Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Aktualität der Klimakrise / 2.2 Anstieg des Meeresspiegels

Eine sehr häufig diskutierte und auch landläufig bekannte Folge des Klimawandels ist der Anstieg des Meeresspiegels. Die Commission of Small Island States on Climate Change and International Law (COSIS), eine Art Selbsthilfeorganisation kleiner Inselstaaten, hat mittlerweile wegen der Folgen des Anstiegs des Meeresspiegels mehrere internationale Gerichtsverfahren angestrengt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.9 Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Verordnungsgebers

Rz. 52 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind befugt zu überprüfen, ob der Verordnungsgeber sein normatives Ermessen pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Zweck der Ermächtigung, ausgeübt hat. (BSG, Urteile v. 20.4.1978, 2 RU 79/77; v. 23.3.1999, B 2 U 12/98 R; v. 18.3.2003, B 2 U 13/02 R). Dabei ist – mit Rücksicht auf seine Normsetzungskompetenz – nur zu kontrollieren,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/online-mahnverfahren/. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene UnternehmenGroße Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Rechts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Finanzamt darf Steuerforderung während laufendem Gerichtsverfahren nicht einfach abtreten

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Finanzamt während eines laufenden Aussetzungsverfahrens eine Steuerforderung nicht ohne besondere Gründe an eine andere Behörde abtreten darf. Hintergrund Wenn jemand gegen einen Steuerbescheid klagt und beim Finanzgericht beantragt, dass die Zahlung vorerst ausgesetzt wird, nennt man das ein ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Steuerverkür... / 8 Sanktionen bei Verstößen

Neben der Vorgabe des Gesetzgebers, vermehrt bargeldintensive Unternehmen zu prüfen und dabei das Augenmerk verstärkt auf die Kassenführung zu legen, wurden die Betriebsprüfer auch angewiesen, einen strengeren Maßstab bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung anzulegen und bestehende Vorschriften enger auszulegen. Gleichzeitig wurden einschneidende Versch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Konfliktmanagement / 6.3 Gerichtsverfahren

Bei den gerichtlichen Verfahren ist zwischen den Verfahren vor dem erkennenden Richter und dem Güterichterverfahren/der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu unterscheiden. Dies soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter vertieft werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

Zusammenfassung Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Jun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen / 6 Sonderkonstellation Kündigungsschutzverfahren

Nach der Rechtsprechung des BAG wahrt ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage eine einstufige Ausschlussfrist für alle von dem Rechtsstreit und damit von der Entscheidung über den Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängigen Ansprüche, ohne dass es einer gesonderten Geltendmachung bedarf.[1] Zu beachten ist aber, dass die Fristen nach Beendigung des Kündigungsschutzve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.3 Ausübung des Anfechtungsrechts

Für die Ausübung des Anfechtungsrechts genügt jede erkennbare – auch konkludente – Willensäußerung, dass der Insolvenzverwalter eine Gläubigerbenachteiligung in der Insolvenz nicht hinnehme, sondern zur Masseanreicherung wenigstens wertmäßig auf Kosten des Anfechtungsgegners wieder auszugleichen suche. Die Anfechtung muss also nicht – geschweige denn ausdrücklich – als solch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Erhebung von Zuschlagsteuern

Tz. 97 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG auch auf "die Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (ZuschlagSt)". Derzeit wird als ZuschlagSt zur KSt nur der SolZ erhoben. Nach § 1 Abs 1 SolzG wird ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur KSt erhoben. Aus dieser Regelung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Vorübergehende Nichtanwendung des § 8c Abs 1a KStG, weil es sich um eine europarechtswidrige Beihilfe handelt

Tz. 360 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch Beschl v 26.01.2011 (C 7/2010, K [2011] 275; DB 2011, 2069) hatte die EU-KOM die Sanierungsklausel in § 8c Abs 1a KStG rückwirkend als mit dem EU-Beihilferecht nicht vereinbar erklärt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Art 108 Abs 2 AEUV (s Schr der KOM v 24.02.2010, ABl EU C 90/8 v 08.04.2010); s dazu auch Schr des BMF...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 3.2 Bewertung von Chemikalien und deren Registrierungsdossiers

Ein wesentliches Ziel der REACH-Verordnung ist die Vermeidung unnötiger Tierversuche. Die Agentur prüft und entscheidet daher über entsprechende Versuchsvorschläge (s. Art. 40 1907/2006/EG) und ohne die Zustimmung der ECHA dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden. Die ECHA ist auch federführend bei der Dossierbewertung. Bei der Stoffbewertung spielt die ECHA eine eher ad...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2 Änderung der Bemessungsgrundlage

Nachträgliche Änderungen bei Rabatten, Skonti etc. Sowohl bei der Sollversteuerung als auch bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten[1] kommt es vor, dass sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nachträglich, also nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld, ändert. Nachträglich in diesem Sinn sind Änderungen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung: Verfahren / 1 Vollstreckbarer Titel

Voraussetzung für das Betreiben der Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels. Vollstreckbare Titel sind rechtskräftige, für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile, Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urkunden und gerichtliche Vergleiche. Diese Titel können nur im Wege eines Gerichtsverfahrens oder durch notarielle Beurkundung erlangt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

“… Auf der Grundlage der Gründe, die in der innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 S. 1 VwGO eingegangenen Begründung angeführt sind und auf deren Prüfung der Senat nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO grundsätzlich beschränkt ist, kommt eine Änderung des verwaltungsgerichtlichen Beschl. v. 19.9.2024 (VG Stuttgart – 15 K 5624/24) nicht in Betracht. Nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO muss die B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 85 FGO dient der Effektivität der Beweisaufnahme.[1] Hierfür bestimmt § 85 FGO als Spezialregelung die Pflichten des Zeugen umfassender als § 378 ZPO, der in § 82 FGO gerade nicht erwähnt wird.[2] Wegen der bewussten gesetzgeberischen Entscheidung, nicht auf § 378 ZPO zu verweisen, kommt eine analoge Anwendung der Vorschrift somit nicht in Betracht.[3] § 85 FGO soll ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.4 Beigetretene Behörde

Rz. 14 Weitere Beteiligte ist nach § 57 Nr. 4 FGO die Behörde, die dem Revisionsverfahren beigetreten ist[1]; für das Verfahren vor den FG ist § 57 Nr. 4 FGO ohne Bedeutung. Eine Beitrittsbefugnis besteht nur noch nach § 122 Abs. 2 FGO für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder eine obersten Landesbehörde. Der Beitritt anderer Behörden oder sonstiger Organisationen wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2 Verwalterhonorar

Grundsätzlich obliegt es den Vertragsparteien, die Verwaltervergütung frei auszuhandeln. Gesetzliche Schranken stellen dabei die Bestimmungen der §§ 134 (gesetzliches Verbot) und 138 BGB (Sittenwidrigkeit oder Wucher) dar. Bestimmte Vorschriften oder Gebührenordnungen für die Festlegung eines angemessenen Verwalterhonorars existieren nicht. Vielmehr richtet sich die Angemes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.4 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die unbedeutend und nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. Mit Blick auf Hausgeldverfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kapriziert sich der Gesetzgeber auch insoweit au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Durchbrechung der Bestandskraft und Hemmung der Festsetzungsfrist

Rz. 1 § 175a S. 1 AO ermöglicht den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung von Steuerbescheiden, soweit dies erforderlich ist, um eine Vorabverständigungsvereinbarung nach § 89a AO, eine Verständigungsvereinbarung oder einen Schiedsspruch aufgrund eines internationalen Streitbeilegungsverfahrens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf der Grundlage einer völkerrechtlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 17 Als Rechtsfolge hinsichtlich der Bestandskraft bestimmt § 175a S. 1 AO, dass Steuerbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind. Dies steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde; der Stpfl. hat einen Anspruch auf die Umsetzung der Verständigungsvereinbarung, der Vorabverständigungsvereinbarung bzw. des Schiedsspruchs.[1] Auch gerichtlich bestätigte (rechtskräft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können auf der Website www.mahngerichte.de heruntergeladen und ausgedruckt werden (Verfahrenshilfen/Ausfüllhinweise). Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und fehlerträchtig: Zei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46 BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind. Generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1 Prozesse im Wohnungseigentumsrecht (Gerichtsverfahren)

1.1 Überblick 1.1.1 Allgemeines Verfahrensvorschriften des WEG Die WEG-Verfahrensvorschriften finden sich in §§ 43 bis 45 WEG. § 43 Abs. 2 WEG bestimmt, was eine WEG-Streitigkeit ist und ordnet für diese die ausschließliche örtliche Zuständigkeit an. § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmt den Sitz der GdWE, § 43 Abs. 1 Satz 2 WEG bestimmt eine Sonderzuständigkeit für gegen Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.1.4 Zuständigkeit

Nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG hat die GdWE ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück i. S. v. § 1 Abs. 5 WEG liegt. Klagen Dritter und Mahnverfahren Diese Anordnung hat Bedeutung für die Klagen Dritter gegen die GdWE sowie für die Mahnverfahren. Verlangt ein Werkunternehmer Vergütung oder der Verwalter sein Honorar, muss er die GdWE bei dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.1.2 Parteifähigkeit

Die GdWE kann nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG vor Gericht klagen und verklagt werden. Denkbar ist jeder Rechtsstreit. Kläger kann ein Wohnungseigentümer, aber auch ein Dritter sein. Auch die GdWE kann gegen jeden beliebigen Dritten oder einen Wohnungseigentümer eine Klage erheben.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3 Beschlussklagen (§ 44 Abs. 1 WEG)

Bei den Beschlussklagen handelt es sich um die Klage, einen Beschluss für ungültig zu erklären (Anfechtungsklage), die Klage, die Nichtigkeit eines Beschlusses festzustellen (Nichtigkeitsklage) oder die Klage eines Wohnungseigentümers, dass das Gericht einen Beschluss fasst (Beschlussersetzungsklage). 1.3.1 Partei: Nur Wohnungseigentümer Eine Beschlussklage kann nach § 44 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3.3.1 Prozessverbindung (§ 44 Abs. 2 Satz 3 WEG)

Nach § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG hat das Gericht mehrere Beschlussklagen zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6 Rolle des Verwalters in WEG-Streitigkeiten

1.6.1 Überblick Die Verwaltung vertritt die GdWE in sämtlichen WEG-Streitigkeiten. In 1. Instanz kann sie den Prozess selbst führen. Sie ist nach § 27 Abs. 1 WEG grundsätzlich aber auch berechtigt, ohne besonderen Beschluss im Namen der GdWE mit einem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag zu schließen. Spätestens in 2. Instanz muss dann aber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.2 Unverzügliche Bekanntgabe

Die Verwaltung hat nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Beschlussklage unverzüglich bekannt zu machen (dazu Kap. B.IV.1.3.2).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.4 Prozesserklärungen

Zur Frage, welche Prozesserklärungen der Verwaltung möglich sind, wird auf die Ausführungen in Kap. B.IV.1.3.3.4 verwiesen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.1 Überblick

1.1.1 Allgemeines Verfahrensvorschriften des WEG Die WEG-Verfahrensvorschriften finden sich in §§ 43 bis 45 WEG. § 43 Abs. 2 WEG bestimmt, was eine WEG-Streitigkeit ist und ordnet für diese die ausschließliche örtliche Zuständigkeit an. § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmt den Sitz der GdWE, § 43 Abs. 1 Satz 2 WEG bestimmt eine Sonderzuständigkeit für gegen Wohnungseigentümer gericht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.2 Aktiv- und Passivprozesse der Gemeinschaft

1.2.1 Aktivprozesse Entscheidung zur Aktivklage Ob die GdWE Klage erhebt, müssen nach § 19 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentümer beschließen. Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung selbst zu treffen, wenn die Klageerhebung eine untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt oder zur Wahrung einer Frist ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3.1 Partei: Nur Wohnungseigentümer

Eine Beschlussklage kann nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG nur von einem "Wohnungseigentümer" erhoben werden. Die Möglichkeit, dass ein Verwalter, der kein Wohnungseigentümer ist, eine Beschlussklage erhebt, vor allem eine Anfechtungsklage gegen seine Abberufung, besteht nicht. Die Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die GdWE zu richten.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3.3.2 Urteilswirkungen (§ 44 Abs. 3 WEG)

Das Urteil in einer Beschlussklage wirkt nach § 44 Abs. 3 WEG für und gegen alle Wohnungseigentümer, auch wenn sie nicht Partei sind.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3.3 Prozessuale Hinweise

1.3.3.1 Prozessverbindung (§ 44 Abs. 2 Satz 3 WEG) Nach § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG hat das Gericht mehrere Beschlussklagen zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. 1.3.3.2 Urteilswirkungen (§ 44 Abs. 3 WEG) Das Urteil in einer Beschlussklage wirkt nach § 44 Abs. 3 WEG für und gegen alle Wohnungseigentümer, auch wenn sie nicht Partei sind. 1.3.3.3 Streitverkündun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.1 Überblick

Die Verwaltung vertritt die GdWE in sämtlichen WEG-Streitigkeiten. In 1. Instanz kann sie den Prozess selbst führen. Sie ist nach § 27 Abs. 1 WEG grundsätzlich aber auch berechtigt, ohne besonderen Beschluss im Namen der GdWE mit einem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag zu schließen. Spätestens in 2. Instanz muss dann aber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Ob § 27 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.5 Weitere Aufgaben

Die Verwaltung treffen in Bezug auf WEG-Streitigkeiten noch viele andere Aufgaben, u. a.: Ggf. der Ausgleich des Kostenansatzes des Gerichts, des Prozessgegners sowie des Rechtsanwalts der GdWE. Hierzu ist die Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG befugt. Die Information der Wohnungseigentümer über den Ausgang des Rechtsstreits. Eintragungen in der Beschluss-Sammlung, nämlich n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3.3.4 Prozesserklärungen

Nichts-Tun ist zulässig Die Verwaltung kann namens der GdWE darauf verzichten, die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen oder im Termin zu erscheinen. Dann ergeht i. d. R. ein Versäumnisurteil und der schlüssigen Beschlussklage wird stattgegeben. Die GdWE kann ferner darauf verzichten, zu bestreiten. Dann wird der schlüssigen Beschlussklage i. d. R. ebenfalls stattgegeben. Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.3 Unverzügliche Beauftragung

Die Verwaltung sollte i. d. R. unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen, die Interessen der GdWE zu vertreten. Die Geschäftsführung folgt aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die Vertretungsmacht aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG. Vergütungsvereinbarung Unklar ist, ob die Verwaltung in diesem Fall mit dem Rechtanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen darf. Diese hätte zum Inhalt, dass ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.5 Kostenfestsetzungsverfahren

Zu den nach § 103 Abs. 1 ZPO im Kostenfestsetzungsverfahren einer Anfechtungsklage festzusetzenden Kosten, die nach den Vorschriften der §§ 91ff. ZPO erstattungsfähig sind, gehören nach h. M. nur die Kosten für die Terminswahrnehmung – Zeitaufwand für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen (ohne Vorbereitungszeit) sowie die Anreise zu diesen Terminen. Der allgemeine Aufwand fü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.1.1 Allgemeines

Verfahrensvorschriften des WEG Die WEG-Verfahrensvorschriften finden sich in §§ 43 bis 45 WEG. § 43 Abs. 2 WEG bestimmt, was eine WEG-Streitigkeit ist und ordnet für diese die ausschließliche örtliche Zuständigkeit an. § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmt den Sitz der GdWE, § 43 Abs. 1 Satz 2 WEG bestimmt eine Sonderzuständigkeit für gegen Wohnungseigentümer gerichtete Haftungsklage...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3.2 Verwalter: Unverzügliche Bekanntgabe

Die Verwaltung hat nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Beschlussklage unverzüglich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung ist geboten, weil die gerichtliche Entscheidung in einer Beschlussklage nach § 44 Abs. 3 WEG gegenüber allen Wohnungseigentümern wirkt. Die Wohnungseigentümer müssen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich als Streithelf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.3.3.3 Streitverkündung (§ 44 Abs. 4 WEG)

Nach § 44 Abs. 4 WEG gelten die durch eine Streitverkündung verursachten Kosten nur dann als notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung i. S. d. § 91 ZPO, wenn die Streitverkündung geboten war. § 44 Abs. 4 WEG soll verhindern, dass das Kostenrisiko prohibitive Wirkungen entfaltet und einen Wohnungseigentümer von der Erhebung einer Beschlussklage abhält.mehr