedingung. Kompensiert wird die Gebührenunterschreitu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 31 EuBVO – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 I GG, Willkürverbot) anzusehen und gehört zu den im Verletzungsfall mit der Verfassungsbeschwerde reklamierbaren ›Justizgrundrechten‹ (Art 93 I Nr 4a GG; § 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 173 regelt die ›Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis‹ als eigene Zustellungsart, mit der die Zustellung an die dort benannten Zustellungsadressaten erfolgen kann. Damit können elektronische Dokumente gg elektronisches Empfangsbekenntnis an Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater sowie Personen, Organisationen oder Vereinigungen, die in p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Schiedseinrede.

Rn 9a Die vom Kl erhobene Einrede einer Schiedsvereinbarung nach § 1032 I kann zur Unzulässigkeit der Widerklage führen. Allerdings kann der Einrede im Einzelfall § 242 BGB entgegenstehen. Allein der sachliche Zusammenhang zwischen der Widerklage und der von der Schiedsvereinbarung nicht erfassten Klage genügt hierfür nicht. Ein widersprüchliches Verhalten iSd § 242 BGB lieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Regelungen.

Rn 9 Beginn und Verlust der konsularischen Privilegien sind in Art 25–27, 53 WÜK in Anlehnung an die für Diplomaten geltenden Grundsätze geregelt (§ 18 Rn 8, 9). Auf die Immunität kann – wie bei den Diplomaten – auch verzichtet werden (Art 45 WÜK). Auch hier ist hinsichtlich Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren ein gesonderter Verzicht erforderlich (Art 45 IV WÜK). Bei ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bedeutung.

Rn 3 Der Schiedsort hat eine rein virtuelle Bedeutung im Hinblick auf die Festlegung der Zuständigkeit und des anzuwendenden Rechts. Wie Abs 2 zeigt, kann die faktische Handhabung des jeweiligen Handlungsortes davon in jeder Hinsicht abweichen. Im Einzelnen wird durch den Schiedsort zunächst die örtliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts (im Falle eines institutionellen Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mitwirkung in Verfahren.

Rn 8 Die Mitglieder konsularischer Vertretungen können in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren als Zeugen geladen werden, sind aber weder verpflichtet, Angaben zu Angelegenheiten zu machen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer konsularischen Aufgaben stehen, noch müssen sie insoweit amtlich errichtete Schriftstücke vorlegen (Art 44 WÜK, entspr für Honorarkonsularbeamt...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 3. Rügeloses Einlassen vor dem Schiedsgericht/Widersprüchliches Verhalten

Rz. 70 Ausnahmsweise kann die Zuständigkeit des Schiedsgerichts auch unabhängig von den §§ 1029, 1066 ZPO begründet werden. Lässt sich der Beklagte vor dem Schiedsgericht ein, wird hierdurch ein eventueller Formmangel geheilt. Im Übrigen kann sich der Beklagte dann nicht mehr auf eine fehlende Schiedsverfügung berufen. Erfolgte eine Einlassung in einem Schiedsverfahren, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 65 Brüssel IIb-VO – Anerkennung und Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen.

Gesetzestext (1) Öffentliche Urkunden und Vereinbarungen über eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und eine Ehescheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat rechtsverbindliche Wirkung haben, werden in anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf. Abschnitt 1 dieses Kapitels gilt entsprechend, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhältnis zwischen Klärung der Abstammung und Kindeswohlprüfung.

Rn 18 Das Gesetz enthält keine Vorgaben, ob im Einzelfall zunächst die biologische Vaterschaft des ASt festgestellt oder in die Prüfung des Kindeswohls eingetreten wird; die Reihenfolge der Ermittlungen steht grds im Ermessen des Gerichts (BTDrs 17/12163, 13; Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 18; MüKoFamFG/Heilmann § 167a Rz 12; Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 8; Br...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Bindungswirkung für Dritte.

Rn 13 Eine Bindung eines Dritten an die Parteivereinbarung nach § 119b Abs 2 S 1 GVG kann sich grds aus materiellem Recht ergeben (vgl zur Gerichtsstandsvereinbarung BGHZ 171, 141, 148 ff; Köln NJW-RR 92, 571; BeckOKZPO/Toussaint § 38 Rz 8). Dies betrifft Fälle der gesetzlichen oder einer auf Vereinbarung beruhenden Rechtsnachfolge, wie bspw einer Vertragsübernahme (durch Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 1 EuZVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung eines Mitgliedstaats für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›act...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensmängel.

Rn 20 Außerhalb der Verletzung der Verfahrensgrundrechte ist der Zugang zur Revisionsinstanz bei Verfahrensmängeln iÜ nur dann eröffnet, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs 1 oder 2 erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß gg das einfache Verfahrensrecht soll da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines zum Zuständigkeitsrecht nach der VO.

Rn 1 Die Zuständigkeitsordnung der VO 1215/2012 verdrängt, soweit anwendbar, vollständig das Zuständigkeitsregime des nationalen Prozessrechts nach der ZPO und anderen nationalen Prozessrechten. Art 4 I (bis 2015: ex-Art 2 I) beruht auf dem allgemeinen Prinzip des actor sequitur forum rei. Zur Aufrechterhaltung dieses Grundsatzes ist eine ausdehnende Anwendung anderer (beson...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Persönlichkeitsschutz.

Rn 12 Die Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Richter und Schöffen aus einer Anfertigung und Verbreitung von Filmaufnahmen sind von diesen hinzunehmen, da sie kraft des ihnen übertragenen Amtes anlässlich einer öffentlichen Verhandlung ohnedies im Blickfeld der Öffentlichkeit unter Einschluss der Medienöffentlichkeit stehen (BVerfG NJW-RR 07, 986), w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes.

Rn 11 Eine ›Richterentziehung‹ (§ 16 S 2 GVG) durch Handlungen der Rechtsprechungsorgane setzt – anders als bei Einwirkungen von außen – immer eine nach objektiver Betrachtungsweise willkürliche Maßnahme voraus und kann nicht bereits bei einem sog error in procedendo (Verfahrensirrtum des Gerichts) angenommen werden (BVerfG NJW 99, 1020 [BVerfG 24.11.1998 - 2 BvL 26/91]; BVe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gg die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 – V...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 5 Die Bestimmung des Gegenstandswertes zur Berechnung der Anwaltskosten erfolgt durch die Trennung der Streitigkeiten nach gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten – § 23 Abs. 1 RVG mit Verweis auf GKG und ZPO und nicht gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten; § 23 Abs. 3 RVG mit Verweis auf GNotKG. Die Unterscheidung erfolgt schlicht nach der Frage, ob ein Anspruch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsmittel in Familiensachen.

Rn 1 Der 5. Abschn regelt die Rechtsmittel gg erst- u zweitinstanzliche Endentscheidungen. Die Vorschriften gelten gem § 113 I 1 auch für Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 121, 112), werden aber v § 117 u den dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über die Berufung ergänzt (s § 117 Rn 2 ff). Auf Rechtsmittel in fG-Familiensachen, auch als Folgesache, finden allein §§ 58...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überprüfung bei Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666–1667 BGB (Abs 3).

Rn 32 Hat das Gericht von einer Maßnahme nach §§ 1666–1667 BGB abgesehen, weil eine Gefährdung des Kindeswohls (noch) nicht festgestellt werden konnte, soll es gem Abs 3 auch diese Entscheidung überprüfen. Der Gesetzgeber hatte hier insb den Fall vor Augen, dass die Eltern im Ausgangsverfahren zur Abwendung einer Maßnahme nach § 1666 BGB ihre Bereitschaft zur Inanspruchnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 20 EuZVO – Unmittelbare Zustellung.

Gesetzestext (1) Jeder an bestimmten Gerichtsverfahren Beteiligte kann gerichtliche Schriftstücke unmittelbar durch Amtspersonen, Beamte oder sonstige zuständige Personen des Mitgliedstaats, in dem Zustellung beantragt wird, zustellen lassen, sofern eine solche unmittelbare Zustellung nach dem Recht dieses Mitgliedstaats zulässig ist. (2) Ein Mitgliedstaat, der die unmittelb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozesskostenhilfe.

Rn 3 Umstr ist die Anwendbarkeit des § 17a GVG auf selbstständige PKH-Anträge. Nach dem BGH sind bei Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs selbstständige PKH-Verfahren nach § 17a analog an das Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen (BGH MDR 21, 51 [BGH 21.10.2020 - XII ZB 276/20], so auch: OVG NRW Beschl v 20.8.20 – 4 D 137/20, 4 B 1169/20, juris; OVG Greifswal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 201 GVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. 2Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. 3Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) 1Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung.

Rn 1 Die VO (ABl L 178 S. 1, ber 2022 ABl. L 103 S 18) hat die vormalige Brüssel IIa-VO abgelöst. Die neue VO, sog Brüssel IIb-VO (Überblick bei Erb-Klünemann/Niethammer-Jürgens FamRB 19, 454; Finger FuR 19, 640; Schulz FamRZ 20, 1141; Gruber/Möller IPRax 20, 393; Brosch GPR 20, 179; Garber/Lugani NJW 22, 2225; Flindt NZFam 22, 669; Hüßtege FamRZ 22, 1591) beinhaltet statt v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ausnahmen (Abs 4).

Rn 7 In den Fällen des Abs 4 sind Tatbestand und Entscheidungsgründe wegen besonderer Interessenlagen zwingend (vgl § 313b III für nichtstreitige Urteile). Die Var 2 trägt den Erfordernissen grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckung Rechnung, da die Urteilsanerkennung möglicherweise, auch wegen potenzieller ordre-public-Bedenken, ein vollständiges Urt verlangt (vgl...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 216 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) weitere Angaben gegenüber dem Mandanten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Verfahren

Rz. 43 Das Verfahren nach § 11 RVG beginnt durch Stellung eines Antrages vor dem Prozessgericht in erster Instanz. In Zwangsvollstreckungssachen ist der Antrag an das Gericht der ersten Instanz zu richten.[53] Handelt es sich um die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches nicht an das zuständige Gericht abgegeben wurde, so ist für den Antrag nach § 11 RVG das Mahn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit.

Rn 16 Weitere zentrale Wirkung der Schiedsvereinbarung ist nach § 1032 die Einrede der Schiedsvereinbarung vor dem staatlichen Gericht und damit nach dem Willen des Beklagten der Ausschluss eines staatlichen Gerichtsverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verzögerungsrüge.

Rn 11 Zwingende Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Verzögerungsrüge nach Abs 3 S 1. Dabei handelt es sich um eine haftungsbegründende Obliegenheit (BGH 17.7.14 – III ZR 228/13, NJW 14, 2588). Die Vorschrift stellt keine besonderen Anforderungen an die Form oder den Mindestinhalt einer Verzögerungsrüge, sondern verlangt lediglich, dass die Dauer des Verfahrens beans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigungsformen.

Rn 2 Die Norm geht von dem Grundsatz des staatlichen Gerichtsverfahrens aus, wonach ein Verfahren entweder durch ein Endurteil (hier Schiedsspruch) oder in sonstiger Weise (meist durch Beschl) zu Ende gehen kann. Abs 1 geht ebenfalls von einem endgültigen Schiedsspruch aus und verweist sodann auf die Möglichkeiten des Beschlusses nach Abs 2, der alle Formen der Versäumung, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Form und Frist der Einlegung und der Rechtsmittelbegründung sowie der Beschwer als ungeschriebenem Zulässigkeitsmerkmal eines jeden Rechtsmittels (BGHZ 50, 261, 263; zur Beschwer des Rechtsmittelführers vgl § 511 Rn 17–36) ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels seine Statthaftigkeit. Rn 5 Die Revision ist als R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verwertung durch den Gläubiger (Abs 4).

Rn 11 Der Gläubiger muss die Sachen des Schuldners einen Monat verwahren. Danach kann er sie, sofern der Schuldner sie nicht herausfordert, verwerten. Rn 12 Die Verwertung hat gem Abs 4 S 2 entspr der Vorschriften über die Hinterlegung, Versteigerung und Verkauf gem §§ 372 ff BGB zu erfolgen (BTDrs 17/10485, 33). Dabei sind alle nicht hinterlegungsfähigen Sachen, dh nach §§ 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr